zum Formular - Albstadtwerke
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<strong>Albstadtwerke</strong> GmbH<br />
-Arbeitsvorbereitung-<br />
Goethestraße 91<br />
72461 Albstadt<br />
Eingangsvermerk :<br />
Auftrags - Nr.:<br />
Erledigt am :<br />
Antrag nach § 39 Absatz 2 und § 40 Absatz 2 der Abwassersatzung<br />
(AbwS) der Gemeinde Stetten a.k.M.<br />
1. Antragsteller / Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigter<br />
Name, Vorname Telefon Mobiltelefon<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
2.Grundstück (anzuschließendes Grundstück)<br />
3. Zwischenzähler (Verwendungsart)<br />
TM-Schatz<br />
Gemeinde / Stadt<br />
Gemessene Trinkwassermenge wird nicht in die Kanalisation eingeleitet<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen (Absetzungszähler) nach §40 Absatz 2 AbwS<br />
Gemessenes Schmutzwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird:<br />
Nach § 39 Absatz 1 Nr.2: nichtöffentliche Trink- oder Brauchwasserversorgung (Brunnen,<br />
Quellen)<br />
Nach § 39 Absatz 1 Nr.3: Brauchwassernutzung aus Zisternen im Haushalt oder Betrieb<br />
Ortsteil<br />
Straße Hausnummer<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
Nach § 39 Absatz 1 Nr.4: Sonstige Einleitung nach § 8 Absatz 3 AbwS<br />
Seite 1 von 2
TM-Schatz<br />
4. Technische Daten <strong>zum</strong> Zähler<br />
Kundeneigener Wasserzähler:<br />
(falls vorhanden)<br />
Beglaubigung bis: Type:<br />
Zählerstand:<br />
Zählersitz:<br />
Garten<br />
Schacht<br />
Hausanschlussraum<br />
Lagezusatz:<br />
Wohnung<br />
Garage<br />
Keller<br />
5. Terminwunsch / Bemerkungen<br />
6. Unterschrift<br />
Unterschrift Antragsteller / Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigter<br />
Technische Daten <strong>zum</strong> kundeneigenen Zähler:<br />
Anzahl der Rollenwerke:<br />
(Vorkommastellen)<br />
Durchflussrichtung: waagrecht senkrecht<br />
Zähler-Größe (Bauklasse):<br />
QN 2,5 QN 6 QN 10<br />
Sonstige Angaben:<br />
Zugeordneter <strong>Albstadtwerke</strong>zähler:<br />
<strong>Albstadtwerke</strong>-HauptzählerNr.:<br />
Die Trinkwasseranlage wird unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der anerkannten Regeln der Technik<br />
(TRWI, DIN 1988, DVGW-Regelwerk), der Vorschriften der AVBWasser V und der Abwassersatzung – AbwS errichtet.<br />
Es wird anerkannt, dass die Freigabe zur Ausführung der Wasseranlage durch das Wasserversorgungsunternehmen<br />
den Antragsteller nicht von der Haftung für die einwandfreie Ausführung der Installation unter Einhaltung der<br />
Abwassersatzung entbindet.<br />
Unterschrift und Firmenstempel des ausführenden Installationsunternehmens<br />
7. Hinweis<br />
Ort / Datum<br />
Ort / Datum<br />
Der Wasserzähler muss unter Verwendung eines Wasserzählerbügels fest in die<br />
Leitungsanlage eingebaut werden können (nicht auf den Zapfhahn) !<br />
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Wasserzähler-Messstelle nach DIN 1988<br />
Einbau eines Wasserzählers<br />
Wasserzähler sind im Inneren des Gebäudes an einem frostsicheren Ort so anzubringen, das sie zugänglich sind,<br />
leicht abgelesen, ausgewechselt und überprüft werden können.<br />
Wasserzähler sind Bestandteil der Wasserzähleranlage. Sie besteht -in Fließrichtung- aus:<br />
1. Hauptabsperrarmatur<br />
2. Evtl. Rohrstück als Vorlaufstrecke<br />
3. Wasserzähler<br />
4. Längenveränderliches Ein- und Ausbaustück<br />
5. Absperrarmatur mit Rückflussverhinderung<br />
Merkblatt für Wasserzähleranlagen<br />
Bei Neuanlagen und bei Veränderung alter Anlagen sind Wasserzählerbügel einzubauen.<br />
Alle Wasserzähleranlagen sind so zu befestigen, dass bei ausgebautem Wasserzähler die auftretenden Kräfte<br />
aufgenommen werden.<br />
Die Wasserzähleranlage muss im gleichen Raum installiert werden, in den die Einführung der Anschlussleitung<br />
erfolgt. Wasserzähleranlagen sind so auszuführen, dass beim Wasserzählerwechsel austretendes Wasser<br />
aufgefangen oder abgeleitet werden kann.<br />
In DIN 1988 Teil 4 wird gefordert, dass bestehende Wasserzähleranlagen, die noch keinen Rückflussverhinderer<br />
besitzen, spätestens drei Jahre nach Veröffentlichung dieser Norm mit einem Rückflussverhinderer ausgerüstet sein<br />
müssen.
