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Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement kleiner ...

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<strong>Technische</strong> <strong>Mindestanforderungen</strong> zur<br />

Umsetzung des <strong>Einspeisemanagement</strong>s<br />

nach § 11 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 und 2<br />

des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG)<br />

für EEG-Anlagen mit einer Einspeiseleistung < 100 kW<br />

im Stromverteilernetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG<br />

1


1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäß dem gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen EEG-Erzeugungsanlagen über<br />

eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlast verfügen.<br />

Anlagenbetreiber/-innen von EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie,<br />

mit einer installierten Leistung von < 100 kW, müssen ihre Anlagen, sobald die Kriterien in der unten<br />

genannten Tabelle zutreffen, mit einer technischen Einrichtung ausstatten, welche die Anlagenleistung<br />

ferngesteuert reduzieren kann. Die Entschädigung für entgangene Einnahmen durch reduzierte Ein-<br />

speiseleistung sind durch den § 12 EEG 2012 geregelt.<br />

Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Strahlungsenergie (weiter: Photovoltaikanlagen), ist für die<br />

Ermittlung der installierten elektrischen Wirkleistung, die gesamte Modulleistung in kWp heranzuzie-<br />

hen. Mehrere Photovoltaikanlagen gelten, gem. § 6 Abs. 3, unabhängig von den Eigentumsverhältnis-<br />

sen aber dann als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumli-<br />

cher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb ge-<br />

nommen worden sind.<br />

Tabelle mit Kriterien zur Ausrüstungspflicht<br />

Inbetriebnahme<br />

Abruf der Ist-<br />

Einspeiseleistung<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Anlagen < 30 kW* Anlagen größer 30 - 100 kW<br />

vor dem<br />

01.01.2012<br />

ab dem<br />

01.01.2012<br />

2<br />

vor dem<br />

01.01.2009<br />

ab dem<br />

01.01.2009<br />

Nein Nein<br />

Fernregelbarkeit Nein Ja/Nein* Nein Ja<br />

ab dem<br />

01.01.2012<br />

Erfüllung ab - 01.01.2012 - 01.01.2014 01.01.2012<br />

* Anlagenbetreiber/- innen von EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung<br />

bis 30 kW, können alternativ zur Fernsteuerung die Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 70 % der installierten<br />

Leistung dauerhaft begrenzen.<br />

Die Anlagenbetreiber der betroffenen Anlagen sind verpflichtet, die technischen Einrichtungen zur<br />

ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung, entsprechend dem technischen Konzept der EVI<br />

Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (weiter EVI), einzurichten und zu unterhalten.<br />

Die Nichteinhaltung des § 6 führt, gemäß § 17, für die Dauer der Nichteinhaltung zu einer Verringerung<br />

der Einspeisevergütung auf null.


2 <strong>Technische</strong> Umsetzung<br />

Im Stromverteilnetz der EVI wird das folgende technische Konzept für Anlagen < 100 kW angewendet:<br />

Die EVI stellt ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlagen bei Netzma-<br />

nagementanforderungen über einen potentialfreien Kontakt am Einspeisezähler* zur Verfügung. Die<br />

Ansteuerung des Kontaktes erfolgt durch eine GSM/GPRS-Verbindung vom Leitstellensystem der EVI.<br />

Die Schnittstelle zwischen EVI und dem Anlagenbetreiber ist an den Steuerklemmen des Zählers defi-<br />

niert.<br />

Erhält der Anlagenbetreiber das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung, muss die Leistungsre-<br />

duzierung, gemäß der Vorgabe der EVI, innerhalb von 30 Sekunden erfolgen. Dieser Zeitraum bezieht<br />

sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinhei-<br />

ten (z. B. Wechselrichter) die Anlage besteht.<br />

Betriebsweise:<br />

100 % Befehl, K1 angezogen (volle Einspeisung)<br />

0 % Befehl, K1 abgefallen (keine Einspeisung)<br />

2.1 Direkte Messung von Anlagen (< 100A):<br />

Zur galvanischen Trennung ist vom Anlagenbetreiber das Relais K1 und eine Steuersicherung F1<br />

(siehe Anlage 2) vorzusehen. Die Anordnung des Relais K1 und einer Steuersicherung F1 hat im obe-<br />

ren Anschlussfeld des Einspeisezählerplatzes zu erfolgen. Zusätzlich sind Freiplätze für drei weitere<br />

