Sondergebiet Fabrikverkauf - Stadt Wertheim
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<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Bebauungsplan<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Fabrikverkauf</strong>“<br />
1.8 Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich<br />
(§ 9 Abs. 1a BauGB)<br />
1.8.1 Zuordnungsfestsetzung<br />
Die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans festgesetzten „Flächen<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft“ Nr. 1, 2, 3 und 4 werden den Baugebietsflächen<br />
des <strong>Sondergebiet</strong>es als Ausgleich zugeordnet.<br />
1.8.2 Hinweise:<br />
Eingriffe in die bestehende Trockenmauer sind zur Vermeidung von Tötungen<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur außerhalb der Winterruhe<br />
der Zauneidechse durchzuführen, regelmäßig also außerhalb des Zeitraums<br />
vom 1. November bis 28. Februar.<br />
1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen im Plan.<br />
1.10 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Für bauliche Anlagen und für Freiflächen, die dem dauerhaften Aufenthalt<br />
von Menschen dienen, wie etwa Kinderspielplätze, und die den Lärmemissionen<br />
der BAB A3 ausgesetzt sind, sind aufgrund der Lärmbelastung bauliche<br />
Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen, etwa durch Anordnung oder<br />
Abschirmung. Dabei dürfen auf den genannten Freiflächen Schallpegel von<br />
tags 65 dB (A) nicht überschritten werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
ist, soweit erforderlich, vom Bauherrn/Antragsteller als Bestandteil<br />
der Bauvorlagen der auf den Einzelfall abgestellte Nachweis der Erfüllung<br />
der konkreten erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu erbringen,<br />
etwa durch Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach DIN 4109.<br />
1.11 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
1.11.1 Dachbegrünung:<br />
Bei Dächern mit einer Neigung von 0° bis 7° (Flachdächer) sind mindestens 50<br />
v.H. der Dachflächen zumindest extensiv zu begrünen. Die Stärke der Substratschicht<br />
muss mindestens 0,08 m betragen. Die Dachbegrünung kann als<br />
Pflanzung oder als Ansaat erfolgen. Es sind die Arten der Vorschlagliste zu<br />
verwenden. Für Dachflächen mit Sonnenkollektoren oder vergleichbaren Einrichtungen<br />
zur Energieerzeugung oder zur Energieeinsparung ist keine Dachbegrünung<br />
vorzusehen.<br />
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