Merkblatt zur Nutzung einer Zisterne<br />
Anlagen wie Zisternen können Auswirkungen auf die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch haben, wenn Sie nicht<br />
ordnungsgemäß installiert oder betrieben werden. Die gesundheitlichen Risiken können nur dann so gering wie möglich gehalten<br />
werden, wenn die <strong>Albstadtwerke</strong> Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Anlagen haben.<br />
Zu beachten sind die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere:<br />
1. DVGW-Regelwerk W400-1: 14.5 Zusätzliche Verteilungsnetze für Nicht-Trinkwasser (Brauchwasser): Zusätzliche<br />
Verteilungsnetze für Nicht-Trinkwasser sind unabhängige Anlagen, die neben Trinkwasserrohrnetzen betrieben<br />
werden und Kunden (z. B. Industriekunden) mit Nicht-Trinkwasser versorgen. Eine Verbindung zwischen<br />
Trinkwasserversorgungssystemen und solchen, die kein Trinkwasser, andere Flüssigkeiten oder Gas enthalten, ist<br />
unzulässig. Dies gilt nicht bei Zwischenschaltung von Einrichtungen mit freiem Auslauf (siehe DIN 1988, DIN 1989-1,<br />
TrinkwV). Eine besondere Kennzeichnung der Rohre, Absperrarmaturen und Hydranten von Nicht-<br />
Trinkwasserleitungen ist im Planwerk und vor Ort erforderlich.<br />
2. DVGW Arbeitsblatt W 555: Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich.<br />
Zu den Grundsätzen, die bei Regenwassernutzung zu beachten sind, zählen insbesondere die folgenden Punkte:<br />
* Betriebswasser darf nur für Zwecke verwendet werden, bei denen eine<br />
Gesundheitsbeeinträchtigung der Verbraucher ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich der<br />
Verwendung wird auf die einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere auf die<br />
Trinkwasserverordnung, verwiesen.<br />
* Die Anlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Rückwirkungen auf das Trinkwasser<br />
der öffentlichen und häuslichen Wasserversorgung jederzeit ausgeschlossen sind:<br />
- keine Verbindung von Trink- und Betriebswasser,<br />
- eindeutige, farbliche und dauerhafte Kennzeichnung von Betriebswasserleitungen,<br />
- eindeutige Kennzeichnung aller Entnahmestellen für Betriebswasser und deren Sicherung vor<br />
unbefugter Nutzung,<br />
- Bau von Regenwassernutzungsanlagen durch anerkannte Fachfirmen, Hinweis: Die<br />
Nachspeiseeinrichtungen dürfen nur von zugelassenen Vertragsinstallateuren eingebaut werden,<br />
- jederzeit verfügbare Anlagendokumentation sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen,<br />
- Information der zuständigen Gesundheitsbehörde und des Wasserversorgungsunternehmens über<br />
die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Außerbetriebnahme von Anlagen,<br />
- regelmäßige Inspektion und Wartung der Anlagen,<br />
3. DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI)<br />
4. DIN 1989, Regenwassernutzungsanlagen - Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung<br />
5. DIN EN 1717, Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen<br />
an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen<br />
6. DIN 2403, Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff<br />
Funktionsprinzip einer Regenwasseranlage mit Erdspeicher und Trinkwassernachspeisemodul