Abwassersatzung - Gemeinde Albbruck
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VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 50 In-Kraft-Treten<br />
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung<br />
die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.<br />
(2) Die erste Änderung der <strong>Abwassersatzung</strong> tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 42 der Satzung vom<br />
14.03.2011 außer Kraft.<br />
<strong>Albbruck</strong>, den 05.12.2011<br />
gez.<br />
Stefan Kaiser<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />
oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Albbruck</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind.<br />
Beurkundung<br />
Die <strong>Abwassersatzung</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albbruck</strong> wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 14.03.2011 in öffentlicher Sitzung und trat<br />
rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Abweichend davon trat der Beitragsteil (§§ 22 bis 36 sowie § 46 Abs. 7) am Tage<br />
nach der Bekanntmachung der Satzung in Kraft (25.03.2011). Gleichzeitig traten die jeweiligen Paragraphen der <strong>Abwassersatzung</strong><br />
vom 11.06.2007 in der Fassung vom 07.12.2009 außer Kraft.<br />
Die erste Änderung der <strong>Abwassersatzung</strong> wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat in der öffentlichen Sitzung am 05.12.2011 beschlossen.<br />
Sie umfasste die Änderung des § 42. Die Satzung trat am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig trat § 42 der Satzung<br />
vom 14.03.2011 außer Kraft.<br />
Seite 14 <strong>Abwassersatzung</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albbruck</strong>