06.10.2013 Aufrufe

Sondergebiet Fabrikverkauf - Stadt Wertheim

Sondergebiet Fabrikverkauf - Stadt Wertheim

Sondergebiet Fabrikverkauf - Stadt Wertheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Bebauungsplan<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Fabrikverkauf</strong>“<br />

1.8 Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich<br />

(§ 9 Abs. 1a BauGB)<br />

1.8.1 Zuordnungsfestsetzung<br />

Die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans festgesetzten „Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft“ Nr. 1, 2, 3 und 4 werden den Baugebietsflächen<br />

des <strong>Sondergebiet</strong>es als Ausgleich zugeordnet.<br />

1.8.2 Hinweise:<br />

Eingriffe in die bestehende Trockenmauer sind zur Vermeidung von Tötungen<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur außerhalb der Winterruhe<br />

der Zauneidechse durchzuführen, regelmäßig also außerhalb des Zeitraums<br />

vom 1. November bis 28. Februar.<br />

1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Siehe Einzeichnungen im Plan.<br />

1.10 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

Für bauliche Anlagen und für Freiflächen, die dem dauerhaften Aufenthalt<br />

von Menschen dienen, wie etwa Kinderspielplätze, und die den Lärmemissionen<br />

der BAB A3 ausgesetzt sind, sind aufgrund der Lärmbelastung bauliche<br />

Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen, etwa durch Anordnung oder<br />

Abschirmung. Dabei dürfen auf den genannten Freiflächen Schallpegel von<br />

tags 65 dB (A) nicht überschritten werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

ist, soweit erforderlich, vom Bauherrn/Antragsteller als Bestandteil<br />

der Bauvorlagen der auf den Einzelfall abgestellte Nachweis der Erfüllung<br />

der konkreten erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu erbringen,<br />

etwa durch Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach DIN 4109.<br />

1.11 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

1.11.1 Dachbegrünung:<br />

Bei Dächern mit einer Neigung von 0° bis 7° (Flachdächer) sind mindestens 50<br />

v.H. der Dachflächen zumindest extensiv zu begrünen. Die Stärke der Substratschicht<br />

muss mindestens 0,08 m betragen. Die Dachbegrünung kann als<br />

Pflanzung oder als Ansaat erfolgen. Es sind die Arten der Vorschlagliste zu<br />

verwenden. Für Dachflächen mit Sonnenkollektoren oder vergleichbaren Einrichtungen<br />

zur Energieerzeugung oder zur Energieeinsparung ist keine Dachbegrünung<br />

vorzusehen.<br />

Seite 11 von 19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!