Vertrag
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<strong>Vertrag</strong><br />
zwischen der<br />
Stadt Bamberg, vertreten durch,<br />
Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke, Maximiliansplatz 3, 96049 Bamberg,<br />
und dem<br />
Landkreis Bamberg, vertreten durch<br />
Herrn Landrat Dr. Günther Denzler, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg,<br />
und<br />
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§ 1 Rahmenbedingungen<br />
Um die Attraktivität der Region Bamberg für Familien nachhaltig zu erhöhen, gestalten Stadt<br />
und Landkreis Bamberg mit der Initiative „Familienfreundliche Region Landkreis Bamberg“<br />
zusammen Familienpolitik. Zur Vermarktung eines familienfreundlichen Images haben sie<br />
das in Anlage 1 zu diesem <strong>Vertrag</strong> dargestellte Logo entwerfen lassen. Das Logo dient der<br />
Kennzeichnung, Identifizierung und Repräsentation der Familienfreundlichen Region Bam‐<br />
berg. Es soll deren Bekanntheit fördern.<br />
Die Nutzungsrechte an diesem Logo sind Stadt und Landkreis Bamberg unbeschränkt über‐<br />
tragen worden. Dies beinhaltet auch das Recht, Dritten, die die Familienfreundliche Region<br />
Bamberg unterstützen, die Nutzung des Logos zu gestatten.<br />
Der Nutzer erkennt die Leitgedanken der Familienfreundlichen Region Bamberg (Anlage 2)<br />
an und verpflichtet sich, zur Stärkung der Familienfreundlichen Region beizutragen.<br />
§ 2 Einräumung des Nutzungsrechts<br />
Dem Nutzer wird unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht am Logo der Familienfreundli‐<br />
chen Region eingeräumt.<br />
Es berechtigt ihn dazu, für seine Angebote im Rahmen des Projektes/der Initiative/... das<br />
Logo auf den Geschäftspapieren, Briefbögen, in Werbematerialien und im Internet zu ver‐<br />
wenden.
Eine Nutzung durch andere ist nicht ausgeschlossen (§ 31 Abs. 2 Urhebergesetz).<br />
Mit dem Logo darf nicht für Produkte, insbesondere nicht zum Verkauf angebotene Sachen,<br />
geworben werden.<br />
Das Logo darf nicht unmittelbarer Teil der Geschäftsbezeichnung, des Firmennamens oder<br />
des Firmenlogos oder vergleichbar angeordnet und herausgestellt sein; das gilt auch für Teile<br />
des Logos.<br />
Es muss vor allem deutlich abgegrenzt von graphischen Elementen, Namen, Geschäftsbe‐<br />
zeichnung und Firmenmarken, Produkten oder sonstigen Angaben oder Aufmachungen ab‐<br />
gesetzt werden.<br />
Das Logo darf nicht den Eindruck einer Lizenzierung durch die „Familienfreundliche Region<br />
Bamberg“ erwecken.<br />
Je nach Farbfläche ist die entsprechende Farbversion zu benutzen, um die Erkennbarkeit<br />
sicherzustellen.<br />
Das Format darf nicht gestreckt, gestaucht oder auf andere Weise verändert werden.<br />
Der Text ist Bestandteil des Logos.<br />
§ 3 Vereinbarungsdauer<br />
Diese Vereinbarung gilt vom ... bis zum Ende des Projekts/der Initiative, längstens bis zum (...<br />
3 Jahre). Die Vereinbarungsdauer verlängert sich automatisch um jeweils 3 Jahre, wenn nicht<br />
eine der <strong>Vertrag</strong>sparteien den <strong>Vertrag</strong> kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Fortsetzung des <strong>Vertrag</strong>s, Verlängerung oder erneuter Einräumung des<br />
Nutzungsrechts besteht nicht.<br />
§ 4 Kündigung<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />
Stadt und Landkreis sind insbesondere dann zu einer außerordentlichen Kündigung berech‐<br />
tigt, wenn der Nutzer § 2 zuwiderhandelt oder in sonstiger Weise das Logo missbraucht oder<br />
Handlungen, Äußerungen oder Unterlassungen vornimmt, die geeignet sind Image und An‐<br />
sehen der Familienfreundlichen Region Bamberg zu schädigen oder zu gefährden.<br />
Vor einer Kündigung wird dem Nutzer Gelegenheit zur Unterlassung des beanstandeten Ver‐<br />
haltens und zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />
gegeben.
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabsprachen und Änderungen des <strong>Vertrag</strong>es<br />
bedürfen der Schriftform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls der<br />
Schriftform.<br />
Sollte eine Bestimmung dieses <strong>Vertrag</strong>es aus irgendeinem Grund rechtlich unwirksam sein<br />
oder werden oder sollte dieser <strong>Vertrag</strong> eine Lücke aufweisen, so wird seine Gültigkeit im<br />
Übrigen nicht berührt.<br />
Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke<br />
durch Regelungen zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie denen die Unwirk‐<br />
samkeit begründenden Umstand oder die <strong>Vertrag</strong>slücke zum Zeitpunkt des <strong>Vertrag</strong>sab‐<br />
schlusses gekannt hätten.<br />
Bamberg, Bamberg,<br />
_______________________ _________________________<br />
Ralf Haupt Uta von Plettenberg<br />
Sozial‐ und Umweltreferent Geschäftsbereichsleiterin 2<br />
für die Stadt Bamberg für den Landkreis Bamberg<br />
Bamberg, _______________________<br />
Nutzer