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"Anlagen zur Baustellen- und Arbeitsordnung der ...

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Fragebogen <strong>zur</strong> "Sicherheit auf <strong>der</strong> Baustelle"<br />

Anlage 1<br />

Firma: ________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________<br />

Auftrag: ________________________________________________________<br />

1.1 Bau- / Einsatzleiter<br />

Name des Verantwortlichen auf <strong>der</strong> Baustelle:<br />

________________________________________________________<br />

Private Anschrift / Bau- / Einsatzleiter<br />

________________________________________________________<br />

Telefon: _________________________________________________<br />

1.2 Stellv. Bau- / Einsatzleiter<br />

Name des Verantwortlichen<br />

________________________________________________________<br />

Private Anschrift / Stellv. Bau- / Einsatzleiter<br />

________________________________________________________<br />

Telefon: _________________________________________________<br />

2. Ansprechpartner im Stammhaus<br />

Name: __________________________________________________<br />

Anschrift: _______________________________________________<br />

Telefon: ________________________________________________<br />

3. Zuständige Berufsgenossenschaft<br />

Name: _________________________________________________<br />

Telefon: ________________________________________________<br />

Mitgl.-Nr.: ______________________________________________<br />

4. Haftpflichtversicherung <strong>der</strong> Firma<br />

Anschrift <strong>der</strong> Versicherung<br />

_______________________________________________________<br />

Telefon: ________________________________________________<br />

Mitgl.-Nr.: ______________________________________________<br />

Höhe d. Haftpflicht-Vers.: __________________________________<br />

GKW-A12-0XX002-001


V E R P F L I C H T U N G<br />

Anlage 2<br />

Die Firma: __________________________________________________________________<br />

teilte in Ihrem Schreiben vom ___________ mündlich durch Herrn _____________________<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH mit, daß Herr _____________________________<br />

geb. am ______________ in _____________________, wohnhaft in ___________________<br />

als ihr verantwortlicher Bauleiter, Polier, Monteur __________________________________<br />

des Geschäftsbereiches<br />

___________________________________________________________________________<br />

für den Zeitraum von _____________________ bis ________________________<br />

eingesetzt wurde <strong>und</strong> fachlich befähigt ist, die ihm übertragenen Obliegenheiten<br />

durchzuführen.<br />

Ich, <strong>der</strong> Unterzeichnende, übernehme nunmehr diese Geschäfte.<br />

Innerhalb meines Geschäftsbereiches bin ich für die Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen<br />

Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft sowie <strong>der</strong> Gewerbe- <strong>und</strong> Bauordnung<br />

verantwortlich. Die <strong>Baustellen</strong>ordnung mit <strong>Anlagen</strong> habe ich erhalten.<br />

Ich bin insbeson<strong>der</strong>e darauf hingewiesen worden, daß das Tragen von Schutzhelm <strong>und</strong><br />

Sicherheitsschuhen auf dem Kraftwerksgelände Pflicht ist.<br />

Ich werde meine Mitarbeiter über die Vorschriften unterrichten <strong>und</strong> ihnen die Anweisungen <strong>der</strong><br />

<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Arbeitsordnung</strong> <strong>zur</strong> Kenntnis bringen.<br />

_________________________, den _____________ ___________________<br />

(Unterschrift)<br />

___________________<br />

(Firmenstempel)<br />

GKW-A12-0XX003-001


Anerkennungserklärung<br />

BGV A1 § 6<br />

K O O R D I N A T O R -Festlegung<br />

gem. Gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV)<br />

Der Auftragnehmer, Firma ____________________________________________<br />

Geschäftsbereich: __________________________________<br />

nachfolgend AN benannt, ordnungsgemäß vertreten durch<br />

Herrn ____________________________________________________________<br />

anerkennt:<br />

- daß <strong>der</strong> GKW-Mitarbeiter-Beauftragte Herr _____________________________<br />

die Arbeiten des AN mit Arbeiten des GKW sowie den Arbeiten <strong>der</strong><br />

Firmen _________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

Anlage 3<br />

koordiniert, um eine mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Soweit es für die<br />

Sicherheit erfor<strong>der</strong>lich ist, hat <strong>der</strong> Koordinator Weisungsbefugnis auch gegenüber<br />

Mitarbeitern des AN. Diese sind entsprechend zu unterrichten<br />

- daß sich die Bau- / Einsatzleitung des AN vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten mit dem<br />

