Kurzdarstellung Exportkontrolle (pdf 6 MByte) - Ausfuhrkontrolle
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22 <strong>Kurzdarstellung</strong> <strong>Exportkontrolle</strong><br />
auf die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer<br />
Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem Antrag<br />
auf Ausfuhrgenehmigung belegt werden kann, dass<br />
die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen<br />
Zweckbestimmung zugeführt werden, desto<br />
höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche<br />
Genehmigung erteilt wird<br />
Weitere Hinweise zur Antragstellung können der<br />
Check-Liste zur optimierten Antragstellung auf<br />
der Internetseite des BAFA (Arbeitshilfen / Publikationen<br />
-> Merkblätter) entnommen werden.<br />
I. Elektronische Antragstellung<br />
(ELAN K2)<br />
Unter der Bezeichnung ELAN K2 besteht die Möglichkeit,<br />
Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung<br />
online zu stellen und beim BAFA einzureichen.<br />
Der entsprechende Zugang erfolgt über das Online-<br />
Portal ELAN K2.<br />
Bildquelle: BAFA<br />
Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über<br />
das Onlineportal auf der BAFA Homepage, besteht<br />
auch die Möglichkeit der Anbindung an firmeninterne<br />
Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels Schnittstelle.<br />
Für die Realisierung arbeitet die IT des BAFA mit<br />
den von den Firmen beauftragten Softwarehäusern<br />
eng zusammen.<br />
Weitere Informationen zu ELAN K2, inklusive<br />
Anleitungen zur Benutzung, finden Sie auf der<br />
Internetseite des BAFA (Antragstellung -> ELAN-K2<br />
Information).<br />
II. Antragsformular<br />
In Ausnahmefällen können Sie Anträge auch in<br />
Papierform stellen. Hierzu muss ein formgebundener<br />
Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung<br />
beim BAFA eingereicht werden. Hierfür<br />
sind die Antragsformulare AG, AG/ W, AG/ E1 und<br />
AG/ E2 vorgeschrieben. Sie sind im Formularhandel<br />
(s. unter Abschnitt L., Ziffer VI) und bei den meisten<br />
Industrie- und Handelskammern erhältlich. Entsprechende<br />
Ausfüllanleitungen sind auf der Internetseite<br />
des BAFA einsehbar und können heruntergeladen<br />
werden. Die derzeit gültigen Antragsvordrucke entsprechen<br />
dem Stand 01.01.2001 und können voraussichtlich<br />
in Kürze auch von der Homepage des BAFA<br />
heruntergeladen werden.<br />
Die Nutzung des ELAN K2-Online-Portals wird<br />
jedoch empfohlen, da dieses System eine vollständig<br />
papierlose Antragstellung inklusive Hochladen aller<br />
notwendigen Unterlagen zum Antrag, ermöglicht.<br />
Auch erfolgen z. B. Rückfragen des BAFA schnell und<br />
medienbruchfrei über das neue System. Daneben<br />
eröffnert ELAN K2 die Möglichkeit beliebig viele<br />
Anträge gleichzeitig bearbeiten zu können und das<br />
Anlegen von Vorlagen für die Antragstellung immer<br />
wiederkehrender Geschäftsvorgänge.<br />
III. Zollnummer<br />
In dem Antrag muss der Ausführer / Verbringer seine<br />
Zollnummer („DE“ plus 7-stellige Nummer für die<br />
Adresse des Ausführers) angeben. Sofern er noch über<br />
keine Zollnummer verfügt, kann er sie bei Informations-<br />
und Wissensmanagement Zoll, Carusufer 3-5,<br />
01099 Dresden, beantragen. Auch der entsprechende<br />
Antragsvordruck ist dort zu erhalten.<br />
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/<br />
a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/index.<br />
html<br />
Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn der<br />
Ausführer noch keine Zollnummer hat. In diesem<br />
Fall wird das BAFA die Zuteilung einer Zollnummer<br />
bei Informations- und Wissensmanagement Zoll<br />
veranlassen.