Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...
Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...
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Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall<br />
Verhalten im Schadenfall<br />
Bitte verständigen Sie sofort – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer –<br />
den Versicherer. Die Anschrift entnehmen Sie bitte der jeweiligen Versicherungssparte.<br />
<strong>Haftpflicht</strong>versicherung<br />
<strong>für</strong> den selbstverschuldeten Unfallschaden am eigenen Pkw<br />
HDI-Gerling Firmen- <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
<strong>Haftpflicht</strong>-Schaden, 50597 Köln<br />
Ruf: 0221-1442810<br />
Fax: 0221-1446002810<br />
e-mail: thorsten.schneider@hdi-gerling.de<br />
Die Ihnen vom Versicherer zugesandte Schadenanzeige ist von Ihnen als Anspruchsteller(in)<br />
oder dem Verei n, von dem Sie dem Chorverband <strong>zur</strong><br />
Versicherung aufgegeben wurden, auszufüllen <strong>und</strong><br />
– von Ihnen <strong>zur</strong> Bestätigung des Unfallherganges<br />
– vom Verein <strong>zur</strong> Bestätigung der Anspruchkriterien (Auftrag des Vereins, Personenbeförderung<br />
bzw. mitversicherte Besorgungsfahrt im eigenen Pkw,<br />
versicherte Veranstaltung)<br />
zu unterschreiben.<br />
Der Meldung fügen Sie bitte bei:<br />
– die Anschriften der Zeugen <strong>und</strong> – soweit erforderlich – eine Skizze;<br />
– einen Nachweis <strong>für</strong> die Veranstaltung, an welcher die/der Funktionsträger(in)<br />
bzw. die/der Chorleiter(in) teilgenommen hat oder teilnehmen sollte (Einladung,<br />
Ausschreibung, Sitzungsprotokoll o. ä.);<br />
– eine Kopie der <strong>für</strong> das Fahrzeug bestehenden privaten Kfz-<br />
Versicherungspolice (Kfz-<strong>Haftpflicht</strong> <strong>und</strong>/oder -Kasko);<br />
– den Kostenvoranschlag über die voraussichtliche Reparaturkostenhöhe.<br />
Bei Eintritt eines Schadens müssen Sie alles tun, was <strong>zur</strong> Aufklärung des Tatbestandes<br />
oder <strong>zur</strong> Minderung des Schadens erforderlich ist.<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>:<br />
HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG<br />
Schaden, 50597 Köln<br />
Ruf: (0221) 144-2642 / Fax: (0221) 144-5986<br />
Email: marlies.koch@hdi-gerling.de<br />
Wenn Sie Rechtsschutz begehren, unterrichten sie den Versicherer unverzüglich<br />
vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles<br />
unter Angabe der Beweismittel, die auf Verlangen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen<br />
sind.<br />
Als versicherte(r) Funktionsträger(in)/Chorleiter(in) haben Sie das Recht der<br />
freien Anwaltswahl. Mit der Schadenanzeige können Sie den Anwalt bereits<br />
benennen. Auf Ihren Wunsch übernimmt aber auch der Versicherer die Beauftragung<br />
des Rechtsanwaltes <strong>und</strong> bei Schadenfällen im Ausland weist Ihnen der<br />
Versicherer Deutsch sprechende Anwälte nach.