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zur Sache - bei der Südhessischen Asphaltmischwerke GmbH & Co ...

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Im folgenden Aufsatz gibt <strong>der</strong> Verfasser einen Überblick über die seit Jahresanfang<br />

in <strong>der</strong> Asphaltmischgutindustrie neu eingeführten Regelwerke, die ihren Einfluss<br />

sowohl auf die ausschreibenden Stellen, auf die Mischguthersteller und die Bauindustrie<br />

sowie auf die dem Einbau nachfolgenden Kontrollprüfungen haben. Ohne die<br />

intensive Beschäftigung mit den neuen Regelwerken und den damit verbundenen<br />

neuen Regelungen seitens aller am Mischgutgeschäft Beteiligter, ist die zukünftige<br />

(Zusammen-) Ar<strong>bei</strong>t kaum denkbar.<br />

1. Einleitung<br />

Zum 1. Januar 2009 wurde – mit einem Jahr Verspätung – das<br />

neue Regelwerk im Asphaltstrassenbau bundesweit bekanntgegeben.<br />

Dieses Regelwerk setzt europäisches Recht um und<br />

wurde notwendig, weil Asphalt als Baustoff <strong>der</strong> Bauproduktenrichtlinie<br />

unterliegt. Somit soll gewährleistet werden – über die<br />

Sinnhaftigkeit dies auch auf Asphalt zu übertragen kann treffl ich<br />

gestritten werden –, dass europaweit einheitliche Kriterien an<br />

die in den Regelwerken hinterlegten Baustoffe angelegt werden<br />

können.<br />

Die zugrundeliegende Norm ist die DIN EN 13108, das daraus<br />

resultierende deutsche Umsetzungsdokument sind die „Technische<br />

Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von<br />

Verkehrsfl ächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07). Da nun die<br />

Mischgutzusammensetzungen in einem eigenen Regelwerk aufgeführt<br />

sind, mussten auch die ZTV Asphalt überar<strong>bei</strong>tet und als<br />

ZTV Asphalt-StB 07 neu herausgegeben werden. Die Prüfung<br />

<strong>der</strong> Asphalteigenschaften gemäß DIN EN 13108 erfolgt nach <strong>der</strong><br />

DIN EN 12697, die in den „Technische Prüfvorschriften für Asphalt“<br />

(TP Asphalt) umgesetzt und präzisiert wurde. Schließlich<br />

wurden auch die europäischen Normen für Straßenbaubitumen<br />

und polymermodifi zierte Bindemittel zusammenfassend in den<br />

„Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige<br />

Polymermodifi zierte Bitumen“ (TL Bitumen-StB<br />

07) umgesetzt. Nicht in ein eigenes deutsches Regelwerk umgesetzt<br />

wurde die DIN EN 13108 Teil 21, welche die Werkseigene<br />

Produktionskontrolle (WPK) regelt.<br />

Für alle am Asphaltstrassenbau Beteiligten bedeuten die neuen<br />

Regelwerke eine große Umstellung. Nicht nur, dass die gewohnten<br />

Begriffe durch (allerdings nur auf den ersten Blick) verwirrende<br />

Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, fußend auf<br />

den englischen Bezeichnungen, ersetzt werden. Darüber hinaus<br />

wurden über die TL - und die ZTV-Asphalt Än<strong>der</strong>ungen in den<br />

Mischgütern, <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen (die mittels <strong>der</strong> TP-Asphalt<br />

geprüft werden) und den Einbaumöglichkeiten eingeführt. Und<br />

mit <strong>der</strong> WPK wurden die bisherigen Gewohnheiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Überwachung von Rohstoffen und Asphalt auf vollkommen neue<br />

Füße gestellt.<br />

Dieser Artikel soll die wichtigsten aller dieser Än<strong>der</strong>ungen für die<br />

Asphaltmischgutindustrie und in Folge auf für <strong>der</strong>en Kunden, die<br />

Einbaufi rmen und letztendlich natürlich auch die Auftraggeber,<br />

die öffentliche Hand zusammenfassen und beleuchten. Da<strong>bei</strong><br />

darf betont werden, dass seitens <strong>der</strong> Hessischen Strassen- und<br />

Verkehrsverwaltung (HSVV) <strong>der</strong> erklärte Wille besteht, das bundeseinheitliche<br />

Regelwerk nur mit minimalen län<strong>der</strong>spezifi schen<br />

Ergänzungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Verantwortungsbereich <strong>der</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Bernd Krempel<br />

Neue Asphaltnormen im Verkehrswegebau<br />

HSVV durchzusetzen. Dies wird von Seiten <strong>der</strong> Mischgutindustrie<br />

(nur für diese kann <strong>der</strong> Verfasser sprechen) sehr begrüßt!<br />

2. Neue Regelwerke<br />

Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> neuen Regelwerke hat man nicht nur<br />

einfach die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> europäischen Vorgaben in ein<br />

deutsches Regelwerk „gepresst“. Es wurde auch <strong>der</strong> Tatsache<br />

Rechnung getragen, dass seit <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 01 nun<br />

mittlerweile 7 bis 8 Jahre vergangen waren bis <strong>zur</strong> Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 07, und in diesem Zeitraum Wissen und<br />

Erfahrung im Asphaltstrassenbau breiter und tiefer wurden. Die<br />

Tatsache, dass diese erst in 2008 erschienen und weiter 07 heißen,<br />

ist ausschließlich verfahrenstechnischen Gegebenheiten<br />

geschuldet.<br />

Auch hat man die Chance genutzt, die Regelwerke untereinan<strong>der</strong><br />

neu zu glie<strong>der</strong>n. So wurde die ZTV T abgeschafft und <strong>der</strong>en<br />

Teil Asphalttragschichten in die ZTV Asphalt integriert. Gleiches<br />

ist mit dem „Merkblatt Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse<br />

und Randausbildungen“ (M SNAR) geschehen. Der Bedeutung<br />

<strong>der</strong> dort beschriebenen Punkte Rechnung tragend, fi ndet man<br />

den Inhalt nunmehr (mit Randstrich!) in den ZTV Asphalt-StB 07<br />

wie<strong>der</strong>. Auch haben neue Baustoffe und neue Bauweisen in die<br />

ZTV Asphalt Einzug gehalten. Dazu mehr im 7. und 8. Glie<strong>der</strong>ungspunkt<br />

„Neue Baustoffe“ bzw. „Neue Bauweisen“.<br />

Die Zusammensetzung und die daran gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Asphaltmischgut (einschließlich <strong>der</strong> Tragschichten und <strong>der</strong><br />

neu aufgenommenen Mischgüter) sind nun in den TL Asphalt<br />

geregelt. Die ZTV Asphalt kennt nur mehr einige wenige ergänzende<br />

Beschränkungen.<br />

Die TP Asphalt erscheinen als Lose-Blatt-Sammlung und tragen<br />

daher auch keine Jahresbezeichnung. Sie stellten nahezu den<br />

schwierigsten und gewiss langwierigsten Teil <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> europäischen Normen dar. Denn nahezu jedes europäische<br />

