"Anlagen zur Baustellen- und Arbeitsordnung der ...
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Fragebogen <strong>zur</strong> "Sicherheit auf <strong>der</strong> Baustelle"<br />
Anlage 1<br />
Firma: ________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________<br />
Auftrag: ________________________________________________________<br />
1.1 Bau- / Einsatzleiter<br />
Name des Verantwortlichen auf <strong>der</strong> Baustelle:<br />
________________________________________________________<br />
Private Anschrift / Bau- / Einsatzleiter<br />
________________________________________________________<br />
Telefon: _________________________________________________<br />
1.2 Stellv. Bau- / Einsatzleiter<br />
Name des Verantwortlichen<br />
________________________________________________________<br />
Private Anschrift / Stellv. Bau- / Einsatzleiter<br />
________________________________________________________<br />
Telefon: _________________________________________________<br />
2. Ansprechpartner im Stammhaus<br />
Name: __________________________________________________<br />
Anschrift: _______________________________________________<br />
Telefon: ________________________________________________<br />
3. Zuständige Berufsgenossenschaft<br />
Name: _________________________________________________<br />
Telefon: ________________________________________________<br />
Mitgl.-Nr.: ______________________________________________<br />
4. Haftpflichtversicherung <strong>der</strong> Firma<br />
Anschrift <strong>der</strong> Versicherung<br />
_______________________________________________________<br />
Telefon: ________________________________________________<br />
Mitgl.-Nr.: ______________________________________________<br />
Höhe d. Haftpflicht-Vers.: __________________________________<br />
GKW-A12-0XX002-001
V E R P F L I C H T U N G<br />
Anlage 2<br />
Die Firma: __________________________________________________________________<br />
teilte in Ihrem Schreiben vom ___________ mündlich durch Herrn _____________________<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH mit, daß Herr _____________________________<br />
geb. am ______________ in _____________________, wohnhaft in ___________________<br />
als ihr verantwortlicher Bauleiter, Polier, Monteur __________________________________<br />
des Geschäftsbereiches<br />
___________________________________________________________________________<br />
für den Zeitraum von _____________________ bis ________________________<br />
eingesetzt wurde <strong>und</strong> fachlich befähigt ist, die ihm übertragenen Obliegenheiten<br />
durchzuführen.<br />
Ich, <strong>der</strong> Unterzeichnende, übernehme nunmehr diese Geschäfte.<br />
Innerhalb meines Geschäftsbereiches bin ich für die Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen<br />
Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft sowie <strong>der</strong> Gewerbe- <strong>und</strong> Bauordnung<br />
verantwortlich. Die <strong>Baustellen</strong>ordnung mit <strong>Anlagen</strong> habe ich erhalten.<br />
Ich bin insbeson<strong>der</strong>e darauf hingewiesen worden, daß das Tragen von Schutzhelm <strong>und</strong><br />
Sicherheitsschuhen auf dem Kraftwerksgelände Pflicht ist.<br />
Ich werde meine Mitarbeiter über die Vorschriften unterrichten <strong>und</strong> ihnen die Anweisungen <strong>der</strong><br />
<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Arbeitsordnung</strong> <strong>zur</strong> Kenntnis bringen.<br />
_________________________, den _____________ ___________________<br />
(Unterschrift)<br />
___________________<br />
(Firmenstempel)<br />
GKW-A12-0XX003-001
Anerkennungserklärung<br />
BGV A1 § 6<br />
K O O R D I N A T O R -Festlegung<br />
gem. Gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV)<br />
Der Auftragnehmer, Firma ____________________________________________<br />
