09.10.2013 Aufrufe

zum Formular - Albstadtwerke

zum Formular - Albstadtwerke

zum Formular - Albstadtwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Albstadtwerke</strong> GmbH<br />

-Arbeitsvorbereitung-<br />

Goethestraße 91<br />

72461 Albstadt<br />

Eingangsvermerk :<br />

Auftrags - Nr.:<br />

Erledigt am :<br />

Antrag nach § 39 Absatz 2 und § 40 Absatz 2 der Abwassersatzung<br />

(AbwS) der Gemeinde Stetten a.k.M.<br />

1. Antragsteller / Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigter<br />

Name, Vorname Telefon Mobiltelefon<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

2.Grundstück (anzuschließendes Grundstück)<br />

3. Zwischenzähler (Verwendungsart)<br />

TM-Schatz<br />

Gemeinde / Stadt<br />

Gemessene Trinkwassermenge wird nicht in die Kanalisation eingeleitet<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen (Absetzungszähler) nach §40 Absatz 2 AbwS<br />

Gemessenes Schmutzwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird:<br />

Nach § 39 Absatz 1 Nr.2: nichtöffentliche Trink- oder Brauchwasserversorgung (Brunnen,<br />

Quellen)<br />

Nach § 39 Absatz 1 Nr.3: Brauchwassernutzung aus Zisternen im Haushalt oder Betrieb<br />

Ortsteil<br />

Straße Hausnummer<br />

Gemarkung Flur Flurstück<br />

Nach § 39 Absatz 1 Nr.4: Sonstige Einleitung nach § 8 Absatz 3 AbwS<br />

Seite 1 von 2


TM-Schatz<br />

4. Technische Daten <strong>zum</strong> Zähler<br />

Kundeneigener Wasserzähler:<br />

(falls vorhanden)<br />

Beglaubigung bis: Type:<br />

Zählerstand:<br />

Zählersitz:<br />

Garten<br />

Schacht<br />

Hausanschlussraum<br />

Lagezusatz:<br />

Wohnung<br />

Garage<br />

Keller<br />

5. Terminwunsch / Bemerkungen<br />

6. Unterschrift<br />

Unterschrift Antragsteller / Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigter<br />

Technische Daten <strong>zum</strong> kundeneigenen Zähler:<br />

Anzahl der Rollenwerke:<br />

(Vorkommastellen)<br />

Durchflussrichtung: waagrecht senkrecht<br />

Zähler-Größe (Bauklasse):<br />

QN 2,5 QN 6 QN 10<br />

Sonstige Angaben:<br />

Zugeordneter <strong>Albstadtwerke</strong>zähler:<br />

<strong>Albstadtwerke</strong>-HauptzählerNr.:<br />

Die Trinkwasseranlage wird unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der anerkannten Regeln der Technik<br />

(TRWI, DIN 1988, DVGW-Regelwerk), der Vorschriften der AVBWasser V und der Abwassersatzung – AbwS errichtet.<br />

Es wird anerkannt, dass die Freigabe zur Ausführung der Wasseranlage durch das Wasserversorgungsunternehmen<br />

den Antragsteller nicht von der Haftung für die einwandfreie Ausführung der Installation unter Einhaltung der<br />

Abwassersatzung entbindet.<br />

Unterschrift und Firmenstempel des ausführenden Installationsunternehmens<br />

7. Hinweis<br />

Ort / Datum<br />

Ort / Datum<br />

Der Wasserzähler muss unter Verwendung eines Wasserzählerbügels fest in die<br />

Leitungsanlage eingebaut werden können (nicht auf den Zapfhahn) !<br />

Seite 2 von 2


Wasserzähler-Messstelle nach DIN 1988<br />

Einbau eines Wasserzählers<br />

Wasserzähler sind im Inneren des Gebäudes an einem frostsicheren Ort so anzubringen, das sie zugänglich sind,<br />

leicht abgelesen, ausgewechselt und überprüft werden können.<br />

Wasserzähler sind Bestandteil der Wasserzähleranlage. Sie besteht -in Fließrichtung- aus:<br />

1. Hauptabsperrarmatur<br />

2. Evtl. Rohrstück als Vorlaufstrecke<br />

3. Wasserzähler<br />

4. Längenveränderliches Ein- und Ausbaustück<br />

5. Absperrarmatur mit Rückflussverhinderung<br />

Merkblatt für Wasserzähleranlagen<br />

Bei Neuanlagen und bei Veränderung alter Anlagen sind Wasserzählerbügel einzubauen.<br />

