zur Sache - bei der Südhessischen Asphaltmischwerke GmbH & Co ...
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Im folgenden Aufsatz gibt <strong>der</strong> Verfasser einen Überblick über die seit Jahresanfang<br />
in <strong>der</strong> Asphaltmischgutindustrie neu eingeführten Regelwerke, die ihren Einfluss<br />
sowohl auf die ausschreibenden Stellen, auf die Mischguthersteller und die Bauindustrie<br />
sowie auf die dem Einbau nachfolgenden Kontrollprüfungen haben. Ohne die<br />
intensive Beschäftigung mit den neuen Regelwerken und den damit verbundenen<br />
neuen Regelungen seitens aller am Mischgutgeschäft Beteiligter, ist die zukünftige<br />
(Zusammen-) Ar<strong>bei</strong>t kaum denkbar.<br />
1. Einleitung<br />
Zum 1. Januar 2009 wurde – mit einem Jahr Verspätung – das<br />
neue Regelwerk im Asphaltstrassenbau bundesweit bekanntgegeben.<br />
Dieses Regelwerk setzt europäisches Recht um und<br />
wurde notwendig, weil Asphalt als Baustoff <strong>der</strong> Bauproduktenrichtlinie<br />
unterliegt. Somit soll gewährleistet werden – über die<br />
Sinnhaftigkeit dies auch auf Asphalt zu übertragen kann treffl ich<br />
gestritten werden –, dass europaweit einheitliche Kriterien an<br />
die in den Regelwerken hinterlegten Baustoffe angelegt werden<br />
können.<br />
Die zugrundeliegende Norm ist die DIN EN 13108, das daraus<br />
resultierende deutsche Umsetzungsdokument sind die „Technische<br />
Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von<br />
Verkehrsfl ächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07). Da nun die<br />
Mischgutzusammensetzungen in einem eigenen Regelwerk aufgeführt<br />
sind, mussten auch die ZTV Asphalt überar<strong>bei</strong>tet und als<br />
ZTV Asphalt-StB 07 neu herausgegeben werden. Die Prüfung<br />
<strong>der</strong> Asphalteigenschaften gemäß DIN EN 13108 erfolgt nach <strong>der</strong><br />
DIN EN 12697, die in den „Technische Prüfvorschriften für Asphalt“<br />
(TP Asphalt) umgesetzt und präzisiert wurde. Schließlich<br />
wurden auch die europäischen Normen für Straßenbaubitumen<br />
und polymermodifi zierte Bindemittel zusammenfassend in den<br />
„Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige<br />
Polymermodifi zierte Bitumen“ (TL Bitumen-StB<br />
07) umgesetzt. Nicht in ein eigenes deutsches Regelwerk umgesetzt<br />
wurde die DIN EN 13108 Teil 21, welche die Werkseigene<br />
Produktionskontrolle (WPK) regelt.<br />
Für alle am Asphaltstrassenbau Beteiligten bedeuten die neuen<br />
Regelwerke eine große Umstellung. Nicht nur, dass die gewohnten<br />
Begriffe durch (allerdings nur auf den ersten Blick) verwirrende<br />
Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, fußend auf<br />
den englischen Bezeichnungen, ersetzt werden. Darüber hinaus<br />
wurden über die TL - und die ZTV-Asphalt Än<strong>der</strong>ungen in den<br />
Mischgütern, <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen (die mittels <strong>der</strong> TP-Asphalt<br />
geprüft werden) und den Einbaumöglichkeiten eingeführt. Und<br />
mit <strong>der</strong> WPK wurden die bisherigen Gewohnheiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Überwachung von Rohstoffen und Asphalt auf vollkommen neue<br />
Füße gestellt.<br />
Dieser Artikel soll die wichtigsten aller dieser Än<strong>der</strong>ungen für die<br />
Asphaltmischgutindustrie und in Folge auf für <strong>der</strong>en Kunden, die<br />
Einbaufi rmen und letztendlich natürlich auch die Auftraggeber,<br />
die öffentliche Hand zusammenfassen und beleuchten. Da<strong>bei</strong><br />
darf betont werden, dass seitens <strong>der</strong> Hessischen Strassen- und<br />
Verkehrsverwaltung (HSVV) <strong>der</strong> erklärte Wille besteht, das bundeseinheitliche<br />
Regelwerk nur mit minimalen län<strong>der</strong>spezifi schen<br />
Ergänzungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Verantwortungsbereich <strong>der</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Bernd Krempel<br />
Neue Asphaltnormen im Verkehrswegebau<br />
HSVV durchzusetzen. Dies wird von Seiten <strong>der</strong> Mischgutindustrie<br />
(nur für diese kann <strong>der</strong> Verfasser sprechen) sehr begrüßt!<br />
2. Neue Regelwerke<br />
Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> neuen Regelwerke hat man nicht nur<br />
einfach die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> europäischen Vorgaben in ein<br />
deutsches Regelwerk „gepresst“. Es wurde auch <strong>der</strong> Tatsache<br />
Rechnung getragen, dass seit <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 01 nun<br />
mittlerweile 7 bis 8 Jahre vergangen waren bis <strong>zur</strong> Fertigstellung<br />
<strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 07, und in diesem Zeitraum Wissen und<br />
Erfahrung im Asphaltstrassenbau breiter und tiefer wurden. Die<br />
Tatsache, dass diese erst in 2008 erschienen und weiter 07 heißen,<br />
ist ausschließlich verfahrenstechnischen Gegebenheiten<br />
geschuldet.<br />
Auch hat man die Chance genutzt, die Regelwerke untereinan<strong>der</strong><br />
neu zu glie<strong>der</strong>n. So wurde die ZTV T abgeschafft und <strong>der</strong>en<br />
Teil Asphalttragschichten in die ZTV Asphalt integriert. Gleiches<br />
ist mit dem „Merkblatt Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse<br />
und Randausbildungen“ (M SNAR) geschehen. Der Bedeutung<br />
<strong>der</strong> dort beschriebenen Punkte Rechnung tragend, fi ndet man<br />
den Inhalt nunmehr (mit Randstrich!) in den ZTV Asphalt-StB 07<br />
wie<strong>der</strong>. Auch haben neue Baustoffe und neue Bauweisen in die<br />
ZTV Asphalt Einzug gehalten. Dazu mehr im 7. und 8. Glie<strong>der</strong>ungspunkt<br />
„Neue Baustoffe“ bzw. „Neue Bauweisen“.<br />
Die Zusammensetzung und die daran gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Asphaltmischgut (einschließlich <strong>der</strong> Tragschichten und <strong>der</strong><br />
neu aufgenommenen Mischgüter) sind nun in den TL Asphalt<br />
geregelt. Die ZTV Asphalt kennt nur mehr einige wenige ergänzende<br />
Beschränkungen.<br />
Die TP Asphalt erscheinen als Lose-Blatt-Sammlung und tragen<br />
daher auch keine Jahresbezeichnung. Sie stellten nahezu den<br />