Einbaueinheiten in dem Bereich zu berücksichtigen. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehens-<br />

weise sind im Einzelfall mit der EVI abzustimmen.<br />

Von Anlagenbetreiber bereitzustellen:<br />

Relais K1<br />

Nennspannung: U = 230 V<br />

Spulenstrom IB = < 0,1 A<br />

Feinsicherung F1<br />

Nennspannung: U = 250 V<br />

Bemessungsstrom: I = 0,1 A<br />

Zur Beachtung:<br />

Die Verlegung der Steuerleitungen (H05V-K oder gleichwertig, 0,5-1,5 mm²), gemäß der Anlage 2, ist<br />

bauseits durchzuführen. Der Anschluss der Steuerleitungen am Einspeisezähler erfolgt durch die EVI.<br />

*) Bei Einspeiseanlagen, bei denen die EVI nicht Messstellenbetreiber ist, sind weitere zusätzliche Abstimmungen für Umsetzung<br />

des <strong>Einspeisemanagement</strong>s vorzunehmen.<br />

3


2.2 Messung von Anlagen (> 100A) über NSP-Wandler:<br />

Bei Anlagen mit Wandlermessung erfolgt die Anordnung des Trennrelais auf der Zählertafel. Die Be-<br />

reitstellung des Trennrelais K1 und die Verdrahtung erfolgt durch die EVI. Die weitere Verlegung der<br />

Steuerleitungen ab dem Zählerschrank bzw. Zählertafel ist bauseits durchzuführen.<br />

3 Ausrüstung von Neuanlagen<br />

Mit Inkrafttreten des neuen EEG zum 01.01.2012 müssen alle unter die vorgenannte Regelung fallen-<br />

den Neuanlagen entsprechend ausgerüstet werden. Dazu ist die Anlage 1 durch den Anlagenbetreiber<br />

die Ausrüstung zu bestätigen.<br />

4 Nachrüstung von Bestandserzeugungsanlagen<br />

Anlagen, die bisher noch nicht die technischen und betrieblichen Vorgaben erfüllen, müssen entspre-<br />

chend den voran beschriebenen Vorgaben, spätestens bis zum Ablauf der zutreffenden Umsetzungs-<br />

frist, nachgerüstet werden.<br />

Die erfolgte und betriebsbereite Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen ist durch den Anlagen-<br />

betreiber mittels der beigefügten Erklärung (Anlage 1) zu bestätigen. Sobald die technischen Voraus-<br />

setzungen vom Anlagenbetreiber geschaffen sind, erfolgt von Seiten der EVI die Bereitstellung der<br />

Technik zur Reduzierung der Einspeiseleistung in Form eines Zählereinbaus bzw. Zählerwechsels des<br />

Einspeisezählers. Anlagen, bei denen getrennte Zähler für Bezug und Lieferung verbaut sind, erfolgt<br />

der Austausch der Zähler gegen einen Zweirichtungszähler. In diesem Zuge erfolgt parallel die Inbe-<br />

triebnahme und Prüfung der Steuerung zur Reduzierung der Einspeiseleistung. Nach Prüfung der<br />

Steuerung erfolgt die Verplombung der Anlagenteile durch die EVI.<br />

5 Kosten<br />

Die Kosten für die Umsetzung als auch Betrieb und Unterhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Maß-<br />

nahmen trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Diese sind in der Anlage 3 beschrieben, sowie unter<br />

www.evi-hildesheim.de veröffentlicht. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVI und<br />

die dort geregelten Zahlungsmodalitäten.<br />

6 Sicherheitshinweise<br />

Einbau und Montage elektrischer Geräte dürfen nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Bei<br />

nicht Beachtung der Installationshinweise können Brand oder andere Gefahren auftreten. Montage am<br />

Netzanschluss 230/400V dürfen nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Die gesetzli-<br />

chen Vorschriften und technischen Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.<br />

7 Sonstiges<br />

Die EVI behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der Leistungsreduzierung von Erzeu-<br />

gungsanlagen nach § 6 Nr. 1 anzupassen, sofern die technische Entwicklung bzw. entsprechenden<br />

4


Vorgaben der Bundesnetzagentur dieses erfordert. Der Anlagenbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet,<br />

seine Anlage, entsprechend dem jeweils geltenden Konzept, der EVI anzupassen.<br />

Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden von EVI nach den Vor-<br />

schriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich werden<br />

Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen weitergegeben.<br />

EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG<br />

Römerring 1<br />

31137 Hildesheim<br />

www.evi-hildesheim.de<br />

5


Anlage 1 (zu den technischen <strong>Mindestanforderungen</strong><br />

zur Umsetzung des <strong>Einspeisemanagement</strong>s)<br />

EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG<br />

Abt. Hausanschlüsse<br />

Römerring 1<br />

31137 Hildesheim<br />

Bestellformular zum <strong>Einspeisemanagement</strong><br />

Erklärung zum betriebsbereiten <strong>Einspeisemanagement</strong><br />

Ich erkläre, dass ich als Anlagenbetreiber/-in der unten näher bezeichneten Stromerzeugungsanla-<br />

ge(n), die technischen Vorgaben, gemäß § 6 EEG unter Berücksichtigung der „Umsetzung des Ein-<br />

speisemanagement (EEG 2012 § 11 und § 6)“ des Netzbetreibers, entsprechend umgesetzt habe und<br />

die notwendigen technischen Installationen durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt wurden. Mit der<br />