Geschäftsbereich: __________________________________<br />
nachfolgend AN benannt, ordnungsgemäß vertreten durch<br />
Herrn ____________________________________________________________<br />
anerkennt:<br />
- daß <strong>der</strong> GKW-Mitarbeiter-Beauftragte Herr _____________________________<br />
die Arbeiten des AN mit Arbeiten des GKW sowie den Arbeiten <strong>der</strong><br />
Firmen _________________________________________________________<br />
_________________________________________________________<br />
Anlage 3<br />
koordiniert, um eine mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Soweit es für die<br />
Sicherheit erfor<strong>der</strong>lich ist, hat <strong>der</strong> Koordinator Weisungsbefugnis auch gegenüber<br />
Mitarbeitern des AN. Diese sind entsprechend zu unterrichten<br />
- daß sich die Bau- / Einsatzleitung des AN vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten mit dem<br />
Koordinator in Verbindung zu setzen hat <strong>und</strong> auch während <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Arbeiten Kontakt hält.<br />
- daß die Weisungsbefugnis des Koordinators gegenüber den Mitarbeitern des AN die<br />
verantwortlichen Vorgesetzten des AN nicht von ihrer Verantwortung (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Aufsichtspflicht, Einhaltung <strong>der</strong> UVV, Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Brandschutz) gegenüber<br />
den eigenen Mitarbeitern entbindet.<br />
- daß die entsandten Mitarbeiter alles tun, um eine Gefährdung von Personen <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong>,<br />
die durch ihre Tätigkeit gegeben sein kann, zu vermeiden.<br />
___________________, den _______________ ____________________<br />
(Unterschrift)<br />
____________________<br />
(Firmenstempel)<br />
GKW-A12-0XX004-001
Baustromversorgung<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH<br />
1. Versorgung von <strong>Baustellen</strong> mit elektrischer Energie<br />
Anlage 4<br />
Bl. 1 von 2<br />
Für die Durchführung von Bau- o<strong>der</strong> Montagearbeiten stellt das Gemeinschaftkraftwerk Weser<br />
(GKW) dem Auftragnehmer auf dem Gelände <strong>und</strong> in den Gebäuden (nicht außerhalb <strong>der</strong><br />
GKW-Gr<strong>und</strong>stücke) die elektrische Energie mit einer Spannung von 400 V, 50 Hz, L 1, L 2, L<br />
3, PEN Nullung für den Auftragnehmer kostenlos ab Baustromanschluß zu Verfügung.<br />
Baustromanschlüsse sind unter Angabe des Anschlußwertes beim GKW rechtzeitig<br />
anzumelden.<br />
Der Auftragnehmer hat dafür die erfor<strong>der</strong>lichen Baustromversorgungsanlagen<br />
(Baustromverteiler), die Einspeisekabel <strong>und</strong> die Erdungsvorrichtungen beizustellen.<br />
Es werden nur Versorgungsanlagen mit Fehlerstrom (Fi) Schutzschaltung entsprechend den<br />
letztgültigen VDE-Vorschriften 0100 <strong>und</strong> 0612 zugelassen.<br />
Der Auftragnehmer stellt die Verteiler auf <strong>und</strong> verlegt die Einspeisekabel bis zu einem vom<br />
GKW zugewiesenen Anschlußpunkt. Die Kabel sind im Bereich von Bautätigkeiten gegen<br />
mechanische Beschädigungen zu schützen.<br />
Der Auftragnehmer erhält nur dann einen Elt-Anschluß, wenn seine beigestellten Elt-<br />
Versorgungsanlagen den v.g. Vorschriften entsprechen.<br />
Das GKW o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte schließen die Einspeisekabel <strong>und</strong> das Erdpotentional an<br />
beiden Seiten an, nehmen den Verteiler in Betrieb <strong>und</strong> prüfen an einer Stelle im Verteiler die<br />
Schutzfunktion.<br />
Die Funktionsfähigkeit, Unterhaltung <strong>und</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> vom Auftragnehmer<br />
beigestellten Elt-Versorgungseinrichtungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Jede<br />