schwierigsten und gewiss langwierigsten Teil <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> europäischen Normen dar. Denn nahezu jedes europäische<br />
Land hatte seine eigenen Prüfungen mit den darauf basierenden<br />
Erfahrungshintergründen. Und allen fi el <strong>der</strong> Verzicht auf die<br />
jeweils eigene Grundlage schwer.<br />
So fi nden sich in den TP Asphalt auch viele Prüfverfahren wie<strong>der</strong>,<br />
die in Deutschland keine Anwendung fi nden werden, an<strong>der</strong>e<br />
wurden auch in Deutschland neu eingeführt. Und <strong>bei</strong> vielen altbekannten<br />
Prüfverfahren wurde die Durchführung <strong>der</strong>art massiv<br />
verän<strong>der</strong>t, dass erst neue Erfahrungshintergründe geschaffen<br />
werden müssen, bevor dort Grenzwerte defi niert werden können.<br />
Näheres dazu im 5. Glie<strong>der</strong>ungspunkt „Neue Prüfungen<br />
und neue Prüfverfahren“.<br />
11
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> TL Bitumen wurden Straßenbaubitu- 3.2 Polymermodifizierte Bindemittel<br />
men und ploymermodifi zierte Bitumen zusammengefasst und Die polymermodifi zierten Bindemittel werden durch ihre Kenn-<br />
gleichzeitig die Bezeichnung <strong>der</strong> polymermodifi zierten Bindegrößen Penetration und Erweichungspunkt Ring und Kugel<br />
mittel geän<strong>der</strong>t. Näheres hierzu im 6. Glie<strong>der</strong>ungspunkt „Neue defi niert und bezeichnet. Da<strong>bei</strong> steht zuerst die für die jeweilige<br />
Bindemittel“.<br />
Sorte geltende Anfor<strong>der</strong>ungsspanne für die Penetration und<br />
anschließend, getrennt durch einen Bindestrich, <strong>der</strong> untere<br />
3. Neue Bezeichnungen<br />
Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel.<br />
Die auffälligsten Än<strong>der</strong>ungen, die auch von demjenigen sofort<br />
bemerkt werden, <strong>der</strong> sich nicht in die „Tiefe <strong>der</strong> Asphaltregel- 4. Neue Regelungen<br />
werke“ begibt, sind die neuen Bezeichnungen <strong>bei</strong> Mischgütern Im Folgenden sollen die nach Meinung des Verfassers augenfäl-<br />
und polymermodifi zierten Bindemitteln. Nur auf den ersten Blick ligsten bzw. wichtigsten neuen Regelungen aufgezeigt werden,<br />
verwirrend ist <strong>bei</strong> <strong>bei</strong>den ein logischer Aufbau, <strong>bei</strong> den Misch- die im Rahmen <strong>der</strong> neuen Regelwerke im Asphaltstrassenbau<br />
gütern ergänzt um englischsprachige Abkürzungen, Grundlage zum 01.01.2009 Einzug gehalten haben. Die Aufzählung kann<br />
für die Bezeichnung.<br />
da<strong>bei</strong> keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />
3.1. Asphaltmischgüter<br />
4.1. Erstprüfung und Eignungsnachweis<br />
Alle stetig abgestuften Mischgüter werden mit AC für asphalt Der konsequenten Umsetzung des europäischen, angelsäch-<br />
concrete (Asphaltbeton) abgekürzt. Dann folgt eine Zahl für die sisch geprägten Qualitätsverständnisses ist es zu verdanken,<br />
Bezeichnung des Größtkorns (0/ entfällt ersatzlos), dann die dass wir nun seit dem 01.01.2009 keine Eignungsprüfungen<br />
(deutschsprachige) Abkürzung für Trag-, Bin<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Deck- mehr haben. Diese haben auf maximal drei Seiten die Zuschicht<br />
(T, B, D) und anschließend die Belastung: schwer, norsammensetzung des Mischgutes beschrieben und als Projektmal,<br />
leicht (S, N, L). Ergänzungen für beson<strong>der</strong>e Zusätze folgen Eignungsprüfung wurden sie dem Bauvertrag zugrunde gelegt.<br />
dann abschließend.<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen Regelwerkes wurden zwei neue<br />
Dokumente geschaffen: die Erstprüfung und <strong>der</strong> Eignungsnachweis.<br />
In <strong>der</strong> fünf Jahre gültigen Erstprüfung wird die Zusammensetzung<br />
des Mischgutes beschrieben und dessen Übereinstimmung<br />
mit dem europäischen Regelwerk dokumentiert. Diese<br />
Erstprüfung ist Basis für die Kennzeichnung des Mischgutes mit<br />
dem CE-Kennzeichen, ohne das kein europäisch geregeltes Asphaltmischgut<br />
auf eine Baustelle <strong>der</strong> öffentlichen Hand geliefert<br />
werden darf. Sie ist auch Basis für die Eigenüberwachung des<br />
Asphaltes durch den Hersteller und für die Überwachung durch<br />
den Zertifi zierer.<br />
Der Eignungsnachweis gibt große Teile <strong>der</strong> Erstprüfung wie<strong>der</strong><br />
und bescheinigt gleichzeitig durch die Unterschrift <strong>der</strong> Einbaufi<br />
rma (!) die Eignung des Mischgutes für den vorgesehenen<br />
Verwendungszweck. Es ist somit in alleiniger Verantwortung<br />
<strong>der</strong> Baufi rma, die Eignung des Mischgutes gegenüber dem<br />
Auftraggeber zu bescheinigen.<br />
Tabelle 1: Neue Mischgutbezeichnungen nach TL Asphalt-StB 07<br />
12<br />
Tabelle 2: Gegenüberstellung alte und neue Sortenbezeichnungen<br />
polymermodifiziertes Bitumen
Bild 1: Eignungsnachweis<br />
Bild 2: maschinelle Gussasphalt-Abstreuung<br />
In Anlehnung an die bisherige Handhabung wird <strong>der</strong> Mischguthersteller<br />
i.d.R. jedoch in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>der</strong> Baufi rma<br />
ein geeignetes Mischgut aussuchen bzw. konzipieren. Die Eignungsnachweise<br />
sind dann auch <strong>der</strong>art vom Mischguthersteller<br />
vorformuliert, dass tatsächlich nur mehr einige Daten ergänzt,<br />
eine Unterschrift geleistet, und das Dokument dem Bauherrn<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt wird.<br />
Aufgrund dieser eindeutigen Verantwortungsfestlegung ist jede<br />
Baufi rma jedoch gut beraten, sich mit dem Mischgutlieferanten<br />
intensiv ins Benehmen zu setzen, welche Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />
ggf. problematischen Rahmenbedingungen an <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Baustelle vorherrschen. An<strong>der</strong>nfalls erhält die Baufi rma einen<br />
„08/15-Eignungsnachweis“, dessen darauf basierendes Mischgut<br />
womöglich den spezifi schen Anfor<strong>der</strong>ungen vor Ort nicht<br />
gerecht wird.<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
4.2. Gussasphalt: Transport und Abstreuung<br />
4.2.1. Gussasphalt-Transport<br />
