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Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...

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Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall<br />

Verhalten im Schadenfall<br />

Bitte verständigen Sie sofort – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer –<br />

den Versicherer. Die Anschrift entnehmen Sie bitte der jeweiligen Versicherungssparte.<br />

<strong>Haftpflicht</strong>versicherung<br />

<strong>für</strong> den selbstverschuldeten Unfallschaden am eigenen Pkw<br />

HDI-Gerling Firmen- <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />

<strong>Haftpflicht</strong>-Schaden, 50597 Köln<br />

Ruf: 0221-1442810<br />

Fax: 0221-1446002810<br />

e-mail: thorsten.schneider@hdi-gerling.de<br />

Die Ihnen vom Versicherer zugesandte Schadenanzeige ist von Ihnen als Anspruchsteller(in)<br />

oder dem Verei n, von dem Sie dem Chorverband <strong>zur</strong><br />

Versicherung aufgegeben wurden, auszufüllen <strong>und</strong><br />

– von Ihnen <strong>zur</strong> Bestätigung des Unfallherganges<br />

– vom Verein <strong>zur</strong> Bestätigung der Anspruchkriterien (Auftrag des Vereins, Personenbeförderung<br />

bzw. mitversicherte Besorgungsfahrt im eigenen Pkw,<br />

versicherte Veranstaltung)<br />

zu unterschreiben.<br />

Der Meldung fügen Sie bitte bei:<br />

– die Anschriften der Zeugen <strong>und</strong> – soweit erforderlich – eine Skizze;<br />

– einen Nachweis <strong>für</strong> die Veranstaltung, an welcher die/der Funktionsträger(in)<br />

bzw. die/der Chorleiter(in) teilgenommen hat oder teilnehmen sollte (Einladung,<br />

Ausschreibung, Sitzungsprotokoll o. ä.);<br />

– eine Kopie der <strong>für</strong> das Fahrzeug bestehenden privaten Kfz-<br />

Versicherungspolice (Kfz-<strong>Haftpflicht</strong> <strong>und</strong>/oder -Kasko);<br />

– den Kostenvoranschlag über die voraussichtliche Reparaturkostenhöhe.<br />

Bei Eintritt eines Schadens müssen Sie alles tun, was <strong>zur</strong> Aufklärung des Tatbestandes<br />

oder <strong>zur</strong> Minderung des Schadens erforderlich ist.<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>:<br />

HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG<br />

Schaden, 50597 Köln<br />

Ruf: (0221) 144-2642 / Fax: (0221) 144-5986<br />

Email: marlies.koch@hdi-gerling.de<br />

Wenn Sie Rechtsschutz begehren, unterrichten sie den Versicherer unverzüglich<br />

vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles<br />

unter Angabe der Beweismittel, die auf Verlangen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen<br />

sind.<br />

Als versicherte(r) Funktionsträger(in)/Chorleiter(in) haben Sie das Recht der<br />

freien Anwaltswahl. Mit der Schadenanzeige können Sie den Anwalt bereits<br />

benennen. Auf Ihren Wunsch übernimmt aber auch der Versicherer die Beauftragung<br />

des Rechtsanwaltes <strong>und</strong> bei Schadenfällen im Ausland weist Ihnen der<br />

Versicherer Deutsch sprechende Anwälte nach.

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