Koordinator in Verbindung zu setzen hat <strong>und</strong> auch während <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Arbeiten Kontakt hält.<br />

- daß die Weisungsbefugnis des Koordinators gegenüber den Mitarbeitern des AN die<br />

verantwortlichen Vorgesetzten des AN nicht von ihrer Verantwortung (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Aufsichtspflicht, Einhaltung <strong>der</strong> UVV, Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Brandschutz) gegenüber<br />

den eigenen Mitarbeitern entbindet.<br />

- daß die entsandten Mitarbeiter alles tun, um eine Gefährdung von Personen <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong>,<br />

die durch ihre Tätigkeit gegeben sein kann, zu vermeiden.<br />

___________________, den _______________ ____________________<br />

(Unterschrift)<br />

____________________<br />

(Firmenstempel)<br />

GKW-A12-0XX004-001


Baustromversorgung<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH<br />

1. Versorgung von <strong>Baustellen</strong> mit elektrischer Energie<br />

Anlage 4<br />

Bl. 1 von 2<br />

Für die Durchführung von Bau- o<strong>der</strong> Montagearbeiten stellt das Gemeinschaftkraftwerk Weser<br />

(GKW) dem Auftragnehmer auf dem Gelände <strong>und</strong> in den Gebäuden (nicht außerhalb <strong>der</strong><br />

GKW-Gr<strong>und</strong>stücke) die elektrische Energie mit einer Spannung von 400 V, 50 Hz, L 1, L 2, L<br />

3, PEN Nullung für den Auftragnehmer kostenlos ab Baustromanschluß zu Verfügung.<br />

Baustromanschlüsse sind unter Angabe des Anschlußwertes beim GKW rechtzeitig<br />

anzumelden.<br />

Der Auftragnehmer hat dafür die erfor<strong>der</strong>lichen Baustromversorgungsanlagen<br />

(Baustromverteiler), die Einspeisekabel <strong>und</strong> die Erdungsvorrichtungen beizustellen.<br />

Es werden nur Versorgungsanlagen mit Fehlerstrom (Fi) Schutzschaltung entsprechend den<br />

letztgültigen VDE-Vorschriften 0100 <strong>und</strong> 0612 zugelassen.<br />

Der Auftragnehmer stellt die Verteiler auf <strong>und</strong> verlegt die Einspeisekabel bis zu einem vom<br />

GKW zugewiesenen Anschlußpunkt. Die Kabel sind im Bereich von Bautätigkeiten gegen<br />

mechanische Beschädigungen zu schützen.<br />

Der Auftragnehmer erhält nur dann einen Elt-Anschluß, wenn seine beigestellten Elt-<br />

Versorgungsanlagen den v.g. Vorschriften entsprechen.<br />

Das GKW o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte schließen die Einspeisekabel <strong>und</strong> das Erdpotentional an<br />

beiden Seiten an, nehmen den Verteiler in Betrieb <strong>und</strong> prüfen an einer Stelle im Verteiler die<br />

Schutzfunktion.<br />

Die Funktionsfähigkeit, Unterhaltung <strong>und</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> vom Auftragnehmer<br />

beigestellten Elt-Versorgungseinrichtungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Jede<br />

eigenmächtige Än<strong>der</strong>ung des Anschlusses an den Anschlußstellen des GKW ist dem<br />

Auftragnehmer gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt. Jede vom Auftragnehmer gewünschte Än<strong>der</strong>ung des<br />

Anschlusses ist dem GKW mitzuteilen.<br />

GKW-A12-0XX005-001


Anlage 4<br />

Bl. 2 von 2<br />

Die gesamte Elektroausrüstung <strong>der</strong> Baumaschinen, Montageeinrichtungen, Werkzeuge <strong>und</strong><br />

Beleuchtungsanlagen des Auftragnehmers muß den gültigen VDE-Vorschriften <strong>und</strong><br />

einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft, insbeson<strong>der</strong>e VBG 1 u.<br />

4 entsprechen.<br />

Arbeiten an den auftragnehmereigenen <strong>Anlagen</strong> dürfen nur von einer Elektrofachkraft<br />

ausgeführt werden. Die <strong>Anlagen</strong> müssen vom Auftragnehmer laufend überwacht <strong>und</strong> auf die<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> Schutzeinrichtungen geprüft werden. Die <strong>Anlagen</strong> müssen mit den<br />

vorschriftsmäßigen Warnschil<strong>der</strong>n ausgerüstet sein.<br />

Der Auftragnehmer ist gehalten, im Rahmen <strong>der</strong> technischen Möglichkeiten Dritten gegenüber<br />

den Elt-Anschluß an seinen Baustromverteiler zu gestatten.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Baustraßen <strong>und</strong> in den Gebäuden sorgt GKW für ausreichende<br />

