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Vertrag

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<strong>Vertrag</strong><br />

zwischen der<br />

Stadt Bamberg, vertreten durch,<br />

Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke, Maximiliansplatz 3, 96049 Bamberg,<br />

und dem<br />

Landkreis Bamberg, vertreten durch<br />

Herrn Landrat Dr. Günther Denzler, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg,<br />

und<br />

..........................................................................................................................<br />

..........................................................................................................................<br />

§ 1 Rahmenbedingungen<br />

Um die Attraktivität der Region Bamberg für Familien nachhaltig zu erhöhen, gestalten Stadt<br />

und Landkreis Bamberg mit der Initiative „Familienfreundliche Region Landkreis Bamberg“<br />

zusammen Familienpolitik. Zur Vermarktung eines familienfreundlichen Images haben sie<br />

das in Anlage 1 zu diesem <strong>Vertrag</strong> dargestellte Logo entwerfen lassen. Das Logo dient der<br />

Kennzeichnung, Identifizierung und Repräsentation der Familienfreundlichen Region Bam‐<br />

berg. Es soll deren Bekanntheit fördern.<br />

Die Nutzungsrechte an diesem Logo sind Stadt und Landkreis Bamberg unbeschränkt über‐<br />

tragen worden. Dies beinhaltet auch das Recht, Dritten, die die Familienfreundliche Region<br />

Bamberg unterstützen, die Nutzung des Logos zu gestatten.<br />

Der Nutzer erkennt die Leitgedanken der Familienfreundlichen Region Bamberg (Anlage 2)<br />

an und verpflichtet sich, zur Stärkung der Familienfreundlichen Region beizutragen.<br />

§ 2 Einräumung des Nutzungsrechts<br />

Dem Nutzer wird unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht am Logo der Familienfreundli‐<br />

chen Region eingeräumt.<br />

Es berechtigt ihn dazu, für seine Angebote im Rahmen des Projektes/der Initiative/... das<br />

Logo auf den Geschäftspapieren, Briefbögen, in Werbematerialien und im Internet zu ver‐<br />

wenden.


Eine Nutzung durch andere ist nicht ausgeschlossen (§ 31 Abs. 2 Urhebergesetz).<br />

Mit dem Logo darf nicht für Produkte, insbesondere nicht zum Verkauf angebotene Sachen,<br />

geworben werden.<br />

Das Logo darf nicht unmittelbarer Teil der Geschäftsbezeichnung, des Firmennamens oder<br />

des Firmenlogos oder vergleichbar angeordnet und herausgestellt sein; das gilt auch für Teile<br />

des Logos.<br />

Es muss vor allem deutlich abgegrenzt von graphischen Elementen, Namen, Geschäftsbe‐<br />

zeichnung und Firmenmarken, Produkten oder sonstigen Angaben oder Aufmachungen ab‐<br />

gesetzt werden.<br />

Das Logo darf nicht den Eindruck einer Lizenzierung durch die „Familienfreundliche Region<br />

Bamberg“ erwecken.<br />

Je nach Farbfläche ist die entsprechende Farbversion zu benutzen, um die Erkennbarkeit<br />

sicherzustellen.<br />

Das Format darf nicht gestreckt, gestaucht oder auf andere Weise verändert werden.<br />

Der Text ist Bestandteil des Logos.<br />

§ 3 Vereinbarungsdauer<br />

Diese Vereinbarung gilt vom ... bis zum Ende des Projekts/der Initiative, längstens bis zum (...<br />

3 Jahre). Die Vereinbarungsdauer verlängert sich automatisch um jeweils 3 Jahre, wenn nicht<br />

eine der <strong>Vertrag</strong>sparteien den <strong>Vertrag</strong> kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Fortsetzung des <strong>Vertrag</strong>s, Verlängerung oder erneuter Einräumung des<br />

Nutzungsrechts besteht nicht.<br />

§ 4 Kündigung<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

Stadt und Landkreis sind insbesondere dann zu einer außerordentlichen Kündigung berech‐<br />

tigt, wenn der Nutzer § 2 zuwiderhandelt oder in sonstiger Weise das Logo missbraucht oder<br />

Handlungen, Äußerungen oder Unterlassungen vornimmt, die geeignet sind Image und An‐<br />

sehen der Familienfreundlichen Region Bamberg zu schädigen oder zu gefährden.<br />

Vor einer Kündigung wird dem Nutzer Gelegenheit zur Unterlassung des beanstandeten Ver‐<br />

haltens und zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />

gegeben.


§ 5 Schlussbestimmungen<br />

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabsprachen und Änderungen des <strong>Vertrag</strong>es<br />

bedürfen der Schriftform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls der<br />

Schriftform.<br />

Sollte eine Bestimmung dieses <strong>Vertrag</strong>es aus irgendeinem Grund rechtlich unwirksam sein<br />

oder werden oder sollte dieser <strong>Vertrag</strong> eine Lücke aufweisen, so wird seine Gültigkeit im<br />

Übrigen nicht berührt.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke<br />

durch Regelungen zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie denen die Unwirk‐<br />

samkeit begründenden Umstand oder die <strong>Vertrag</strong>slücke zum Zeitpunkt des <strong>Vertrag</strong>sab‐<br />

schlusses gekannt hätten.<br />

Bamberg, Bamberg,<br />

_______________________ _________________________<br />

Ralf Haupt Uta von Plettenberg<br />

Sozial‐ und Umweltreferent Geschäftsbereichsleiterin 2<br />

für die Stadt Bamberg für den Landkreis Bamberg<br />

Bamberg, _______________________<br />

Nutzer

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