eigenmächtige Än<strong>der</strong>ung des Anschlusses an den Anschlußstellen des GKW ist dem<br />
Auftragnehmer gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt. Jede vom Auftragnehmer gewünschte Än<strong>der</strong>ung des<br />
Anschlusses ist dem GKW mitzuteilen.<br />
GKW-A12-0XX005-001
Anlage 4<br />
Bl. 2 von 2<br />
Die gesamte Elektroausrüstung <strong>der</strong> Baumaschinen, Montageeinrichtungen, Werkzeuge <strong>und</strong><br />
Beleuchtungsanlagen des Auftragnehmers muß den gültigen VDE-Vorschriften <strong>und</strong><br />
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft, insbeson<strong>der</strong>e VBG 1 u.<br />
4 entsprechen.<br />
Arbeiten an den auftragnehmereigenen <strong>Anlagen</strong> dürfen nur von einer Elektrofachkraft<br />
ausgeführt werden. Die <strong>Anlagen</strong> müssen vom Auftragnehmer laufend überwacht <strong>und</strong> auf die<br />
Wirksamkeit <strong>der</strong> Schutzeinrichtungen geprüft werden. Die <strong>Anlagen</strong> müssen mit den<br />
vorschriftsmäßigen Warnschil<strong>der</strong>n ausgerüstet sein.<br />
Der Auftragnehmer ist gehalten, im Rahmen <strong>der</strong> technischen Möglichkeiten Dritten gegenüber<br />
den Elt-Anschluß an seinen Baustromverteiler zu gestatten.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Baustraßen <strong>und</strong> in den Gebäuden sorgt GKW für ausreichende<br />
Allgemeinbeleuchtung.<br />
Für Arbeitsplatzbeleuchtung hat <strong>der</strong> Auftragnehmer Sorge zu tragen.<br />
2. Bedingungen für die Baustromabnehmer<br />
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dem Beauftragten des GKW je<strong>der</strong>zeit<br />
Zutritt zu seinen <strong>Baustellen</strong>einrichtungen <strong>und</strong> des ordnungsgemäßen Energiebezuges zu<br />
gestatten.<br />
Bei nicht ordnungsgemäßem Aufbau o<strong>der</strong> Betrieb seines Anschlusses sowie bei Eingriffen in<br />
die GKW-Baustromversorgung ist GKW berechtigt, diesen Teil <strong>der</strong> Baustromversorgung zu<br />
sperren. Terminverzögerungen können hierdurch nicht begründet werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haftet GKW nicht für Störungen in <strong>der</strong> Stromversorgung, sie wird jedoch<br />
je<strong>der</strong>zeit bemüht sein, einen evtl. Ausfall so schnell wie möglich zu beheben.<br />
Soweit Störungen an Versorgungs- o<strong>der</strong> Beleuchtungsanlagen des GKW vom Auftragnehmer<br />
o<strong>der</strong> einem von ihm Beauftragten verursacht werden, ist <strong>der</strong> Auftragnehmer gehalten,<br />
Hilfskräfte <strong>zur</strong> Störungsbehebung kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Die dafür anfallenden<br />
Aufwendungen des GKW werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Störungen im<br />
Baustromnetz des GKW sind unverzüglich dem GKW mitzuteilen.<br />
GKW-A12-0XX005-001
Anlage 5 Mitarbeiter Wochen - Übersicht (Fremdfirmen)<br />
(siehe S. 17 <strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> Arbeitsanordnung)<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Firma:<br />
Abteilung:<br />
Zuständige GKW - Abteilung:<br />
KW<br />
Uhrzeit von - bis<br />
Name Einsatzort Aufsicht, Name Funktion* GKW<br />
Ausweis - Nr.<br />
Unterschrift: Unterschrift, GKW:<br />
(Fremdfirma) (Ing. / Meister)<br />
* Funktion: B Bauleiter F Fachhandwerker<br />
M Meister H Helfer<br />
V Vorhandwerker St Stellv. d. Bauleiters<br />
GKW-A12-0XX006-001
Anlage 5a Mitarbeiter Wochenende - Übersicht (Fremdfirmen)<br />
(siehe S. 17 <strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> Arbeitsanordnung)<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Firma:<br />
Abteilung:<br />
Zuständige GKW - Abteilung:<br />
Samstag, den<br />
Uhrzeit von - bis<br />
Sonntag, den<br />
Uhrzeit von - bis<br />
Name Einsatzort Aufsicht, Name Funktion* GKW<br />
Ausweis - Nr.<br />
