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Azubi-Atlas 2013 - IHK Die Junge Wirtschaft mit Azubi-Atlas

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62<br />

<strong>Die</strong> <strong>Junge</strong> <strong>Wirtschaft</strong> | BERUF SAUSBILDUNG<br />

Von A bis Z<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Begriffe für Berufseinsteiger im Überblick<br />

<strong>Die</strong>sen Mustervertrag<br />

findest du zum<br />

Durchlesen auf<br />

Seite 64 in<br />

vergrößerter Form<br />

Agentur für Arbeit<br />

Als Schulabgänger musst du dich nicht in jedem<br />

Fall arbeitslos melden! Alle Schulabgänger, die<br />

nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits<br />

18 Jahre alt sind und innerhalb von vier Monaten<br />

entweder eine betriebliche oder schulische<br />

Ausbildung oder ein Hochschulstudium bzw.<br />

ein Studium an einer Berufsakademie beginnen,<br />

müssen sich nach dem Schulabschluss nicht<br />

arbeitslos melden.<br />

Auch Schüler/-innen, die in der 4-Monats-Frist<br />

eine Au-pair-Tätigkeit, einen freiwilligen <strong>Die</strong>nst<br />

im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines<br />

freiwilligen sozialen Jahres (FSJ), freiwilligen<br />

ökologischen Jahres (FÖJ) oder freiwilligen<br />

kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen oder<br />

Bundesfreiwilligendienst leisten, sind von der<br />

Meldung ausgenommen.<br />

Wenn du jedoch den Zeitraum überschreiten<br />

solltest oder eine Absage erhältst, musst du dich<br />

innerhalb der 4-Monats-Frist persönlich in<br />

deiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend<br />

oder arbeitslos melden.<br />

Arbeitszeit<br />

Solltest du noch unter 18 Jahre alt sein, darfst du<br />

höchstens 8,5 Stunden am Tag arbeiten, jedoch<br />

sollten es in der Woche nicht mehr als 40 Stunden<br />

sein. Bist du über 18, dann können das schon<br />

bis zu 48 Stunden sein.<br />

Ausbildungsnachweis<br />

Als <strong>Azubi</strong> zählt es zu deinen Pflichten, regelmäßig<br />

ein Berichtsheft zu führen. <strong>Die</strong>se Berichte können<br />

täglich, wöchentlich oder monatlich geschrieben<br />

werden, sie enthalten die Tätigkeiten, die du<br />

während deiner Ausbildung erlernt und ausgeübt<br />

hast. In der Regel handelt es sich um Monatsberichte.<br />

Außerdem ist es die Voraussetzung für<br />

die Zulassung zur Abschlussprüfung.<br />

Mehr zum Thema Ausbildungsnachweis findest<br />

du auf der Internetseite www.ihk-bonn.de unter<br />

dem Webcode 425.<br />

Ausbildungsvergütung<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag<br />

festgelegt. Vielfach gelten die<br />

von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften<br />

in einem Tarifvertrag ausgehandelten Beträge.

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