11.10.2013 Aufrufe

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zwischen der<br />

<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leihvertrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong><strong>Fachbereich</strong>s</strong>-<strong>Laptops</strong> (Vertragsbestandteil)<br />

Bergischen Universität Wuppertal<br />

vertreten durch den Kanzler ( im folgenden Leihgeber genannt )<br />

Ausführende Stelle:<br />

<strong>Fachbereich</strong> E –<br />

Der Dekan,<br />

Herr Univ.-Prof. Dr. Bernd Tibken<br />

und<br />

dem/der Studierenden (im folgenden Leihnehmer genannt )<br />

§ 1 Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

1. Der Leihgeber vertreten durch die Ausführende Stelle stellt dem Leihnehmer zur<br />

Unterstützung des Studiums im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik, Informationstechnik,<br />

Medientechnik an der Bergischen Universität Wuppertal unentgeltlich folgende<br />

Leihgabe bereit:<br />

Notebook Dell Latitude E5500 inklusive einer Notebooktasche<br />

Intel Core 2 Duo T7250 (2,0 GHz, 800 MHz, 2MB), Arbeitsspeicher 2x<br />

2048MB DDR2 800MHz Dual Channel, Festplatte 160GB SATA mit 5.400<br />

rpm, Display 15,4 Zoll WXGA 1280x800 LCD, Intel GMA 4500 MHD, 8x<br />

DVD+/-RW, Intel WiFi link 5100 802.11 a/b/g/n, Bluetooth, Ethernet, 6 Zellen<br />

Akku mit 56Wh LI-ION, 4 Stück USB 2.0 Ports<br />

Software: MS Windows Vista Business SP1 auf XP Pro SP3 Downgrade<br />

Wert: 499,00 € netto<br />

2. Die Leihgaben stehen dem Leihnehmer <strong>für</strong> die Dauer der Belegung eines<br />

Studiengangs im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik, Informationstechnik, Medientechnik<br />

an der Bergischen Universität Wuppertal zur Verfügung. Die Leihgaben<br />

einschließlich der von Seiten des Leihgebers zur Verfügung gestellten oder<br />

installierten Software bleiben Eigentum der Hochschule.<br />

3. Jeder berechtigte Leihnehmer erhält nur höchstens einmal eine Leihgabe.<br />

4. Der Leihnehmer ist nicht zur Weiterverleihung berechtigt.<br />

5. Die Leihgaben sind auch außerhalb der Hochschulräumlichkeiten frei<br />

verwendbar. Sie dürfen nur <strong>für</strong> den vorstehend, in Ziff. 1, bezeichneten Zweck in<br />

Anspruch genommen werden. Verboten sind insbesondere Arbeiten, die gegen<br />

gute Sitten und Strafrecht verstoßen, dem Datenschutz unterliegen und die<br />

kommerziellen Zwecken (z.B. Nebentätigkeiten) dienen.<br />

- 1 -


6. Der Leihnehmer ist verpflichtet, das Gerät während der Dauer der Entleihung<br />

dem Leihgeber auf dessen Verlangen jederzeit vorzuzeigen.<br />

§ 2 Pflichten des Leihnehmers<br />

1. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihgaben mit äußerster Sorgfalt zu<br />

behandeln, sie vor Gefahren zu bewahren und keiner Gefährdung auszusetzen.<br />

2. An den Leihgaben dürfen ohne Zustimmung des Leihgebers vertreten durch die<br />

Ausführende Stelle keine Veränderungen ( Tausch / Erweiterung ) oder<br />

Reparaturen vorgenommen werden.<br />

3. Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Leihgeber über die Ausführende Stelle<br />

unverzüglich über jede Veränderung und Beschädigung der Leihgaben zu<br />

benachrichtigen oder deren Verlust anzuzeigen. Gleichzeitig ist ein schriftlicher<br />

Schadensbericht vorzulegen, damit der Diebstahl ordnungsgemäß durch die<br />

Universität angezeigt werden kann.<br />

4. Der Leihnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die bis zur Rückgabe der Leihgabe<br />

entstehen. Der Leihnehmer haftet auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.<br />

Vorstehendes gilt <strong>für</strong> den Verlust der Leihgabe gleichermaßen.<br />

5. Bei Beschädigung ist der Leihnehmer verpflichtet, je nach Wahl des Leihgebers<br />

entweder den Wert oder die vom Leihgeber nach fachlichem Ermessen erklärte<br />

Wertminderung nebst den Kosten der Instandsetzung zu zahlen.<br />

6. Bei Totalverlust ist der Leihnehmer <strong>zum</strong> Ersatz verpflichtet. Befinden sich die<br />

Leihgaben bei vorzeitigem Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder bei<br />

Abbruch des Studiums nicht in zeitgemäßem Zustand, hat der Leihnehmer den<br />

vom Leihgeber ermittelten Zeitwert zu ersetzen.<br />

7. Beruhen die festgestellten Mängel auf Fehlfunktionen oder Schäden, die im<br />

Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung abgehandelt werden können, findet<br />

die Haftung des Leihnehmers aus vorstehenden Bedingungen nicht statt.<br />

8. Die auf der Leihgabe vorinstallierten oder beigefügten Programme basieren fast<br />

ausschließlich auf ermäßigten Hochschullizenzen. Sie dürfen daher in keiner<br />

Form an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus ist aber auch die<br />

Installation oder Kopie auf einem privaten Rechner unzulässig. Die Programme<br />

dürfen ausschließlich zu Ausbildungszwecken im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik,<br />

Informationstechnik, Medientechnik verwendet werden – <strong>für</strong> jede Verwendung zu<br />

anderen Zwecken muss eine normale Lizenz erworben werden. Bei Missbrauch<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

§ 3 Widerruf/Kündigung<br />

1. Die Entleihung kann bei Missachtung der Vereinbarungen vom Leihgeber<br />

jederzeit widerrufen werden.<br />

- 2 -


2. Der Leihnehmer ist berechtigt, die Leihe jederzeit zu kündigen.<br />

§ 4 Rückgabe und Erwerb des Leihgutes<br />

1. Bei frühzeitiger Exmatrikulation oder Wechsel des Studiengangs sowie nach<br />

Widerruf oder Kündigung ist die Leihgabe vom Leihnehmer unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.<br />

2. Nach einem einschlägigen Studium im Sinne des § 1 Ziff. 2 dieser <strong>Anlage</strong> von 24<br />

Monaten kann die Leihgabe zu einem vom Leihgeber definierten Zeitwert<br />

erworben werden.<br />

3. Nach einem entsprechenden Studium von drei Jahren und entsprechender<br />

Leihdauer kann der Leihnehmer einen Antrag auf unentgeltliche Überlassung der<br />

Leihgabe stellen, der ihm im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zu<br />

gewähren ist.<br />

Diese Vertragsbedingungen wurden am 9.10.2009 von der ausführenden Stelle<br />

beschlossen und im Internet veröffentlicht.<br />

- 3 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!