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Ausgabe Diplomarbeit ab Seite 2 - Hochschule Kehl

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Zur Anfertigung der <strong>Diplomarbeit</strong> weisen wir Sie insbesondere auf folgendes hin:<br />

2<br />

1. Die <strong>Diplomarbeit</strong> ist Teil der Staatsprüfung. Sie soll die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung eines<br />

Problems aus dem Wahlpflichtfach nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Zeit<br />

zeigen.<br />

2. Gruppenarbeiten sind zulässig, soweit Teile der Arbeit einzelnen Anwärtern zugeordnet sind. Die Regelungen<br />

zur <strong>Diplomarbeit</strong> gelten für diese Teile entsprechend (zu finden im Intranet unter Links/Download –<br />

Empfehlungen zur Anfertigung einer <strong>Diplomarbeit</strong>).<br />

3. Die Note der <strong>Diplomarbeit</strong> zählt wie eine Einzelleistung der schriftlichen Prüfung (§ 40 Abs. 2 Satz 2<br />

AProVwgD).<br />

4. Die Bearbeitungszeit für die <strong>Diplomarbeit</strong> beträgt gemäß § 36 Abs. 3 AProVwgD drei Monate. Das Thema<br />

ist so zu begrenzen, dass es innerhalb dieser Zeit bearbeitet werden kann. Spätester Abg<strong>ab</strong>etermin der<br />

<strong>Diplomarbeit</strong> ist der 12.04.2010, 16. 00 Uhr.<br />

5. Die <strong>Diplomarbeit</strong> ist beim Studierendenbüro (Zimmer 102 A der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>) <strong>ab</strong>zugeben. Wird sie<br />

nicht oder nicht rechtzeitig <strong>ab</strong>gegeben, so erhält sie die Note „ungenügend“ (0 Punkte). Dies führt gemäß<br />

§ 38 Abs. 2 S. 2 AProVwgD zwingend zum Nichtbestehen der Staatsprüfung.<br />

Von dem Erfordernis der fristgerechten Abg<strong>ab</strong>e der <strong>Diplomarbeit</strong> können Ausnahmen zugelassen werden,<br />

wenn wichtige Gründe vorliegen.<br />

Wenn Sie geltend machen, aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit) an der fristgerechten Abg<strong>ab</strong>e<br />

der <strong>Diplomarbeit</strong> verhindert zu sein, müssen Sie dies sofort schriftlich (fernmündlich vor<strong>ab</strong>) mitteilen<br />

(siehe Nr. 7). Bitte fügen Sie der Mitteilung Nachweise über den wichtigen Grund bei. Im Krankheitsfall<br />

kann eine spätere Abg<strong>ab</strong>e der <strong>Diplomarbeit</strong> grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn Sie unverzüglich<br />

eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt h<strong>ab</strong>en. Das amtsärztliche Zeugnis, das Sie der <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Kehl</strong> vorlegen müssen, muss Ang<strong>ab</strong>en über Art, Grad und Dauer der sich aus den medizinischen Befundtatsachen<br />

ergebenden Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit enthalten.<br />

Bis zur Entscheidung über einen späteren Abg<strong>ab</strong>ezeitpunkt müssen Sie jederzeit erreichbar sein.<br />

Gebühren für das amtsärztliche Zeugnis werden nach § 10 des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2004<br />

(GBl. S. 895) nicht erhoben (falls bei Ihnen zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit ein<br />

amtsärztliches Attest notwendig ist, gehen Sie bitte mit diesem Schreiben zu einem staatlichen Gesundheitsamt<br />

(gehört jetzt zum Landratsamt) und lassen sich ein entsprechendes Attest von einem Amtsarzt ausstellen).<br />

Dieses Schreiben gilt gleichzeitig als Auftrag an das Gesundheitsamt Sie amtsärztlich zu untersuchen.<br />

