Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...
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Versicherung aus dem Pkw-Einsatz<br />
– einschl. <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> –<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren im V e r e i n s v o r s t a n d ,<br />
sehr geehrte Funktionsträgerin, sehr geehrter Funktionsträger,<br />
sehr geehrte Chorleiterin, sehr geehrter Chorleiter,<br />
bitte nehmen Sie dieses Merkblatt zu Ihren Unterlagen. Es enthält alles Wichtige zu Ihrem<br />
Versicherungsschutz.<br />
Geben Sie bitte künftig bei allen Anfragen sowie bei jedem Schriftwechsel die o. g. Versicherungsschein-Nummer<br />
an.<br />
Allgemeines<br />
Die Versicherung ist vom C h o r v e r b a n d im Namen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Rechnung <strong>für</strong> die im C h o r v e r b a n d zusammengeschlossenen<br />
V e r e i n e , die ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung erklärt haben, <strong>und</strong> den vertragsgemäß<br />
versicherten Personen <strong>für</strong> deren Funktion im V e r e i n abgeschlossen worden. Der Versicherungsschutz erlischt<br />
mit dem Ausscheiden des V e r e i n s aus dem C h o r v e r b a n d bzw. mit dem Widerruf der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
<strong>zur</strong> Versicherung durch den V e r e i n .<br />
Versicherte Personen: Mindestens 3 Funktionen (ohne Chorleiter(in) mit den Namen der Funktionsträger(innen)<br />
sind vom Verein <strong>zur</strong> Versicherung anzumelden. Änderungen im Versichertenkreis <strong>und</strong> die Versicherung<br />
zusätzlicher Funktionen sind möglich <strong>und</strong> bedürfen der Meldung seitens des V e r e i n s an den<br />
Sängerkreis <strong>und</strong> C h o r v e r b a n d .<br />
Die Jahresprämie wird über die Beitragsrechnung des Chorverbandes <strong>für</strong> die Mitgliedsbeiträge des V e r e i n s<br />
erhoben.<br />
Wenn Sie als Chorleiter(in) ebenfalls Ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung erklärt haben, vereinbaren Sie bitte mit<br />
dem Verein, <strong>für</strong> den Sie als Chorleiter(in) tätig sind, dass über die Beitragsrechnung des Chorverbandes an<br />
den V e r e i n auch die Jahresprämie <strong>für</strong> Sie als Chorleiter(in) eingezogen wird.<br />
Versicherungsdauer:<br />
Die Funktionsträger / Chorleiter(innen) können die Versicherung jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres beantragen.<br />
Um den Versicherungsschutz wie gewünscht <strong>für</strong> das beantragte Kalenderjahr sicherzustellen, ist es<br />
notwendig, dass die <strong>Beitrittserklärung</strong> bis zum 31.12. des Vorjahres dem Chorverband vorliegt. Ein unterjähriger<br />
Versicherungsbeginn ist nicht möglich.<br />
Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Chorverband bzw. mit dem<br />
Fortfall einer Funktion am 31.12. des laufenden Kalenderjahres bzw. mit dem Widerruf der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
gegenüber dem Chorverband. Der Widerruf ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres zu<br />
erklären. Wird die <strong>Beitrittserklärung</strong> nicht fristgerecht widerrufen, verlängert sich der Versicherungsschutz um<br />
ein weiteres Jahr.<br />
A. <strong>Haftpflicht</strong>versicherung<br />
1 Gegenstand <strong>und</strong> Umfang der Versicherung<br />
Die HDI-Gerling Firmen- <strong>und</strong> Privat Versicherung AG gewährt Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Haftpflicht</strong>versicherung (AHB), der gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der<br />
folgenden Vereinbarungen gegenüber der gesetzlichen <strong>Haftpflicht</strong> der V e r e i n e aus Ansprüchen wegen<br />
Unfallschäden an eigenen Personenkraftwagen der versicherten Personen, die sich bei der mit diesen Fahrzeugen<br />
im Auftrage des V e r e i n s durchgeführten Beförderung (auch Selbstbeförderung) von versicherten<br />
Personen zu <strong>und</strong> von versicherten Veranstaltungen in Deutschland ereignen (vgl. auch Teil C).<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf<br />
> Fahrten zu <strong>und</strong> von versicherten Personen, mit denen eine Fahrgemeinschaft zu <strong>und</strong> von einer versicherten<br />
Veranstaltung gebildet wurde, an denen die an einem anderen Ort wohnenden Abzuholenden oder<br />
Heimzubringenden ebenfalls teilzunehmen haben bzw. hatten;<br />