Allgemeinbeleuchtung.<br />

Für Arbeitsplatzbeleuchtung hat <strong>der</strong> Auftragnehmer Sorge zu tragen.<br />

2. Bedingungen für die Baustromabnehmer<br />

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dem Beauftragten des GKW je<strong>der</strong>zeit<br />

Zutritt zu seinen <strong>Baustellen</strong>einrichtungen <strong>und</strong> des ordnungsgemäßen Energiebezuges zu<br />

gestatten.<br />

Bei nicht ordnungsgemäßem Aufbau o<strong>der</strong> Betrieb seines Anschlusses sowie bei Eingriffen in<br />

die GKW-Baustromversorgung ist GKW berechtigt, diesen Teil <strong>der</strong> Baustromversorgung zu<br />

sperren. Terminverzögerungen können hierdurch nicht begründet werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haftet GKW nicht für Störungen in <strong>der</strong> Stromversorgung, sie wird jedoch<br />

je<strong>der</strong>zeit bemüht sein, einen evtl. Ausfall so schnell wie möglich zu beheben.<br />

Soweit Störungen an Versorgungs- o<strong>der</strong> Beleuchtungsanlagen des GKW vom Auftragnehmer<br />

o<strong>der</strong> einem von ihm Beauftragten verursacht werden, ist <strong>der</strong> Auftragnehmer gehalten,<br />

Hilfskräfte <strong>zur</strong> Störungsbehebung kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Die dafür anfallenden<br />

Aufwendungen des GKW werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Störungen im<br />

Baustromnetz des GKW sind unverzüglich dem GKW mitzuteilen.<br />

GKW-A12-0XX005-001


Anlage 5 Mitarbeiter Wochen - Übersicht (Fremdfirmen)<br />

(siehe S. 17 <strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> Arbeitsanordnung)<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Firma:<br />

Abteilung:<br />

Zuständige GKW - Abteilung:<br />

KW<br />

Uhrzeit von - bis<br />

Name Einsatzort Aufsicht, Name Funktion* GKW<br />

Ausweis - Nr.<br />

Unterschrift: Unterschrift, GKW:<br />

(Fremdfirma) (Ing. / Meister)<br />

* Funktion: B Bauleiter F Fachhandwerker<br />

M Meister H Helfer<br />

V Vorhandwerker St Stellv. d. Bauleiters<br />

GKW-A12-0XX006-001


Anlage 5a Mitarbeiter Wochenende - Übersicht (Fremdfirmen)<br />

(siehe S. 17 <strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> Arbeitsanordnung)<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Firma:<br />

Abteilung:<br />

Zuständige GKW - Abteilung:<br />

Samstag, den<br />

Uhrzeit von - bis<br />

Sonntag, den<br />

Uhrzeit von - bis<br />

Name Einsatzort Aufsicht, Name Funktion* GKW<br />

Ausweis - Nr.<br />

Unterschrift: Unterschrift, GKW:<br />

(Fremdfirma) (Ing. / Meister)<br />

* Funktion: B Bauleiter F Fachhandwerker<br />

M Meister H Helfer<br />

V Vorhandwerker St Stellv. d. Bauleiters<br />

GKW-A12-0XX006-001


Anlage 6<br />

Informationen zum Verhalten<br />

im Kraftwerk<br />

Gemeinschaftskraftwerk Weser<br />

Merkblatt für GKW-Mitarbeiter<br />

<strong>und</strong> Fremdfirmen-Mitarbeiter<br />

Während Ihrer Tätigkeit im Gemeinschaftskraftwerk Weser bleiben Sie mit allen Rechten<br />

<strong>und</strong> Pflichten Mitarbeiter Ihres Arbeitgebers.<br />

Im Gemeinschaftskraftwerk Weser ist für Sie zuständig:<br />

Herr:<br />

Tel.:<br />

Rufempfänger:<br />

Er hat die einwandfreie Durchführung Ihres Auftrages/Arbeiten zu überwachen <strong>und</strong> ist<br />

verpflichtet, die Einhaltung <strong>der</strong> nachfolgenden Anordnung sicherzustellen.<br />