Mit Gussasphalt ist es wie mit Spaghetti-Soße: wenn es wirklich<br />
gut sein soll, muss die Masse eine Weile kochen. Um jedoch<br />
ein „Verkochen“ zu verhin<strong>der</strong>n, wurden im neuen Regelwerk<br />
Höchstlagerdauern im Rührwerkskessel eingeführt, <strong>der</strong>en Größenordnung<br />
rein auf den bisherigen empirischen Erfahrungen<br />
und „Gefühl“ beruhen.<br />
So darf Gussasphalt mit Normbitumen nur mehr 12 Stunden<br />
im Rührwerkskessel transportiert werden. Bei darüber hinausgehenden<br />
Zeiten darf <strong>der</strong> Gussasphalt nicht mehr eingebaut<br />
werden. Gleiches gilt für Gussasphalt mit polymermodifi ziertem<br />
Bindemittel, nur dass dort die Verweildauer im Rührwerkskessel<br />
auf 8 Stunden begrenzt wurde. Bei darüber hinausgehenden<br />
Zeiten ist davon auszugehen, dass die Polymere als wesentliche<br />
Funktionsträger im Bindemittel soweit abgebaut wurden, dass<br />
diese nicht mehr wirksam werden können.<br />
4.2.2. Gussasphalt-Abstreuung<br />
In <strong>der</strong> neuen ZTV Asphalt sind drei Verfahren A, B und C beschrieben,<br />
wie <strong>der</strong> Gussasphalt abgestreut (A, B) bzw. abgestumpft<br />
(C) werden soll. Da<strong>bei</strong> wird beschrieben ob konventionell (A) o<strong>der</strong><br />
mit feinerer Körnung und ohne zu walzen (B) abgestreut wird.<br />
Die früher häufi g eingesetzte Körnung 5/8 ist da<strong>bei</strong> nicht mehr<br />
zulässig. Wer schon einmal über einen (hervorragend griffi gen)<br />
Gussasphalt mit Abstreuung 5/8 gefahren ist, kann sich denken<br />
warum: die Lärmentwicklung ist enorm. Mit Verfahren B soll die<br />
Lärmentwicklung weiter reduziert werden.<br />
4.3. Hohlraumgehalt im Splittmastixasphalt<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong>en Auswirkung noch nicht wirklich sicher<br />
abgeschätzt werden kann, ist die Reduzierung des Hohlraumgehaltes<br />
im SMA. Durfte die fertige Schicht bisher einen Hohlraumgehalt<br />
von maximal 6,0 % aufweisen, so ist nun in <strong>der</strong> ZTV<br />
Asphalt ein Höchstwert von 5,0 % festgeschrieben.<br />
Ca. die Hälfte dieser Reduzierung um 1,0 %-Punkte ist <strong>der</strong><br />
Tatsache geschuldet, dass mit den neuen Prüfverfahren (siehe<br />
5. Glie<strong>der</strong>ungspunkt) um rd. 0,5 % geringere Hohlraumgehalte<br />
gefunden werden. Die an<strong>der</strong>e Hälfte ist dem Willen um ein<br />
dichteres Mischgut geschuldet. Ob dies in Zukunft zum vermehrten<br />
Auftreten von Fettfl ecken o<strong>der</strong> einer höheren Verformungsanfälligkeit<br />
führt muss beobachtet werden. Beides wäre<br />
kontraproduktiv und es müssten dann schnellstens geeignete<br />
Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />
4.4. Lieferung aus mehreren Werken<br />
4.4.1. For<strong>der</strong>ungen des Regelwerkes<br />
Die ZTV Asphalt-StB 07 sieht vor, dass <strong>bei</strong> Lieferungen aus<br />
mehreren Werken abgestimmte bzw. identische Eignungsnachweise<br />
zugrundegelegt werden müssen. Da<strong>bei</strong> wird unterschieden<br />
zwischen <strong>der</strong> Lieferung von Asphalttragschichtmischgut –<br />
Abstimmung <strong>der</strong> Parameter Bindemittelgehalt, Anteil an groben<br />
Gesteinskörnungen und Anteil Füller mit defi nierten Toleranzen<br />
– sowie <strong>der</strong> Lieferung von Asphaltmischgut für Bin<strong>der</strong>- und<br />
Deckschichten. Bei <strong>bei</strong>den letztgenannten muss die Identität <strong>der</strong><br />
Eignungsnachweise hergestellt werden.<br />
Abgesehen von <strong>der</strong> Tatsache, dass allein am Begriff „identisch“<br />
sich die Geister scheiden können, verursacht diese Festlegung<br />
13
Bild 5: Asphaltgranulatlagerung am Mischwerk Frankfurt<br />
Bild 6: Paralleltrommel am Mischwerk Lampertheim<br />
dies ist in einem Einbauprotokoll zu erfassen. Die Eignungsnachweise<br />
<strong>der</strong> zum Einbau vorgesehenen Mischgüter müssen<br />
gleiche Kornverteilung und gleiche Bindemittelsorte ausweisen.<br />
Asphaltdeckschichten<br />
Eine Abweichung von <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 07 wird nicht zugelassen.<br />
Dies ist einer <strong>der</strong> wenigen Fälle, <strong>bei</strong> dem die HSVV - mit voller<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Mischgutindustrie - vom bundeseinheitlichen<br />
Regelwerk abweicht.<br />
4.5. Zugabe von Asphaltgranulat<br />
Die Zugabe von Ausbauasphalt in den neu gemischten Asphalt<br />
ist eine Errungenschaft, auf welche die Mischgutindustrie stolz<br />
ist. Nicht nur, dass damit wertvoller Rohstoff gespart (Bitumen<br />
aus Erdöl sowie Gestein) o<strong>der</strong> Deponieraum geschont wird.<br />
Hier kann ohne Qualitätsverlust von einem echten Recycling,<br />
anstelle des so häufi g praktizierten Downcycling (Jogurtbecher<br />
zu Parkbänken) gesprochen werden.<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen Regelwerkes wurde die Tür für<br />
die Wie<strong>der</strong>verwendung von Ausbauasphalt bundesweit soweit<br />
aufgestoßen, wie dies bisher nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Fall war. Die Zugabe von Ausbauasphalt (aufbereitet: Asphaltgranulat)<br />
wird weiterhin nur mehr an <strong>der</strong> Eignung des<br />
Asphaltgranulates anhand spezifi scher Kennwerte und <strong>der</strong> am<br />
Mischwerk vorhandenen Technik festgemacht.<br />
Darüber hinaus ist nun aber auch die Zugabe von Asphaltfräsgut<br />
in Asphaltbetondeckschichten und in Gussasphalt erlaubt. Lediglich<br />
<strong>bei</strong> Mischgut für offenporigen Asphalt sehen TL Asphalt<br />
und ZTV Asphalt keine Möglichkeit einer Asphaltgranulatzugabe<br />
vor. Für Splittmastixasphalt schränkt die ZTV Asphalt (nicht die<br />
TL Asphalt) die Zugabe von Asphaltgranulat ein.<br />
Für den Mischguthersteller bedeut et dies, gegenüber <strong>der</strong> Baufi rma<br />
auf das getrennte Fräsen <strong>der</strong> verschiedenen Asphaltschichten<br />
zu bestehen und am Mischwerk die qualifi zierte, getrennte<br />
Lagerung zu gewährleisten. An<strong>der</strong>nfalls läuft <strong>der</strong> Lieferant Gefahr,<br />
die sich hier auftuenden Möglichkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verwertung<br />
