11.10.2013 Aufrufe

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Der Leihnehmer ist verpflichtet, das Gerät während der Dauer der Entleihung<br />

dem Leihgeber auf dessen Verlangen jederzeit vorzuzeigen.<br />

§ 2 Pflichten des Leihnehmers<br />

1. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihgaben mit äußerster Sorgfalt zu<br />

behandeln, sie vor Gefahren zu bewahren und keiner Gefährdung auszusetzen.<br />

2. An den Leihgaben dürfen ohne Zustimmung des Leihgebers vertreten durch die<br />

Ausführende Stelle keine Veränderungen ( Tausch / Erweiterung ) oder<br />

Reparaturen vorgenommen werden.<br />

3. Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Leihgeber über die Ausführende Stelle<br />

unverzüglich über jede Veränderung und Beschädigung der Leihgaben zu<br />

benachrichtigen oder deren Verlust anzuzeigen. Gleichzeitig ist ein schriftlicher<br />

Schadensbericht vorzulegen, damit der Diebstahl ordnungsgemäß durch die<br />

Universität angezeigt werden kann.<br />

4. Der Leihnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die bis zur Rückgabe der Leihgabe<br />

entstehen. Der Leihnehmer haftet auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.<br />

Vorstehendes gilt <strong>für</strong> den Verlust der Leihgabe gleichermaßen.<br />

5. Bei Beschädigung ist der Leihnehmer verpflichtet, je nach Wahl des Leihgebers<br />

entweder den Wert oder die vom Leihgeber nach fachlichem Ermessen erklärte<br />

Wertminderung nebst den Kosten der Instandsetzung zu zahlen.<br />

6. Bei Totalverlust ist der Leihnehmer <strong>zum</strong> Ersatz verpflichtet. Befinden sich die<br />

Leihgaben bei vorzeitigem Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder bei<br />

Abbruch des Studiums nicht in zeitgemäßem Zustand, hat der Leihnehmer den<br />

vom Leihgeber ermittelten Zeitwert zu ersetzen.<br />

7. Beruhen die festgestellten Mängel auf Fehlfunktionen oder Schäden, die im<br />

Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung abgehandelt werden können, findet<br />

die Haftung des Leihnehmers aus vorstehenden Bedingungen nicht statt.<br />

8. Die auf der Leihgabe vorinstallierten oder beigefügten Programme basieren fast<br />

ausschließlich auf ermäßigten Hochschullizenzen. Sie dürfen daher in keiner<br />

Form an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus ist aber auch die<br />

Installation oder Kopie auf einem privaten Rechner unzulässig. Die Programme<br />

dürfen ausschließlich zu Ausbildungszwecken im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik,<br />

Informationstechnik, Medientechnik verwendet werden – <strong>für</strong> jede Verwendung zu<br />

anderen Zwecken muss eine normale Lizenz erworben werden. Bei Missbrauch<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

§ 3 Widerruf/Kündigung<br />

1. Die Entleihung kann bei Missachtung der Vereinbarungen vom Leihgeber<br />

jederzeit widerrufen werden.<br />

- 2 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!