Land hatte seine eigenen Prüfungen mit den darauf basierenden<br />

Erfahrungshintergründen. Und allen fi el <strong>der</strong> Verzicht auf die<br />

jeweils eigene Grundlage schwer.<br />

So fi nden sich in den TP Asphalt auch viele Prüfverfahren wie<strong>der</strong>,<br />

die in Deutschland keine Anwendung fi nden werden, an<strong>der</strong>e<br />

wurden auch in Deutschland neu eingeführt. Und <strong>bei</strong> vielen altbekannten<br />

Prüfverfahren wurde die Durchführung <strong>der</strong>art massiv<br />

verän<strong>der</strong>t, dass erst neue Erfahrungshintergründe geschaffen<br />

werden müssen, bevor dort Grenzwerte defi niert werden können.<br />

Näheres dazu im 5. Glie<strong>der</strong>ungspunkt „Neue Prüfungen<br />

und neue Prüfverfahren“.<br />

11


<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> TL Bitumen wurden Straßenbaubitu- 3.2 Polymermodifizierte Bindemittel<br />

men und ploymermodifi zierte Bitumen zusammengefasst und Die polymermodifi zierten Bindemittel werden durch ihre Kenn-<br />

gleichzeitig die Bezeichnung <strong>der</strong> polymermodifi zierten Bindegrößen Penetration und Erweichungspunkt Ring und Kugel<br />

mittel geän<strong>der</strong>t. Näheres hierzu im 6. Glie<strong>der</strong>ungspunkt „Neue defi niert und bezeichnet. Da<strong>bei</strong> steht zuerst die für die jeweilige<br />

Bindemittel“.<br />

Sorte geltende Anfor<strong>der</strong>ungsspanne für die Penetration und<br />

anschließend, getrennt durch einen Bindestrich, <strong>der</strong> untere<br />

3. Neue Bezeichnungen<br />

Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel.<br />

Die auffälligsten Än<strong>der</strong>ungen, die auch von demjenigen sofort<br />

bemerkt werden, <strong>der</strong> sich nicht in die „Tiefe <strong>der</strong> Asphaltregel- 4. Neue Regelungen<br />

werke“ begibt, sind die neuen Bezeichnungen <strong>bei</strong> Mischgütern Im Folgenden sollen die nach Meinung des Verfassers augenfäl-<br />

und polymermodifi zierten Bindemitteln. Nur auf den ersten Blick ligsten bzw. wichtigsten neuen Regelungen aufgezeigt werden,<br />

verwirrend ist <strong>bei</strong> <strong>bei</strong>den ein logischer Aufbau, <strong>bei</strong> den Misch- die im Rahmen <strong>der</strong> neuen Regelwerke im Asphaltstrassenbau<br />

gütern ergänzt um englischsprachige Abkürzungen, Grundlage zum 01.01.2009 Einzug gehalten haben. Die Aufzählung kann<br />

für die Bezeichnung.<br />

da<strong>bei</strong> keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />

3.1. Asphaltmischgüter<br />

4.1. Erstprüfung und Eignungsnachweis<br />

Alle stetig abgestuften Mischgüter werden mit AC für asphalt Der konsequenten Umsetzung des europäischen, angelsäch-<br />

concrete (Asphaltbeton) abgekürzt. Dann folgt eine Zahl für die sisch geprägten Qualitätsverständnisses ist es zu verdanken,<br />

Bezeichnung des Größtkorns (0/ entfällt ersatzlos), dann die dass wir nun seit dem 01.01.2009 keine Eignungsprüfungen<br />

(deutschsprachige) Abkürzung für Trag-, Bin<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Deck- mehr haben. Diese haben auf maximal drei Seiten die Zuschicht<br />

(T, B, D) und anschließend die Belastung: schwer, norsammensetzung des Mischgutes beschrieben und als Projektmal,<br />

leicht (S, N, L). Ergänzungen für beson<strong>der</strong>e Zusätze folgen Eignungsprüfung wurden sie dem Bauvertrag zugrunde gelegt.<br />

dann abschließend.<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen Regelwerkes wurden zwei neue<br />

Dokumente geschaffen: die Erstprüfung und <strong>der</strong> Eignungsnachweis.<br />

In <strong>der</strong> fünf Jahre gültigen Erstprüfung wird die Zusammensetzung<br />

des Mischgutes beschrieben und dessen Übereinstimmung<br />

mit dem europäischen Regelwerk dokumentiert. Diese<br />

Erstprüfung ist Basis für die Kennzeichnung des Mischgutes mit<br />

dem CE-Kennzeichen, ohne das kein europäisch geregeltes Asphaltmischgut<br />

auf eine Baustelle <strong>der</strong> öffentlichen Hand geliefert<br />

werden darf. Sie ist auch Basis für die Eigenüberwachung des<br />

Asphaltes durch den Hersteller und für die Überwachung durch<br />

den Zertifi zierer.<br />

Der Eignungsnachweis gibt große Teile <strong>der</strong> Erstprüfung wie<strong>der</strong><br />

und bescheinigt gleichzeitig durch die Unterschrift <strong>der</strong> Einbaufi<br />

rma (!) die Eignung des Mischgutes für den vorgesehenen<br />

Verwendungszweck. Es ist somit in alleiniger Verantwortung<br />

<strong>der</strong> Baufi rma, die Eignung des Mischgutes gegenüber dem<br />

Auftraggeber zu bescheinigen.<br />

Tabelle 1: Neue Mischgutbezeichnungen nach TL Asphalt-StB 07<br />

12<br />

Tabelle 2: Gegenüberstellung alte und neue Sortenbezeichnungen<br />

polymermodifiziertes Bitumen


Bild 1: Eignungsnachweis<br />

Bild 2: maschinelle Gussasphalt-Abstreuung<br />

In Anlehnung an die bisherige Handhabung wird <strong>der</strong> Mischguthersteller<br />

i.d.R. jedoch in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>der</strong> Baufi rma<br />

ein geeignetes Mischgut aussuchen bzw. konzipieren. Die Eignungsnachweise<br />

sind dann auch <strong>der</strong>art vom Mischguthersteller<br />

vorformuliert, dass tatsächlich nur mehr einige Daten ergänzt,<br />

eine Unterschrift geleistet, und das Dokument dem Bauherrn<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt wird.<br />

Aufgrund dieser eindeutigen Verantwortungsfestlegung ist jede<br />

Baufi rma jedoch gut beraten, sich mit dem Mischgutlieferanten<br />

intensiv ins Benehmen zu setzen, welche Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

ggf. problematischen Rahmenbedingungen an <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Baustelle vorherrschen. An<strong>der</strong>nfalls erhält die Baufi rma einen<br />