für sich und die gesamte Mischgutindustrie zu verspielen.<br />
4.6. Erweichungspunkt Ring und Kugel<br />
In Übereinstimmung mit den erweiterten Möglichkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Asphaltgranulatzugabe und den technischen Möglichkeiten für<br />
die Zugabe (Paralleltrommel) erlaubt das neue Regelwerk die<br />
Abweichung des Erweichungspunktes Ring und Kugel (EP RuK)<br />
auf die nächsthärtere Bindemittelsorte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zugabe von<br />
Asphaltgranulat in die Tragschicht. Diese Abweichung endet<br />
jedoch <strong>bei</strong>m 30/45, härter darf das resultierende Bindemittel im<br />
Mischgut nicht sein.<br />
Im 6. Glie<strong>der</strong>ungspunkt werden wir sehen, dass das neue<br />
Regelwerk generell zu härteren Bindemitteln tendiert. Auch mit<br />
dieser Tendenz geht die hier beschriebene Regelung EP RuK<br />
konform.<br />
4.7. Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />
Sicherlich erfreulich für den Straßenbaulastträger ist die Tatsache,<br />
dass für die Bauklassen SV und I sowie für alle 2-lagigen<br />
Bauweisen über 11,5 cm Einbaudicke die Verjährungsfrist für<br />
Mängelansprüche von seither 4 auf nunmehr 5 Jahre hochgesetzt<br />
wurde.<br />
Damit wird <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass im Rahmen<br />
bisher freiwilliger Vereinbarungen in den vergangenen Jahren<br />
häufi g die 5 Jahre bereits praktiziert wurden. Somit entfällt die<br />
Notwendigkeit einer individualvertraglichen Lösung zugunsten<br />
einer allgemeinverbindlichen Vertragslösung.<br />
5. Neue Prüfungen und neue Prüfverfahren<br />
Die Grundlage für die Prüfungen nach dem neuesten Regelwerk<br />
bilden die TP Asphalt. Sie erscheinen als Lose-Blatt-Sammlung<br />
und tragen daher auch keine Jahresbezeichnung. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Tatsache, dass europaweit einheitliche Regelungen gefunden<br />
werden mussten, fi nden sich in den TP Asphalt viele Prüfverfahren<br />
wie<strong>der</strong>, die in Deutschland keine Anwendung fi nden, an<strong>der</strong>e<br />
wurden (auch) in Deutschland neu eingeführt.<br />
Bei vielen altbekannten Prüfverfahren wurde die Durchführung<br />
<strong>der</strong>art massiv verän<strong>der</strong>t, dass erst neue Erfahrungshintergründe<br />
geschaffen werden müssen, bevor dort Grenzwerte defi niert<br />
werden können. Hier sind <strong>bei</strong> den Prüfungen die gefundenen<br />
15
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
nahezu unüberwindbare Hürden <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Belieferung von Baustellen<br />
und steht geradezu im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> gleichzeitigen<br />
For<strong>der</strong>ungen des Regelwerkes, jede Baumassnahme auf Ihre<br />
Eignung zum Einbau in voller Fahrbahnbreite zu prüfen. Sieht<br />
man sich darüber hinaus die heutigen Straßenfertiger an, ist<br />
schnell zu erkennen, welche riesigen Mengen an Asphaltmischgut<br />
hier problemlos verar<strong>bei</strong>tet werden können. Eine einzelne<br />
Mischanlage ist hier teilweise bereits über ihre Kapazitäten<br />
hinaus gefor<strong>der</strong>t.<br />
Der Deutsche Asphaltverband hat deshalb mit den Bauverwaltungen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> das Gespräch gesucht, um praxistaugliche<br />
Regelungen zu erar<strong>bei</strong>ten. Auch die hessische Straßenbauverwaltung<br />
hat sofortige Gesprächsbereitschaft signalisiert, da die<br />
mit <strong>der</strong> konsequenten Umsetzung <strong>der</strong> Regelwerksfor<strong>der</strong>ungen<br />
einhergehenden Schwierigkeiten unmittelbar erkannt wurden.<br />
4.4.2. Handhabung in Hessen<br />
Einmal im Jahr sitzen Vertreter des Deutschen Asphaltverbandes<br />
(dav) mit Vertretern des Hessischen Landesamtes für Strassenund<br />
Verkehrswesen (HLSV) und <strong>der</strong> Hessischen Baustoff- und<br />
Bodenprüfstellen (HABB) an ei nem „Runden Tisch“ zusammen.<br />
Einer <strong>der</strong> Diskussionspunkte war die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ZTV Asphalt<br />
nach Identität <strong>der</strong> Eignungsnachweise <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Lieferung von<br />
mehreren Mischwerken.<br />
Da hier teilweise sehr hohe Tonnagen gefor<strong>der</strong>t werden, kann es<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Belieferung mehrerer Mischwerke mit einer Gesteinssorte<br />
(Identität!) durchaus zu Engpässen kommen. Darüber hinaus<br />
müsste i.d.R. mindestens einer <strong>der</strong> Mischgutlieferanten seinen<br />
Gesteinslieferanten wechseln, was durchweg zu Mehrkosten<br />
und Mehraufwand führt. So wurde zwischenzeitlich eine Lösung<br />
gefunden, die zwar nicht ganz allen Vorstellungen <strong>der</strong> Bau- und<br />
Mischgutindustrie entspricht, jedoch die Ar<strong>bei</strong>t aller Beteiligten<br />
deutlich erleichtert. Diese ist im folgenden wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
[6] Falls <strong>der</strong> AN im Ausnahmefall nachvollziehbar darlegt, dass<br />
für die Herstellung von Asphaltschichten Asphaltmischgut aus<br />
mehreren <strong>Asphaltmischwerke</strong>n bezogen werden soll, muss <strong>der</strong><br />
AN rechtzeitig vor Baudurchführung die Zustimmung des AG<br />
erwirken.<br />
Die Zustimmung kann in Aussicht gestellt werden, wenn die<br />
folgenden Vorgaben eingehalten werden.<br />
Asphalttragschicht<br />
Der Einbau erfolgt "heiß“ an "heiß“ mit parallel versetzt laufenden<br />
Fertigern, jede Mischanlage beliefert einen Fertiger über das<br />
gesamte Los. Alternativ können Mischwerke auch abwechselnd<br />
Abschnitte von jeweils mindestens 1 km Länge beliefern, <strong>der</strong> Einbau<br />
kann hier mit mehreren Fertigern über die gesamte Breite mit<br />
demselben Mischgut erfolgen. Die Eignungsnachweise müssen<br />
definitiv den dazugehörigen Einbauflächen zugeordnet werden,<br />
dies ist in einem Einbauprotokoll zu erfassen. Die Eignungsnachweise<br />
müssen aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein und die in <strong>der</strong> ZTV<br />
Asphalt 07 angegebenen Differenzen einhalten.<br />
Asphaltbin<strong>der</strong>schicht<br />
