10.10.2013 Aufrufe

Neue Benutzungsentgelte DGHs 01012013.rtf - Stadt Dillenburg

Neue Benutzungsentgelte DGHs 01012013.rtf - Stadt Dillenburg

Neue Benutzungsentgelte DGHs 01012013.rtf - Stadt Dillenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Neuregelung <strong>Benutzungsentgelte</strong> für alle DGH‘s der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong>, der<br />

Glück-Auf-Halle in Oberscheld und der Gemeinschaftshalle in Niederscheld.<br />

Durch Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 13.12.2012 wurden die <strong>Benutzungsentgelte</strong><br />

für alle Dorfgemeinschaftshäuser der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong>, Glück-Auf-Halle in Oberscheld und<br />

Gemeinschaftshalle in Niederscheld, wie folgt festgesetzt:<br />

I. Benutzungsentgelt<br />

Als Benutzungsentgelt wird, soweit nicht nach Ziffer II a ausdrücklich eine unentgeltliche Benutzung<br />

vorgesehen ist, entweder<br />

1. eine Vergütung für die Überlassung der Räumlichkeiten<br />

und des Inventars einschließlich einer Nebenkostenpauschale für Wasser, Abwasser,<br />

Heizung Reinigung für Veranstaltungen Ortsansässige/Auswärtige -ohne Einnahmen oder<br />

2. für Veranstaltungen Ortsansässige/Auswärtige -mit<br />

Einnahmen erhoben.<br />

II. Unentgeltliche Benutzung<br />

Die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen ist unentgeltlich,<br />

a) zur Durchführung von Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong> und<br />

ihrer Organe (Magistrat, <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

Ausschüsse und Ortsbeiräte)<br />

III. Mietfreie Nutzung<br />

Die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen ist mietfrei,<br />

a) zur Durchführung von Veranstaltungen der im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong> ansässigen Vereine,<br />

soweit die Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den satzungsmäßigen<br />

Vereinszwecken stehen und keine Einnahmen erzielt werden (z.B. Jahreshauptversammlungen,<br />

Vorstands- und Mitgliederversammlungen, interne Weihnachtsfeiern).<br />

b) zur Durchführung von Veranstaltungen, die regelmäßig von Vereinen durchgeführt werden (z.B.<br />

wöchentliche Chorprobe, Turnen, Gymnastik oder sonstige Übungsstunden).<br />

Für Veranstaltungen nach Ziffer III a – b, werden die anfallenden Stromkosten (0,35 €/kWh), sowie die<br />

Kosten für evtl. Verlust und Schäden an Einrichtungsgegenständen berechnet.<br />

IV. Berechnungsmaßstab für das Benutzungsentgelt<br />

1. Das Benutzungsentgelt wird nach Nutzungstagen berechnet.<br />

2. Das volle Entgelt für einen Nutzungstag ist auch zu entrichten, wenn die Dauer der Benutzung<br />

weniger als einen Tag beträgt.<br />

V. Höhe des <strong>Benutzungsentgelte</strong>s<br />

1. Die Vergütung (einschl. Nebenkostenpauschale) nach Ziffer I, 1 beträgt bei Veranstaltungen für<br />

Ortsansässige – ohne Einnahmen -:


für den ersten Tag/ für jeden weiteren Tag<br />

DGH Frohnhausen 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Manderbach 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Donsbach 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Oberscheld 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Nanzenbach 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Niederscheld 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Eibach (großer Saal) 88,00 € 44,00 €<br />

DGH Eibach (kleiner Saal) 44,00 € 22,00 €<br />

DGH Eibach (gr. und kl. Saal) 132,00 € 66,00 €<br />

Glück-Auf-Halle, Oberscheld 132,00 € 63,00 €<br />

Gemeinschaftshalle, Niederscheld 116,00 € 76,00 €<br />

Gem. Halle Niederscheld (Empore) 28,00 € 13,00 €<br />

2. bei Veranstaltungen für Ortsansässige – mit Einnahmen - :<br />

für den ersten Tag/ für jeden weiteren Tag<br />

DGH Frohnhausen 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Manderbach 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Donsbach 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Oberscheld 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Nanzenbach 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Niederscheld 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Eibach (großer Saal) 121,00 € 61,00 €<br />

DGH Eibach (kleiner Saal) 61,00 € 30,00 €<br />

DGH Eibach (gr. und kl. Saal) 182,00 € 90,00 €<br />

Glück-Auf-Halle, Oberscheld 182,00 € 90,00 €<br />

Gemeinschaftshalle, Niederscheld 138,00 € 88,00 €<br />

Gem. Halle Niederscheld (Empore) entfällt<br />

Ausnahme: Für die Benutzer nach Ziffer III a – b wird eine Veranstaltung - mit Einnahmen – pro Jahr<br />

nach Ziffer V 1 (ohne Einnahmen) berechnet. Weitere Veranstaltungen werden nach V 2 berechnet.<br />

