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Rechtsabteilung der Goethe-Universität

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1.3. Meldung eines Unfalls<br />

Zuständig für die Aufnahme eines Unfalls und für die Erstattung <strong>der</strong> Unfallanzeige bei<br />

<strong>der</strong> Unfallkasse Hessen ist das Studien-Service-Center (Herr Örtülü,<br />

Studierendensekretariat, Tel.-Nr. 798-7980, Telefax 798-7982, e-mail:<br />

unfallmeldung@em.uni-frankfurt.de).<br />

Falls die Ausführungen unter 1.1. und 1.2. nahe legen, dass ein Anspruch auf<br />

Leistungen <strong>der</strong> Unfallkasse nicht besteht, sollte dennoch vorsorglich Unfallanzeige<br />

erstattet werden. Die Meldung des Unfalls wird auch im Hinblick auf mögliche<br />

Leistungen <strong>der</strong> vom Studentenwerk abgeschlossenen Versicherung (vgl. nachstehend<br />

Ziffer 2) empfohlen.<br />

2. Leistungen des Studentenwerks bei Unfällen<br />

Das Studentenwerk hat aus seinen Mitteln zugunsten aller Studierenden einen<br />

privaten Versicherungsvertrag abgeschlossen, <strong>der</strong> die Leistungen aus <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung ergänzt und für den Freizeitbereich einen selbstständigen<br />

Versicherungsschutz gewährt (Leistungen: bis zu 51.130,- Euro abhängig von<br />

Invaliditätsgrad und Lebensalter bei Invalidität; 5.113,- Euro im Todesfall; 5.113,- Euro<br />

für Bergungskosten; 5.113,- Euro für Kosten kosmetischer Operationen). Nähere<br />

Informationen finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite des Studentenwerks<br />

(http://www.studentenwerkfrankfurt.de/).<br />

3. Sachschäden eines PKW<br />

Wenn Studierende mit privaten PKWs an einer Exkursion teilnehmen, sind diese PKW<br />

nicht über die <strong>Universität</strong> versichert. Den Lehrkräften wird empfohlen, auswärtige<br />

Lehrveranstaltungen so zu organisieren, dass <strong>der</strong> Einsatz privater PKW nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist (Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, gemieteten Bussen,<br />

Mietautos). Falls dies nicht durchführbar ist, wird geraten, eine von allen Teilnehmern<br />

zu finanzierende Vollkaskoversicherung für die Dauer <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

abzuschließen, damit das Risiko eines Schadens des PKW nicht nur bei denjenigen<br />

Studierenden liegt, die ihre PKW einsetzen und an<strong>der</strong>e Studierende mitnehmen.<br />

Christiane von Scheven

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