Der Einbau erfolgt "heiß“ an "heiß“ mit parallel versetzt laufenden<br />
Fertigern, jede Mischanlage beliefert einen Fertiger über das<br />
gesamte Los. Alternativ können Mischwerke auch abwechselnd<br />
Abschnitte von jeweils mindestens 1 km Länge beliefern, <strong>der</strong> Einbau<br />
kann hier mit mehreren Fertigern über die gesamte Breite mit<br />
demselben Mischgut erfolgen. Die Eignungsnachweise müssen<br />
definitiv den dazugehörigen Einbauflächen zugeordnet werden,<br />
14<br />
Bild 3: Mischwerk Wiesbaden<br />
Bild 4: Mischwerk Hanau
Bild 8: Dynamisches Stempeleindringtiefengerät<br />
Bild 9: Einbau von konventionellem Gussasphalt<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
tisch einen geringeren Hohlraumgehalt an <strong>der</strong> fertigen Schicht.<br />
Beim Splittmastixasphalt geht man von ca. 0,5 %-Punkten aus,<br />
die diese geän<strong>der</strong>ten Prüfverfahren mit sich bringen.<br />
5.2.2.Spurbildungstest<br />
Der erst mit <strong>der</strong> ZTV Asphalt-StB 01 eingeführte Spurbildungstest<br />
und alle bis dahin angesammelten Erfahrungen können mit<br />
<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des gewohnten Prüfverfahrens nunmehr wie<strong>der</strong><br />
neu gesammelt werden.<br />
Denn wurde bis Ende 2008 <strong>der</strong> Spurbildungstest mit einem<br />
Stahlrad im Wasserbad <strong>bei</strong> 50 °C ausgeführt und die so gewonnenen<br />
Ergebnisse absolut in [mm] angegeben, so wird <strong>der</strong><br />
Spurbildungstest nunmehr mit einem mit Vollgummi bereiften<br />
Rad in Luft <strong>bei</strong> 60 °C durchgeführt. Die <strong>der</strong>art gefundenen Spurtiefen<br />
werden dann proportional in [%] <strong>zur</strong> Probeplattendicke<br />
ausgewiesen. Die Probeplattendicke wie<strong>der</strong>um ist abhängig von<br />
Art und Größtkorn des Mischgutes.<br />
Somit wurde fast alles verän<strong>der</strong>t, was an diesem Versuch nur<br />
verän<strong>der</strong>t werden konnte. Die ermittelten Testergebnisse dienen<br />
daher aktuell rein <strong>der</strong> Erfahrungssammlung und können deswegen<br />
noch nicht einer vertraglichen Regelung zugrundegelegt<br />
werden.<br />
5.2.3. Dynamische Stempeleindringtiefe<br />
Der Grundsatz <strong>der</strong> Erfahrungssammlung gilt auch für das Prüfverfahren<br />
<strong>der</strong> dynamischen Stempeleindringtiefe, die in Ergänzung<br />
<strong>zur</strong> bisher auch schon praktizierten statischen Stempeleindringtiefe<br />
<strong>bei</strong> Gussasphalt durchgeführt werden muss.<br />
Man erhofft sich von einem dynamischen Versuch eine bessere<br />
Abbildung <strong>der</strong> tatsächlichen Belastungssituation auf <strong>der</strong> Verkehrsfl<br />
äche sowie eine stärkere, und damit aussagekräftigere,<br />
Spreizung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />
6. Neue Bindemittel<br />
6.1. Viskositätsverän<strong>der</strong>te Bindemittel<br />
Mit <strong>der</strong> zwingenden Einführung von Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />
(NTGA, siehe dazu Glie<strong>der</strong>ungspunkt 7 „Neue Baustoffe“)<br />
ist es notwendig geworden, Bindemittel zu entwickeln, die den<br />
Einbau von Gussasphalt auch unter 230 °C möglich machen.<br />
Dies ist <strong>der</strong> Bindemittelindustrie durch die Zugabe viskositätsverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Zusätze gelungen.<br />
In den ZTV Asphalt sind daher viskositätsverän<strong>der</strong>te Bindemittel<br />
o<strong>der</strong> viskositätsverän<strong>der</strong>nde Zusätze verpfl ichtend vorgeschrieben;<br />
es sei denn – was bisher noch niemand geschafft hat –<br />
man kann die Wirksamkeit verfahrenstechnischer Maßnahmen<br />
nachweisen, um das gleiche Ziel, die Reduzierung von Dämpfen<br />
und Aerosolen aus Bitumen unter einen bestimmten Grenzwert,<br />
zu erreichen.<br />
6.2. Polymermodifizierte Bindemittel<br />
Nicht neu, doch in ihrer Bedeutung deutlich nach vorne gebracht<br />
wurden die PmBs. Fristeten diese bisher ein „Fußnotendasein“,<br />
wurden sie nunmehr in <strong>der</strong> ZTV Asphalt in die Tabelle<br />
<strong>der</strong> zweckmäßigen Bindemittelarten und –sorten integriert.<br />
Damit ist <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass bereits in den<br />
vergangenen Jahren bis zu 25 % aller eingesetzten Bindemittel<br />
im Asphaltstrassenbau polymermodifi zierte Bindemittel waren.<br />
17
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Ergebnisse nur anzugeben, ohne dass <strong>der</strong>zeit daraus vertrags- 5.2. Neue Prüfverfahren<br />
rechtliche Konsequenzen gezogen werden dürfen.<br />
5.2.1. Rohdichte und Raumdichte<br />
5.1. Neue Prüfungen<br />
5.1.1. Schichtenverbund<br />
Rohdichte und Raumdichte sind mit die ältesten Prüfverfahren<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Herstellung von Asphaltmischgut und nicht zum ersten<br />
Mal erfahren <strong>bei</strong>de wie<strong>der</strong>um Än<strong>der</strong>ungen. Bei <strong>der</strong> Bestimmung<br />
Der Bedeutung eines guten Schichtenverbundes Rechnung <strong>der</strong> Rohdichte ar<strong>bei</strong>tet man nunmehr mit Wasser (anstelle von<br />
tragend – wie schon durch die Integration des M SNAR in Trichlorethylen) und lässt das bisherige Korrekturglied <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
die ZTV Asphalt dokumentiert – wurde auch die Prüfung des Ar<strong>bei</strong>t mit Wasser entfallen. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer<br />
Schichtenverbundes in das Regelwerk aufgenommen.<br />
kleineren Rohdichte, das Mischgut erscheint leichter.<br />
Auch hier muss <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Durchführung darauf geachtet werden, Bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Raumdichte kehrt man wie<strong>der</strong> zum<br />
die „kleinen Fallstricke“ zu umschiffen, die sich durch die Ein- Le<strong>der</strong>lappen <strong>zur</strong>ück, mit dem <strong>der</strong> Probekörper abgetupft werführung<br />
einer neuen Prüfung unbeabsichtigt ergeben können. den muss. Abgesehen von einem nach Ansicht des Verfassers<br />
So ist <strong>der</strong> Schichtenverbund an Bohrkernstücken mit einem verstärktem Einfl uss des „Laborantenfaktors“ erhält man so<br />
