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HORIZON 2020 - FFG 7. Rahmenprogramm

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AMD Nr./<br />

Art. KOM-<br />

Vorschlag<br />

14. AMD 92<br />

Artikel 19<br />

neuer<br />

Absatz 1a<br />

15. AMD 94<br />

Artikel 19<br />

Absatz 4<br />

16. AMD 97<br />

Artikel 20<br />

Absätze 2,<br />

2a und 2b<br />

1<strong>7.</strong> AMD 99<br />

Artikel 22<br />

und 24<br />

siehe auch<br />

AMD 14,<br />

15 und 20<br />

Amendment ITRE<br />

(28.11.2012)<br />

Förderungsempfänger können KOM um<br />

Klarstellungen zu den Beteiligungsregeln und<br />

Interpretation derselben ersuchen.<br />

Bei Nichtantwort der KOM binnen zwei Monaten<br />

gilt die Interpretation des<br />

Förderungsempfängers.<br />

Subcontracting auch dann förderfähig, wenn es<br />

nicht im GA angeführt ist, weil der Bedarf bei<br />

Antragstellung nicht klar vorhersehbar war.<br />

In diesen Fällen ist eine vorhergehende<br />

Zustimmung der KOM erforderlich, die nicht<br />

grundlos verweigert werden kann.<br />

Partner sollen einen Konsortialvertrag<br />

abschließen (Mindestinhalt wird im Text<br />

angeführt).<br />

KOM soll Guidelines zu Konsortialverträgen<br />

veröffentlichen.<br />

Kostenerstattung:<br />

1. Nur ein Projekttyp – keine Unterscheidung<br />

zwischen RTD und anderen Aktivitäten<br />

2. Vollkostenoption für indirekte Kosten möglich<br />

(nur mit Methodenzertifikat)<br />

3. Unterscheidung nach Organisationstypen<br />

(ähnlich wie in FP7):<br />

Universitäten/Forschungsorganisationen/<br />

KMU/“Others“:<br />

- 100 % der direkten Kosten + 20%-Pauschale<br />

für die indirekten Kosten bzw.<br />

- 100 % der direkten Kosten + 70 % der<br />

tatsächlichen indirekten Kosten<br />

Industrie:<br />

- 70 % der direkten Kosten + 20%-Pauschale<br />

für die indirekten Kosten bzw.<br />

- 50 % der direkten Kosten + 50 % der<br />

tatsächlichen indirekten Kosten<br />

Anm.: Tabellarische Übersicht im Annex!<br />

Vorschlag KOM<br />

(30.11.2011)<br />

Council PGA<br />

(10.10.2012)<br />

nicht vorgesehen Keine Änderung des KOM-<br />

Vorschlages in diesem<br />

Punkt<br />

Subcontracting ist nur<br />

förderfähig, wenn es im GA<br />

angeführt ist<br />

Partner sollen einen<br />

Konsortialvertrag<br />

abschließen, außer in<br />

gerechtfertigten<br />

Ausnahmen (Mindestinhalt<br />

nicht angeführt)<br />

einheitliche Fördersätze für<br />

die direkten Kosten,<br />

unabhängig vom rechtl.<br />

Status:<br />

RTD: max. 100 %/<br />

Prototyping, testing,<br />

demonstrating,<br />

experimental<br />

development, piloting,<br />

market replication“…:<br />

max. 70 %<br />

indirekte Kosten: 20 %<br />

Keine Änderung des KOM-<br />

Vorschlages in diesem<br />

Punkt<br />

Partner sollen<br />

Konsortialvertrag<br />

abschließen, außer in<br />

gerechtfertigten<br />

Ausnahmen, die im Work<br />

Programme/ Work Plan/<br />

Call angeführt wurden;<br />

KOM soll Guidelines<br />

veröffentlichen<br />

- “non-profit legal<br />

entities” sollen auch für<br />

“closed to market<br />

actions” (=prototyping…)<br />

max. 100 % der direkten<br />

Kosten erhalten<br />

- Pauschale für die<br />

indirekten Kosten: 25 %<br />

- Bonuszahlungen bis<br />

8.000 € pro Person und<br />

Jahr sollen (unter<br />

bestimmten<br />

Voraussetzungen)<br />

förderbar sein<br />

AT-Weisungsbeitrag RfP<br />

(1<strong>7.</strong>1.2013)<br />

kein Kommentar zu<br />

diesem Punkt<br />

kein Kommentar zu<br />

diesem Punkt<br />

- wird ausdrücklich<br />

unterstützt (Österreich hat<br />

ähnliche Vorschläge im Rat<br />

eingebracht)<br />

AMD 99-103: „Österreich<br />

unterstützt den mühsam<br />

erarbeiteten Kompromiss<br />

des PGA“<br />

Schlussfolgerung/ Konsequenz, wenn das AMD umgesetzt würde<br />

Die Möglichkeit, eine verbindliche Interpretation der Förderregeln seitens der KOM zu<br />

erhalten, ist überaus begrüßenswert. Bislang gab es durch die Project Officer, Financial<br />