Notruf: 333 (Allgemein)<br />

Unfallmeldung:<br />

1. Wer <strong>der</strong> Meldende ist.... Name/Tel.-Nummer<br />

2. Was passiert ist..... Art des Unfalls<br />

3. Wo es passiert ist .... Gebäude, Stockwerk, Raum<br />

4. Wieviel Personen sind verletzt .. Verletzungsarten<br />

5. Wann ist es passiert.... Zeit des Geschehens/Meldens<br />

Räumungsalarm: 30 Sek. Sirenen Schwellton<br />

(Sammelstelle Parkplatz/Verwaltungsgebäude)<br />

1. Sie haben sich täglich beim Betreten <strong>und</strong> beim Verlassen unseres<br />

Werksgeländes beim Pförtner am Haupteinang an- bzw. abzumelden<br />

(Zeiterfassung). Anordnungen <strong>der</strong> Pförtner ist Folge zu leisten. Sie sind<br />

verpflichtet, sich täglich bei Arbeitsbeginn bei dem für Sie zuständigen<br />

vorgenannten Vorgesetzten zu melden.<br />

2. Das Rauchen auf dem Werksgelände ist in den gekennzeichneten Bereichen<br />

verboten.<br />

3. Personen, die unter dem Einfluß von Alkohol o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en berauschenden<br />

Mitteln stehen, dürfen das Werksgelände nicht betreten o<strong>der</strong> sich dort<br />

aufhalten. Vorgesetzte haben die Berechtigung, solche Personen vom<br />

Werksgelände zu entfernen.<br />

4. Informationen zum Verhalten im Kraftwerk<br />

Folgende Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Freigabe (Arbeitserlaubnis)<br />

begonnen werden.<br />

Eine Arbeitserlaubnis ist notwendig:<br />

Bei Arbeiten<br />

- in elektrischen <strong>Anlagen</strong> o<strong>der</strong><br />

- an elektrischen Betriebsteilen<br />

- an beweglichen Maschinen o<strong>der</strong> Maschinenteilen<br />

- an unter Druck stehenden, heißes Medium führenden <strong>Anlagen</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>Anlagen</strong>teilen<br />

- in Feuerungsräumen<br />

- in Rauchgaskanälen<br />

- in engen Räumen<br />

a) Befahrung allgemein<br />

b) Befahrung für Feuerarbeiten bei Feuer- <strong>und</strong> Explosionsgefahr<br />

<strong>und</strong> bei Heißarbeiten<br />

Und bei Heißarbeiten allgemeiner Art.<br />

Der Arbeitserlaubnisschein wird von <strong>der</strong> Abtlg. Technik<br />

/Arbeitsvorbereitung ausgestellt <strong>und</strong> vom Schichtführer (Freischaltung) falls<br />

erfor<strong>der</strong>lich gegengezeichnet.<br />

5. Die Benutzung kraftwerkseigener Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong> ist nur mit<br />

Genehmigung <strong>der</strong> auftraggebenden Abteilung bzw. des Werkstattmeisters<br />

statthaft.<br />

6. Ausschachtungen, Gruben, Gräben, offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen<br />

usw. sind ausreichend gegen Hineinstürzen zu sichern.<br />

7. Im Freigelände <strong>und</strong> in Gebäuden sind zahlreiche Kabel- <strong>und</strong> Rohrleitungen<br />

verlegt. Vor Beginn von Stemm- o<strong>der</strong> Ausschachtungsarbeiten muß mit <strong>der</strong><br />

zuständigen Stelle <strong>der</strong> Arbeitsumfang festgelegt werden.<br />

8. Die Außerbetriebsetzung sowie Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme von<br />

Versorgungsleitungen darf nur durch sachk<strong>und</strong>ige GKW-Mitarbeiter<br />

vorgenommen werden.<br />

9. Gerüste dürfen nur nach schriftlicher Freigabe (Gerüst-Freigabeschein) benutzt<br />

werden. Je<strong>der</strong> Benutzer von Gerüsten <strong>und</strong> Leitern ist verpflichtet, sich durch<br />