Durchmesser von 150 mm zu testen. Viele Bohrkerngeräte i.d.R. eine geringfügig größere Raumdichte, <strong>der</strong> Bohrkern o<strong>der</strong><br />
haben nun aber einen Außendurchmesser von 150 mm, aus <strong>der</strong> Probekörper erscheint schwerer.<br />
dem sich zwingend ein geringer er Durchmesser des Bohrkerns<br />
als diese 150 mm ergibt.<br />
Spannt man nun einen <strong>der</strong>artigen Bohrkern in das Prüfgerät,<br />
kommt es durch die nicht passenden Durchmesser zu in ihrer<br />
Richtung ungewollten Krafteintragungen, die das gefundene<br />
Ergebnis beeinfl ussen können. Man ist also gerade <strong>bei</strong> eng an<br />
den Grenzwerten gelegenen Prüfergebnissen gut beraten, sich<br />
von <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> durchgeführten Prüfung zu<br />
überzeugen – zumindest in <strong>der</strong> ersten Zeit, bis sich die Durchführung<br />
überall eingespielt hat.<br />
Da aus dem Verhältnis von Rohdichte zu Raumdichte <strong>der</strong> rechnerische<br />
Hohlraumgehalt ermittelt wird, erhält man so automa-<br />
5.1.2. Elastische Rückstellung<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit war die Prüfung <strong>der</strong> elastischen Rückstellung<br />
<strong>bei</strong> polymermodifi zierten Bindemitteln wenn überhaupt,<br />
dann nur län<strong>der</strong>spezifi sch geregelt. Mit <strong>der</strong> Einführung des neuen<br />
Regelwerkes gibt es nun auch dafür eine bundeseinheitliche<br />
Vorschrift.<br />
Auch hier hat sich die Erfahrung <strong>der</strong> vergangenen Jahre deutlich<br />
in den Grenzwerten nie<strong>der</strong>geschlagen, an denen sich die Testergebnisse<br />
zu orientieren haben. So ist die elastische Rückstellung<br />
des Bitumens <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verwendung im Walzasphalt <strong>bei</strong> 40 %<br />
festgelegt worden, wohingegen man <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verwendung im<br />
Gussasphalt <strong>der</strong> höheren thermischen Belastung Rechnung<br />
trägt und die elastische Rückstellung auf 30 % beschränkt.<br />
Dies ist durchaus vernünftig, da mit diesem Test nur das Vorhandensein<br />
von Polymeren und <strong>der</strong>en weitere Wirksamkeit nachgewiesen<br />
werden soll. Ist kein PmB zum Einsatz gekommen, so<br />
liegt die elastische Rückstellung unabhängig von <strong>der</strong> vorherigen<br />
thermischen Beanspruchung nahe 0 %.<br />
Eine weitere Spezialität gibt es noch: kommt <strong>bei</strong>m Gussasphalt<br />
Bitumen mit viskositätsverän<strong>der</strong>nden Zusätzen zum Einsatz –<br />
was nach heutiger Regelung grundsätzlich <strong>der</strong> Fall sein müsste,<br />
siehe dazu Glie<strong>der</strong>ungspunkt 7 „Neue Baustoffe“ – so kommt<br />
die Prüfung auf elastische Rückstellung nicht mehr zum Einsatz.<br />
Dies resultiert aus <strong>der</strong> Tatsache, dass durch die viskositätsverän<strong>der</strong>nden<br />
Zusätze Verän<strong>der</strong>ungen im Rückstellvermögen <strong>der</strong><br />
PmB auftreten. Weitere Verän<strong>der</strong>ungen erfolgen durch die noch<br />
nicht vollständig bekannten Effekte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Rückgewinnung des<br />
Bindemittels. Eine an<strong>der</strong>e Frage ist, ob Gussasphalt überhaupt<br />
PmB braucht.<br />
16<br />
Bild 7: Spurbildungsgerät
Bild 13: Kreisverkehr und Industriefläche<br />
Bild 14: mangelhafte Strassennaht<br />
Bild 15: Kompaktasphaltfertiger<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
7.1.4. Haltbarkeit<br />
Ein gut konzipierter und eingebauter Belag aus offenporigem<br />
Asphalt erreicht heutzutage Nutzungsdauern von 10 Jahren<br />
und mehr, in denen immer noch eine deutliche lärmreduzierende<br />
Wirkung nachgewiesen werden kann. Damit liegt die<br />
Nutzungsdauer zwar weiterhin merklich unter denjenigen von<br />
Splittmastix- o<strong>der</strong> Gussasphaltdecken. Bedenkt man jedoch die<br />
häufi ge Alternative – überhohe Lärmschutzwände o<strong>der</strong> Einhausungen<br />
– so erscheint zumindest dem Verfasser die offenporige<br />
Asphaltdeckschicht eine überlegenswerte Alternative.<br />
7.2. Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />
Aus ar<strong>bei</strong>tsschutzrechtlichen Gründen wurde in den ZTV Asphalt-StB<br />
07 in die Tabelle <strong>der</strong> niedrigsten und höchsten Mischguttemperaturen<br />
<strong>der</strong> Gussasphalt nurmehr mit max. 230 °C<br />
aufgenommen. Man spricht von einem Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt<br />
(NTGA). Dies bedeutet, dass an<strong>der</strong>er als NTGA für Baustellen<br />
auf denen die ZTV vereinbart sind, nicht mehr geliefert<br />
und eingebaut werden darf.<br />
Nach geringen Anlaufschwierigkeiten von Seiten aller Beteiligten<br />
(vertragsrechtlich, herstellungs- und bautechnisch) bereits in<br />
2008, in dem NTGA erstmals fl ächendeckend zum Einsatz kam,<br />
kann man nun davon ausgehen, dass sich diese Bauweise gut<br />
etabliert hat und die allermeisten <strong>der</strong> Probleme und Problemchen<br />
mit <strong>der</strong> Anstrengung aller Seiten überwunden sind.<br />
7.3. Asphaltbeton<br />
Der Asphaltbeton erlebt mit dem neuen Regelwerk ein kleines<br />
„revival“. Bis rauf zu Bauklasse II ist er – unter dem Einsatz von<br />
polymermodifi ziertem Bindemittel – in die Tabelle <strong>der</strong> zweckmäßigen<br />
Mischgutarten aufgenommen.<br />
Bis <strong>zur</strong> Korngröße 16 ist er in den ZTV Asphalt hinterlegt und<br />
eignet sich – ggf. unter Verwendung eines 10/40-65 (PmB 25) –<br />
durch seine geschlossene Oberfl äche gut für Kreisverkehre und<br />
Industriefl ächen.<br />
7.4. Harte Bindemittel<br />
Den steigenden Belastungen und Temperaturen Rechnung tragend<br />
spielen im neuen Asphaltregelwerk härtere Bindemittel<br />
eine immer bedeuten<strong>der</strong>e Rolle.<br />
So kann in <strong>der</strong> Asphalttragschicht die Härte des Bindemittels<br />
bis zum 30/45 gewählt werden (Bauklasse SV – III), <strong>der</strong> 30/45<br />
für den Gussaphalt wurde dagegen in die Bauklassen IV – VI<br />
„verbannt“.<br />