Unterschrift: Unterschrift, GKW:<br />
(Fremdfirma) (Ing. / Meister)<br />
* Funktion: B Bauleiter F Fachhandwerker<br />
M Meister H Helfer<br />
V Vorhandwerker St Stellv. d. Bauleiters<br />
GKW-A12-0XX006-001
Anlage 6<br />
Informationen zum Verhalten<br />
im Kraftwerk<br />
Gemeinschaftskraftwerk Weser<br />
Merkblatt für GKW-Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> Fremdfirmen-Mitarbeiter<br />
Während Ihrer Tätigkeit im Gemeinschaftskraftwerk Weser bleiben Sie mit allen Rechten<br />
<strong>und</strong> Pflichten Mitarbeiter Ihres Arbeitgebers.<br />
Im Gemeinschaftskraftwerk Weser ist für Sie zuständig:<br />
Herr:<br />
Tel.:<br />
Rufempfänger:<br />
Er hat die einwandfreie Durchführung Ihres Auftrages/Arbeiten zu überwachen <strong>und</strong> ist<br />
verpflichtet, die Einhaltung <strong>der</strong> nachfolgenden Anordnung sicherzustellen.<br />
Notruf: 333 (Allgemein)<br />
Unfallmeldung:<br />
1. Wer <strong>der</strong> Meldende ist.... Name/Tel.-Nummer<br />
2. Was passiert ist..... Art des Unfalls<br />
3. Wo es passiert ist .... Gebäude, Stockwerk, Raum<br />
4. Wieviel Personen sind verletzt .. Verletzungsarten<br />
5. Wann ist es passiert.... Zeit des Geschehens/Meldens<br />
Räumungsalarm: 30 Sek. Sirenen Schwellton<br />
(Sammelstelle Parkplatz/Verwaltungsgebäude)<br />
1. Sie haben sich täglich beim Betreten <strong>und</strong> beim Verlassen unseres<br />
Werksgeländes beim Pförtner am Haupteinang an- bzw. abzumelden<br />
(Zeiterfassung). Anordnungen <strong>der</strong> Pförtner ist Folge zu leisten. Sie sind<br />
verpflichtet, sich täglich bei Arbeitsbeginn bei dem für Sie zuständigen<br />
vorgenannten Vorgesetzten zu melden.<br />
2. Das Rauchen auf dem Werksgelände ist in den gekennzeichneten Bereichen<br />
verboten.<br />
3. Personen, die unter dem Einfluß von Alkohol o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en berauschenden<br />
Mitteln stehen, dürfen das Werksgelände nicht betreten o<strong>der</strong> sich dort<br />
aufhalten. Vorgesetzte haben die Berechtigung, solche Personen vom<br />
Werksgelände zu entfernen.<br />
4. Informationen zum Verhalten im Kraftwerk<br />
Folgende Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Freigabe (Arbeitserlaubnis)<br />
begonnen werden.<br />
Eine Arbeitserlaubnis ist notwendig:<br />
Bei Arbeiten<br />
- in elektrischen <strong>Anlagen</strong> o<strong>der</strong><br />
- an elektrischen Betriebsteilen<br />
- an beweglichen Maschinen o<strong>der</strong> Maschinenteilen<br />
- an unter Druck stehenden, heißes Medium führenden <strong>Anlagen</strong> o<strong>der</strong><br />
<strong>Anlagen</strong>teilen<br />
- in Feuerungsräumen<br />
- in Rauchgaskanälen<br />
- in engen Räumen<br />
a) Befahrung allgemein<br />
b) Befahrung für Feuerarbeiten bei Feuer- <strong>und</strong> Explosionsgefahr<br />
<strong>und</strong> bei Heißarbeiten<br />
Und bei Heißarbeiten allgemeiner Art.<br />
Der Arbeitserlaubnisschein wird von <strong>der</strong> Abtlg. Technik<br />
/Arbeitsvorbereitung ausgestellt <strong>und</strong> vom Schichtführer (Freischaltung) falls<br />
erfor<strong>der</strong>lich gegengezeichnet.<br />
5. Die Benutzung kraftwerkseigener Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong> ist nur mit<br />
Genehmigung <strong>der</strong> auftraggebenden Abteilung bzw. des Werkstattmeisters<br />
statthaft.<br />
6. Ausschachtungen, Gruben, Gräben, offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen<br />
usw. sind ausreichend gegen Hineinstürzen zu sichern.<br />
7. Im Freigelände <strong>und</strong> in Gebäuden sind zahlreiche Kabel- <strong>und</strong> Rohrleitungen<br />
verlegt. Vor Beginn von Stemm- o<strong>der</strong> Ausschachtungsarbeiten muß mit <strong>der</strong><br />
zuständigen Stelle <strong>der</strong> Arbeitsumfang festgelegt werden.<br />
