Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E
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6. Der Leihnehmer ist verpflichtet, das Gerät während der Dauer der Entleihung<br />
dem Leihgeber auf dessen Verlangen jederzeit vorzuzeigen.<br />
§ 2 Pflichten des Leihnehmers<br />
1. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihgaben mit äußerster Sorgfalt zu<br />
behandeln, sie vor Gefahren zu bewahren und keiner Gefährdung auszusetzen.<br />
2. An den Leihgaben dürfen ohne Zustimmung des Leihgebers vertreten durch die<br />
Ausführende Stelle keine Veränderungen ( Tausch / Erweiterung ) oder<br />
Reparaturen vorgenommen werden.<br />
3. Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Leihgeber über die Ausführende Stelle<br />
unverzüglich über jede Veränderung und Beschädigung der Leihgaben zu<br />
benachrichtigen oder deren Verlust anzuzeigen. Gleichzeitig ist ein schriftlicher<br />
Schadensbericht vorzulegen, damit der Diebstahl ordnungsgemäß durch die<br />
Universität angezeigt werden kann.<br />
4. Der Leihnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die bis zur Rückgabe der Leihgabe<br />
entstehen. Der Leihnehmer haftet auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.<br />
Vorstehendes gilt <strong>für</strong> den Verlust der Leihgabe gleichermaßen.<br />
5. Bei Beschädigung ist der Leihnehmer verpflichtet, je nach Wahl des Leihgebers<br />
entweder den Wert oder die vom Leihgeber nach fachlichem Ermessen erklärte<br />
Wertminderung nebst den Kosten der Instandsetzung zu zahlen.<br />
6. Bei Totalverlust ist der Leihnehmer <strong>zum</strong> Ersatz verpflichtet. Befinden sich die<br />
Leihgaben bei vorzeitigem Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder bei<br />
Abbruch des Studiums nicht in zeitgemäßem Zustand, hat der Leihnehmer den<br />
vom Leihgeber ermittelten Zeitwert zu ersetzen.<br />
7. Beruhen die festgestellten Mängel auf Fehlfunktionen oder Schäden, die im<br />
Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung abgehandelt werden können, findet<br />
die Haftung des Leihnehmers aus vorstehenden Bedingungen nicht statt.<br />
8. Die auf der Leihgabe vorinstallierten oder beigefügten Programme basieren fast<br />
ausschließlich auf ermäßigten Hochschullizenzen. Sie dürfen daher in keiner<br />
Form an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus ist aber auch die<br />
Installation oder Kopie auf einem privaten Rechner unzulässig. Die Programme<br />
dürfen ausschließlich zu Ausbildungszwecken im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik,<br />
Informationstechnik, Medientechnik verwendet werden – <strong>für</strong> jede Verwendung zu<br />
anderen Zwecken muss eine normale Lizenz erworben werden. Bei Missbrauch<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
§ 3 Widerruf/Kündigung<br />
1. Die Entleihung kann bei Missachtung der Vereinbarungen vom Leihgeber<br />
jederzeit widerrufen werden.<br />
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