Praktikum Mikroskopie/Forensische Mikroskopie
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Vergrößerung: Die Vergrößerung des Objektivs wird durch eine Maßstabszahl oder den<br />
Abbildungsmaßstab ausgedrückt, welche das Größenverhältnis des Zwischenbildes zum<br />
Präparat angibt. Die Nachvergrößerung wird durch die Lupenvergrößerung des Okulars<br />
bestimmt, bezogen auf eine Betrachtungsentfernung von 25 cm (= Bezugssehweite des<br />
Menschen). Die Gesamtvergrößerung der Abbildung ergibt sich aus der Multiplikation der<br />
Maßstabszahl und der Lupenvergrößerung. Manchmal beinhaltet der Tubus ein weiteres<br />
Linsensystem, dessen zusätzliche Vergrößerung (Tubusfaktor) berücksichtigt werden muss.<br />
Auflösungsvermögen: Wichtiger noch als die Vergrößerung des Mikroskops ist sein<br />
Auflösungsvermögen, denn eine reine Vergrößerung des Präparates ohne eine Zunahme<br />
an Informationen des vergrößerten Bereiches ist nicht von Nutzen. Diese Art der<br />
Vergrößerung, die keine neuen Erkenntnisse des vergrößerten Bereiches mit sich bringt,<br />
wird auch leere Vergrößerung genannt. Laut Abbe über die Bildentstehung im Mikroskop ist<br />
eine Darstellung der Objektstruktur im sekundären Bild nur durch das Entstehen von<br />
Beugungsspektren des beleuchteten Objektes möglich. Kann also durch das Objektiv nur<br />
das zentrale ungebeugte Licht durchtreten, so erkennt man im Mikroskop nur eine<br />
gleichmäßig helle Fläche ohne jede Struktur. Die Struktur wird deutlicher, je mehr<br />
Ordnungen des gebeugten Lichtes vom Objektiv erfasst und zur Abbildung verwendet<br />
werden.<br />
Unter dem Auflösungsvermögen d wird der Abstand zweier Objektpunkte verstanden, der<br />
gerade noch als getrennt wahrnehmbar ist. Das Auflösungsvermögen beim menschlichen<br />
Auge liegt bei