8. Die Außerbetriebsetzung sowie Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme von<br />
Versorgungsleitungen darf nur durch sachk<strong>und</strong>ige GKW-Mitarbeiter<br />
vorgenommen werden.<br />
9. Gerüste dürfen nur nach schriftlicher Freigabe (Gerüst-Freigabeschein) benutzt<br />
werden. Je<strong>der</strong> Benutzer von Gerüsten <strong>und</strong> Leitern ist verpflichtet, sich durch<br />
Sichtkontrolle vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Bestehende Gerüste<br />
dürfen nicht eigenmächtig verän<strong>der</strong>t werden.<br />
10. Probealarm: An jedem Freitag wird um 12.00 Uhr <strong>zur</strong> Probe<br />
Kraftwerksalarm ausgelöst. Alle Mitarbeiter bleiben am Arbeitsplatz.<br />
11. Bei Blockalarm<br />
ertönt ein Sirenendauerton<br />
Sie haben sich unverzüglich bei Ihrem GKW-Ansprechpartner zu melden.<br />
Im Zweifelsfall begeben Sie sich <strong>zur</strong> Sammelstelle am Parkplatz<br />
Haupteingang (Pförtner).<br />
Bei Feueralarm<br />
ertönt ein schwellen<strong>der</strong> Dauerton<br />
Verhaltensregeln sind auf Seite 2 näher beschrieben.<br />
Bei Räumungsalarm<br />
ertönt ein unterbrochener Schwellton<br />
Alle im Kraftwerk sich aufhaltenden Personen (außer Schichtpersonal)<br />
haben sich unverzüglich <strong>zur</strong> Sammelstelle zu begeben <strong>und</strong> sich dort bei<br />
Ihren Vorgesetzten bzw. bei <strong>der</strong> Einsatzleitung zu melden.<br />
12. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung<br />
vorgeschrieben: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Brille usw. In beson<strong>der</strong>s<br />
gekennzeichneten Bereichen gilt außerdem die Pflicht zum Tragen von<br />
Gehörschutz.<br />
13. Zusätzliche Schutzvorschriften sind bei den Vorgesetzten zu erfragen <strong>und</strong> zu<br />
beachten. Die Ausstattung mit Schutzkleidung obliegt dem Bestellnehmer.<br />
14. Während <strong>der</strong> Dauer Ihrer Tätigkeit in unserem Werk gelten für Sie die<br />
Vorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften. Halten Sie Ordnung am<br />
Arbeitsplatz. Für alle durch Sie schuldhaft verursachten Schäden können Sie<br />
o<strong>der</strong> Ihr Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.<br />
15. Vorsicht bei Verletzungen. Versäumen Sie nie, nach einer Verletzung den<br />
Vorgesetzten Ihrer Firma zu verständigen. Unsere Erste-Hilfe-Organisation<br />
ist über Notruf 333 je<strong>der</strong>zeit für Sie zu erreichen.<br />
16. Müssen auf Dächern, Gerüsten o<strong>der</strong> sonstigen höhergelegenen<br />
Arbeitsplätzen Arbeiten ausgeführt werden, so sind alle beweglichen<br />
Gegenstände (Gasflaschen, Bretter, Isoliermaterial usw.) ausreichend zu<br />
sichern.<br />
17. Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen die zugehörigen Gefahrstoff-<br />
Betriebsanweisungen vorliegen. Sie werden vom betrieblichen Vorgesetzten<br />
erläutert <strong>und</strong> müssen von Ihnen unbedingt befolgt werden.<br />
18. Flaschenwagen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e brennbare, explosionsgefährliche Gase o<strong>der</strong><br />
Flüssigkeiten sind bei Schichtende wie<strong>der</strong> ordnungsgemäß außerhalb <strong>der</strong><br />
Werksgebäude zu lagern.<br />
19. Der Bestellnehmer ist verpflichtet, die benutzten Lager- <strong>und</strong> Arbeitsplätze<br />
sauber zu halten. Nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten sind die von ihm benutzten<br />
Bereiche zu säubern <strong>und</strong> die vom Bestellnehmer eingebrachten Abfallstoffe<br />
zu entsorgen.<br />
20. Für die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen ist von GKW gem.<br />
BGV A 1 ein Koordinator benannt. Dieser wird namentlich durch Aushang<br />
bekannt gemacht. Ansonsten wird diese Aufgabe vom Sicherheitsingenieur<br />
wahrgenommen (Tel.: -202).<br />
21. Träger von Herzschrittmachern dürfen die durch entsprechende<br />
