ÖSTERREICHISCHE BESCHREIBENDE SORTENLISTE 2013 ...
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Österreichische Beschreibende Sortenliste <strong>2013</strong><br />
Der Pflanzenbau zielt auf die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln, Futtermitteln und<br />
Industrierohstoffen bei gleichzeitiger Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ab und berücksichtigt ökologische,<br />
ökonomische und soziale Gesichtspunkte. Der Anbau geeigneter Sorten ist eine wesentliche Voraussetzung<br />
zur rentablen und umweltschonenden Landbewirtschaftung. Der Lebens- und Futtermittelwirtschaft sowie<br />
den Exporteuren sind für unterschiedlichste Verwendungszwecke entsprechende Genotypen zur Verfügung<br />
zu stellen. Der Anbau von Pflanzen zur Erzeugung von Stärke, Biotreibstoffen, Biogas und zur<br />
Wärmegewinnung hat eine erhöhte Bedeutung erlangt. Auch für diese Verwertungsrichtungen bedarf es<br />
geeigneter Sorten.<br />
Die Sortenzulassungsbehörde (Bundesamt für Ernährungssicherheit) ist beauftragt, „die für den Anbau<br />
wesentlichen Merkmale und Eigenschaften (der Sorten) sowie die Eignung für bestimmte Boden- und<br />
Klimaverhältnisse oder Verwendungszwecke“ in der Österreichischen Beschreibenden Sortenliste zu<br />
veröffentlichen (§ 65 (3) SaatG). Die Beschreibende Sortenliste stellt eine objektive Information für die<br />
Landwirtschaft, die Fachberatung, den Agrarhandel, die Verarbeitungswirtschaft, die Industrie sowie<br />
Pflanzenzüchtung, Schulen und Universitäten dar.<br />
Die Sorten folgender Arten sind derzeit nicht im Ergebnisteil der Beschreibenden Sortenliste enthalten:<br />
Sommerroggen, Sorghum, Rispenhirse, Futterrübe, Westerwoldisches Raygras, Blaue Lupine,<br />
Alexandrinerklee, Inkarnatklee, Persischer Klee, Sonnenblumen spezieller Nutzungsrichtung, Hanf, Lein,<br />
Wintermohn, Sommermohn, Kümmel und Wurzelzichorie. Weiters sind die Erhaltungssorten (§ 46 (3)<br />
SaatG) Rinner Winterweizen, Attergauer Bartweizen (Winterweizen), Lindorfer Roggen (Winterroggen),<br />
Attergauer Nackthafer, Vorarlberger Riebelmais, Steirerklee (Rotklee) und Kärntner Hadn (Buchweizen) mit<br />
ihren Eigenschaften nicht beschrieben. Erhaltungssorten von denen Wertprüfungsdaten vorliegen, sind mit<br />
einer Fußnote gekennzeichnet.<br />
SORTENZULASSUNG UND WERTPRÜFUNG<br />
Im Zulassungsverfahren ist zwischen Register- und Wertprüfung zu unterscheiden.<br />
Jährlich wird für 300 bis 330 in- und ausländische Zuchtstämme und Sorten die Zulassungsprüfung<br />
beantragt. Insgesamt werden 550 bis 570 Kandidaten und 230 bis 270 zugelassene Sorten von 24 bis 27<br />
Pflanzenarten getestet. Etwa 20 bis 30 % der angemeldeten Sorten werden letztlich als landeskulturell<br />
wertvoll erachtet und registriert. Diese werden in die Österreichische Sortenliste eingetragen, mit ihren<br />
Wertmerkmalen in der Beschreibenden Sortenliste veröffentlicht und auch im Amtsblatt der Europäischen<br />
Union (Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, Gemeinsamer Sortenkatalog für<br />
Gemüsearten) kundgemacht. Die Neuzulassungen dienen in Kombination mit bewährten und<br />
marktbedeutenden Sorten als Vergleich für die nachrückenden Kandidaten.<br />
„Die Sortenzulassungsbehörde hat eine Sorte zuzulassen, wenn sie<br />
1) im Rahmen der Registerprüfung unterscheidbar, homogen und beständig ist,<br />
2) im Rahmen der Wertprüfung landeskulturellen Wert hat (Ausnahme: Gemüse, Rasengräser,<br />
Erbkomponenten, Erhaltungssorten) und<br />
3) eine in die Sortenliste eintragbare Sortenbezeichnung bekannt gegeben wurde“ (§ 46 (1, 2) SaatG).<br />
Die Registerprüfung (RP):<br />
Die Registerprüfung dauert zwei Jahre und wird an ein bis zwei Orten durchgeführt. Sie erstreckt sich auf<br />
zahlreiche botanisch-morphologische Pflanzen- und Kornmerkmale. Die zusammengefassten Ergebnisse<br />
münden in einen Technischen Prüfbericht sowie in die UPOV-Sortenbeschreibung.<br />
Eine Sorte ist unterscheidbar, wenn ihre Pflanzen sich in der Ausprägung wenigstens eines Merkmals von<br />
Pflanzen jeder anderen Sorte eines Vertrags- oder Mitgliedstaates unterscheiden (§ 47 SaatG, vereinfacht).<br />
Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen, von wenigen Abweichungen abgesehen, in der Ausprägung der<br />
maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind (§ 48 SaatG, vereinfacht).<br />
Eine Sorte ist beständig, wenn die Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale nach wiederholter<br />
Vermehrung unverändert ist (§ 49 SaatG, vereinfacht).<br />
Diese Kriterien der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit sind Grundvoraussetzung für ein<br />
funktionierendes Sorten- und Saatgutsystem und werden in den meisten europäischen und vielen<br />
außereuropäischen Staaten in ähnlicher Weise durchgeführt. Durch eine systematische Erhaltungszüchtung<br />
sorgt der Züchter dafür, dass die Sorte homogen und beständig bleibt.<br />
Die Wertprüfung (WP):<br />
Die Sortenwertprüfung dauert zwei bis drei Jahre und wird der Anbaubedeutung der Pflanzenart und den<br />
sachlichen Erfordernissen entsprechend mehrortig durchgeführt, erst dann sind sichere Aussagen möglich.<br />
In den vergangenen Jahren wurde bei einer Reihe von Pflanzenarten die Prüfdauer auf zwei Jahre verkürzt:<br />
Sommerhafer, Winter- und Sommerroggen, Sommerweichweizen, Winter- und Sommerdinkel,