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Februar - Der Fels

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Alois Epple:<br />

Neues Personenstandsgesetz ist seit<br />

Januar 2009 in Kraft<br />

Ausgerechnet die Politiker, die<br />

die Bedeutung von Ehe und Familie<br />

relativieren, halten an der<br />

Bestimmung aus dem Kulturkampf fest,<br />

dass die Ehe nur anerkannt wird, wenn<br />

sie vor einer säkularen Institution z.B.<br />

vor dem Standesbeamten vertraglich unterzeichnet<br />

wird.<br />

Dabei geht es bei einer zivilen Ehe<br />

im Wesentlichen um materielle Aspekte,<br />

die mit staatbürgerlich rechtlichen Wir­<br />

kungen verknüpft sind. Rechtlich völlig<br />

wirkungslos sind kirchlich geschlossene<br />

Ehen. Das Paar, das sich vor dem Priester<br />

das Ja­Wort gibt, gilt nach bürgerlichen<br />

Recht als nichteheliche Gemeinschaft.<br />

Damit bleibt der Bismarcksche Vorrang<br />

der Zivilehe vor der religiösen erhalten<br />

mit allen Konsequenzen für das<br />

Unterhaltsrecht, Erbrecht, Steuerrecht<br />

(Splitting), Schutzvorschriften für den<br />

Schwächeren beim Scheitern der Ehe,<br />

Zugewinnausgleich. Auch das Namensrecht<br />

könnte noch ein Rolle spielen.<br />

Früher war das Zusammenleben ohne<br />

Trauschein durch den Kuppelungsparagraphen<br />

gewissermaßen geächtet. Die<br />

Zeugung eines Kindes vor der Ehe nahm<br />

die Partner in die Pflicht, und meist folgte<br />

ordnungsgemäß die Eheschließung. Frü­<br />

Kritische Anmerkungen<br />

her war also in den Augen des Gesetzgebers<br />

der Hauptsinn der Ehe, eine Zweipersonengemeinschaft<br />

zu bilden, in der<br />

Kinder gezeugt wurden und aufwuchsen.<br />

Diesen Sinn gibt es heute im politischen<br />

Denken nicht mehr. Alleinerziehung ist<br />

up to date, und in Schwulen“ehen“ können<br />

keine Kinder gezeugt werden. Früher<br />

verstand man unter Ehe das Zusammenleben,<br />

„bis der Tod scheidet“, heute versteht<br />

man unter Ehe das Zusammenleben,<br />

„solange es gut geht“. Also bleibt für die<br />

standesamtliche Heirat im weitesten Sinn<br />

der steuerliche Aspekt. Schließlich könnte<br />

eines Tages durch die Gier des Staates das<br />

Ehegattensplitting, die besondere Steuerklasse<br />

für Verheiratete, und die reduzierte<br />

Erbschaftssteuer beim Ehepartner wegfallen.<br />

Dann aber gibt es keinen Grund mehr,<br />

standesamtlich zu heiraten. Noch aber besteht<br />

das Konkordat, das Staat und Kirche<br />

miteinander vereinbart haben. Bischöfe,<br />

Priester und Gläubige sind daran gebunden.<br />

Warum aber ändert der Gesetzgeber<br />

das Personenstandgesetz, ohne zuvor das<br />

Konkordat zu ändern? Warum erkennt er<br />

die kirchliche Eheschließung nicht an, wie<br />

es in anderen Ländern auch der Fall ist?<br />

Man hält wohl an dem Kulturkampfparagraphen<br />

fest, weil man immer noch gegen<br />

die katholische Kirche agiert, sie in ihrem<br />

Wirken einschränken will und vor allem<br />

die Oberhoheit über alle Lebensbereiche<br />

der Bürger haben will. Deshalb hat man<br />

auch den nüchternen Vertragsabschluss<br />

einer standesamtlichen Eheschließung<br />

mit quasireligiösen Zeremonien ausgeschmückt:<br />

ein würdevoll gekleideter Standesbeamter<br />

trägt stehend eine salbungsvolle<br />

Ansprache aus dem „Rednerbuch<br />

für Standesbeamte“ vor; das Brautpaar<br />

– selbstverständlich die Braut in Weiß –<br />

sitzt dem Standesbeamten an einem Tisch<br />

gegenüber; Blumen stehen auf dem Tisch,<br />

eine Kerze brennt – der „Altar“ im Stan­<br />

Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen<br />

Lebensstand innerhalb<br />

der Kirche stellt, geschieht die<br />

Trauung öffentlich vor dem Priester<br />

(oder dem dazu bevollmächtigten<br />

Zeugen der Kirche) und den<br />

anderen Zeugen.<br />

KKK Ziff 343, Kompendium<br />

desamt; zu allem Überfluss wird nach dem<br />

Vertragsabschluss am Gebäudeausgang<br />

Reis geworfen, um dessen religöse Bedeutung<br />

man sich keine Gedanken macht.<br />

Das Standesamt versucht, die Festlichkeit<br />

in der Kirche zu imitieren, weil der Staat<br />

den Bürgern einen Religionsersatz bieten<br />

will. In der Tat sieht man, dass die Kulturkampfintention,<br />

die kirchliche Hochzeit<br />

durch eine zivile Eheschließung zu ersetzen,<br />

doch einigermaßen erfolgreich war.<br />

Nur etwa ein Drittel der standesamtlichen<br />

Hochzeitspaare findet auch den Weg zur<br />

kirchlichen Eheschließung. (Ähnlichen<br />

Erfolg hatten auch die Machthaber der<br />

ehemaligen DDR. Sie wollten Konfirmation<br />

bzw. Kommunion und Firmung<br />

überflüssig machen, indem sie die Jugendweihe<br />

einführten. Hier zeigt schon<br />

das Wort „Weihe“ den Status eines Ersatzkultes.).<br />

DER FELS 2/2009 55

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