08.01.2013 Aufrufe

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> zur Verordnung über Allgemeine <strong>Bedingungen</strong><br />

für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)<br />

gültig ab 1. Januar 2009<br />

1. Anschlusspreis<br />

Für den Anschluss einer Anlage an das Verteilungsnetz <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> ist vom<br />

Anschlussnehmer ein Anschlusspreis zu entrichten.<br />

Dieser setzt sich zusammen aus:<br />

• Einem Baukostenzuschuss<br />

• und den Kosten für den Hausanschluss<br />

1.1 Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV<br />

1.1.1 Der Anschlussnehmer zahlt den <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> bei Anschluss seines Bauvorhabens<br />

an das Leitungsnetz <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> bzw. bei Erhöhung seiner Leistungsanfor<strong>der</strong>ung<br />

und dadurch erfor<strong>der</strong>lich werden<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen am Hausanschluss einen Zuschuss zu den<br />

Kosten <strong>der</strong> örtlichen Verteilungsanlagen (Baukostenzuschuss).<br />

Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Kosten, die für die Erstellung o<strong>der</strong> Verstärkung <strong>der</strong><br />

örtlichen Verteilungsanlagen erfor<strong>der</strong>lich sind. Die örtlichen Verteilungsanlagen sind die <strong>der</strong> Erschließung<br />

des Versorgungsbereiches dienenden Verteilungsleitungen einschließlich <strong>der</strong> notwendigen Zuführungsleitungen.<br />

Der Versorgungsbereich richtet sich nach <strong>der</strong> versorgungsrechtlichen Ausbaukonzeption für die örtlichen<br />

Verteilungsanlagen.<br />

1.1.2 Von den Kosten gemäß Ziffer 1.1 Abs. 1 werden ggf. die den Son<strong>der</strong>vertrags-Kunden leistungsanteilig<br />

zuzurechnenden Kosten abgesetzt.<br />

1.1.3 Das Verfahren zur Ermittlung des Baukostenzuschusses richtet sich nach § 9 <strong>der</strong> „Verordnung über<br />

Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV). Der Berechnung <strong>der</strong><br />

Baukostenzuschussbeträge ist ein typischer Versorgungsbereich zugrunde gelegt, so dass die ermittelten<br />

Beträge einheitlich für das gesamte Versorgungsgebiet „Am Goldstein“ <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong><br />

<strong>GmbH</strong> gelten.<br />

1.1.4 Der vom Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss für einen Anschluss im Neubaugebiet<br />

„Am Goldstein“ beträgt<br />

pro kW Anschlussleistung netto: 414,00 €/kW³ brutto: 492,66 €/m³<br />

1.1.5 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanfor<strong>der</strong>ung<br />

erhöht und dadurch eine Verän<strong>der</strong>ung am Hausanschluss erfor<strong>der</strong>lich wird. Als Verän<strong>der</strong>ung gilt z.B.:<br />

• Herstellen eines weiteren Hausanschlusses<br />

• Verstärken des Leitungsquerschnittes<br />

• Der Einbau eines leistungsstärkeren Druckregelgerätes<br />

Die Höhe des weiteren Baukostenzuschusses bemisst sich nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Ziffern 1.1.2 bis<br />

1.1.4.<br />

Seite 1


1.2 Kosten für den Hausanschluss (HA) gemäß § 10 AVBFernwärmeV<br />

1.2.1 Der Anschlussnehmer zahlt <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> für die Verbindung des Verteilungsnetzes<br />

mit <strong>der</strong> Kundenanlage, bestehend aus Hausanschlussleitung von <strong>der</strong> Verteilungsleitung bis zur<br />

Grundstücksgrenze und <strong>der</strong> Hauptabsperreinrichtung sowie Erdarbeiten und Straßenwie<strong>der</strong>herstellung<br />

bis zu einer Nennweite von DN 32 des Hausanschlusses:<br />

� einen Pauschalbetrag von netto: 1.400,00 € brutto: 1.666,00 €<br />

� zuzüglich je laufenden Meter<br />

Hausanschlusskosten im Privatgrundstück<br />

netto: 200,00 €/m brutto: 238,00 €/m<br />

1.2.2 Für Hausanschlüsse, die nach Art, Dimension o<strong>der</strong> Lage von üblichen Hausanschlüssen wesentlich<br />

abweichen, erhält <strong>der</strong> Kunde ein geson<strong>der</strong>t ermitteltes Angebot von <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong><br />