„08/15-Eignungsnachweis“, dessen darauf basierendes Mischgut<br />

womöglich den spezifi schen Anfor<strong>der</strong>ungen vor Ort nicht<br />

gerecht wird.<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

4.2. Gussasphalt: Transport und Abstreuung<br />

4.2.1. Gussasphalt-Transport<br />

Mit Gussasphalt ist es wie mit Spaghetti-Soße: wenn es wirklich<br />

gut sein soll, muss die Masse eine Weile kochen. Um jedoch<br />

ein „Verkochen“ zu verhin<strong>der</strong>n, wurden im neuen Regelwerk<br />

Höchstlagerdauern im Rührwerkskessel eingeführt, <strong>der</strong>en Größenordnung<br />

rein auf den bisherigen empirischen Erfahrungen<br />

und „Gefühl“ beruhen.<br />

So darf Gussasphalt mit Normbitumen nur mehr 12 Stunden<br />

im Rührwerkskessel transportiert werden. Bei darüber hinausgehenden<br />

Zeiten darf <strong>der</strong> Gussasphalt nicht mehr eingebaut<br />

werden. Gleiches gilt für Gussasphalt mit polymermodifi ziertem<br />

Bindemittel, nur dass dort die Verweildauer im Rührwerkskessel<br />

auf 8 Stunden begrenzt wurde. Bei darüber hinausgehenden<br />

Zeiten ist davon auszugehen, dass die Polymere als wesentliche<br />

Funktionsträger im Bindemittel soweit abgebaut wurden, dass<br />

diese nicht mehr wirksam werden können.<br />

4.2.2. Gussasphalt-Abstreuung<br />

In <strong>der</strong> neuen ZTV Asphalt sind drei Verfahren A, B und C beschrieben,<br />

wie <strong>der</strong> Gussasphalt abgestreut (A, B) bzw. abgestumpft<br />

(C) werden soll. Da<strong>bei</strong> wird beschrieben ob konventionell (A) o<strong>der</strong><br />

mit feinerer Körnung und ohne zu walzen (B) abgestreut wird.<br />

Die früher häufi g eingesetzte Körnung 5/8 ist da<strong>bei</strong> nicht mehr<br />

zulässig. Wer schon einmal über einen (hervorragend griffi gen)<br />

Gussasphalt mit Abstreuung 5/8 gefahren ist, kann sich denken<br />

warum: die Lärmentwicklung ist enorm. Mit Verfahren B soll die<br />

Lärmentwicklung weiter reduziert werden.<br />

4.3. Hohlraumgehalt im Splittmastixasphalt<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong>en Auswirkung noch nicht wirklich sicher<br />

abgeschätzt werden kann, ist die Reduzierung des Hohlraumgehaltes<br />

im SMA. Durfte die fertige Schicht bisher einen Hohlraumgehalt<br />

von maximal 6,0 % aufweisen, so ist nun in <strong>der</strong> ZTV<br />

Asphalt ein Höchstwert von 5,0 % festgeschrieben.<br />

Ca. die Hälfte dieser Reduzierung um 1,0 %-Punkte ist <strong>der</strong><br />

Tatsache geschuldet, dass mit den neuen Prüfverfahren (siehe<br />

5. Glie<strong>der</strong>ungspunkt) um rd. 0,5 % geringere Hohlraumgehalte<br />

gefunden werden. Die an<strong>der</strong>e Hälfte ist dem Willen um ein<br />

dichteres Mischgut geschuldet. Ob dies in Zukunft zum vermehrten<br />

Auftreten von Fettfl ecken o<strong>der</strong> einer höheren Verformungsanfälligkeit<br />

führt muss beobachtet werden. Beides wäre<br />

kontraproduktiv und es müssten dann schnellstens geeignete<br />

Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />

4.4. Lieferung aus mehreren Werken<br />

4.4.1. For<strong>der</strong>ungen des Regelwerkes<br />

Die ZTV Asphalt-StB 07 sieht vor, dass <strong>bei</strong> Lieferungen aus<br />

mehreren Werken abgestimmte bzw. identische Eignungsnachweise<br />

zugrundegelegt werden müssen. Da<strong>bei</strong> wird unterschieden<br />

zwischen <strong>der</strong> Lieferung von Asphalttragschichtmischgut –<br />

Abstimmung <strong>der</strong> Parameter Bindemittelgehalt, Anteil an groben<br />

Gesteinskörnungen und Anteil Füller mit defi nierten Toleranzen<br />

– sowie <strong>der</strong> Lieferung von Asphaltmischgut für Bin<strong>der</strong>- und<br />

Deckschichten. Bei <strong>bei</strong>den letztgenannten muss die Identität <strong>der</strong><br />

Eignungsnachweise hergestellt werden.<br />

Abgesehen von <strong>der</strong> Tatsache, dass allein am Begriff „identisch“<br />

sich die Geister scheiden können, verursacht diese Festlegung<br />

13


Bild 5: Asphaltgranulatlagerung am Mischwerk Frankfurt<br />

Bild 6: Paralleltrommel am Mischwerk Lampertheim<br />

dies ist in einem Einbauprotokoll zu erfassen. Die Eignungsnachweise<br />

<strong>der</strong> zum Einbau vorgesehenen Mischgüter müssen<br />

gleiche Kornverteilung und gleiche Bindemittelsorte ausweisen.<br />

Asphaltdeckschichten<br />

Eine Abweichung von <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 07 wird nicht zugelassen.<br />

Dies ist einer <strong>der</strong> wenigen Fälle, <strong>bei</strong> dem die HSVV - mit voller<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Mischgutindustrie - vom bundeseinheitlichen<br />

Regelwerk abweicht.<br />

4.5. Zugabe von Asphaltgranulat<br />

Die Zugabe von Ausbauasphalt in den neu gemischten Asphalt<br />

ist eine Errungenschaft, auf welche die Mischgutindustrie stolz<br />

ist. Nicht nur, dass damit wertvoller Rohstoff gespart (Bitumen<br />

aus Erdöl sowie Gestein) o<strong>der</strong> Deponieraum geschont wird.<br />

Hier kann ohne Qualitätsverlust von einem echten Recycling,<br />

anstelle des so häufi g praktizierten Downcycling (Jogurtbecher<br />

zu Parkbänken) gesprochen werden.<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen Regelwerkes wurde die Tür für<br />

die Wie<strong>der</strong>verwendung von Ausbauasphalt bundesweit soweit<br />

aufgestoßen, wie dies bisher nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Fall war. Die Zugabe von Ausbauasphalt (aufbereitet: Asphaltgranulat)<br />

wird weiterhin nur mehr an <strong>der</strong> Eignung des<br />

Asphaltgranulates anhand spezifi scher Kennwerte und <strong>der</strong> am<br />

Mischwerk vorhandenen Technik festgemacht.<br />

Darüber hinaus ist nun aber auch die Zugabe von Asphaltfräsgut<br />

in Asphaltbetondeckschichten und in Gussasphalt erlaubt. Lediglich<br />

<strong>bei</strong> Mischgut für offenporigen Asphalt sehen TL Asphalt<br />

und ZTV Asphalt keine Möglichkeit einer Asphaltgranulatzugabe<br />

vor. Für Splittmastixasphalt schränkt die ZTV Asphalt (nicht die<br />

TL Asphalt) die Zugabe von Asphaltgranulat ein.<br />

Für den Mischguthersteller bedeut et dies, gegenüber <strong>der</strong> Baufi rma<br />

auf das getrennte Fräsen <strong>der</strong> verschiedenen Asphaltschichten<br />

zu bestehen und am Mischwerk die qualifi zierte, getrennte<br />

Lagerung zu gewährleisten. An<strong>der</strong>nfalls läuft <strong>der</strong> Lieferant Gefahr,<br />

die sich hier auftuenden Möglichkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verwertung<br />

für sich und die gesamte Mischgutindustrie zu verspielen.<br />

4.6. Erweichungspunkt Ring und Kugel<br />

In Übereinstimmung mit den erweiterten Möglichkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Asphaltgranulatzugabe und den technischen Möglichkeiten für<br />

die Zugabe (Paralleltrommel) erlaubt das neue Regelwerk die<br />

Abweichung des Erweichungspunktes Ring und Kugel (EP RuK)<br />

auf die nächsthärtere Bindemittelsorte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zugabe von<br />