6. Schwerbehinderten im Sinne des Schwerbehindertengesetzes kann die Prüfungsbehörde auf Antrag<br />

Prüfungserleichterungen bzw. Verlängerungen der Bearbeitungsfrist gewähren. Der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> ist<br />

vor Beginn der Bearbeitungszeit für die <strong>Diplomarbeit</strong> die Schwerbehinderteneigenschaft, die Art der Behinderung<br />

und der Grad der Erwerbsminderung mitzuteilen.<br />

7. Mitteilungen über krankheitsbedingte Verzögerung bei der Abg<strong>ab</strong>e der <strong>Diplomarbeit</strong> sowie Anträge auf Erleichterungen<br />

nach Nr. 6 sind unverzüglich der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zu übermitteln.<br />

8. Teilen Sie bitte der <strong>Hochschule</strong> jede Adressenänderung mit. Nur dadurch wird gewährleistet, dass Sie ggf.<br />

erforderliche organisatorische Änderungen im Ablauf der Diplomprüfung rechtzeitig erfahren.<br />

9. Bei der Abg<strong>ab</strong>e der <strong>Diplomarbeit</strong> h<strong>ab</strong>en Sie schriftlich zu versichern, dass Sie Ihre Arbeit selbstständig verfasst<br />

und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt h<strong>ab</strong>en.<br />

Die vollständigen Ang<strong>ab</strong>en aller Quellen in Ihrer Arbeit wird von den Korrektoren unter Umständen nachgeprüft.<br />

10. Das Thema auf der <strong>Diplomarbeit</strong> und das Ihnen mit diesem Schreiben zugewiesene Thema müssen wörtlich<br />

übereinstimmen. Gegebenenfalls ist vor Abg<strong>ab</strong>e ein Änderungsantrag zu stellen, welcher von Ihrem Betreuer<br />

<strong>ab</strong>gezeichnet werden muss.<br />

Hinweis:<br />

Für die Titelseite der <strong>Diplomarbeit</strong> genügt es, wenn Sie Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Falls Sie Ihre<br />

komplette Anschrift auf der <strong>Diplomarbeit</strong> vermerken, kann Ihre Anschrift, wenn Sie Ihre <strong>Diplomarbeit</strong> zur<br />

Veröffentlichung freigeben, über das Internet in Erfahrung gebracht werden.<br />

11. Die <strong>Diplomarbeit</strong> wird von zwei Prüfern begutachtet und nach § 25 AProVwgD bewertet. Erstprüfer ist<br />

derjenige Professor bzw. Lehrbeauftragte, der das Thema der <strong>Diplomarbeit</strong> vorgeschlagen hat. Der Zweitprüfer<br />

wird auf Vorschlag der <strong>Hochschule</strong> bestimmt. Bitte sorgen Sie dafür, dass uns die vollständige Anschrift<br />

des Zweitprüfers vorliegt.<br />

Weichen die Bewertungen nicht mehr als 3 Punkte voneinander <strong>ab</strong>, so wird der Durchschnitt gebildet. Bei<br />

größeren Abweichungen setzt, wenn die Prüfer sich nicht einigen oder sich nicht auf 3 Punkte annähern<br />

können, die Prüfungsbehörde die Note unter Einschaltung eines dritten Prüfers fest.


3<br />

Dem Zweitprüfer wird die Begutachtung des Erstprüfers, einem Drittprüfer werden die Begutachtungen des<br />

Erst- und Zweitprüfers mitgeteilt.<br />

<strong>Diplomarbeit</strong>en dürfen vor Bewertung durch Erst- und Zweitkorrektor und der Mitteilung der Note im<br />

Zeugnis an niemanden weitergegeben werden; erst nach Abschluss der Prüfung.<br />

12. Formale Hinweise zur Gestaltung der <strong>Diplomarbeit</strong><br />

Bindung<br />

Zumindest ein Exemplar der <strong>Diplomarbeit</strong> ist gebunden (mit Einbanddeckel) einzureichen. Verschiedene<br />

