Azubi-Atlas 2013 - IHK Die Junge Wirtschaft mit Azubi-Atlas
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<strong>Die</strong> <strong>Junge</strong> <strong>Wirtschaft</strong> | BERUF SAUSBILDUNG<br />
Von A bis Z<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Begriffe für Berufseinsteiger im Überblick<br />
<strong>Die</strong>sen Mustervertrag<br />
findest du zum<br />
Durchlesen auf<br />
Seite 64 in<br />
vergrößerter Form<br />
Agentur für Arbeit<br />
Als Schulabgänger musst du dich nicht in jedem<br />
Fall arbeitslos melden! Alle Schulabgänger, die<br />
nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits<br />
18 Jahre alt sind und innerhalb von vier Monaten<br />
entweder eine betriebliche oder schulische<br />
Ausbildung oder ein Hochschulstudium bzw.<br />
ein Studium an einer Berufsakademie beginnen,<br />
müssen sich nach dem Schulabschluss nicht<br />
arbeitslos melden.<br />
Auch Schüler/-innen, die in der 4-Monats-Frist<br />
eine Au-pair-Tätigkeit, einen freiwilligen <strong>Die</strong>nst<br />
im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines<br />
freiwilligen sozialen Jahres (FSJ), freiwilligen<br />
ökologischen Jahres (FÖJ) oder freiwilligen<br />
kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen oder<br />
Bundesfreiwilligendienst leisten, sind von der<br />
Meldung ausgenommen.<br />
Wenn du jedoch den Zeitraum überschreiten<br />
solltest oder eine Absage erhältst, musst du dich<br />
innerhalb der 4-Monats-Frist persönlich in<br />
deiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend<br />
oder arbeitslos melden.<br />
Arbeitszeit<br />
Solltest du noch unter 18 Jahre alt sein, darfst du<br />
höchstens 8,5 Stunden am Tag arbeiten, jedoch<br />
sollten es in der Woche nicht mehr als 40 Stunden<br />
sein. Bist du über 18, dann können das schon<br />
bis zu 48 Stunden sein.<br />
Ausbildungsnachweis<br />
Als <strong>Azubi</strong> zählt es zu deinen Pflichten, regelmäßig<br />
ein Berichtsheft zu führen. <strong>Die</strong>se Berichte können<br />
täglich, wöchentlich oder monatlich geschrieben<br />
werden, sie enthalten die Tätigkeiten, die du<br />
während deiner Ausbildung erlernt und ausgeübt<br />
hast. In der Regel handelt es sich um Monatsberichte.<br />
Außerdem ist es die Voraussetzung für<br />
die Zulassung zur Abschlussprüfung.<br />
Mehr zum Thema Ausbildungsnachweis findest<br />
du auf der Internetseite www.ihk-bonn.de unter<br />
dem Webcode 425.<br />
Ausbildungsvergütung<br />
<strong>Die</strong> Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag<br />
festgelegt. Vielfach gelten die<br />
von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften<br />
in einem Tarifvertrag ausgehandelten Beträge.