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Die Bedeutung der Einwilligung für den Datenschutz in sozialen ...

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erster L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Nutzer selbst aktiv wer<strong>den</strong> muss und die Verantwortung <strong>für</strong> die <strong>für</strong> ihn<br />

passen<strong>den</strong> E<strong>in</strong>stellungen trägt. Das Opt-Out-Verfahren ermöglicht <strong>den</strong><br />

<strong>Die</strong>nsteanbietern, die Vore<strong>in</strong>stellungen zum Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre <strong>der</strong> Nutzer so zu<br />

wählen, dass sie ihrem eigenen Geschäftszweck am besten gerecht wird. Es ist dann<br />

Sache des E<strong>in</strong>zelnen, aktiv zu wer<strong>den</strong>, um z.B. die Vore<strong>in</strong>stellungen zum Zwecke<br />

e<strong>in</strong>es verbesserten <strong>Datenschutz</strong>es zu se<strong>in</strong>en Gunsten zu än<strong>der</strong>n.<br />

Das Opt-Out ist aus unterschiedlichen Grün<strong>den</strong> problematisch. Zunächst muss <strong>der</strong><br />

Nutzer die vom Anbieter vorgegebenen Prozesse <strong>der</strong> Datenverarbeitung dul<strong>den</strong>,<br />

ohne sich im E<strong>in</strong>zelnen über die Tragweite bewusst se<strong>in</strong> zu können. Häufig wird im<br />

Zuge se<strong>in</strong>er Registrierung, dessen Zustimmung zu <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>Datenschutz</strong>bestimmungen zumeist unterstellt.<br />

Denn <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis s<strong>in</strong>d die <strong>Datenschutz</strong>- und Nutzungsbestimmungen <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong><br />

Netzwerke häufig unverständlich und weitgehend <strong>in</strong>transparent. Oft fehlen klare und<br />

transparente Information <strong>der</strong> Nutzer, wie sie ihre Profile<strong>in</strong>stellungen möglichst<br />

datenschutzkonform vore<strong>in</strong>stellen können.<br />

Gerade mit Blick auf K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche s<strong>in</strong>d die Vorgaben hier oft viel zu<br />

komplex, so dass die E<strong>in</strong>sichtsfähigkeit <strong>für</strong> e<strong>in</strong> selbstverantwortliches<br />

<strong>Datenschutz</strong>management <strong>der</strong> Betroffenen häufig nicht vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

<strong>Die</strong> datenschutzrechtlichen Gefahren von Opt-Out-Lösungen können durch die<br />

Beachtung des Grundsatzes privacy by default wesenlich abgemil<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Es ist<br />

daher zu begrüßen, dass <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> EU- <strong>Datenschutz</strong> Grundverordnung künftig<br />

<strong>in</strong> Artikel 23 e<strong>in</strong>e eigene Vorschrift über die Pflicht zu datenschutzfreundlichen<br />

Vore<strong>in</strong>stellungen vorsieht. Ob diese eher <strong>in</strong>direkte Regelung ausreicht, um Betreiber<br />

von <strong>sozialen</strong> Netzwerken künftig dazu zu verpflichten, <strong>für</strong> die Nutzer das Maximum an<br />

datenschutzfreundlichen E<strong>in</strong>stellungen vorzunehmen, wird sich zeigen. Dazu bedraf<br />

es weiterer Anstrengungen. Vor allem im Bereich <strong>der</strong> rechtlichen Regulierung von<br />

Technik.<br />

E<strong>in</strong>en besseren Schutz genießen die Nutzer im Bereich von Opt-In-Verfahren. Hier<br />

trägt <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Verarbeitung Verantwortliche die Beweislast, dass die betroffene<br />

Person ihre <strong>E<strong>in</strong>willigung</strong> zur Datenverarbeitung erteilt hat. Ob e<strong>in</strong>e wirksame<br />

<strong>E<strong>in</strong>willigung</strong> vorliegt, ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis nicht immer e<strong>in</strong>deutig. <strong>Die</strong> Gesichtserkennung,<br />

die durch die Facebook Inc. zunächst seit Ende 2010 <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA, dann seit Mitte<br />

2011 auch <strong>in</strong> Europa zur Ermöglichung von Markierungsvorschlägen <strong>für</strong> Nutzer<br />

e<strong>in</strong>gesetzt wird, zeigt dies deutlich.<br />

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