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U NTERHALTSQUOTEN<br />

für die Berechnung des Unterhaltsschadens nach § 844<br />

Abs. 2 BGB. Einheitsquoten, nicht abgestuft nach dem<br />

Alter der Waisen, nicht erwerbstätige Witwe o. Witwer,<br />

Berechnung mit fixen Kosten:<br />

Witwe/Witwer, 45%*<br />

Witwe/Witwer, 1 Kind 35/20%<br />

Witwe/Witwer, 2 Kinder 30/15/15%<br />

Witwe/Witwer, 3 Kinder 27/13/13/13%<br />

*in Sonderfällen kann die Quote auf bis zu 47,5%<br />

angehoben oder bis auf 40% reduziert werden (vgl.<br />

Küppersbusch, Personenschäden, 7. Auflage, Rdnr.<br />

246ff.)<br />

Wird ohne fixe Kosten gerechnet,<br />

können die Unterhaltsquoten angehoben werden:<br />

Witwe/Witwer, 50%<br />

Witwe/Witwer, 1 Kind 40/20%<br />

Witwe/Witwer, 2 Kinder 35/15/15%<br />

Witwe/Witwer, 3 Kinder 34/12/12/12%<br />

Erwerbstätige Witwe, fixe Kosten,<br />

keine Abstufung nach Altersstufen:<br />

Witwe/Witwer, 50%<br />

Witwe/Witwer, 1 Kind 40/20%<br />

Witwe/Witwer, 2 Kinder 35/15/15%

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