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Kurzdarstellung Exportkontrolle (pdf 6 MByte) - Ausfuhrkontrolle

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22 <strong>Kurzdarstellung</strong> <strong>Exportkontrolle</strong><br />

auf die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer<br />

Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem Antrag<br />

auf Ausfuhrgenehmigung belegt werden kann, dass<br />

die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen<br />

Zweckbestimmung zugeführt werden, desto<br />

höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche<br />

Genehmigung erteilt wird<br />

Weitere Hinweise zur Antragstellung können der<br />

Check-Liste zur optimierten Antragstellung auf<br />

der Internetseite des BAFA (Arbeitshilfen / Publikationen<br />

-> Merkblätter) entnommen werden.<br />

I. Elektronische Antragstellung<br />

(ELAN K2)<br />

Unter der Bezeichnung ELAN K2 besteht die Möglichkeit,<br />

Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung<br />

online zu stellen und beim BAFA einzureichen.<br />

Der entsprechende Zugang erfolgt über das Online-<br />

Portal ELAN K2.<br />

Bildquelle: BAFA<br />

Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über<br />

das Onlineportal auf der BAFA Homepage, besteht<br />

auch die Möglichkeit der Anbindung an firmeninterne<br />

Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels Schnittstelle.<br />

Für die Realisierung arbeitet die IT des BAFA mit<br />

den von den Firmen beauftragten Softwarehäusern<br />

eng zusammen.<br />

Weitere Informationen zu ELAN K2, inklusive<br />

Anleitungen zur Benutzung, finden Sie auf der<br />

Internetseite des BAFA (Antragstellung -> ELAN-K2<br />

Information).<br />

II. Antragsformular<br />

In Ausnahmefällen können Sie Anträge auch in<br />

Papierform stellen. Hierzu muss ein formgebundener<br />

Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung<br />

beim BAFA eingereicht werden. Hierfür<br />

sind die Antragsformulare AG, AG/ W, AG/ E1 und<br />

AG/ E2 vorgeschrieben. Sie sind im Formularhandel<br />

(s. unter Abschnitt L., Ziffer VI) und bei den meisten<br />

Industrie- und Handelskammern erhältlich. Entsprechende<br />

Ausfüllanleitungen sind auf der Internetseite<br />

des BAFA einsehbar und können heruntergeladen<br />

werden. Die derzeit gültigen Antragsvordrucke entsprechen<br />

dem Stand 01.01.2001 und können voraussichtlich<br />

in Kürze auch von der Homepage des BAFA<br />

heruntergeladen werden.<br />

Die Nutzung des ELAN K2-Online-Portals wird<br />

jedoch empfohlen, da dieses System eine vollständig<br />

papierlose Antragstellung inklusive Hochladen aller<br />

notwendigen Unterlagen zum Antrag, ermöglicht.<br />

Auch erfolgen z. B. Rückfragen des BAFA schnell und<br />

medienbruchfrei über das neue System. Daneben<br />

eröffnert ELAN K2 die Möglichkeit beliebig viele<br />

Anträge gleichzeitig bearbeiten zu können und das<br />

Anlegen von Vorlagen für die Antragstellung immer<br />

wiederkehrender Geschäftsvorgänge.<br />

III. Zollnummer<br />

In dem Antrag muss der Ausführer / Verbringer seine<br />

Zollnummer („DE“ plus 7-stellige Nummer für die<br />

Adresse des Ausführers) angeben. Sofern er noch über<br />

keine Zollnummer verfügt, kann er sie bei Informations-<br />

und Wissensmanagement Zoll, Carusufer 3-5,<br />

01099 Dresden, beantragen. Auch der entsprechende<br />

Antragsvordruck ist dort zu erhalten.<br />

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/<br />

a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/index.<br />

html<br />

Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn der<br />

Ausführer noch keine Zollnummer hat. In diesem<br />

Fall wird das BAFA die Zuteilung einer Zollnummer<br />

bei Informations- und Wissensmanagement Zoll<br />

veranlassen.

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