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"Anlagen zur Baustellen- und Arbeitsordnung der ...

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Anerkennungserklärung<br />

BGV A1 § 6<br />

K O O R D I N A T O R -Festlegung<br />

gem. Gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV)<br />

Der Auftragnehmer, Firma ____________________________________________<br />

Geschäftsbereich: __________________________________<br />

nachfolgend AN benannt, ordnungsgemäß vertreten durch<br />

Herrn ____________________________________________________________<br />

anerkennt:<br />

- daß <strong>der</strong> GKW-Mitarbeiter-Beauftragte Herr _____________________________<br />

die Arbeiten des AN mit Arbeiten des GKW sowie den Arbeiten <strong>der</strong><br />

Firmen _________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

Anlage 3<br />

koordiniert, um eine mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Soweit es für die<br />

Sicherheit erfor<strong>der</strong>lich ist, hat <strong>der</strong> Koordinator Weisungsbefugnis auch gegenüber<br />

Mitarbeitern des AN. Diese sind entsprechend zu unterrichten<br />

- daß sich die Bau- / Einsatzleitung des AN vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten mit dem<br />

Koordinator in Verbindung zu setzen hat <strong>und</strong> auch während <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Arbeiten Kontakt hält.<br />

- daß die Weisungsbefugnis des Koordinators gegenüber den Mitarbeitern des AN die<br />

verantwortlichen Vorgesetzten des AN nicht von ihrer Verantwortung (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Aufsichtspflicht, Einhaltung <strong>der</strong> UVV, Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Brandschutz) gegenüber<br />

den eigenen Mitarbeitern entbindet.<br />

- daß die entsandten Mitarbeiter alles tun, um eine Gefährdung von Personen <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong>,<br />

die durch ihre Tätigkeit gegeben sein kann, zu vermeiden.<br />

___________________, den _______________ ____________________<br />

(Unterschrift)<br />

____________________<br />

(Firmenstempel)<br />

GKW-A12-0XX004-001

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