Sichtkontrolle vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Bestehende Gerüste<br />

dürfen nicht eigenmächtig verän<strong>der</strong>t werden.<br />

10. Probealarm: An jedem Freitag wird um 12.00 Uhr <strong>zur</strong> Probe<br />

Kraftwerksalarm ausgelöst. Alle Mitarbeiter bleiben am Arbeitsplatz.<br />

11. Bei Blockalarm<br />

ertönt ein Sirenendauerton<br />

Sie haben sich unverzüglich bei Ihrem GKW-Ansprechpartner zu melden.<br />

Im Zweifelsfall begeben Sie sich <strong>zur</strong> Sammelstelle am Parkplatz<br />

Haupteingang (Pförtner).<br />

Bei Feueralarm<br />

ertönt ein schwellen<strong>der</strong> Dauerton<br />

Verhaltensregeln sind auf Seite 2 näher beschrieben.<br />

Bei Räumungsalarm<br />

ertönt ein unterbrochener Schwellton<br />

Alle im Kraftwerk sich aufhaltenden Personen (außer Schichtpersonal)<br />

haben sich unverzüglich <strong>zur</strong> Sammelstelle zu begeben <strong>und</strong> sich dort bei<br />

Ihren Vorgesetzten bzw. bei <strong>der</strong> Einsatzleitung zu melden.<br />

12. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung<br />

vorgeschrieben: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Brille usw. In beson<strong>der</strong>s<br />

gekennzeichneten Bereichen gilt außerdem die Pflicht zum Tragen von<br />

Gehörschutz.<br />

13. Zusätzliche Schutzvorschriften sind bei den Vorgesetzten zu erfragen <strong>und</strong> zu<br />

beachten. Die Ausstattung mit Schutzkleidung obliegt dem Bestellnehmer.<br />

14. Während <strong>der</strong> Dauer Ihrer Tätigkeit in unserem Werk gelten für Sie die<br />

Vorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften. Halten Sie Ordnung am<br />

Arbeitsplatz. Für alle durch Sie schuldhaft verursachten Schäden können Sie<br />

o<strong>der</strong> Ihr Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.<br />

15. Vorsicht bei Verletzungen. Versäumen Sie nie, nach einer Verletzung den<br />

Vorgesetzten Ihrer Firma zu verständigen. Unsere Erste-Hilfe-Organisation<br />

ist über Notruf 333 je<strong>der</strong>zeit für Sie zu erreichen.<br />

16. Müssen auf Dächern, Gerüsten o<strong>der</strong> sonstigen höhergelegenen<br />

Arbeitsplätzen Arbeiten ausgeführt werden, so sind alle beweglichen<br />

Gegenstände (Gasflaschen, Bretter, Isoliermaterial usw.) ausreichend zu<br />

sichern.<br />

17. Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen die zugehörigen Gefahrstoff-<br />

Betriebsanweisungen vorliegen. Sie werden vom betrieblichen Vorgesetzten<br />

erläutert <strong>und</strong> müssen von Ihnen unbedingt befolgt werden.<br />

18. Flaschenwagen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e brennbare, explosionsgefährliche Gase o<strong>der</strong><br />

Flüssigkeiten sind bei Schichtende wie<strong>der</strong> ordnungsgemäß außerhalb <strong>der</strong><br />

Werksgebäude zu lagern.<br />

19. Der Bestellnehmer ist verpflichtet, die benutzten Lager- <strong>und</strong> Arbeitsplätze<br />

sauber zu halten. Nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten sind die von ihm benutzten<br />

Bereiche zu säubern <strong>und</strong> die vom Bestellnehmer eingebrachten Abfallstoffe<br />

zu entsorgen.<br />

20. Für die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen ist von GKW gem.<br />

BGV A 1 ein Koordinator benannt. Dieser wird namentlich durch Aushang<br />

bekannt gemacht. Ansonsten wird diese Aufgabe vom Sicherheitsingenieur<br />

wahrgenommen (Tel.: -202).<br />

21. Träger von Herzschrittmachern dürfen die durch entsprechende<br />

Verbotszeichen gekennzeichneten Bereiche nicht betreten.<br />

22. Der Betrieb von Funktelefonen in gekennzeichneten Bereichen ist im<br />

Kraftwerk verboten.<br />

23. Des weiteren gilt unsere <strong>Baustellen</strong>ordnung.<br />

Bestehen Unklarheiten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Vorgesetzten. Dort<br />