3. bei Veranstaltungen für Auswärtige – ohne Einnahmen - :<br />

für den ersten Tag/ für jeden weiteren Tag<br />

DGH Frohnhausen 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Manderbach 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Donsbach 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Oberscheld 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Nanzenbach 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Niederscheld 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Eibach (großer Saal) 121,00 € 66,00 €<br />

DGH Eibach (kleiner Saal) 72,00 € 44,00 €<br />

DGH Eibach (gr. und kl. Saal) 176,00 € 94,00 €<br />

Glück-Auf-Halle, Oberscheld entfällt<br />

Gemeinschaftshalle, Niederscheld 154,00 € 105,00 €<br />

Gem. Halle Niederscheld (Empore) 50,00 € 33,00 €<br />

4. bei Veranstaltungen für Auswärtige – mit Einnahmen - :<br />

für den ersten Tag/ für jeden weiteren Tag<br />

DGH Frohnhausen 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Manderbach 165,00 € 94,00 €


DGH Donsbach 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Oberscheld 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Nanzenbach 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Niederscheld 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Eibach (großer Saal) 165,00 € 94,00 €<br />

DGH Eibach (kleiner Saal) 99,00 € 61,00 €<br />

DGH Eibach (gr. und kl. Saal) 242,00 € 132,00 €<br />

Glück-Auf-Halle, Oberscheld entfällt<br />

Gemeinschaftshalle, Niederscheld 204,00 € 138,00 €<br />

Gem. Halle Niederscheld (Empore) entfällt<br />

Der jeweilige Stromverbrauch nach Ziffer V 1-4 (außer Gemeinschaftshalle Niederscheld – ist in der<br />

Gebührenpauschale abgegolten –) wird gesondert mit einem Preis von z.Zt. 0,35 €/kWh berechnet.<br />

Beschädigungen und Verluste an Mobiliar bzw. Inventar (Geschirr etc.) werden ebenfalls gesondert<br />

berechnet.<br />

VI. Durchführung von Beerdigungs- / Trauerfeierlichkeiten<br />

Die Vergütung (einschließlich Nebenkostenpauschale) beträgt für:<br />

das Dorfgemeinschaftshaus Eibach<br />

Großer Saal 66,00 €<br />

Kleiner Saal 33,00 €<br />

alle anderen Dorfgemeinschaftshäuser 66,00 €<br />

die Glück-Auf-Halle Oberscheld 77,00 €<br />

die Gemeinschaftshalle Niederscheld (nur Empore) 22,00 €<br />

Der jeweilige Stromverbrauch (außer Gemeinschaftshalle, Niederscheld) wird gesondert mit einem<br />

Preis von z. Zt. 0,35 €/kWh berechnet. Beschädigungen und Verluste an Mobiliar bzw. Inventar<br />

(Geschirr etc.) werden ebenfalls gesondert berechnet.<br />

VII. Vorsteuer<br />

Für Vorsteuerabzugsberechtigte wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.<br />

VIII. Kaution<br />

1. Generell wird eine Kaution in Höhe von mindestens einer Tagesmiete erhoben.<br />

2. In Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden. Die Entscheidung trifft der Magistrat oder der<br />

von diesem dafür Bevollmächtigte.<br />

IX. Sonstiges<br />

1. Zur Durchführung der Benutzung erforderliche Maßnahmen sind von dem Benutzer auf eigene<br />

Kosten vorzunehmen.<br />

2. Werden solche Maßnahmen auf Antrag des Benutzers von der <strong>Stadt</strong> getroffen, so werden dem<br />

Benutzer die Kosten dafür gesondert in Rechnung gestellt.<br />

3. Eine gebührenfreie Nutzung der städtischen Einrichtungen ist im Einzelfall möglich, wenn der Erlös<br />

einer Einrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong> komplett zufließt, sofern die Höhe der Spende die zu zahlende<br />

Benutzungsgebühr übersteigt; dies ist der Verwaltung nachzuweisen.<br />

4. Die nähere Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse wird durch Vertrag geregelt.<br />

5. Über Ausnahmen bzw. Sonderregelungen der Benutzungsentgelt-Verordnung sowie tariflichen<br />

Änderungen (z.B. Stundensätze Hausmeister, Strompreise) entscheidet der Magistrat.


Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.<br />

<strong>Dillenburg</strong>, 14.12.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillenburg</strong><br />

Der Magistrat<br />

gez. Lotz Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!