Unterschrift bestätige ich ebenfalls die Übernahme der zutreffenden Kosten, wie diese unter Punkt 5,<br />

bzw. Anlage 3 beschrieben sind.<br />

Der verantwortliche Elektrofachbetrieb meldet mit dem Formular „Inbetriebsetzungs-<br />

/Änderungsanzeige“ den Umbau der Anlage und beantragt den Termin zum Zählerwechsel sowie die<br />

Inbetriebnahme und Prüfung der Steuerung zur Reduzierung der Einspeiseleistung. Da die EVI nicht in<br />

die Kundenanlage eingreift, ist bei der Prüfung der Steuerung die Anwesenheit des Elektrofachbetriebs<br />

zwingend erforderlich.<br />

Alternative für Anlagen bis einschließlich 30 kW<br />

Ich erkläre, dass ich als Anlagenbetreiber/-in, die unten näher bezeichneten Stromerzeugungsanla-<br />

ge(n) mit einer dauerhaften Reduzierung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der instal-<br />

lierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ausgerüstet habe. Mit der Unter-<br />

schrift bestätige ich ebenfalls die Übernahme der zutreffenden Kosten, wie diese unter Punkt 5, bzw.<br />

Anlage 3 beschrieben sind.<br />

Der verantwortliche Elektrofachbetrieb meldet mit dem Formular „Inbetriebsetzungs-<br />

/Änderungsanzeige“ den fachgerechten Umbau der Anlage der EVI. Mit der Anzeige entfällt die Ein-<br />

richtung zur Absteuerung.<br />

Standort/Bezeichnung:<br />

Gesamtleistung in kW (kWp):<br />

Datum der Fertigstellung der Maßnahme:<br />

6<br />

Anlagenbetreiber:<br />

Name:______________________________<br />

Anschrift: ___________________________<br />

PLZ/Ort: ____________________________<br />

Tel: ________________________________<br />

Email: ______________________________<br />

Ort, Datum: _________________________________________________________<br />

Unterschrift Anlagenbetreiber: ________________________________________________________


Anlage 2<br />

Bitte per Post oder an folgende E-Mail Adresse verschicken: Hausanschluss@evi-hildesheim.de<br />

7


Anlage 3<br />

Kostenübersicht für erbrachte Leistungen der<br />

EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG bei EEG-Anlagen<br />

Zählermontage und Inbetriebnahme<br />

8<br />

n. Ergänzenden<br />

Bedingungen der<br />

NAV einmalig<br />

Material n. Aufwand einmalig<br />

Abnahme der Abschaltung bzw. 70% Regelung der Anlage 30,00 € einmalig<br />

Kosten für Ablesung der Zähler durch EVI, wenn zutreffend<br />

n. gültigen Netzentgelten<br />

n. Vorgang<br />

Volleinspeisung mit 1 Zähler und Modem zur Absteuerung inkl. Auslesung 85,00 € jährlich<br />

Volleinspeisung mit 1 Zähler bei 70% Regelung zzgl. Kosten pers. Ablesung 50,00 € jährlich<br />

Überschusseinspeisung mit 1 Zähler (anteilig für Lieferrichtung) und Modem zur<br />

Absteuerung inkl. Auslesung (bis 10 kW) 65,00 € jährlich<br />

Überschusseinspeisung mit 1 Zähler (anteilig für Lieferrichtung) bei 70% Regelung<br />

(bis 10 kW) zuzgl. Kosten pers. Ablesung 30,00 € jährlich<br />

Überschusseinspeisung mit 2 Zählern (anteilig für Lieferrichtung und 100% Erzeugung)<br />

bei 70% Regelung (von 10-30 kW) zuzgl. Kosten pers. Ablesung 80,00 € jährlich<br />

Überschusseinspeisung mit 2 Zählern (anteilig für Lieferrichtung und 100% Erzeugung)<br />

und 2 Modems zur Absteuerung inkl. Auslesung (10 - 100 kW ) 135,00 € jährlich<br />

Umsatzsteuer:<br />

Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum<br />

Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. Die genannten Preise sind ohne MwSt. aufgeführt.<br />

EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG<br />

Römerring 1<br />

31137 Hildesheim<br />

www.evi-hildesheim.de Stand: 15.01.2013

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