Asphaltgranulat in die Tragschicht. Diese Abweichung endet<br />

jedoch <strong>bei</strong>m 30/45, härter darf das resultierende Bindemittel im<br />

Mischgut nicht sein.<br />

Im 6. Glie<strong>der</strong>ungspunkt werden wir sehen, dass das neue<br />

Regelwerk generell zu härteren Bindemitteln tendiert. Auch mit<br />

dieser Tendenz geht die hier beschriebene Regelung EP RuK<br />

konform.<br />

4.7. Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />

Sicherlich erfreulich für den Straßenbaulastträger ist die Tatsache,<br />

dass für die Bauklassen SV und I sowie für alle 2-lagigen<br />

Bauweisen über 11,5 cm Einbaudicke die Verjährungsfrist für<br />

Mängelansprüche von seither 4 auf nunmehr 5 Jahre hochgesetzt<br />

wurde.<br />

Damit wird <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass im Rahmen<br />

bisher freiwilliger Vereinbarungen in den vergangenen Jahren<br />

häufi g die 5 Jahre bereits praktiziert wurden. Somit entfällt die<br />

Notwendigkeit einer individualvertraglichen Lösung zugunsten<br />

einer allgemeinverbindlichen Vertragslösung.<br />

5. Neue Prüfungen und neue Prüfverfahren<br />

Die Grundlage für die Prüfungen nach dem neuesten Regelwerk<br />

bilden die TP Asphalt. Sie erscheinen als Lose-Blatt-Sammlung<br />

und tragen daher auch keine Jahresbezeichnung. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass europaweit einheitliche Regelungen gefunden<br />

werden mussten, fi nden sich in den TP Asphalt viele Prüfverfahren<br />

wie<strong>der</strong>, die in Deutschland keine Anwendung fi nden, an<strong>der</strong>e<br />

wurden (auch) in Deutschland neu eingeführt.<br />

Bei vielen altbekannten Prüfverfahren wurde die Durchführung<br />

<strong>der</strong>art massiv verän<strong>der</strong>t, dass erst neue Erfahrungshintergründe<br />

geschaffen werden müssen, bevor dort Grenzwerte defi niert<br />

werden können. Hier sind <strong>bei</strong> den Prüfungen die gefundenen<br />

15


<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

nahezu unüberwindbare Hürden <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Belieferung von Baustellen<br />

und steht geradezu im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> gleichzeitigen<br />

For<strong>der</strong>ungen des Regelwerkes, jede Baumassnahme auf Ihre<br />

Eignung zum Einbau in voller Fahrbahnbreite zu prüfen. Sieht<br />

man sich darüber hinaus die heutigen Straßenfertiger an, ist<br />

schnell zu erkennen, welche riesigen Mengen an Asphaltmischgut<br />

hier problemlos verar<strong>bei</strong>tet werden können. Eine einzelne<br />

Mischanlage ist hier teilweise bereits über ihre Kapazitäten<br />

hinaus gefor<strong>der</strong>t.<br />

Der Deutsche Asphaltverband hat deshalb mit den Bauverwaltungen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> das Gespräch gesucht, um praxistaugliche<br />

Regelungen zu erar<strong>bei</strong>ten. Auch die hessische Straßenbauverwaltung<br />

hat sofortige Gesprächsbereitschaft signalisiert, da die<br />

mit <strong>der</strong> konsequenten Umsetzung <strong>der</strong> Regelwerksfor<strong>der</strong>ungen<br />

einhergehenden Schwierigkeiten unmittelbar erkannt wurden.<br />

4.4.2. Handhabung in Hessen<br />

Einmal im Jahr sitzen Vertreter des Deutschen Asphaltverbandes<br />

(dav) mit Vertretern des Hessischen Landesamtes für Strassenund<br />

Verkehrswesen (HLSV) und <strong>der</strong> Hessischen Baustoff- und<br />

Bodenprüfstellen (HABB) an ei nem „Runden Tisch“ zusammen.<br />

Einer <strong>der</strong> Diskussionspunkte war die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ZTV Asphalt<br />

nach Identität <strong>der</strong> Eignungsnachweise <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Lieferung von<br />

mehreren Mischwerken.<br />

Da hier teilweise sehr hohe Tonnagen gefor<strong>der</strong>t werden, kann es<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Belieferung mehrerer Mischwerke mit einer Gesteinssorte<br />

(Identität!) durchaus zu Engpässen kommen. Darüber hinaus<br />

müsste i.d.R. mindestens einer <strong>der</strong> Mischgutlieferanten seinen<br />

Gesteinslieferanten wechseln, was durchweg zu Mehrkosten<br />

und Mehraufwand führt. So wurde zwischenzeitlich eine Lösung<br />

gefunden, die zwar nicht ganz allen Vorstellungen <strong>der</strong> Bau- und<br />

Mischgutindustrie entspricht, jedoch die Ar<strong>bei</strong>t aller Beteiligten<br />

deutlich erleichtert. Diese ist im folgenden wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

[6] Falls <strong>der</strong> AN im Ausnahmefall nachvollziehbar darlegt, dass<br />

für die Herstellung von Asphaltschichten Asphaltmischgut aus<br />

mehreren <strong>Asphaltmischwerke</strong>n bezogen werden soll, muss <strong>der</strong><br />

AN rechtzeitig vor Baudurchführung die Zustimmung des AG<br />

erwirken.<br />

Die Zustimmung kann in Aussicht gestellt werden, wenn die<br />

folgenden Vorgaben eingehalten werden.<br />

Asphalttragschicht<br />

Der Einbau erfolgt "heiß“ an "heiß“ mit parallel versetzt laufenden<br />

Fertigern, jede Mischanlage beliefert einen Fertiger über das<br />

gesamte Los. Alternativ können Mischwerke auch abwechselnd<br />

Abschnitte von jeweils mindestens 1 km Länge beliefern, <strong>der</strong> Einbau<br />

kann hier mit mehreren Fertigern über die gesamte Breite mit<br />

demselben Mischgut erfolgen. Die Eignungsnachweise müssen<br />

definitiv den dazugehörigen Einbauflächen zugeordnet werden,<br />

dies ist in einem Einbauprotokoll zu erfassen. Die Eignungsnachweise<br />

müssen aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein und die in <strong>der</strong> ZTV<br />

