"Anlagen zur Baustellen- und Arbeitsordnung der ...
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Baustromversorgung<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH<br />
1. Versorgung von <strong>Baustellen</strong> mit elektrischer Energie<br />
Anlage 4<br />
Bl. 1 von 2<br />
Für die Durchführung von Bau- o<strong>der</strong> Montagearbeiten stellt das Gemeinschaftkraftwerk Weser<br />
(GKW) dem Auftragnehmer auf dem Gelände <strong>und</strong> in den Gebäuden (nicht außerhalb <strong>der</strong><br />
GKW-Gr<strong>und</strong>stücke) die elektrische Energie mit einer Spannung von 400 V, 50 Hz, L 1, L 2, L<br />
3, PEN Nullung für den Auftragnehmer kostenlos ab Baustromanschluß zu Verfügung.<br />
Baustromanschlüsse sind unter Angabe des Anschlußwertes beim GKW rechtzeitig<br />
anzumelden.<br />
Der Auftragnehmer hat dafür die erfor<strong>der</strong>lichen Baustromversorgungsanlagen<br />
(Baustromverteiler), die Einspeisekabel <strong>und</strong> die Erdungsvorrichtungen beizustellen.<br />
Es werden nur Versorgungsanlagen mit Fehlerstrom (Fi) Schutzschaltung entsprechend den<br />
letztgültigen VDE-Vorschriften 0100 <strong>und</strong> 0612 zugelassen.<br />
Der Auftragnehmer stellt die Verteiler auf <strong>und</strong> verlegt die Einspeisekabel bis zu einem vom<br />
GKW zugewiesenen Anschlußpunkt. Die Kabel sind im Bereich von Bautätigkeiten gegen<br />
mechanische Beschädigungen zu schützen.<br />
Der Auftragnehmer erhält nur dann einen Elt-Anschluß, wenn seine beigestellten Elt-<br />
Versorgungsanlagen den v.g. Vorschriften entsprechen.<br />
Das GKW o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte schließen die Einspeisekabel <strong>und</strong> das Erdpotentional an<br />
beiden Seiten an, nehmen den Verteiler in Betrieb <strong>und</strong> prüfen an einer Stelle im Verteiler die<br />
Schutzfunktion.<br />
Die Funktionsfähigkeit, Unterhaltung <strong>und</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> vom Auftragnehmer<br />
beigestellten Elt-Versorgungseinrichtungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Jede<br />
eigenmächtige Än<strong>der</strong>ung des Anschlusses an den Anschlußstellen des GKW ist dem<br />
Auftragnehmer gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt. Jede vom Auftragnehmer gewünschte Än<strong>der</strong>ung des<br />
Anschlusses ist dem GKW mitzuteilen.<br />
GKW-A12-0XX005-001