> Fahrten von der Verbringung einer versicherten Person zu einem Wochenendlehrgang/Chorfest <strong>und</strong> die<br />
wieder erforderliche Hinfahrt zu seiner Abholung (so genannte „Leerfahrten“);<br />
> Fahrten <strong>zur</strong> Beförderung von unmittelbar bei versicherten Veranstaltungen benötigten Musikinstrumenten<br />
<strong>und</strong> Musikwiedergabegeräten.<br />
Besteht <strong>für</strong> die Fahrt zu <strong>und</strong> von einer versicherten Veranstaltung Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser<br />
Versicherung, so besteht auch Versicherungsschutz <strong>für</strong> die Parkzeit während der Veranstaltung <strong>und</strong>/oder<br />
während der versicherten Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt <strong>zur</strong> Veranstaltung. Die Ersatzleistung je Parkplatzschaden<br />
beträgt abweichend von Ziff. 3 bis zu EUR 1.023,00 bei einem Selbstbehalt von EUR 150,00 je Schaden.<br />
2 Deckungseinschränkungen<br />
Ausgenommen von der Versicherung <strong>und</strong> ggf. besonders zu versichern ist,<br />
was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen oder<br />
Risikobeschreibungen ohne besondere Prämie mitversichert ist,<br />
insbesondere die <strong>Haftpflicht</strong><br />
> wegen Schäden, die sich bei Verlängerung der normalen Dauer des Weges oder bei Unterbrechung des<br />
Weges durch rein private <strong>und</strong>/oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften<br />
zu Privatzwecken) ereignen, es sei denn, der zeitliche <strong>und</strong> räumliche Zusammenhang mit der versicherten<br />
Veranstaltung ist gewahrt;<br />
> wegen Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen- <strong>und</strong> Abschleppkosten;<br />
> wegen Schäden bei Besorgungsfahrten (vgl. jedoch Ziff. 1 Abs. 2);<br />
> aus Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Trunkenheit, abgefahrene, Reifen) herbeigeführt werden<br />
oder <strong>für</strong> die eine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht. Als solche gilt nicht die Fahrzeug-Voll-<br />
Versicherung.<br />
3 Versicherungsleistung<br />
Die Deckungssumme <strong>für</strong> die Versicherung der Funktionsträger / Chorleiter(innen) der V e r e i n e insgesamt<br />
beträgt <strong>für</strong> alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres bzw. <strong>für</strong> den Einzelschaden bis zu EUR 52.000,00.<br />
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall EUR 150,00.<br />
B. <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
1 Gegenstand <strong>und</strong> Umfang der Versicherung<br />
Für die nach Teil A (<strong>Haftpflicht</strong>versicherung) geschützten Beförderungsfahrten gewährt die HDI-Gerling Rechtsschutz<br />
Versicherung AG einen Rechtsschutz auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz-<br />
Versicherungs-Bedingungen (GKA RVB) im Umfang der §§ 1 bis 20 <strong>und</strong> der folgenden Bestimmungen:<br />
HDI-Gerling<br />
Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
www.hdi-gerling.de<br />
Sitz der Gesellschaft: Hannover<br />
Amtsgericht Hannover, HRB 201662<br />
USt-Id-Nr. DE 811186087<br />
Merkblatt<br />
f ü r Funktionsträger / Chorleiter(innen)<br />
der Vereine im Chorverband NRW<br />
Blatt 1<br />
Versicherungsschein-Nr. Stand<br />
<strong>Haftpflicht</strong>versicherung Nr. 70-5205827<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong> Nr. 90-0074184 01.01.2008<br />
Anlage:<br />
A Allgemeine Hinweise zum Versicherungsvertrag<br />
B Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall<br />
C Allgemeine Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Haftpflicht</strong>versicherung (AHB)<br />
– GKA AHB 2000.1 – Vordruck H 500:08<br />
D Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen<br />
–GKA RVB 2000.1 F/1)<br />
> Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung<br />
beruhen;<br />
> Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
<strong>für</strong> die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden<br />
<strong>und</strong> vor Verwaltungsgerichten. Ausgenommen sind solche Verfahren, die eingeleitet werden wegen<br />
der Folgen des Punkteeintrages in das Verkehrszentralregister auf Gr<strong>und</strong> von § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zu § 15 b der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung;<br />
> Straf-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt,<br />
dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der HDI-Gerling<br />
Rechtsschutz Versicherung AG die Kosten zu erstatten, die diese <strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes<br />
eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;<br />
> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit.<br />
Versichert sind der Eigentümer, der Halter <strong>und</strong> der berechtigte Fahrer sowie im Falle des Schadenersatz-<br />
Rechtsschutzes auch die berechtigten Insassen.<br />
2 Deckungseinschränkungen<br />
Der Versicherungsschutz entfällt:<br />
> wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private <strong>und</strong>/oder eigenwirtschaftliche<br />
Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird,<br />
es sei denn, der zeitliche <strong>und</strong> räumliche Zusammenhang mit der versicherten Veranstaltung ist gewahrt;<br />
> bei Besorgungsfahrten (vgl. jedoch Abschnitt A Ziff. 1 Abs. 2);<br />
> wenn gegen den Vorwurf der Trunkenheit Kostenschutz <strong>für</strong> die Strafverteidigung gewünscht wird, es sei<br />
denn, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Trunkenheit erfolgte;<br />
> wenn <strong>und</strong> soweit die versicherten Personen aus einer anderen <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> anspruchsberechtigt<br />
sind.<br />
3 Leistungsumfang<br />
3.1 Für Rechtsschutzfälle, die bei einer versicherten Beförderungsfahrt eintreten, zahlt die HDI-Gerling<br />
Rechtsschutz Versicherung AG gemäß § 5 GKA RVB im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen:<br />
> das Honorar <strong>für</strong> den eigenen Anwalt;<br />
> das Honorar <strong>für</strong> den gegnerischen Anwalt, wenn es das Gericht so bestimmt;<br />
> die Gerichtskosten <strong>und</strong> sonstigen vom Gericht auferlegten Kosten;<br />
> die Zeugengebühren <strong>und</strong> Auslagen;<br />
> die Honorare der gerichtlich bestellten Sachverständigen;<br />
> alle erforderlichen Vorschüsse auf diese Leistungen;<br />
> die Kosten eines Korrespondenzanwaltes, soweit es erforderlich <strong>und</strong> der Sache dienlich ist.<br />
3.2 Die Deckungssumme beträgt je Rechtsschutzfall EUR 51.130,00.<br />
3.3 Die versicherte Person ist berechtigt, der HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG einen Rechtsanwalt zu<br />
benennen, der ihre Interessen wahrnehmen soll. Der Versicherte kann jedoch auch verlangen, dass die HDI-<br />
Gerling Rechtsschutz Versicherung AG einen solchen Rechtsanwalt bestimmt (§ 17 (1) GKA RVB). Die Beauftragung<br />
des Rechtsanwaltes sollte <strong>zur</strong> Vermeidung von Missverständnissen durch die HDI-Gerling Rechtsschutz<br />
Versicherung AG erfolgen.<br />
C. Gemeinsame Bestimmungen<br />
1 Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung des Versicherungsschutzes sind:<br />
1.1 ein Auftrag des V e r e i n s ;<br />
1.2 eine Personenbeförderung oder eine Besorgungsfahrt gemäß A Ziff. 1 Abs. 2 in eigenen Personenkraftwagen<br />
der versicherten Person. Als solche gelten auch die Fahrzeuge, die<br />
> Eigentum der mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind,<br />
> auf die Firma der versicherten Person zugelassen sind,<br />
> der versicherten Person von ihrem Arbeitgeber ständig <strong>für</strong> eigene Rechnung <strong>und</strong> auf eigene Gefahr überlassen<br />
werden,<br />
soweit diese Fahrzeuge nicht <strong>zur</strong> gewerblichen Personenbeförderung (z. B. Mietwagen, Omnibusse) eingesetzt<br />
sind;<br />
1.3 eine versicherte Veranstaltung. Als solche gelten Veranstaltungen des C h o r v e r b a n d es <strong>und</strong> seiner<br />
Gliederungen musikalischer <strong>und</strong> kultureller Art (z. B. Konzerte, Chorwettbewerbe <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>schaftssingen,<br />
Chorproben), Vorstandssitzungen des V e r e i n s sowie Versammlungen, Ehrungen, Tagungen <strong>und</strong> Seminare<br />
der musischen Organisationen, zu denen die versicherten Personen vom V e r e i n delegiert werden, sowie<br />
Auftritte <strong>und</strong> die Repräsentation des V e r e i n s bei Veranstaltungen einer nicht dem C h o r v e r b a n d<br />
angeschlossenen Organisation.<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Dr. Christian Hinsch<br />
Vorstand:<br />
Dr. Wolfgang Breuer (Vors.)<br />
Wolf-Uwe Dings, Walter Drefahl, Thomas Emmert,<br />
Dr. Klaus Heitmeyer, Rainer Skowronek