Asphalt 07 angegebenen Differenzen einhalten.<br />

Asphaltbin<strong>der</strong>schicht<br />

Der Einbau erfolgt "heiß“ an "heiß“ mit parallel versetzt laufenden<br />

Fertigern, jede Mischanlage beliefert einen Fertiger über das<br />

gesamte Los. Alternativ können Mischwerke auch abwechselnd<br />

Abschnitte von jeweils mindestens 1 km Länge beliefern, <strong>der</strong> Einbau<br />

kann hier mit mehreren Fertigern über die gesamte Breite mit<br />

demselben Mischgut erfolgen. Die Eignungsnachweise müssen<br />

definitiv den dazugehörigen Einbauflächen zugeordnet werden,<br />

14<br />

Bild 3: Mischwerk Wiesbaden<br />

Bild 4: Mischwerk Hanau


Bild 8: Dynamisches Stempeleindringtiefengerät<br />

Bild 9: Einbau von konventionellem Gussasphalt<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

tisch einen geringeren Hohlraumgehalt an <strong>der</strong> fertigen Schicht.<br />

Beim Splittmastixasphalt geht man von ca. 0,5 %-Punkten aus,<br />

die diese geän<strong>der</strong>ten Prüfverfahren mit sich bringen.<br />

5.2.2.Spurbildungstest<br />

Der erst mit <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 01 eingeführte Spurbildungstest<br />

und alle bis dahin angesammelten Erfahrungen können mit<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des gewohnten Prüfverfahrens nunmehr wie<strong>der</strong><br />

neu gesammelt werden.<br />

Denn wurde bis Ende 2008 <strong>der</strong> Spurbildungstest mit einem<br />

Stahlrad im Wasserbad <strong>bei</strong> 50 °C ausgeführt und die so gewonnenen<br />

Ergebnisse absolut in [mm] angegeben, so wird <strong>der</strong><br />

Spurbildungstest nunmehr mit einem mit Vollgummi bereiften<br />

Rad in Luft <strong>bei</strong> 60 °C durchgeführt. Die <strong>der</strong>art gefundenen Spurtiefen<br />

werden dann proportional in [%] <strong>zur</strong> Probeplattendicke<br />

ausgewiesen. Die Probeplattendicke wie<strong>der</strong>um ist abhängig von<br />

Art und Größtkorn des Mischgutes.<br />

Somit wurde fast alles verän<strong>der</strong>t, was an diesem Versuch nur<br />

verän<strong>der</strong>t werden konnte. Die ermittelten Testergebnisse dienen<br />

daher aktuell rein <strong>der</strong> Erfahrungssammlung und können deswegen<br />

noch nicht einer vertraglichen Regelung zugrundegelegt<br />

werden.<br />

5.2.3. Dynamische Stempeleindringtiefe<br />

Der Grundsatz <strong>der</strong> Erfahrungssammlung gilt auch für das Prüfverfahren<br />

<strong>der</strong> dynamischen Stempeleindringtiefe, die in Ergänzung<br />

<strong>zur</strong> bisher auch schon praktizierten statischen Stempeleindringtiefe<br />

<strong>bei</strong> Gussasphalt durchgeführt werden muss.<br />

Man erhofft sich von einem dynamischen Versuch eine bessere<br />

Abbildung <strong>der</strong> tatsächlichen Belastungssituation auf <strong>der</strong> Verkehrsfl<br />

äche sowie eine stärkere, und damit aussagekräftigere,<br />

Spreizung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />

6. Neue Bindemittel<br />

6.1. Viskositätsverän<strong>der</strong>te Bindemittel<br />

Mit <strong>der</strong> zwingenden Einführung von Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />

(NTGA, siehe dazu Glie<strong>der</strong>ungspunkt 7 „Neue Baustoffe“)<br />

ist es notwendig geworden, Bindemittel zu entwickeln, die den<br />

Einbau von Gussasphalt auch unter 230 °C möglich machen.<br />

Dies ist <strong>der</strong> Bindemittelindustrie durch die Zugabe viskositätsverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Zusätze gelungen.<br />

In den ZTV Asphalt sind daher viskositätsverän<strong>der</strong>te Bindemittel<br />

o<strong>der</strong> viskositätsverän<strong>der</strong>nde Zusätze verpfl ichtend vorgeschrieben;<br />

es sei denn – was bisher noch niemand geschafft hat –<br />

man kann die Wirksamkeit verfahrenstechnischer Maßnahmen<br />

nachweisen, um das gleiche Ziel, die Reduzierung von Dämpfen<br />

und Aerosolen aus Bitumen unter einen bestimmten Grenzwert,<br />

zu erreichen.<br />

6.2. Polymermodifizierte Bindemittel<br />

Nicht neu, doch in ihrer Bedeutung deutlich nach vorne gebracht<br />

wurden die PmBs. Fristeten diese bisher ein „Fußnotendasein“,<br />

wurden sie nunmehr in <strong>der</strong> ZTV Asphalt in die Tabelle<br />

<strong>der</strong> zweckmäßigen Bindemittelarten und –sorten integriert.<br />

Damit ist <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass bereits in den<br />

vergangenen Jahren bis zu 25 % aller eingesetzten Bindemittel<br />

im Asphaltstrassenbau polymermodifi zierte Bindemittel waren.<br />

17


<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Ergebnisse nur anzugeben, ohne dass <strong>der</strong>zeit daraus vertrags- 5.2. Neue Prüfverfahren<br />

rechtliche Konsequenzen gezogen werden dürfen.<br />

5.2.1. Rohdichte und Raumdichte<br />

5.1. Neue Prüfungen<br />

5.1.1. Schichtenverbund<br />

Rohdichte und Raumdichte sind mit die ältesten Prüfverfahren<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Herstellung von Asphaltmischgut und nicht zum ersten<br />

Mal erfahren <strong>bei</strong>de wie<strong>der</strong>um Än<strong>der</strong>ungen. Bei <strong>der</strong> Bestimmung<br />

Der Bedeutung eines guten Schichtenverbundes Rechnung <strong>der</strong> Rohdichte ar<strong>bei</strong>tet man nunmehr mit Wasser (anstelle von<br />

tragend – wie schon durch die Integration des M SNAR in Trichlorethylen) und lässt das bisherige Korrekturglied <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

die ZTV Asphalt dokumentiert – wurde auch die Prüfung des Ar<strong>bei</strong>t mit Wasser entfallen. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer<br />

Schichtenverbundes in das Regelwerk aufgenommen.<br />

kleineren Rohdichte, das Mischgut erscheint leichter.<br />

Auch hier muss <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Durchführung darauf geachtet werden, Bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Raumdichte kehrt man wie<strong>der</strong> zum<br />

die „kleinen Fallstricke“ zu umschiffen, die sich durch die Ein- Le<strong>der</strong>lappen <strong>zur</strong>ück, mit dem <strong>der</strong> Probekörper abgetupft werführung<br />

einer neuen Prüfung unbeabsichtigt ergeben können. den muss. Abgesehen von einem nach Ansicht des Verfassers<br />

So ist <strong>der</strong> Schichtenverbund an Bohrkernstücken mit einem verstärktem Einfl uss des „Laborantenfaktors“ erhält man so<br />