Verbotszeichen gekennzeichneten Bereiche nicht betreten.<br />
22. Der Betrieb von Funktelefonen in gekennzeichneten Bereichen ist im<br />
Kraftwerk verboten.<br />
23. Des weiteren gilt unsere <strong>Baustellen</strong>ordnung.<br />
Bestehen Unklarheiten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Vorgesetzten. Dort<br />
finden Sie auch die vorgenannten Vorschriften.<br />
gez.: KRAFTWERKSLEITUNG<br />
GKW-A12-0XX007-001
Wichtige Rufnummern <strong>und</strong> Signale<br />
Abteilung Name Ruf-Nr.<br />
GKW-Weser 05706 / 399 – 0<br />
Schichtführer 451<br />
Schichtelektromeister 883<br />
Kraftwerkswarte 421 / 605<br />
Sanitäter 852<br />
Pforte / Vermittlung 501<br />
Kraftwerksleitung H. Baumeister 301<br />
Sekretariat Fr. Rohlfing 302<br />
Umwelt /Arbeitssicherheit H. Winhold 202<br />
Produktion H. Huk 305<br />
Prozeßüberwachung H. Schwarze/H. Winkler 323 / 657<br />
Labor H. Arldt 203<br />
Technik H. Horstschäfer 368<br />
Instandsetzung /Wartung H. Baumeister 301<br />
Abfallentsorgung H. Timmler<br />
H. Wilczynski<br />
1/673<br />
404<br />
Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />
Umweltschutz H. Winhold 202/865<br />
Brandschutzbeauftragter H. Sieker 665/898<br />
Meister H. Faber<br />
H. Funk<br />
H. Grolm<br />
H. Johanning<br />
H. Klingspohn, Th.<br />
H. Kretzschmar<br />
H. Lülf, A.<br />
H. Pape<br />
H. Rosahl<br />
H. Ruschmeyer<br />
H. Sasse<br />
H. Säger<br />
H. Schwarz<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Schicht<br />
Werkstatt<br />
Instandhaltung<br />
E/L-Technik<br />
Netze<br />
Labor<br />
H. Winkler<br />
H. Ziegler<br />
H. Liedtke<br />
H. Brinkmann<br />
H. Henke<br />
Fr. Nehl<br />
281/853<br />
385/855<br />
336/887<br />
691/896<br />
419/876<br />
380/889<br />
518/879<br />
420/891<br />
426/888<br />
374/854<br />
504/874<br />
647/877<br />
387/893<br />
657<br />
1/646<br />
1/722<br />
1/653<br />
394<br />
282<br />
Brandbekämpfung<br />
Verhalten bei Ausbruch eines Brandes<br />
Bei Ausbruch eines Brandes gilt als erster Gr<strong>und</strong>satz:<br />
„Ruhe bewahren – keine Panik“<br />
Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> sich in <strong>der</strong> Nähe eines ausbrechenden Brandes befindet, hat<br />
sofort alle Maßnahmen zu ergreifen, den Brand auf den Entstehungsherd<br />
zu begrenzen.<br />
Dazu gehört:<br />
• Bekämpfung des Brandes<br />
• Entfernung brennbarer Gegenstände aus dem Gefahrenbereich<br />
• Meldung des Feueralarms über Notruf 333 auf <strong>der</strong><br />
Kraftwerkswarte<br />
• Anschließend bzw. bei Gefahr begeben Sie sich <strong>zur</strong> Sammelstelle<br />
(Pförtner Haupteingang) <strong>und</strong> melden sich bei Ihrem GKW-<br />
Ansprechpartner (Meister)<br />
Im Brandfalle sind keine Aufzüge, son<strong>der</strong>n die Fluchttreppenhäuser ins<br />
Freie zu benutzen.<br />
• Die Türen zu den Fluchttreppenhäusern sowie die<br />
gekennzeichneten Brandschutztüren sind geschlossen zu halten.<br />
• Aufzüge <strong>und</strong> Eingänge sind für die Rettungsmaßnahmen<br />
freizuhalten.<br />
• Fenster <strong>und</strong> Türen sind zu schließen.<br />
• Klimaanlagen sind, soweit möglich, auszuschalten.<br />
Brandverhütung<br />
Verkehr- <strong>und</strong> Fluchtwege;<br />
Brandschutztüren<br />
• Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sind dauernd in Ihrer ganzen Breite<br />
freizuhalten.<br />
• Es ist verboten, diese Wege auch nur vorübergehend als<br />
Abstellplatz zu benutzen.<br />
• Alle Türen, die zu Treppenräumen <strong>und</strong> Fluchtwegen führen,<br />
dürfen nicht zugestellt werden.<br />
Brandschutztüren sind geschlossen zu halten.<br />
Feuergefährdete Bereiche<br />
• Bei Schweiß- o<strong>der</strong> Brennarbeiten ist <strong>der</strong> unkontrollierte<br />
Funkenflug zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