Muster können im Studierendenbüro angesehen werden.<br />

Exemplare<br />

Es sind vier Exemplare <strong>ab</strong>zugeben. Eines davon ist als eMail-Anhang im PDF-Format an die Verwaltung<br />

der HS <strong>Kehl</strong> zu senden. D<strong>ab</strong>ei ist zu beachten, dass<br />

- die Arbeit als eine zusammenhängende Datei einschl. Anlagen versandt werden muss. Bitte verteilen<br />

Sie die <strong>Diplomarbeit</strong> nicht auf mehrere Dateien. Anlagen, die nur in Papierform vorliegen<br />

müssen ggf. von Ihnen gescannt und in die Datei integriert werden,<br />

- die <strong>Diplomarbeit</strong> ins PDF-Format zu konvertieren ist. In den EDV-Räumen der HS <strong>Kehl</strong> steht Ihnen<br />

dazu das Programm PDF-Creator zur Verfügung, das Sie auch kostenlos vom ftp-Server der HS <strong>Kehl</strong><br />

unter ftp://ftp.fh-kehl.de/HRZ/PDFCreator herunterladen können,<br />

- die <strong>Diplomarbeit</strong> als eMail-Anhang der Verwaltung an folgende Mailadresse zu schicken ist:<br />

diplomarbeit@hs-kehl.de,<br />

- das jede(r) Diplomand(in) ein eigenes Exemplar der Arbeit einsenden muss, auch wenn die <strong>Diplomarbeit</strong><br />

gemeinsam mit anderen Studierenden erstellt wurde,<br />

- dass die PDF-Datei als Namen nur Ihre Matrikel-Nr. h<strong>ab</strong>en soll (Bsp.: 67854.pdf),<br />

- die anderen 3 in Papierform <strong>ab</strong>zugeben sind.<br />

Papierformat<br />

Die <strong>Diplomarbeit</strong> muss im Format DIN A 4 erstellt werden.<br />

Beschriftung<br />

Die <strong>Seite</strong>n sind nur einseitig zu beschreiben.<br />

Ränder<br />

Die <strong>Seite</strong>nränder betragen links 4 cm und rechts 3 cm oder umgekehrt. Oben und unten sind 3 cm Rand<br />

einzuhalten.<br />

Zeilen<strong>ab</strong>stand und Schriftgröße<br />

Die <strong>Diplomarbeit</strong> sollte mit einem PC erstellt werden. Bei einer Schriftgröße von 12 sollte der Zeilen<strong>ab</strong>stand<br />

1 ½ betragen.<br />

Umfang<br />

Zum Umfang wird eine Richtzahl von 40 bis 60 <strong>Seite</strong>n festgelegt. Diese Richtzahl kann in begründeten<br />

Ausnahmefällen und in Absprache mit dem betreuenden Professor unter- oder überschritten werden.<br />

Deckblatt<br />

Das Titelblatt der <strong>Diplomarbeit</strong> sollte folgende Ang<strong>ab</strong>en enthalten: <strong>Hochschule</strong>, Wahlpflichtbereich oder<br />

Wahlpflichtfach, Thema der Arbeit, Hinweis auf den angestrebten Hochschul<strong>ab</strong>schluss, Name des Autors,<br />

Studienjahr und Name des betreuenden Hochschullehrers oder Lehrbeauftragten.<br />

<strong>Seite</strong>nnummerierung<br />

Mit Ausnahme der Titelseite, die nicht nummeriert wird, sind alle <strong>Seite</strong>n fortlaufend zu nummerieren, wobei<br />

das Inhaltsverzeichnis mit römischen Ziffern zu versehen ist.<br />

Das Verzeichnis zählt - ebenso wie das Literaturverzeichnis oder ein eventuell vorhandener Anhang - nicht<br />

zum vorgegebenen Volumen von 40 bis 60 Textseiten. Die Nummerierung mit ar<strong>ab</strong>ischen Ziffern beginnt<br />

mit der ersten Textseite.<br />

Ich wünsche Ihnen bei der Anfertigung der <strong>Diplomarbeit</strong> viel Spaß und viele neue Erkenntnisse.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. Martens

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