Im Asphaltbin<strong>der</strong> können wir in Ausnahmefällen in den Bauklassen<br />
SV – III sogar ein 10/40-65 (PmB 25) einsetzen, ebenso wie<br />
im Gussasphalt, dort in den Bauklassen SV und I. Und auch <strong>der</strong><br />
Asphaltbeton, siehe oben, kann mit einem 25/55-55 (PmB 45)<br />
in <strong>der</strong> Tabelle <strong>der</strong> zweckmäßigen Mischgutarten und –sorten<br />
gefunden werden.<br />
8. Neue Bauweisen<br />
Eine weitere Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen stetig wachsen<strong>der</strong><br />
Verkehrsmengen glaubt man mit <strong>der</strong> Kompaktasphaltbauweise<br />
gefunden zu haben. Wenigstens eine <strong>der</strong> Möglichkeiten für<br />
die Herstellung einer Asphaltfl äche in Kompaktasphaltbauweise<br />
hat somit konsequenterweise Eingang in die ZTV Asphalt-StB<br />
07 gefunden.<br />
19
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
7. Neue Baustoffe<br />
Wirklich neu an Baustoffen ist wenig im Asphaltstrassenbau.<br />
Trotzdem konnten mit dem neuen Regelwerk bisher in Merkblättern<br />
abgehandelte Baustoffe in den „Adelsstand“ <strong>der</strong> ZTV und<br />
TL Asphalt erhoben (offenporiger Asphalt), an<strong>der</strong>e „offi zialisert“<br />
(Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt) und wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e in ihrer Bedeutung<br />
nach vorne gebracht (Asphaltbeton) werden.<br />
7.1. Offenporiger Asphalt<br />
Offenporiger Asphalt ist ein aktiver Beitrag <strong>der</strong> Mischgutindustrie<br />
<strong>zur</strong> Lärmreduzierung. Werte von bis zu -8 dB(A) können hier<br />
über mehrere Jahre erzielt werden. Dass dieselben Hohlräume,<br />
die für eine deutliche Lärmreduzierung sorgen, gleichzeitig auch<br />
noch das Wasser abführen und so <strong>der</strong> Sprühfahnenbildung<br />
entgegenwirken, freut jeden Autofahrer, <strong>der</strong> auf regennasser<br />
Fahrbahn hinter an<strong>der</strong>en Fahrzeugen herfahren muss.<br />
Das Thema offenporiger Asphalt ist sicherlich einen eigenen<br />
Fach<strong>bei</strong>trag wert. Daher hier in wenigen Stichworten nur das<br />
allerwichtigste.<br />
7.1.1. Mineralstoffe<br />
Soll offenporiger Asphalt zum Einsatz kommen, so ist von Seiten<br />
<strong>der</strong> ausschreibenden Stellen und auch von Seiten <strong>der</strong> Einbaufi<br />
rmen unbedingt zu beachten, dass die Beschaffung <strong>der</strong> hierfür<br />
geeigneten Mineralstoffe durch die damit einhergehenden notwendigen<br />
Ansprüche (PSV, Kubizität, Über- und Unterkorn) Zeit<br />
in Anspruch nimmt.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass die wenigen Steinbrüche,<br />
die dafür geeignet sind, maximal 150 to opA-fähige Körnung<br />
pro Tag produzieren können. Bei einem Los mit 6.000 to<br />
Mischgut (ca. 70.000 qm) benötigt man so allein für die Bereitstellung<br />
des Gesteins 40 Ar<strong>bei</strong>tstage!<br />
7.1.2. Bindemittel<br />
Bedingt durch die vielen Hohlräume im offenporigen Asphalt<br />
können die Gesteinskörner nur an wenigen Stellen miteinan<strong>der</strong><br />
verklebt werden. Darüber hinaus ist das Bindemittel in hohem<br />
Maße dem Zutritt von Wasser und Luft ausgesetzt. Deswegen ist<br />
für die Herstellung von offenporigem Asphalt ein hochpolymermodifi<br />
ziertes Bindemittel notwendig und vorgeschrieben.<br />
Alternativ dazu gibt es noch Anbieter von gummimodifi zierten<br />
Bitumen, welches ähnliche Eigenschaften besitzt wie die hochpolymermodifi<br />
zierten Bindemittel. Der Verfasser des Artikels hat<br />
jedoch bezüglich <strong>der</strong> Verar<strong>bei</strong>tbarkeit des gummimodifi zierten<br />
Bitumens an <strong>der</strong> Mischanlage keine guten Erfahrungen gemacht.<br />
7.1.3. Produktion<br />
In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Einbaubreite – offenporiger Asphalt darf<br />
konsequenterweise nur ohne Längsnaht eingebaut werden –<br />
und <strong>der</strong> Mischleistung <strong>der</strong> Mischanlagen muss das Mischgut<br />
ggf. von mehreren Mischanlagen gefahren werden. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die Mischleistung <strong>bei</strong>m offenporigen Asphalt<br />
durch dessen Monokörnigkeit um rd. 20 % geringer ist als <strong>bei</strong>m<br />
Splittmastixasphalt.<br />
18<br />
Bild 10: Wasserablauf auf offenporigem Asphalt<br />
Bild 11: offenporiger Asphalt im Vergleich zu Asphaltbeton<br />
Bild 12: Einbau von Nie<strong>der</strong>temperaturgussasphalt
Eingangsprodukte), son<strong>der</strong>n darüber hinaus ein bis in das Detail<br />
gehen<strong>der</strong> Dokumentationsaufwand die WPK kennzeichnet. Bei<br />
konsequenter Anwendung jedoch bietet die WPK die Chance,<br />
Prozess- und Produktqualität zu optimieren.<br />
Literatur<br />
[1] ZTV Asphalt StB 07<br />
[2] TL Asphalt StB 07<br />
[3] TL Bitumen StB 07<br />
[4] DIN EN 13108-21<br />
[5] TP Asphalt-StB<br />
[6] EF Asphalt<br />
Autor<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Dipl.-Wirtschafts-Ing. Bernd Krempel<br />
Geschäftsführer<br />
Südhessische Asphalt-Mischwerke<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Saarstraße 18<br />
63450 Hanau<br />
Dr.-Ing. Norbert Weiland<br />
Laborleiter<br />
Südhessische Asphalt-Mischwerke<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Saarstraße 18<br />
63450 Hanau<br />
21
<strong>zur</strong> <strong>Sache</strong><br />
Einem an<strong>der</strong>en Problem, nämlich die Schwachstelle <strong>der</strong> Nähte<br />
und Fugen, versucht man entgegenzutreten, indem <strong>der</strong> Bauherr<br />
aufgerufen ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Einbau <strong>der</strong> Asphaltschicht nicht<br />
entwe<strong>der</strong> nahtlos o<strong>der</strong> „heiß an heiß“ erfolgen kann.<br />
8.1. Kompaktasphalt<br />
8.1.1. Bauweise<br />
Bei <strong>der</strong> in den ZTV Asphalt gefor<strong>der</strong>ten Bauweise handelt es<br />
sich um die Bauweise mit einem Modulfertiger, da die ZTV Asphalt<br />
klarstellt, dass „die untere heiße Schicht nicht zu befahren“<br />
[2] ist. Beim Modulfertiger wird über einen variablen Beschicker<br />
abwechselnd <strong>der</strong> Deckschichtkübel mit Splittmastixasphalt o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Bin<strong>der</strong>schichtkübel mit Bin<strong>der</strong>mischgut beschickt. Dass<br />