• Im Maschinenhaus (Bereich Generator <strong>und</strong> –Dichtölanlagen), <strong>der</strong><br />
zentralen H 2-Versorgung, dem Ammoniaklager, den<br />
Bekohlungsanlagen, den Mahlanlagen, den Tankanlagen <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Tankstelle besteht wegen möglicher Explosions- bzw. Feuergefahr<br />
das Verbot, mit offenem Feuer zu hantieren (Rauchverbot,<br />
Schweiß- <strong>und</strong> Schleifverbot usw.). Werden vorstehend aufgeführte<br />
Arbeiten erfor<strong>der</strong>lich, ist eine Arbeitserlaubnis entsprechend Abs.<br />
4 einzuholen.<br />
Umweltschutz<br />
Gewässerschutz / Gefahrstoffe<br />
Werden vom Bestellnehmer im Rahmen einer Gewerkabwicklung<br />
wassergefährdende Stoffe verarbeitet, verwendet o<strong>der</strong> zwischengelagert,<br />
so sind die einschlägigen Vorschriften z. B. des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Chemiekaliengesetzes umzusetzen.<br />
Es sind Maßnahmen zu treffen, die das Eindringen wassergefährden<strong>der</strong><br />
Stoffe in das Erdreich o<strong>der</strong> die Kanalisation verhin<strong>der</strong>n. Abfüllplätze<br />
<strong>und</strong> Bereitstellungslager sind mittels Auffangwannen zu sichern.<br />
Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind arbeitsplatzbezogene<br />
Betriebsanweisungen gemäß § 20 GefStoffV zu erstellen <strong>und</strong> am<br />
Einsatzort vorzuhalten.<br />
Der Einsatz von gefährlichen Stoffen ist den zuständigen GKW-Stellen<br />
für Umweltschutz <strong>und</strong> Arbeitssicherheit vorausschauend anzuzeigen!<br />
Abfallentsorgung /-verwertung<br />
Verantwortlich für die sachgerechte Entsorgung von Abfällen <strong>und</strong> dem<br />
hiermit verb<strong>und</strong>enen Verwaltungsaufwand ist gemäß KrW-/AbfG <strong>der</strong><br />
jeweilige Abfalle rzeuger (GKW bzw. Auftragnehmer).<br />
Dieser ist gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, anfallende Abfälle nach Abfallarten<br />
in dafür geeignete Behältnisse zu sortieren, so daß ein möglichst hoher<br />
Verwertungsgrad daraus resultiert (GKW-Abfallsammelstelle).<br />
Für überwachungsbedürftige bzw. beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />
Abfälle sind hinsichtlich <strong>der</strong>en Verwaltung erweiterte Vorschriften in<br />
Form von Deklarations-, Nachweis- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />
gegenüber den beteiligten Behörden zu beachten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />
Werden auf dem GKW-Betriebsgelände Abfälle <strong>zur</strong> Abholung<br />
bereitgestellt, so ist auch GKW <strong>der</strong> Erzeuger dieser Abfälle. Dies gilt<br />
auch für Fälle, in denen <strong>der</strong> Bestellnehmer im Rahmen einer<br />
Gewerkverrichtung aus GKW-Inventar Teile ausbaut, die<br />
funktionsunfähig geworden sind bzw. nicht länger eingesetzt <strong>und</strong><br />
entsorgt werden sollen.<br />
Ausnahme:<br />
Wird ein Bestellnehmer mit eigenen Mitteln auf GKW-Betriebsgelände<br />
tätig <strong>und</strong> macht diese eigenen Mittel während einer Gewerkabwicklung<br />
entsorgungspflichtig, so ist <strong>der</strong> Bestellnehmer für diese Stoffe <strong>der</strong><br />
Abfallerzeuger. Das heißt vom Bestellnehmer eingesetzte Stoffe, die als<br />
Abfall enden, müssen vom Bestellnehmer entsorgt werden.<br />
Das Entstehen eines Abfallaufkommens ist den zuständigen GKW-Stellen für<br />
Umweltschutz <strong>und</strong> Abfallentsorgung vorausschauend anzuzeigen.<br />
Firma: ......................................................<br />
Name: ......................................................<br />
Bauleiter: ......................................................<br />
Datum: .......................................................<br />
Unterschrift: ......................................................<br />
GKW-A12-0XX007-001
Anlage 7