Officer und AuditorInnen der EU Kommission selbst, aber auch der von ihr beauftragten<br />

AuditorInnen unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Interpretationen ein und<br />

derselben Regelung bei gleichen Sachverhalten.<br />

Ein erster Schritt hin zu verbindlichen Interpretationen war sicherlich die Einrichtung der<br />

„Clearing“ Stelle in FP<strong>7.</strong> Allerdings ist dies noch immer „nur“ ein Abstimmungsinstrument<br />

der unterschiedlichen, in die Implementierung des <strong>Rahmenprogramm</strong>es involvierten<br />

Generaldirektionen. Erstrebenswert wäre eine für alle EU-Kommissions-MitarbeiterInnen<br />

und AuditorInnen bindende, zentrale Auskunftsstelle hinsichtlich der Interpretation der<br />

H<strong>2020</strong>-Regelungen.<br />

Die vom EP vorgeschlagenen Folgen bei Nichtantwort der KOM (es gilt die Interpretation<br />

des Förderempfängers) sind allerdings zu weitreichend und strikt abzulehnen, da dies<br />

den Bemühen um eine einheitliche Auslegung der Beteiligungsregeln entgegenstünde.<br />

Dieser EP-Vorschlag würde bei der Projektimplementierung – ohne formelle<br />

Vertragsänderung – mehr Flexibilität zulassen.<br />

Die Anführung eines Mindestinhalts für Konsortialverträge ist – wie schon jetzt in FP7 –zu<br />

begrüßen, da sich vor allem auch unerfahrenere Projektpartner an diesen zentralen<br />

Punkten orientieren können.<br />

AMD 99 stellt wohl die gravierendste Änderung gegenüber dem KOM-Vorschlag und<br />

dem PGA dar: Sie würde zu einer Beibehaltung der Unterscheidung nach<br />

Organisationstypen mit unterschiedlichen Fördersätzen, ähnlich wie in FP7, führen<br />

(mit dem Unterschied, dass auch „Others“ 100 % der direkten Kosten ersetzt bekämen),<br />

was den Bemühungen um eine Vereinfachung der Regeln zuwider laufen würde. Weiters<br />

wäre dadurch abermals wie in FP7 eine Validierung aller teilnehmenden Organisationen<br />

mit entsprechendem Verwaltungs- und Zeitaufwand notwendig.<br />

Bei den vom EP vorgeschlagenen Fördersätzen für die direkten Kosten wäre die Industrie<br />

als einzige Gruppe schlechter gestellt als alle anderen Kategorien von Rechtspersonen.<br />

Als positiv sind aus österreichischer Sicht die höheren Förderungssätze für direkte Kosten<br />

auch für ausgegliederte Rechtsträger zu werten (sie gelten in FP7 nicht als „public<br />

bodies“ ieS und bekommen daher, falls sie nicht auch KMU oder<br />

Forschungsorganisationen sind, die niedrigen Fördersätze).<br />

Hingegen würde der EP Vorschlag die Abrechnung der tatsächlichen indirekten Kosten<br />

(Overheads) zulassen (Voraussetzung: Methodenzertifikat) und damit eine Verbesserung<br />

für Vollkostenrechner darstellen (höhere Förderraten für die indirekten Kosten als nach<br />

KOM-Vorschlag bzw. PGA möglich). Bei diesem Modell sind jedenfalls die<br />

Berücksichtigung bereits für FP7 adaptierter Systeme, eine allfällige Verkomplizierung des<br />

Prüfaufwands sowie die (teilweise) Aufgabe der Simplification-Bemühungen abzuwägen.<br />

Erstellt von der <strong>FFG</strong>. Für Feedback und Rechts-und Finanzfragen zu den EU Forschungsrahmenprogrammen wenden Sie sich bitte an: rp7recht_finanzen@ffg.at; Tel. 05-7755-DW 4008 (Martin Baumgartner) oder DW 4009 (Katarina Rohsmann)<br />

Stand: März 2013 V1<br />

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