2. Entwurf Vergütungsvereinbarung SGB V - PARITÄTISCHEN ...
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Beinhaltet insbesondere:<br />
Anlage 1 zum Vertrag nach § 132 und § 132 a <strong>SGB</strong> V<br />
Hauswirtschaftliche Versorgung<br />
• Reinigung der Wohnung einschl. Müllentsorgung<br />
Im Krankenzimmer anfallende sowie patientenbezogene Tätigkeiten im<br />
hygienischen Bereich (z.B. Reinigung, Desinfektion von Krankenbett, Toilette, Bad)<br />
• Mahlzeitenzubereitung (auch Diät)<br />
- Kochen der Mahlzeiten einschließlich der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten<br />
sowie Säuberung des Kochumfeldes<br />
- Zubereitung von Mahlzeiten bzw. Aufbereitung angelieferter Mahlzeiten - soweit<br />
nicht von Dritten sichergestellt (z.B. Angehörigen, „Essen auf Rädern“)<br />
• Einkaufen<br />
Dringliche Einkäufe in nächstgelegener Einkaufsmöglichkeit, Einkaufen von<br />
Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen<br />
• Geschirr spülen<br />
Spülen des Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen inkl.<br />
Entsorgung der Haushaltsabfälle<br />
• Heizen<br />
Heizen, Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der<br />
Verbrennungsrückstände (nicht bei Zentralheizung)<br />
• Wäschepflege<br />
- Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung, z. B. Bügeln, Ausbessern<br />
- Einräumen der Wäsche<br />
• Bettwäsche wechseln<br />
• Besorgungen (auch von Arzneimitteln)<br />
Besorgungen in nächstgelegener Einkaufsmöglichkeit im Hinblick auf die<br />
Zubereitung der Mahlzeiten, ggf. Hilfen bei der Verabreichung von Nahrung<br />
Ausschluss: Diese Leistung ist nicht neben der Behandlungspflege VI abrechenbar<br />
Entgelt: 01.07.2011 bis 31.1<strong>2.</strong>2011 9,55 EUR je Leistungsstag<br />
01.01.2012 bis 30.06.2014 9,79 EUR je Leistungsstag<br />
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