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Dr. Maximilian Uibeleisen, LL.M., Freshfields Bruckhaus Deringer

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Genehmigungsverfahren OWPs nach SeeAnlV<br />

n Gebundene Entscheidung; Versagung nur möglich bei<br />

n Beeinträchtigung Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

n Gefährdung der Meeresumwelt (isb. Vögel, Fische, Meeressäuger,<br />

Benthos, Boden, Wasser)<br />

n Entgegenstehen der Erfordernisse der Raumordnung<br />

s. ROV AWZ Nord-/Ostsee: Ausweisung von 3/2 Vorranggebieten (Ausschluss<br />

aller mit der Windkraft unverträglichen Nutzungen)<br />

Genehmigung auch außerhalb Vorranggebieten möglich (bevorzugt in<br />

Weißflächen)<br />

Grds. Unzulässigkeit in Natura-2000 Gebieten<br />

n Entgegenstehen anderer öffentlicher Belange<br />

n Keine Konzentrationswirkung<br />

n UVP-Pflicht ab 20 Anlagen<br />

n Bei parallelen Anträgen Prioritätsprinzip erster<br />

genehmigungsfähiger Antrag

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