Durchmesser von 150 mm zu testen. Viele Bohrkerngeräte i.d.R. eine geringfügig größere Raumdichte, <strong>der</strong> Bohrkern o<strong>der</strong><br />

haben nun aber einen Außendurchmesser von 150 mm, aus <strong>der</strong> Probekörper erscheint schwerer.<br />

dem sich zwingend ein geringer er Durchmesser des Bohrkerns<br />

als diese 150 mm ergibt.<br />

Spannt man nun einen <strong>der</strong>artigen Bohrkern in das Prüfgerät,<br />

kommt es durch die nicht passenden Durchmesser zu in ihrer<br />

Richtung ungewollten Krafteintragungen, die das gefundene<br />

Ergebnis beeinfl ussen können. Man ist also gerade <strong>bei</strong> eng an<br />

den Grenzwerten gelegenen Prüfergebnissen gut beraten, sich<br />

von <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> durchgeführten Prüfung zu<br />

überzeugen – zumindest in <strong>der</strong> ersten Zeit, bis sich die Durchführung<br />

überall eingespielt hat.<br />

Da aus dem Verhältnis von Rohdichte zu Raumdichte <strong>der</strong> rechnerische<br />

Hohlraumgehalt ermittelt wird, erhält man so automa-<br />

5.1.2. Elastische Rückstellung<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit war die Prüfung <strong>der</strong> elastischen Rückstellung<br />

<strong>bei</strong> polymermodifi zierten Bindemitteln wenn überhaupt,<br />

dann nur län<strong>der</strong>spezifi sch geregelt. Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen<br />

Regelwerkes gibt es nun auch dafür eine bundeseinheitliche<br />

Vorschrift.<br />

Auch hier hat sich die Erfahrung <strong>der</strong> vergangenen Jahre deutlich<br />

in den Grenzwerten nie<strong>der</strong>geschlagen, an denen sich die Testergebnisse<br />

zu orientieren haben. So ist die elastische Rückstellung<br />

des Bitumens <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verwendung im Walzasphalt <strong>bei</strong> 40 %<br />

festgelegt worden, wohingegen man <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verwendung im<br />

Gussasphalt <strong>der</strong> höheren thermischen Belastung Rechnung<br />

trägt und die elastische Rückstellung auf 30 % beschränkt.<br />

Dies ist durchaus vernünftig, da mit diesem Test nur das Vorhandensein<br />

von Polymeren und <strong>der</strong>en weitere Wirksamkeit nachgewiesen<br />

werden soll. Ist kein PmB zum Einsatz gekommen, so<br />

liegt die elastische Rückstellung unabhängig von <strong>der</strong> vorherigen<br />

thermischen Beanspruchung nahe 0 %.<br />

Eine weitere Spezialität gibt es noch: kommt <strong>bei</strong>m Gussasphalt<br />

Bitumen mit viskositätsverän<strong>der</strong>nden Zusätzen zum Einsatz –<br />

was nach heutiger Regelung grundsätzlich <strong>der</strong> Fall sein müsste,<br />

siehe dazu Glie<strong>der</strong>ungspunkt 7 „Neue Baustoffe“ – so kommt<br />

die Prüfung auf elastische Rückstellung nicht mehr zum Einsatz.<br />

Dies resultiert aus <strong>der</strong> Tatsache, dass durch die viskositätsverän<strong>der</strong>nden<br />

Zusätze Verän<strong>der</strong>ungen im Rückstellvermögen <strong>der</strong><br />

PmB auftreten. Weitere Verän<strong>der</strong>ungen erfolgen durch die noch<br />

nicht vollständig bekannten Effekte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Rückgewinnung des<br />

Bindemittels. Eine an<strong>der</strong>e Frage ist, ob Gussasphalt überhaupt<br />

PmB braucht.<br />

16<br />

Bild 7: Spurbildungsgerät


Bild 13: Kreisverkehr und Industriefläche<br />

Bild 14: mangelhafte Strassennaht<br />

Bild 15: Kompaktasphaltfertiger<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

7.1.4. Haltbarkeit<br />

Ein gut konzipierter und eingebauter Belag aus offenporigem<br />

Asphalt erreicht heutzutage Nutzungsdauern von 10 Jahren<br />

und mehr, in denen immer noch eine deutliche lärmreduzierende<br />

Wirkung nachgewiesen werden kann. Damit liegt die<br />

Nutzungsdauer zwar weiterhin merklich unter denjenigen von<br />

Splittmastix- o<strong>der</strong> Gussasphaltdecken. Bedenkt man jedoch die<br />

häufi ge Alternative – überhohe Lärmschutzwände o<strong>der</strong> Einhausungen<br />

– so erscheint zumindest dem Verfasser die offenporige<br />

Asphaltdeckschicht eine überlegenswerte Alternative.<br />

7.2. Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />

Aus ar<strong>bei</strong>tsschutzrechtlichen Gründen wurde in den ZTV Asphalt-StB<br />

07 in die Tabelle <strong>der</strong> niedrigsten und höchsten Mischguttemperaturen<br />

<strong>der</strong> Gussasphalt nurmehr mit max. 230 °C<br />

aufgenommen. Man spricht von einem Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />

(NTGA). Dies bedeutet, dass an<strong>der</strong>er als NTGA für Baustellen<br />

auf denen die ZTV vereinbart sind, nicht mehr geliefert<br />

und eingebaut werden darf.<br />

Nach geringen Anlaufschwierigkeiten von Seiten aller Beteiligten<br />

(vertragsrechtlich, herstellungs- und bautechnisch) bereits in<br />

2008, in dem NTGA erstmals fl ächendeckend zum Einsatz kam,<br />

kann man nun davon ausgehen, dass sich diese Bauweise gut<br />

etabliert hat und die allermeisten <strong>der</strong> Probleme und Problemchen<br />

mit <strong>der</strong> Anstrengung aller Seiten überwunden sind.<br />

7.3. Asphaltbeton<br />

Der Asphaltbeton erlebt mit dem neuen Regelwerk ein kleines<br />

„revival“. Bis rauf zu Bauklasse II ist er – unter dem Einsatz von<br />

polymermodifi ziertem Bindemittel – in die Tabelle <strong>der</strong> zweckmäßigen<br />

Mischgutarten aufgenommen.<br />

Bis <strong>zur</strong> Korngröße 16 ist er in den ZTV Asphalt hinterlegt und<br />

eignet sich – ggf. unter Verwendung eines 10/40-65 (PmB 25) –<br />

durch seine geschlossene Oberfl äche gut für Kreisverkehre und<br />

Industriefl ächen.<br />

7.4. Harte Bindemittel<br />

Den steigenden Belastungen und Temperaturen Rechnung tragend<br />

spielen im neuen Asphaltregelwerk härtere Bindemittel<br />

eine immer bedeuten<strong>der</strong>e Rolle.<br />

So kann in <strong>der</strong> Asphalttragschicht die Härte des Bindemittels<br />

bis zum 30/45 gewählt werden (Bauklasse SV – III), <strong>der</strong> 30/45<br />

für den Gussaphalt wurde dagegen in die Bauklassen IV – VI<br />

„verbannt“.<br />

Im Asphaltbin<strong>der</strong> können wir in Ausnahmefällen in den Bauklassen<br />

