Rechtsabteilung der Goethe-Universität
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1.3. Meldung eines Unfalls<br />
Zuständig für die Aufnahme eines Unfalls und für die Erstattung <strong>der</strong> Unfallanzeige bei<br />
<strong>der</strong> Unfallkasse Hessen ist das Studien-Service-Center (Herr Örtülü,<br />
Studierendensekretariat, Tel.-Nr. 798-7980, Telefax 798-7982, e-mail:<br />
unfallmeldung@em.uni-frankfurt.de).<br />
Falls die Ausführungen unter 1.1. und 1.2. nahe legen, dass ein Anspruch auf<br />
Leistungen <strong>der</strong> Unfallkasse nicht besteht, sollte dennoch vorsorglich Unfallanzeige<br />
erstattet werden. Die Meldung des Unfalls wird auch im Hinblick auf mögliche<br />
Leistungen <strong>der</strong> vom Studentenwerk abgeschlossenen Versicherung (vgl. nachstehend<br />
Ziffer 2) empfohlen.<br />
2. Leistungen des Studentenwerks bei Unfällen<br />
Das Studentenwerk hat aus seinen Mitteln zugunsten aller Studierenden einen<br />
privaten Versicherungsvertrag abgeschlossen, <strong>der</strong> die Leistungen aus <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung ergänzt und für den Freizeitbereich einen selbstständigen<br />
Versicherungsschutz gewährt (Leistungen: bis zu 51.130,- Euro abhängig von<br />
Invaliditätsgrad und Lebensalter bei Invalidität; 5.113,- Euro im Todesfall; 5.113,- Euro<br />
für Bergungskosten; 5.113,- Euro für Kosten kosmetischer Operationen). Nähere<br />
Informationen finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite des Studentenwerks<br />
(http://www.studentenwerkfrankfurt.de/).<br />
3. Sachschäden eines PKW<br />
Wenn Studierende mit privaten PKWs an einer Exkursion teilnehmen, sind diese PKW<br />
nicht über die <strong>Universität</strong> versichert. Den Lehrkräften wird empfohlen, auswärtige<br />
Lehrveranstaltungen so zu organisieren, dass <strong>der</strong> Einsatz privater PKW nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist (Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, gemieteten Bussen,<br />
Mietautos). Falls dies nicht durchführbar ist, wird geraten, eine von allen Teilnehmern<br />
zu finanzierende Vollkaskoversicherung für die Dauer <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
abzuschließen, damit das Risiko eines Schadens des PKW nicht nur bei denjenigen<br />
Studierenden liegt, die ihre PKW einsetzen und an<strong>der</strong>e Studierende mitnehmen.<br />
Christiane von Scheven