Alle Wasserzähleranlagen sind so zu befestigen, dass bei ausgebautem Wasserzähler die auftretenden Kräfte<br />

aufgenommen werden.<br />

Die Wasserzähleranlage muss im gleichen Raum installiert werden, in den die Einführung der Anschlussleitung<br />

erfolgt. Wasserzähleranlagen sind so auszuführen, dass beim Wasserzählerwechsel austretendes Wasser<br />

aufgefangen oder abgeleitet werden kann.<br />

In DIN 1988 Teil 4 wird gefordert, dass bestehende Wasserzähleranlagen, die noch keinen Rückflussverhinderer<br />

besitzen, spätestens drei Jahre nach Veröffentlichung dieser Norm mit einem Rückflussverhinderer ausgerüstet sein<br />

müssen.


Merkblatt zur Nutzung einer Zisterne<br />

Anlagen wie Zisternen können Auswirkungen auf die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch haben, wenn Sie nicht<br />

ordnungsgemäß installiert oder betrieben werden. Die gesundheitlichen Risiken können nur dann so gering wie möglich gehalten<br />

werden, wenn die <strong>Albstadtwerke</strong> Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Anlagen haben.<br />

Zu beachten sind die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere:<br />

1. DVGW-Regelwerk W400-1: 14.5 Zusätzliche Verteilungsnetze für Nicht-Trinkwasser (Brauchwasser): Zusätzliche<br />

Verteilungsnetze für Nicht-Trinkwasser sind unabhängige Anlagen, die neben Trinkwasserrohrnetzen betrieben<br />

werden und Kunden (z. B. Industriekunden) mit Nicht-Trinkwasser versorgen. Eine Verbindung zwischen<br />

Trinkwasserversorgungssystemen und solchen, die kein Trinkwasser, andere Flüssigkeiten oder Gas enthalten, ist<br />

unzulässig. Dies gilt nicht bei Zwischenschaltung von Einrichtungen mit freiem Auslauf (siehe DIN 1988, DIN 1989-1,<br />

TrinkwV). Eine besondere Kennzeichnung der Rohre, Absperrarmaturen und Hydranten von Nicht-<br />

Trinkwasserleitungen ist im Planwerk und vor Ort erforderlich.<br />

2. DVGW Arbeitsblatt W 555: Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich.<br />

Zu den Grundsätzen, die bei Regenwassernutzung zu beachten sind, zählen insbesondere die folgenden Punkte:<br />

* Betriebswasser darf nur für Zwecke verwendet werden, bei denen eine<br />

Gesundheitsbeeinträchtigung der Verbraucher ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich der<br />

Verwendung wird auf die einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere auf die<br />

Trinkwasserverordnung, verwiesen.<br />

* Die Anlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Rückwirkungen auf das Trinkwasser<br />

der öffentlichen und häuslichen Wasserversorgung jederzeit ausgeschlossen sind:<br />

- keine Verbindung von Trink- und Betriebswasser,<br />

- eindeutige, farbliche und dauerhafte Kennzeichnung von Betriebswasserleitungen,<br />

- eindeutige Kennzeichnung aller Entnahmestellen für Betriebswasser und deren Sicherung vor<br />

unbefugter Nutzung,<br />

- Bau von Regenwassernutzungsanlagen durch anerkannte Fachfirmen, Hinweis: Die<br />

Nachspeiseeinrichtungen dürfen nur von zugelassenen Vertragsinstallateuren eingebaut werden,<br />

- jederzeit verfügbare Anlagendokumentation sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen,<br />

- Information der zuständigen Gesundheitsbehörde und des Wasserversorgungsunternehmens über<br />

die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Außerbetriebnahme von Anlagen,<br />

- regelmäßige Inspektion und Wartung der Anlagen,<br />

3. DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI)<br />

4. DIN 1989, Regenwassernutzungsanlagen - Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung<br />

5. DIN EN 1717, Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen<br />

an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen<br />

6. DIN 2403, Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff<br />

Funktionsprinzip einer Regenwasseranlage mit Erdspeicher und Trinkwassernachspeisemodul

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!