dies die erhöhte Aufmerksamkeit von Beschickerpersonal und<br />
LKW-Fahrer erfor<strong>der</strong>t, ist selbstredend.<br />
8.1.2. Vorteile<br />
Bedingt durch den gleichzeitigen Einbau von Asphaltbin<strong>der</strong>- und<br />
Splittmastixdeckschicht wird natürlich eine optimale Verzahnung<br />
<strong>bei</strong><strong>der</strong> Schichten erreicht. Ein besserer Schichtenverbund,<br />
über dessen Bedeutung schon in diesem Aufsatz geschrieben 9. Werkseigene Produktionskontrolle<br />
wurde, kann an<strong>der</strong>s niemals erzielt werden.<br />
Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist die „Überset-<br />
Durch das gleichzeitige Aufbringen von dünner Splittmastixschicht<br />
auf dem herzustellenden Asphaltbin<strong>der</strong> wird eine Erhöhung<br />
des Verdichtungsgrades erzielt. Dieser wirkt sich wie<strong>der</strong>um<br />
positiv auf die Wi<strong>der</strong>standskraft gegen Verformungen aus. Die<br />
Gefahr von Spurrinnen kann somit wirksam minimiert werden.<br />
zung“ <strong>der</strong> DIN EN 13 108 Teil 21 in die „Sprache“ <strong>der</strong> Mischgutindustrie.<br />
Es wurde davon abgesehen, ein eigenes deutsches<br />
Regelwerk zu erstellen, da die Vorgaben in <strong>der</strong> zugrundelegenden<br />
europäischen Norm <strong>der</strong>art eng und detailliert sind, dass ein<br />
eigenes Regelwerk sich erübrigt.<br />
Da die Gefahr <strong>der</strong> Auskühlung des (2 cm dicken) SMA durch die<br />
heiße Unterlage geringer ist, kann die Kompaktasphaltbauweise<br />
bis runter <strong>zur</strong> 0 °C-Grenze <strong>der</strong> Lufttemperatur erfolgen. Werden<br />
ansonsten Walzasphaltdeckschichten bis 3 cm eingebaut, muss<br />
<strong>der</strong> Einbau <strong>bei</strong> Außentemperaturen von unter 10 °C eingestellt<br />
werden.<br />
Und zu guter Letzt wird natürlicherweise die Bauzeit <strong>bei</strong>m<br />
gleichzeitigen Einbau zweier Schichten deutlich verkürzt. Über<br />
den Vorteil kürzerer Bauzeiten muss an dieser Stelle sicherlich<br />
kein weiteres Wort verloren werden.<br />
Die WPK setzt völlig neue Schwerpunkte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />
Während die bisherige Qualitätsüberwachung und<br />
<strong>der</strong> bisherige Qualitätsbegriff <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Mischgutherstellung ein<br />
produktbetonter Ansatz war – überwacht und kontrolliert wurde<br />
nur das fertige Produkt – ist die Herangehensweise <strong>der</strong> WPK <strong>der</strong><br />
angelsächsische prozessbetonte Ansatz: stimmt <strong>der</strong> Prozess,<br />
so stimmt auch das Produkt. Wo<strong>bei</strong> natürlich auch das Produkt<br />
weiterhin einer Überwachung unterliegt.<br />
Somit zieht sich mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> WPK <strong>der</strong> Qualitätsbegriff<br />
über die komplette Bandbreite aller Prozesse, die in irgendeiner<br />
Form mit dem Produkt und seinen Ausgangsmaterialien in<br />
8.1.3. Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen sind dazu da, gemeistert zu werden, man<br />
muss sie jedoch kennen, um sich darauf einzustellen. Bei <strong>der</strong><br />
Kompaktasphaltbauweise ist neben <strong>der</strong> Tatsache, dass längst<br />
Berührung kommen. Angefangen vom Einkauf über die Rohmaterialannahme,<br />
die Lagerung und Verar<strong>bei</strong>tung am Werk bis hin<br />
<strong>zur</strong> Verladung auf die Lieferfahrzeuge und den Versand. Dies ist<br />
<strong>der</strong> gleiche Ansatz wie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> DIN ISO 9001.<br />
nicht alle Bauvorhaben dafür geeignet sind (Länge, Brücken, Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> WPK einher geht für den Mischgut-<br />
Tunnel, Verkehrsführung um nur einige Stichworte zu nennen) hersteller, quasi wie ein Leitfaden, als erstes die Erstellung<br />
wahrscheinlich die größte Herausfor<strong>der</strong>ung die Materiallogistik. eines Qualitätsplanes, in <strong>der</strong> das Unternehmen alle wesentlichen<br />
Durch den gleichzeitigen Einbau von 10 cm Asphaltbin<strong>der</strong> mit 2 Grundsätze und Begriffe hinterlegt, die im eigenen Haus <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
cm Splittmastixschicht werden große Mengen Mischgut gleich- Herstellung des Produktes und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> WPK zu<br />
zeitig benötigt. Da<strong>bei</strong> gibt es nur wenige Asphaltmischanlagen beachten sind. Diesen Qualitätsplan kann je<strong>der</strong> Kunde und je<strong>der</strong><br />
in Deutschland, die allein die Asphaltbin<strong>der</strong>mengen allein zu Interessierte einsehen. Auch dient er dem Zertifi zierer als „roter<br />
mischen in <strong>der</strong> Lage sind.<br />
Faden“ <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Beurteilung des WPK-Systems.<br />
Gefor<strong>der</strong>t werden i.d.R. mehr als 200 to Asphaltbin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Je<strong>der</strong> Qualitätsplan besteht aus <strong>der</strong> Qualitätserklärung des<br />
Stunde. Es sind daher im Regelfall mindestens 3 Asphaltmi- Unternehmens und 10 Glie<strong>der</strong>ungspunkten, die das komplette<br />
schanlagen in die Beschickung des Kompaktasphaltfertigers System <strong>der</strong> WPK wi<strong>der</strong>spiegeln. Diese hier wie<strong>der</strong>zugeben<br />
eingebunden, von denen 2 den Asphaltbin<strong>der</strong> mit identischer würde den Rahmen vollkommen sprengen. Daher abschließend<br />
Rezeptur liefern müssen. Um ein Höchstmaß an Liefersicherheit an dieser Stelle nur noch soviel: Die WPK geht für die Mischgu-<br />
zu erreichen, ist <strong>der</strong> Lieferant ggf. gut beraten, eine weitere tindustrie mit einem deutlichen Mehraufwand einher, da nicht<br />
Mischanlage als stand-by-Anlage vorzuhalten. Denn die Kosten nur wesentlich mehr selbst gemacht werden muss, was vorher<br />
<strong>bei</strong> Stillstand einer solchen Kompaktasphaltmaschinerie sind<br />
hoch.<br />
z. B. von Lieferanten erledigt wurde (Qualitätsüberwachung <strong>der</strong><br />
20<br />
Bild 16: Kompaktasphalteinbau