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Abwassersatzung - Gemeinde Albbruck

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VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 50 In-Kraft-Treten<br />

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung<br />

die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.<br />

(2) Die erste Änderung der <strong>Abwassersatzung</strong> tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 42 der Satzung vom<br />

14.03.2011 außer Kraft.<br />

<strong>Albbruck</strong>, den 05.12.2011<br />

gez.<br />

Stefan Kaiser<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Albbruck</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

Beurkundung<br />

Die <strong>Abwassersatzung</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albbruck</strong> wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 14.03.2011 in öffentlicher Sitzung und trat<br />

rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Abweichend davon trat der Beitragsteil (§§ 22 bis 36 sowie § 46 Abs. 7) am Tage<br />

nach der Bekanntmachung der Satzung in Kraft (25.03.2011). Gleichzeitig traten die jeweiligen Paragraphen der <strong>Abwassersatzung</strong><br />

vom 11.06.2007 in der Fassung vom 07.12.2009 außer Kraft.<br />

Die erste Änderung der <strong>Abwassersatzung</strong> wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat in der öffentlichen Sitzung am 05.12.2011 beschlossen.<br />

Sie umfasste die Änderung des § 42. Die Satzung trat am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig trat § 42 der Satzung<br />

vom 14.03.2011 außer Kraft.<br />

Seite 14 <strong>Abwassersatzung</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albbruck</strong>

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