<strong>GmbH</strong>.<br />

1.2.3 Wird in beson<strong>der</strong>s gelagerten Fällen auf Wunsch des Anschlussnehmers ein weiterer HA hergestellt,<br />

so sind hierfür die Kosten gemäß Ziffer 2.1 bzw. 2.2 zuzüglich <strong>der</strong> BKZ gemäß Ziffer 1 zu entrichten.<br />

1.2.4 Der Anschlussnehmer zahlt die Kosten für Verän<strong>der</strong>ungen des Hausanschlusses, die durch eine Än<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Erweiterung seiner Anlage erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen von ihm veranlasst werden.<br />

1.3. Fälligkeit<br />

Der Baukostenzuschuss sowie die Hausanschlusskosten sind zwei Wochen nach Zugang <strong>der</strong> Rechnung<br />

fällig. Bei größeren Objekten kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> Abschlagszahlungen auf den<br />

Baukostenzuschuss entsprechend dem Baufortschritt <strong>der</strong> örtlichen Verteilungsanlagen verlangen.<br />

2. Sonstige Entgelte<br />

2.1. Für die erstmalige Inbetriebsetzung und Plombierung <strong>der</strong> Kundenanlage sowie Einbau <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mess- und Steuereinrichtungen:<br />

� pauschal netto: 38,35 € brutto: 45,64 €<br />

2.2. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Kundenanlage aufgrund festgestellter Mängel an <strong>der</strong> Anlage<br />

nicht möglich, so zahlt <strong>der</strong> Anschlussnehmer<br />

� für jeden erneuten Inbetriebsetzungsversuch netto: 38,35 € brutto: 45,64 €<br />

2.3. Wird eine vom Kunden zu vertretende Nachplombierung vorgenommen, so sind zu zahlen:<br />

� für jede Nachplombierung netto: 36,21 € brutto: 43,09 €<br />

3. Abschlagszahlungen gemäß § 25 AVBFernwärmeV<br />

3.1. Während des Abrechnungsjahres sind grundsätzlich 12 Abschlagszahlungen gemäß § 25 AVB-<br />

FernwärmeV zu leisten Aufgrund einer Umstellung des EDV-Systems erhebt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> im Jahr 2009 elf Abschläge.<br />

3.2. Ein evtl. gegebener Vorauszahlungsanspruch nach § 28 AVBFernwärmeV bleibt unberührt.<br />

Seite 2


4. Zahlung und Verzug gemäß § 27 AVBFernwärmeV<br />

4.1. Rechnungs- und Abschlagsbeträge sind für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong> kostenfrei zu entrichten<br />

(§ 270 BGB).<br />

4.2. Für das Anmahnen jeweils fälliger Rechnungsbeträge werden jeweils 3,50 € erhoben.<br />

5. Einstellung <strong>der</strong> Versorgung gemäß § 33 AVBFernwärmeV<br />

Bei Sperrung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einschaltung einer vorübergehend vom Versorgungsnetz abgetrennten Anlage<br />

sind jeweils zu zahlen:<br />

� innerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit (7:00-15:30 Uhr) netto: 43,00 € brutto: 51,17 €<br />

� außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit netto: 64,50 € brutto: 76,76 €<br />

� bei erfor<strong>der</strong>lich gewordener<br />

Abtrennung des Netzanschlusses<br />

nach Aufwand<br />

6. Steuern und Abgaben<br />

Auf alle in den <strong>Ergänzende</strong>n <strong>Bedingungen</strong> festgelegten Preise und Kosten (netto) mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Mahngebühren wird die Umsatzsteuer in <strong>der</strong> jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe berechnet. Die<br />

entsprechenden Bruttopreise sind geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />

Sollte <strong>der</strong> Gesetzgeber darüber hinaus weitere Steuern o<strong>der</strong> Abgaben festlegen, gilt diese Regelung<br />

entsprechend.<br />

7. Technische Anschlussbedingungen gemäß § 17 AVBFernwärmeV<br />

Als Technische Anschlussbedingungen gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss<br />

an das Fernwärmenetz“ in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Ergänzende</strong>n <strong>Bedingungen</strong> treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Frühere <strong>Ergänzende</strong><br />

<strong>Bedingungen</strong> zur AVBFernwärmeV verlieren damit ihre Gültigkeit.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Nauheim</strong> <strong>GmbH</strong><br />

(Stand: Dezember 2008)<br />

Seite 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!