teil 3 verzeichnis der gefährlichen güter, sondervorschriften sowie ...
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32<br />
46 reserviert<br />
47 Ferricyanide und Ferrocyanide unterliegen nicht den Vorschriften des<br />
ADN-D.<br />
48<br />
49-<br />
Enthält dieser Stoff mehr als 20 % Cyanwasserstoff, ist er nicht zur<br />
Beför<strong>der</strong>ung zugelassen.<br />
58 reserviert<br />
59 Diese Stoffe unterliegen nicht den Vorschriften des ADN-D, wenn sie<br />
höchstens 50 % Magnesium enthalten.<br />
60 Beträgt die Konzentration mehr als 72 %, ist <strong>der</strong> Stoff nicht zur<br />
Beför<strong>der</strong>ung zugelassen.<br />
61 Die technische Benennung, durch die die offizielle Bezeichnung für die<br />
Beför<strong>der</strong>ung ergänzt wird, ist die allgemein gebräuchliche, von <strong>der</strong> ISO<br />
zugelassene Benennung (siehe ISO-Norm 1750:1981<br />
„Schädlingsbekämpfungsmittel und an<strong>der</strong>e Agrarchemikalien –<br />
62<br />
63-<br />
Gruppennamen“ in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung), eine an<strong>der</strong>e Benennung<br />
gemäß „The WHO Recommended Classification of Pesticides by Hazard<br />
and Guidelines to Classification“ o<strong>der</strong> die Benennung des aktiven<br />
Bestand<strong>teil</strong>s (siehe auch 3.1.2.8.1 und 3.1.2.8.1.1).<br />
Dieser Stoff unterliegt nicht den Vorschriften des ADN-D, wenn er<br />
höchstens 4 % Natriumhydroxid enthält.<br />
64 reserviert<br />
65 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung mit weniger als 8 %<br />
Wasserstoffperoxid, unterliegt nicht den Vorschriften des ADN-D.<br />
66-<br />
102 reserviert<br />
103 Ammoniumnitrit und Mischungen von einem anorganischen Nitrit mit<br />
einem Ammoniumsalz sind zur Beför<strong>der</strong>ung nicht zugelassen.<br />
104 reserviert<br />
105 Nitrocellulose, die <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> UN-Nummer 2556 o<strong>der</strong> 2557<br />
entspricht, darf <strong>der</strong> Klasse 4.1 zugeordnet werden.<br />
106-<br />
112 reserviert<br />
113<br />
114-<br />
Die Beför<strong>der</strong>ung chemisch instabiler Mischungen ist nicht zugelassen.<br />
118 reserviert<br />
119 Kältemaschinen umfassen Maschinen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Geräte, die speziell<br />
dafür ausgelegt sind, Lebensmittel o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Produkte in einem<br />
Innenab<strong>teil</strong> auf geringer Temperatur zu halten, <strong>sowie</strong> Klimaanlagen.<br />
Kältemaschinen und Bau<strong>teil</strong>e von Kältemaschinen, die weniger als 12 kg<br />
Gas <strong>der</strong> Klasse 2 Buchstaben „A“ o<strong>der</strong> „O“ gemäß 2.2.2.1.3 o<strong>der</strong> weniger<br />
als 12 Liter Ammoniaklösung (UN 2672) enthalten, unterliegen nicht den<br />
Vorschriften des ADN-D.<br />
120-<br />
121 reserviert