SV – III sogar ein 10/40-65 (PmB 25) einsetzen, ebenso wie<br />

im Gussasphalt, dort in den Bauklassen SV und I. Und auch <strong>der</strong><br />

Asphaltbeton, siehe oben, kann mit einem 25/55-55 (PmB 45)<br />

in <strong>der</strong> Tabelle <strong>der</strong> zweckmäßigen Mischgutarten und –sorten<br />

gefunden werden.<br />

8. Neue Bauweisen<br />

Eine weitere Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen stetig wachsen<strong>der</strong><br />

Verkehrsmengen glaubt man mit <strong>der</strong> Kompaktasphaltbauweise<br />

gefunden zu haben. Wenigstens eine <strong>der</strong> Möglichkeiten für<br />

die Herstellung einer Asphaltfl äche in Kompaktasphaltbauweise<br />

hat somit konsequenterweise Eingang in die ZTV Asphalt-StB<br />

07 gefunden.<br />

19


<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

7. Neue Baustoffe<br />

Wirklich neu an Baustoffen ist wenig im Asphaltstrassenbau.<br />

Trotzdem konnten mit dem neuen Regelwerk bisher in Merkblättern<br />

abgehandelte Baustoffe in den „Adelsstand“ <strong>der</strong> ZTV und<br />

TL Asphalt erhoben (offenporiger Asphalt), an<strong>der</strong>e „offi zialisert“<br />

(Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt) und wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e in ihrer Bedeutung<br />

nach vorne gebracht (Asphaltbeton) werden.<br />

7.1. Offenporiger Asphalt<br />

Offenporiger Asphalt ist ein aktiver Beitrag <strong>der</strong> Mischgutindustrie<br />

<strong>zur</strong> Lärmreduzierung. Werte von bis zu -8 dB(A) können hier<br />

über mehrere Jahre erzielt werden. Dass dieselben Hohlräume,<br />

die für eine deutliche Lärmreduzierung sorgen, gleichzeitig auch<br />

noch das Wasser abführen und so <strong>der</strong> Sprühfahnenbildung<br />

entgegenwirken, freut jeden Autofahrer, <strong>der</strong> auf regennasser<br />

Fahrbahn hinter an<strong>der</strong>en Fahrzeugen herfahren muss.<br />

Das Thema offenporiger Asphalt ist sicherlich einen eigenen<br />

Fach<strong>bei</strong>trag wert. Daher hier in wenigen Stichworten nur das<br />

allerwichtigste.<br />

7.1.1. Mineralstoffe<br />

Soll offenporiger Asphalt zum Einsatz kommen, so ist von Seiten<br />

<strong>der</strong> ausschreibenden Stellen und auch von Seiten <strong>der</strong> Einbaufi<br />

rmen unbedingt zu beachten, dass die Beschaffung <strong>der</strong> hierfür<br />

geeigneten Mineralstoffe durch die damit einhergehenden notwendigen<br />

Ansprüche (PSV, Kubizität, Über- und Unterkorn) Zeit<br />

in Anspruch nimmt.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass die wenigen Steinbrüche,<br />

die dafür geeignet sind, maximal 150 to opA-fähige Körnung<br />

pro Tag produzieren können. Bei einem Los mit 6.000 to<br />

Mischgut (ca. 70.000 qm) benötigt man so allein für die Bereitstellung<br />

des Gesteins 40 Ar<strong>bei</strong>tstage!<br />

7.1.2. Bindemittel<br />

Bedingt durch die vielen Hohlräume im offenporigen Asphalt<br />

können die Gesteinskörner nur an wenigen Stellen miteinan<strong>der</strong><br />

verklebt werden. Darüber hinaus ist das Bindemittel in hohem<br />

Maße dem Zutritt von Wasser und Luft ausgesetzt. Deswegen ist<br />

für die Herstellung von offenporigem Asphalt ein hochpolymermodifi<br />

ziertes Bindemittel notwendig und vorgeschrieben.<br />

Alternativ dazu gibt es noch Anbieter von gummimodifi zierten<br />

Bitumen, welches ähnliche Eigenschaften besitzt wie die hochpolymermodifi<br />

zierten Bindemittel. Der Verfasser des Artikels hat<br />

jedoch bezüglich <strong>der</strong> Verar<strong>bei</strong>tbarkeit des gummimodifi zierten<br />

Bitumens an <strong>der</strong> Mischanlage keine guten Erfahrungen gemacht.<br />

7.1.3. Produktion<br />

In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Einbaubreite – offenporiger Asphalt darf<br />

konsequenterweise nur ohne Längsnaht eingebaut werden –<br />

und <strong>der</strong> Mischleistung <strong>der</strong> Mischanlagen muss das Mischgut<br />

ggf. von mehreren Mischanlagen gefahren werden. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Mischleistung <strong>bei</strong>m offenporigen Asphalt<br />

durch dessen Monokörnigkeit um rd. 20 % geringer ist als <strong>bei</strong>m<br />

Splittmastixasphalt.<br />

18<br />

Bild 10: Wasserablauf auf offenporigem Asphalt<br />

Bild 11: offenporiger Asphalt im Vergleich zu Asphaltbeton<br />

Bild 12: Einbau von Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt


Eingangsprodukte), son<strong>der</strong>n darüber hinaus ein bis in das Detail<br />

gehen<strong>der</strong> Dokumentationsaufwand die WPK kennzeichnet. Bei<br />

konsequenter Anwendung jedoch bietet die WPK die Chance,<br />

Prozess- und Produktqualität zu optimieren.<br />

Literatur<br />

[1] ZTV Asphalt StB 07<br />

[2] TL Asphalt StB 07<br />

[3] TL Bitumen StB 07<br />

[4] DIN EN 13108-21<br />

[5] TP Asphalt-StB<br />

[6] EF Asphalt<br />

Autor<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Dipl.-Wirtschafts-Ing. Bernd Krempel<br />

Geschäftsführer<br />

Südhessische Asphalt-Mischwerke<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Saarstraße 18<br />

63450 Hanau<br />

Dr.-Ing. Norbert Weiland<br />

Laborleiter<br />

Südhessische Asphalt-Mischwerke<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Saarstraße 18<br />

63450 Hanau<br />

21


<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />

Einem an<strong>der</strong>en Problem, nämlich die Schwachstelle <strong>der</strong> Nähte<br />

und Fugen, versucht man entgegenzutreten, indem <strong>der</strong> Bauherr<br />

aufgerufen ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Einbau <strong>der</strong> Asphaltschicht nicht<br />

entwe<strong>der</strong> nahtlos o<strong>der</strong> „heiß an heiß“ erfolgen kann.<br />