finden Sie auch die vorgenannten Vorschriften.<br />

gez.: KRAFTWERKSLEITUNG<br />

GKW-A12-0XX007-001


Wichtige Rufnummern <strong>und</strong> Signale<br />

Abteilung Name Ruf-Nr.<br />

GKW-Weser 05706 / 399 – 0<br />

Schichtführer 451<br />

Schichtelektromeister 883<br />

Kraftwerkswarte 421 / 605<br />

Sanitäter 852<br />

Pforte / Vermittlung 501<br />

Kraftwerksleitung H. Baumeister 301<br />

Sekretariat Fr. Rohlfing 302<br />

Umwelt /Arbeitssicherheit H. Winhold 202<br />

Produktion H. Huk 305<br />

Prozeßüberwachung H. Schwarze/H. Winkler 323 / 657<br />

Labor H. Arldt 203<br />

Technik H. Horstschäfer 368<br />

Instandsetzung /Wartung H. Baumeister 301<br />

Abfallentsorgung H. Timmler<br />

H. Wilczynski<br />

1/673<br />

404<br />

Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />

Umweltschutz H. Winhold 202/865<br />

Brandschutzbeauftragter H. Sieker 665/898<br />

Meister H. Faber<br />

H. Funk<br />

H. Grolm<br />

H. Johanning<br />

H. Klingspohn, Th.<br />

H. Kretzschmar<br />

H. Lülf, A.<br />

H. Pape<br />

H. Rosahl<br />

H. Ruschmeyer<br />

H. Sasse<br />

H. Säger<br />

H. Schwarz<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Schicht<br />

Werkstatt<br />

Instandhaltung<br />

E/L-Technik<br />

Netze<br />

Labor<br />

H. Winkler<br />

H. Ziegler<br />

H. Liedtke<br />

H. Brinkmann<br />

H. Henke<br />

Fr. Nehl<br />

281/853<br />

385/855<br />

336/887<br />

691/896<br />

419/876<br />

380/889<br />

518/879<br />

420/891<br />

426/888<br />

374/854<br />

504/874<br />

647/877<br />

387/893<br />

657<br />

1/646<br />

1/722<br />

1/653<br />

394<br />

282<br />

Brandbekämpfung<br />

Verhalten bei Ausbruch eines Brandes<br />

Bei Ausbruch eines Brandes gilt als erster Gr<strong>und</strong>satz:<br />

„Ruhe bewahren – keine Panik“<br />

Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> sich in <strong>der</strong> Nähe eines ausbrechenden Brandes befindet, hat<br />

sofort alle Maßnahmen zu ergreifen, den Brand auf den Entstehungsherd<br />

zu begrenzen.<br />

Dazu gehört:<br />

• Bekämpfung des Brandes<br />

• Entfernung brennbarer Gegenstände aus dem Gefahrenbereich<br />

• Meldung des Feueralarms über Notruf 333 auf <strong>der</strong><br />

Kraftwerkswarte<br />

• Anschließend bzw. bei Gefahr begeben Sie sich <strong>zur</strong> Sammelstelle<br />

(Pförtner Haupteingang) <strong>und</strong> melden sich bei Ihrem GKW-<br />

Ansprechpartner (Meister)<br />

Im Brandfalle sind keine Aufzüge, son<strong>der</strong>n die Fluchttreppenhäuser ins<br />

Freie zu benutzen.<br />

• Die Türen zu den Fluchttreppenhäusern sowie die<br />

gekennzeichneten Brandschutztüren sind geschlossen zu halten.<br />

• Aufzüge <strong>und</strong> Eingänge sind für die Rettungsmaßnahmen<br />

freizuhalten.<br />

• Fenster <strong>und</strong> Türen sind zu schließen.<br />

• Klimaanlagen sind, soweit möglich, auszuschalten.<br />

Brandverhütung<br />

Verkehr- <strong>und</strong> Fluchtwege;<br />

Brandschutztüren<br />

• Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sind dauernd in Ihrer ganzen Breite<br />

freizuhalten.<br />

• Es ist verboten, diese Wege auch nur vorübergehend als<br />

Abstellplatz zu benutzen.<br />

• Alle Türen, die zu Treppenräumen <strong>und</strong> Fluchtwegen führen,<br />

dürfen nicht zugestellt werden.<br />

Brandschutztüren sind geschlossen zu halten.<br />

Feuergefährdete Bereiche<br />

• Bei Schweiß- o<strong>der</strong> Brennarbeiten ist <strong>der</strong> unkontrollierte<br />

