04.10.2013 Aufrufe

Die gesamte Debatte hier auch zum nachlesen. - Carola Veit

Die gesamte Debatte hier auch zum nachlesen. - Carola Veit

Die gesamte Debatte hier auch zum nachlesen. - Carola Veit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2340 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - 37. Sitzung am 7. Oktober 2009<br />

<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): – Vielen Dank für den<br />

Hinweis, Frau Präsidentin, ich werde ihn befolgen.<br />

<strong>Die</strong> Eltern haben natürlich mit dem Geld geplant<br />

beziehungsweise ohne das Geld. Ich wollte in einer<br />

Kleinen Anfrage, die Sie gestern freundlicherweise<br />

beantwortet haben, gerne wissen, wie denn<br />

die Eltern von Kann-Kindern auf ihre Beitragspflicht<br />

hingewiesen worden sind. Da antworten Sie:<br />

"Auf Nachfrage der Eltern wurde von den<br />

Bezirksämtern über die aktuelle Rechtslage<br />

informiert."<br />

Das ist super, wenn das vorher so groß im "Hamburger<br />

Abendblatt" stand. Sie sagen außerdem,<br />

über die genaue Ausgestaltung der Beitragsfreiheit<br />

sei die Öffentlichkeit bereits am 5. Mai durch die<br />

gemeinsame Pressemitteilung der zuständigen Behörden<br />

informiert worden. Darin würde unter der<br />

Überschrift "Ab wann und für wen gilt die Beitragsbefreiung?"<br />

ausgeführt, dass die Beitragsbefreiung<br />

für fünfstündige Betreuungsangebote im Jahr vor<br />

der regulären Einschulung gilt. Hat also die Presse<br />

wieder einmal gepennt und das Volk unzureichend<br />

informiert? Nein, bei genauerem Hinsehen stimmt<br />

dies nicht, denn in der Pressemitteilung heißt es:<br />

"<strong>Die</strong> Beitragsbefreiung gilt für fünfstündige<br />

Betreuungsangebote in Kita und Vorschule<br />

[…] im Jahr vor der regulären Einschulung."<br />

Und jetzt kommt es:<br />

"Stichtag ist der Beginn der Schulpflicht gemäß<br />

Paragraf 38 Hamburgisches Schulgesetz."<br />

So haben Sie die Eltern informiert. Jetzt schauen<br />

wir einmal gemeinsam in Paragraf 38 des Hamburgischen<br />

Schulgesetzes. Das ist <strong>auch</strong> gar nicht<br />

kompliziert, dort gibt es zwei Absätze. Absatz 1 regelt,<br />

dass Kinder, die vor dem 1. Juli jeden Jahres<br />

sechs Jahre alt werden, im selben Jahr schulpflichtig<br />

werden. Absatz 2 regelt, dass <strong>auch</strong> Kinder, die<br />

nach diesem Tag sechs werden, in die Schule aufgenommen<br />

werden können und dass mit der Aufnahme<br />

die Schulpflicht beginnt. Wer also Ihre<br />

Pressemitteilung bis ins Kleingedruckte sorgfältig<br />

gelesen hat, der konnte sicher sein, dass <strong>auch</strong><br />

sein Kann-Kind das kostenfreie Jahr bekommt,<br />

denn es wird auf die Schulpflicht Bezug genommen<br />

und diese beginnt mit der Einschulung. Alles<br />

super, dachte man.<br />

Wir haben das Ganze <strong>hier</strong> schon zweimal ausführlich<br />

diskutiert. Damals haben Sie erklärt, das müsse<br />

so sein. Man br<strong>auch</strong>e einen Stichtag, aber Sie<br />

können bis heute nicht begründen, warum das<br />

letzte Jahr vor Schuleintritt nicht eine vollkommen<br />

klare und eindeutige Regelung vorsieht. Ein Jahr,<br />

zwölf Monate, 52 Wochen, 365 Tage, wie klar wollen<br />

Sie es denn noch haben?<br />

(Glocke)<br />

Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbrechend):<br />

Frau <strong>Veit</strong>, gestatten Sie eine Zwischenfrage<br />

des Abgeordneten Hamann?<br />

<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): Klar.<br />

Zwischenfrage von Jörg Hamann CDU:* Frau<br />

<strong>Veit</strong>, <strong>auch</strong> meine Tochter ist ein Kann-Kind. Sie<br />

wird jetzt werktags sechs Stunden betreut und bekommt<br />

ein Mittagessen. Dafür zahle ich den<br />

Höchstsatz, das sind ungefähr 130 Euro im Monat<br />

und das alles kann ich noch von der Steuer absetzen.<br />

Finden Sie das nicht angemessen?<br />

<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): Ich kann Ihnen einfach<br />

nur raten, weiter zuzuhören,<br />

(Jörg Hamann CDU: Das ist keine Antwort!)<br />

dann werden Sie möglicherweise den Sinn dieser<br />

<strong>Debatte</strong> verstehen und <strong>auch</strong> den unseres Antrages.<br />

Sie können das <strong>auch</strong> gerne noch einmal<br />

<strong>nachlesen</strong>, aber wenn Sie der Meinung sind, Kita-<br />

Gebühren seien in Hamburg in angemessener Höhe<br />

fällig, dann ist dies wunderbar, aber das ist<br />

nicht der Punkt, um den es geht. Herzlichen Glückwunsch,<br />

schön, dass Sie dem Senat in dieser Geschichte<br />

folgen, wir tun es nicht.<br />

Wirklich peinlich ist <strong>auch</strong>, was Sie zur Abrechnung<br />

des letzten Jahres mit den Eltern vortragen. Sie<br />

sagen, man könne nicht vorher wissen, wer sein im<br />

Juli oder August geborenes Kind mit knapp<br />

sechs Jahren tatsächlich einschult und wer nicht.<br />

Dann kann man ganz einfach den Beitrag zurückzahlen,<br />

wenn das Kind in die Schule geht. Machen<br />

Sie doch unsere tüchtige Hamburger Verwaltung<br />

nicht so schlecht. <strong>Die</strong> kann das, und zwar genauso<br />

gut, wie es ihre Kolleginnen und Kollegen in<br />

Schleswig-Holstein tun, da funktioniert das nämlich<br />

so. Im Übrigen kennen Sie diese Schwierigkeiten<br />

beim Einziehen von Büchergeld oder Studiengebühren<br />

ja wohl <strong>auch</strong> nicht.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Unvergessen ist <strong>auch</strong> der Auftritt des Kollegen<br />

Gwosdz, der uns vor drei Monaten begründen wollte,<br />

warum Eltern von Kann-Kindern angeblich<br />

übervorteilt würden, wenn sie <strong>auch</strong> das letzte Kita-<br />

Jahr kostenlos bekämen. Nur für den Fall, dass Sie<br />

heute wieder einen Versuch in diese Richtung unternehmen<br />

wollen, Herr Gwosdz: Drei Viertel der<br />

Kann-Kinder, die am 1. Juli noch nicht sechs waren<br />

und trotzdem eingeschult werden, sind Sommerkinder,<br />

also im Juli, August oder September<br />

geboren. Das sind 1 500 der betroffenen Kinder.<br />

Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass<br />

ein Kind, das am 15. August Geburtstag hat, kürzer<br />

in der Kita gewesen sei als ein Kind, das am<br />

15. Juli Geburtstag hat. Das ist wirklich hanebüchen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!