Weisung 2000-069(PDF)
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3<br />
Bevölkerung in Winterthur einer gegenüber dem gesamtschweizerischen Durchschnitt erhöhten<br />
Dioxinbelastung ausgesetzt wäre. In Anlehnung an die erwähnten Mess- und Schätzungsresultate<br />
des BUWAL sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen geht der Stadtrat<br />
deshalb davon aus, dass die Belastung der Bevölkerung von Winterthur durch Dioxine<br />
deutlich unter dem von der WHO festgelegten Toleranzwert der gesundheitlich unbedenklichen<br />
Tagesdosis für Dioxin von 4 Picogramm TEQ pro Kilogramm Körpergewicht liegt.<br />
Zur Frage 2:<br />
In der Stadtverwaltung wird die widerrechtliche Abfallverbrennung im konkreten Einzelfall je<br />
nach Tatbestand entweder durch die Flurpolizei, die Feuerpolizei oder das Gesundheitsamt<br />
bekämpft. Das Vorgehen bei festgestellten Verstössen richtet sich dabei in erster Linie nach<br />
den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Abfallgesetzes sowie der eidgenössischen<br />
Umweltschutzgesetzgebung, namentlich der Luftreinhalte-Verordnung und dem Umweltschutzgesetz.<br />
Nach ihrer zeitlichen Abfolge lassen sich die zur Anwendung gelangenden<br />
Massnahmen in der Regel in folgende Vorgehensschritte unterteilen:<br />
- schriftliche oder mündliche Information der fehlbaren Person;<br />
- Aufnahme eines Zustandrapports mittels des Instrumentariums, das zur Feststellung von<br />
Missbräuchen verfügbar ist (vgl. hierzu die Antwort zu Frage Nr. 3);<br />
- je nach Ergebnis: Nachkontrolle vorbehalten oder ankündigen, allenfalls Strafanzeige<br />
beim hierfür zuständigen Statthalteramt; im Jahresdurchschnitt werden etwa 10 bis 15<br />
Verstösse geahndet.<br />
Zur Frage 3:<br />
Zur Feststellung der widerrechtlichen Abfallverbrennung stehen den Untersuchungsbehörden<br />
gegenwärtig folgende Mittel zur Verfügung:<br />
- Visuelle Beurteilung des Brennstoffvorrates: Unerlaubte Brennstoffe geben einen Hinweis<br />
auf einen allfälligen Brennstoffmissbrauch.<br />
- Visuelle Beurteilung der Anlage, insbesondere des Kamins: Übermässige Korrosion an<br />
Wärmetauschern und/oder Glanzruss im Kamin geben einen Hinweis auf einen allfälligen<br />
Brennstoffmissbrauch.<br />
- Visuelle Beurteilung der Asche: Zurückgebliebene Nägel, Schrauben, Kunststoffund/oder<br />
Kartonreste sind stichhaltige Anhaltspunkte für einen Brennstoffmissbrauch.<br />
- der so genannte EMPA-Schnelltest einer Ascheprobe: Bei diesem Verfahren handelt es<br />
sich um Schnelltest-Analysen der Elemente Chlor, Zink und Blei, die basierend auf bestimmten<br />
Erfahrungswerten Aufschluss darüber geben, ob im zu beurteilenden Fall ausschliesslich<br />
Brennstoffe eingesetzt wurden, die gemäss Luftreinhalte-Verordnung zulässig<br />
sind. Das Gesundheitsamt der Stadt Winterthur verfügt über die Ausrüstung für den<br />
EMPA-Schnelltest und kann solche Analysen im Bedarfsfall durchführen.<br />
Zur Frage 4:<br />
Gestützt auf die Verfügung der Kantonalen Feuerpolizei zur Reinigung von Feuerungsanlagen<br />
vom 14. Oktober 1994 (in der Fassung vom 16. März 1998) sind Kaminfegerinnen und<br />
Kaminfeger verpflichtet, anlässlich der vorgeschriebenen Reinigungsarbeiten festgestellte<br />
schadhafte Feuerungsanlagen den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern zu<br />
melden und im Gebäudekontrollheft einzutragen. Bei grosser Gefahr oder wenn Mängel trotz<br />
wiederholter Aufforderung nicht behoben werden, ist der Feuerpolizei Meldung zu erstatten.<br />
Gemäss § 22 der Besonderen Bauordnung I vom 6. Mai 1981 werden Feuerungsanlagen