Die gesamte Debatte hier auch zum nachlesen. - Carola Veit
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2340 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - 37. Sitzung am 7. Oktober 2009<br />
<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): – Vielen Dank für den<br />
Hinweis, Frau Präsidentin, ich werde ihn befolgen.<br />
<strong>Die</strong> Eltern haben natürlich mit dem Geld geplant<br />
beziehungsweise ohne das Geld. Ich wollte in einer<br />
Kleinen Anfrage, die Sie gestern freundlicherweise<br />
beantwortet haben, gerne wissen, wie denn<br />
die Eltern von Kann-Kindern auf ihre Beitragspflicht<br />
hingewiesen worden sind. Da antworten Sie:<br />
"Auf Nachfrage der Eltern wurde von den<br />
Bezirksämtern über die aktuelle Rechtslage<br />
informiert."<br />
Das ist super, wenn das vorher so groß im "Hamburger<br />
Abendblatt" stand. Sie sagen außerdem,<br />
über die genaue Ausgestaltung der Beitragsfreiheit<br />
sei die Öffentlichkeit bereits am 5. Mai durch die<br />
gemeinsame Pressemitteilung der zuständigen Behörden<br />
informiert worden. Darin würde unter der<br />
Überschrift "Ab wann und für wen gilt die Beitragsbefreiung?"<br />
ausgeführt, dass die Beitragsbefreiung<br />
für fünfstündige Betreuungsangebote im Jahr vor<br />
der regulären Einschulung gilt. Hat also die Presse<br />
wieder einmal gepennt und das Volk unzureichend<br />
informiert? Nein, bei genauerem Hinsehen stimmt<br />
dies nicht, denn in der Pressemitteilung heißt es:<br />
"<strong>Die</strong> Beitragsbefreiung gilt für fünfstündige<br />
Betreuungsangebote in Kita und Vorschule<br />
[…] im Jahr vor der regulären Einschulung."<br />
Und jetzt kommt es:<br />
"Stichtag ist der Beginn der Schulpflicht gemäß<br />
Paragraf 38 Hamburgisches Schulgesetz."<br />
So haben Sie die Eltern informiert. Jetzt schauen<br />
wir einmal gemeinsam in Paragraf 38 des Hamburgischen<br />
Schulgesetzes. Das ist <strong>auch</strong> gar nicht<br />
kompliziert, dort gibt es zwei Absätze. Absatz 1 regelt,<br />
dass Kinder, die vor dem 1. Juli jeden Jahres<br />
sechs Jahre alt werden, im selben Jahr schulpflichtig<br />
werden. Absatz 2 regelt, dass <strong>auch</strong> Kinder, die<br />
nach diesem Tag sechs werden, in die Schule aufgenommen<br />
werden können und dass mit der Aufnahme<br />
die Schulpflicht beginnt. Wer also Ihre<br />
Pressemitteilung bis ins Kleingedruckte sorgfältig<br />
gelesen hat, der konnte sicher sein, dass <strong>auch</strong><br />
sein Kann-Kind das kostenfreie Jahr bekommt,<br />
denn es wird auf die Schulpflicht Bezug genommen<br />
und diese beginnt mit der Einschulung. Alles<br />
super, dachte man.<br />
Wir haben das Ganze <strong>hier</strong> schon zweimal ausführlich<br />
diskutiert. Damals haben Sie erklärt, das müsse<br />
so sein. Man br<strong>auch</strong>e einen Stichtag, aber Sie<br />
können bis heute nicht begründen, warum das<br />
letzte Jahr vor Schuleintritt nicht eine vollkommen<br />
klare und eindeutige Regelung vorsieht. Ein Jahr,<br />
zwölf Monate, 52 Wochen, 365 Tage, wie klar wollen<br />
Sie es denn noch haben?<br />
(Glocke)<br />
Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbrechend):<br />
Frau <strong>Veit</strong>, gestatten Sie eine Zwischenfrage<br />
des Abgeordneten Hamann?<br />
<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): Klar.<br />
Zwischenfrage von Jörg Hamann CDU:* Frau<br />
<strong>Veit</strong>, <strong>auch</strong> meine Tochter ist ein Kann-Kind. Sie<br />
wird jetzt werktags sechs Stunden betreut und bekommt<br />
ein Mittagessen. Dafür zahle ich den<br />
Höchstsatz, das sind ungefähr 130 Euro im Monat<br />
und das alles kann ich noch von der Steuer absetzen.<br />
Finden Sie das nicht angemessen?<br />
<strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong> (fortfahrend): Ich kann Ihnen einfach<br />
nur raten, weiter zuzuhören,<br />
(Jörg Hamann CDU: Das ist keine Antwort!)<br />
dann werden Sie möglicherweise den Sinn dieser<br />
<strong>Debatte</strong> verstehen und <strong>auch</strong> den unseres Antrages.<br />
Sie können das <strong>auch</strong> gerne noch einmal<br />
<strong>nachlesen</strong>, aber wenn Sie der Meinung sind, Kita-<br />
Gebühren seien in Hamburg in angemessener Höhe<br />
fällig, dann ist dies wunderbar, aber das ist<br />
nicht der Punkt, um den es geht. Herzlichen Glückwunsch,<br />
schön, dass Sie dem Senat in dieser Geschichte<br />
folgen, wir tun es nicht.<br />
Wirklich peinlich ist <strong>auch</strong>, was Sie zur Abrechnung<br />
des letzten Jahres mit den Eltern vortragen. Sie<br />
sagen, man könne nicht vorher wissen, wer sein im<br />
Juli oder August geborenes Kind mit knapp<br />
sechs Jahren tatsächlich einschult und wer nicht.<br />
Dann kann man ganz einfach den Beitrag zurückzahlen,<br />
wenn das Kind in die Schule geht. Machen<br />
Sie doch unsere tüchtige Hamburger Verwaltung<br />
nicht so schlecht. <strong>Die</strong> kann das, und zwar genauso<br />
gut, wie es ihre Kolleginnen und Kollegen in<br />
Schleswig-Holstein tun, da funktioniert das nämlich<br />
so. Im Übrigen kennen Sie diese Schwierigkeiten<br />
beim Einziehen von Büchergeld oder Studiengebühren<br />
ja wohl <strong>auch</strong> nicht.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Unvergessen ist <strong>auch</strong> der Auftritt des Kollegen<br />
Gwosdz, der uns vor drei Monaten begründen wollte,<br />
warum Eltern von Kann-Kindern angeblich<br />
übervorteilt würden, wenn sie <strong>auch</strong> das letzte Kita-<br />
Jahr kostenlos bekämen. Nur für den Fall, dass Sie<br />
heute wieder einen Versuch in diese Richtung unternehmen<br />
wollen, Herr Gwosdz: Drei Viertel der<br />
Kann-Kinder, die am 1. Juli noch nicht sechs waren<br />
und trotzdem eingeschult werden, sind Sommerkinder,<br />
also im Juli, August oder September<br />
geboren. Das sind 1 500 der betroffenen Kinder.<br />
Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass<br />
ein Kind, das am 15. August Geburtstag hat, kürzer<br />
in der Kita gewesen sei als ein Kind, das am<br />
15. Juli Geburtstag hat. Das ist wirklich hanebüchen.