Anlage zum Leihvertrag für Fachbereichs-Laptops ... - Fachbereich E
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Zwischen der<br />
<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leihvertrag</strong><br />
<strong>für</strong> <strong><strong>Fachbereich</strong>s</strong>-<strong>Laptops</strong> (Vertragsbestandteil)<br />
Bergischen Universität Wuppertal<br />
vertreten durch den Kanzler ( im folgenden Leihgeber genannt )<br />
Ausführende Stelle:<br />
<strong>Fachbereich</strong> E –<br />
Der Dekan,<br />
Herr Univ.-Prof. Dr. Bernd Tibken<br />
und<br />
dem/der Studierenden (im folgenden Leihnehmer genannt )<br />
§ 1 Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
1. Der Leihgeber vertreten durch die Ausführende Stelle stellt dem Leihnehmer zur<br />
Unterstützung des Studiums im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik, Informationstechnik,<br />
Medientechnik an der Bergischen Universität Wuppertal unentgeltlich folgende<br />
Leihgabe bereit:<br />
Notebook Dell Latitude E5500 inklusive einer Notebooktasche<br />
Intel Core 2 Duo T7250 (2,0 GHz, 800 MHz, 2MB), Arbeitsspeicher 2x<br />
2048MB DDR2 800MHz Dual Channel, Festplatte 160GB SATA mit 5.400<br />
rpm, Display 15,4 Zoll WXGA 1280x800 LCD, Intel GMA 4500 MHD, 8x<br />
DVD+/-RW, Intel WiFi link 5100 802.11 a/b/g/n, Bluetooth, Ethernet, 6 Zellen<br />
Akku mit 56Wh LI-ION, 4 Stück USB 2.0 Ports<br />
Software: MS Windows Vista Business SP1 auf XP Pro SP3 Downgrade<br />
Wert: 499,00 € netto<br />
2. Die Leihgaben stehen dem Leihnehmer <strong>für</strong> die Dauer der Belegung eines<br />
Studiengangs im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik, Informationstechnik, Medientechnik<br />
an der Bergischen Universität Wuppertal zur Verfügung. Die Leihgaben<br />
einschließlich der von Seiten des Leihgebers zur Verfügung gestellten oder<br />
installierten Software bleiben Eigentum der Hochschule.<br />
3. Jeder berechtigte Leihnehmer erhält nur höchstens einmal eine Leihgabe.<br />
4. Der Leihnehmer ist nicht zur Weiterverleihung berechtigt.<br />
5. Die Leihgaben sind auch außerhalb der Hochschulräumlichkeiten frei<br />
verwendbar. Sie dürfen nur <strong>für</strong> den vorstehend, in Ziff. 1, bezeichneten Zweck in<br />
Anspruch genommen werden. Verboten sind insbesondere Arbeiten, die gegen<br />
gute Sitten und Strafrecht verstoßen, dem Datenschutz unterliegen und die<br />
kommerziellen Zwecken (z.B. Nebentätigkeiten) dienen.<br />
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6. Der Leihnehmer ist verpflichtet, das Gerät während der Dauer der Entleihung<br />
dem Leihgeber auf dessen Verlangen jederzeit vorzuzeigen.<br />
§ 2 Pflichten des Leihnehmers<br />
1. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihgaben mit äußerster Sorgfalt zu<br />
behandeln, sie vor Gefahren zu bewahren und keiner Gefährdung auszusetzen.<br />
2. An den Leihgaben dürfen ohne Zustimmung des Leihgebers vertreten durch die<br />
Ausführende Stelle keine Veränderungen ( Tausch / Erweiterung ) oder<br />
Reparaturen vorgenommen werden.<br />
3. Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Leihgeber über die Ausführende Stelle<br />
unverzüglich über jede Veränderung und Beschädigung der Leihgaben zu<br />
benachrichtigen oder deren Verlust anzuzeigen. Gleichzeitig ist ein schriftlicher<br />
Schadensbericht vorzulegen, damit der Diebstahl ordnungsgemäß durch die<br />
Universität angezeigt werden kann.<br />
4. Der Leihnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die bis zur Rückgabe der Leihgabe<br />
entstehen. Der Leihnehmer haftet auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.<br />
Vorstehendes gilt <strong>für</strong> den Verlust der Leihgabe gleichermaßen.<br />
5. Bei Beschädigung ist der Leihnehmer verpflichtet, je nach Wahl des Leihgebers<br />
entweder den Wert oder die vom Leihgeber nach fachlichem Ermessen erklärte<br />
Wertminderung nebst den Kosten der Instandsetzung zu zahlen.<br />
6. Bei Totalverlust ist der Leihnehmer <strong>zum</strong> Ersatz verpflichtet. Befinden sich die<br />
Leihgaben bei vorzeitigem Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder bei<br />
Abbruch des Studiums nicht in zeitgemäßem Zustand, hat der Leihnehmer den<br />
vom Leihgeber ermittelten Zeitwert zu ersetzen.<br />
7. Beruhen die festgestellten Mängel auf Fehlfunktionen oder Schäden, die im<br />
Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung abgehandelt werden können, findet<br />
die Haftung des Leihnehmers aus vorstehenden Bedingungen nicht statt.<br />
8. Die auf der Leihgabe vorinstallierten oder beigefügten Programme basieren fast<br />
ausschließlich auf ermäßigten Hochschullizenzen. Sie dürfen daher in keiner<br />
Form an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus ist aber auch die<br />
Installation oder Kopie auf einem privaten Rechner unzulässig. Die Programme<br />
dürfen ausschließlich zu Ausbildungszwecken im <strong>Fachbereich</strong> Elektrotechnik,<br />
Informationstechnik, Medientechnik verwendet werden – <strong>für</strong> jede Verwendung zu<br />
anderen Zwecken muss eine normale Lizenz erworben werden. Bei Missbrauch<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
§ 3 Widerruf/Kündigung<br />
1. Die Entleihung kann bei Missachtung der Vereinbarungen vom Leihgeber<br />
jederzeit widerrufen werden.<br />
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2. Der Leihnehmer ist berechtigt, die Leihe jederzeit zu kündigen.<br />
§ 4 Rückgabe und Erwerb des Leihgutes<br />
1. Bei frühzeitiger Exmatrikulation oder Wechsel des Studiengangs sowie nach<br />
Widerruf oder Kündigung ist die Leihgabe vom Leihnehmer unverzüglich,<br />
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.<br />
2. Nach einem einschlägigen Studium im Sinne des § 1 Ziff. 2 dieser <strong>Anlage</strong> von 24<br />
Monaten kann die Leihgabe zu einem vom Leihgeber definierten Zeitwert<br />
erworben werden.<br />
3. Nach einem entsprechenden Studium von drei Jahren und entsprechender<br />
Leihdauer kann der Leihnehmer einen Antrag auf unentgeltliche Überlassung der<br />
Leihgabe stellen, der ihm im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zu<br />
gewähren ist.<br />
Diese Vertragsbedingungen wurden am 9.10.2009 von der ausführenden Stelle<br />
beschlossen und im Internet veröffentlicht.<br />
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