Funkenflug zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

• Im Maschinenhaus (Bereich Generator <strong>und</strong> –Dichtölanlagen), <strong>der</strong><br />

zentralen H 2-Versorgung, dem Ammoniaklager, den<br />

Bekohlungsanlagen, den Mahlanlagen, den Tankanlagen <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Tankstelle besteht wegen möglicher Explosions- bzw. Feuergefahr<br />

das Verbot, mit offenem Feuer zu hantieren (Rauchverbot,<br />

Schweiß- <strong>und</strong> Schleifverbot usw.). Werden vorstehend aufgeführte<br />

Arbeiten erfor<strong>der</strong>lich, ist eine Arbeitserlaubnis entsprechend Abs.<br />

4 einzuholen.<br />

Umweltschutz<br />

Gewässerschutz / Gefahrstoffe<br />

Werden vom Bestellnehmer im Rahmen einer Gewerkabwicklung<br />

wassergefährdende Stoffe verarbeitet, verwendet o<strong>der</strong> zwischengelagert,<br />

so sind die einschlägigen Vorschriften z. B. des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Chemiekaliengesetzes umzusetzen.<br />

Es sind Maßnahmen zu treffen, die das Eindringen wassergefährden<strong>der</strong><br />

Stoffe in das Erdreich o<strong>der</strong> die Kanalisation verhin<strong>der</strong>n. Abfüllplätze<br />

<strong>und</strong> Bereitstellungslager sind mittels Auffangwannen zu sichern.<br />

Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind arbeitsplatzbezogene<br />

Betriebsanweisungen gemäß § 20 GefStoffV zu erstellen <strong>und</strong> am<br />

Einsatzort vorzuhalten.<br />

Der Einsatz von gefährlichen Stoffen ist den zuständigen GKW-Stellen<br />

für Umweltschutz <strong>und</strong> Arbeitssicherheit vorausschauend anzuzeigen!<br />

Abfallentsorgung /-verwertung<br />

Verantwortlich für die sachgerechte Entsorgung von Abfällen <strong>und</strong> dem<br />

hiermit verb<strong>und</strong>enen Verwaltungsaufwand ist gemäß KrW-/AbfG <strong>der</strong><br />

jeweilige Abfalle rzeuger (GKW bzw. Auftragnehmer).<br />

Dieser ist gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, anfallende Abfälle nach Abfallarten<br />

in dafür geeignete Behältnisse zu sortieren, so daß ein möglichst hoher<br />

Verwertungsgrad daraus resultiert (GKW-Abfallsammelstelle).<br />

Für überwachungsbedürftige bzw. beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />

Abfälle sind hinsichtlich <strong>der</strong>en Verwaltung erweiterte Vorschriften in<br />

Form von Deklarations-, Nachweis- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />

gegenüber den beteiligten Behörden zu beachten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />

Werden auf dem GKW-Betriebsgelände Abfälle <strong>zur</strong> Abholung<br />

bereitgestellt, so ist auch GKW <strong>der</strong> Erzeuger dieser Abfälle. Dies gilt<br />

auch für Fälle, in denen <strong>der</strong> Bestellnehmer im Rahmen einer<br />

Gewerkverrichtung aus GKW-Inventar Teile ausbaut, die<br />

funktionsunfähig geworden sind bzw. nicht länger eingesetzt <strong>und</strong><br />

entsorgt werden sollen.<br />

Ausnahme:<br />

Wird ein Bestellnehmer mit eigenen Mitteln auf GKW-Betriebsgelände<br />

tätig <strong>und</strong> macht diese eigenen Mittel während einer Gewerkabwicklung<br />

entsorgungspflichtig, so ist <strong>der</strong> Bestellnehmer für diese Stoffe <strong>der</strong><br />

Abfallerzeuger. Das heißt vom Bestellnehmer eingesetzte Stoffe, die als<br />

Abfall enden, müssen vom Bestellnehmer entsorgt werden.<br />

Das Entstehen eines Abfallaufkommens ist den zuständigen GKW-Stellen für<br />

Umweltschutz <strong>und</strong> Abfallentsorgung vorausschauend anzuzeigen.<br />

Firma: ......................................................<br />

Name: ......................................................<br />

Bauleiter: ......................................................<br />

Datum: .......................................................<br />

Unterschrift: ......................................................<br />

GKW-A12-0XX007-001


Anlage 7

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