8.1. Kompaktasphalt<br />

8.1.1. Bauweise<br />

Bei <strong>der</strong> in den ZTV Asphalt gefor<strong>der</strong>ten Bauweise handelt es<br />

sich um die Bauweise mit einem Modulfertiger, da die ZTV Asphalt<br />

klarstellt, dass „die untere heiße Schicht nicht zu befahren“<br />

[2] ist. Beim Modulfertiger wird über einen variablen Beschicker<br />

abwechselnd <strong>der</strong> Deckschichtkübel mit Splittmastixasphalt o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Bin<strong>der</strong>schichtkübel mit Bin<strong>der</strong>mischgut beschickt. Dass<br />

dies die erhöhte Aufmerksamkeit von Beschickerpersonal und<br />

LKW-Fahrer erfor<strong>der</strong>t, ist selbstredend.<br />

8.1.2. Vorteile<br />

Bedingt durch den gleichzeitigen Einbau von Asphaltbin<strong>der</strong>- und<br />

Splittmastixdeckschicht wird natürlich eine optimale Verzahnung<br />

<strong>bei</strong><strong>der</strong> Schichten erreicht. Ein besserer Schichtenverbund,<br />

über dessen Bedeutung schon in diesem Aufsatz geschrieben 9. Werkseigene Produktionskontrolle<br />

wurde, kann an<strong>der</strong>s niemals erzielt werden.<br />

Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist die „Überset-<br />

Durch das gleichzeitige Aufbringen von dünner Splittmastixschicht<br />

auf dem herzustellenden Asphaltbin<strong>der</strong> wird eine Erhöhung<br />

des Verdichtungsgrades erzielt. Dieser wirkt sich wie<strong>der</strong>um<br />

positiv auf die Wi<strong>der</strong>standskraft gegen Verformungen aus. Die<br />

Gefahr von Spurrinnen kann somit wirksam minimiert werden.<br />

zung“ <strong>der</strong> DIN EN 13 108 Teil 21 in die „Sprache“ <strong>der</strong> Mischgutindustrie.<br />

Es wurde davon abgesehen, ein eigenes deutsches<br />

Regelwerk zu erstellen, da die Vorgaben in <strong>der</strong> zugrundelegenden<br />

europäischen Norm <strong>der</strong>art eng und detailliert sind, dass ein<br />

eigenes Regelwerk sich erübrigt.<br />

Da die Gefahr <strong>der</strong> Auskühlung des (2 cm dicken) SMA durch die<br />

heiße Unterlage geringer ist, kann die Kompaktasphaltbauweise<br />

bis runter <strong>zur</strong> 0 °C-Grenze <strong>der</strong> Lufttemperatur erfolgen. Werden<br />

ansonsten Walzasphaltdeckschichten bis 3 cm eingebaut, muss<br />

<strong>der</strong> Einbau <strong>bei</strong> Außentemperaturen von unter 10 °C eingestellt<br />

werden.<br />

Und zu guter Letzt wird natürlicherweise die Bauzeit <strong>bei</strong>m<br />

gleichzeitigen Einbau zweier Schichten deutlich verkürzt. Über<br />

den Vorteil kürzerer Bauzeiten muss an dieser Stelle sicherlich<br />

kein weiteres Wort verloren werden.<br />

Die WPK setzt völlig neue Schwerpunkte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />

Während die bisherige Qualitätsüberwachung und<br />

<strong>der</strong> bisherige Qualitätsbegriff <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Mischgutherstellung ein<br />

produktbetonter Ansatz war – überwacht und kontrolliert wurde<br />

nur das fertige Produkt – ist die Herangehensweise <strong>der</strong> WPK <strong>der</strong><br />

angelsächsische prozessbetonte Ansatz: stimmt <strong>der</strong> Prozess,<br />

so stimmt auch das Produkt. Wo<strong>bei</strong> natürlich auch das Produkt<br />

weiterhin einer Überwachung unterliegt.<br />

Somit zieht sich mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> WPK <strong>der</strong> Qualitätsbegriff<br />

über die komplette Bandbreite aller Prozesse, die in irgendeiner<br />

Form mit dem Produkt und seinen Ausgangsmaterialien in<br />

8.1.3. Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen sind dazu da, gemeistert zu werden, man<br />

muss sie jedoch kennen, um sich darauf einzustellen. Bei <strong>der</strong><br />

Kompaktasphaltbauweise ist neben <strong>der</strong> Tatsache, dass längst<br />

Berührung kommen. Angefangen vom Einkauf über die Rohmaterialannahme,<br />

die Lagerung und Verar<strong>bei</strong>tung am Werk bis hin<br />

<strong>zur</strong> Verladung auf die Lieferfahrzeuge und den Versand. Dies ist<br />

<strong>der</strong> gleiche Ansatz wie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> DIN ISO 9001.<br />

nicht alle Bauvorhaben dafür geeignet sind (Länge, Brücken, Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> WPK einher geht für den Mischgut-<br />

Tunnel, Verkehrsführung um nur einige Stichworte zu nennen) hersteller, quasi wie ein Leitfaden, als erstes die Erstellung<br />

wahrscheinlich die größte Herausfor<strong>der</strong>ung die Materiallogistik. eines Qualitätsplanes, in <strong>der</strong> das Unternehmen alle wesentlichen<br />

Durch den gleichzeitigen Einbau von 10 cm Asphaltbin<strong>der</strong> mit 2 Grundsätze und Begriffe hinterlegt, die im eigenen Haus <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

cm Splittmastixschicht werden große Mengen Mischgut gleich- Herstellung des Produktes und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> WPK zu<br />

zeitig benötigt. Da<strong>bei</strong> gibt es nur wenige Asphaltmischanlagen beachten sind. Diesen Qualitätsplan kann je<strong>der</strong> Kunde und je<strong>der</strong><br />

in Deutschland, die allein die Asphaltbin<strong>der</strong>mengen allein zu Interessierte einsehen. Auch dient er dem Zertifi zierer als „roter<br />

mischen in <strong>der</strong> Lage sind.<br />

Faden“ <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Beurteilung des WPK-Systems.<br />

Gefor<strong>der</strong>t werden i.d.R. mehr als 200 to Asphaltbin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Je<strong>der</strong> Qualitätsplan besteht aus <strong>der</strong> Qualitätserklärung des<br />

Stunde. Es sind daher im Regelfall mindestens 3 Asphaltmi- Unternehmens und 10 Glie<strong>der</strong>ungspunkten, die das komplette<br />

schanlagen in die Beschickung des Kompaktasphaltfertigers System <strong>der</strong> WPK wi<strong>der</strong>spiegeln. Diese hier wie<strong>der</strong>zugeben<br />

eingebunden, von denen 2 den Asphaltbin<strong>der</strong> mit identischer würde den Rahmen vollkommen sprengen. Daher abschließend<br />

Rezeptur liefern müssen. Um ein Höchstmaß an Liefersicherheit an dieser Stelle nur noch soviel: Die WPK geht für die Mischgu-<br />

zu erreichen, ist <strong>der</strong> Lieferant ggf. gut beraten, eine weitere tindustrie mit einem deutlichen Mehraufwand einher, da nicht<br />

Mischanlage als stand-by-Anlage vorzuhalten. Denn die Kosten nur wesentlich mehr selbst gemacht werden muss, was vorher<br />

<strong>bei</strong> Stillstand einer solchen Kompaktasphaltmaschinerie sind<br />

hoch.<br />

z. B. von Lieferanten erledigt wurde (Qualitätsüberwachung <strong>der</strong><br />

20<br />

Bild 16: Kompaktasphalteinbau

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