GUV 50.0.10 - Sicherer Feuerwehrdienst - Freiwillige Feuerwehr ...
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Sprungrettung Halten und<br />
Selbstretten<br />
Nie zu Übungszwecken springen<br />
(auch nicht bei Vorführungen)!<br />
Bei Übungen mit Sprungtuch und Sprungpolster<br />
wird das schnelle und richtige „In<br />
Stellung bringen“ geübt und die Haltemannschaft<br />
trainiert.<br />
Der Sprung ins Sprungtuch oder ins<br />
Sprungpolster ist immer ein großes Risiko.<br />
Wer im Ernstfall springen muss, hat das<br />
auch nicht trainiert!<br />
Bei Übungen und Vorführungen:<br />
Fallkörper ohne scharfe Kanten<br />
benutzen!<br />
Gewicht: nicht mehr als 50 kg!<br />
Fallhöhe: nicht mehr als 6 m!<br />
Unfallmeldungen<br />
„Beim Aufsprung ins Sprungtuch ist<br />
Kamerad K. durchgeschlagen und hat<br />
sich einen Wirbel angebrochen. “<br />
„Bei einer Sprungübung mit dem<br />
Sprungpolster ist Herr M. etwas am<br />
Rand aufgekommen und auf den Boden<br />
geschleudert worden (Beckenbruch). “<br />
<strong>Feuerwehr</strong>sicherheitsgurt und <strong>Feuerwehr</strong>leine<br />
dienen zum Halten:<br />
Abstürzen oder Abrutschen soll vermieden<br />
werden.<br />
Der Sicherung beim Absturz dienen:<br />
Auffanggurt mit Höhensicherungsgerät<br />
oder<br />
Auffanggurt mit Falldämpfer und<br />
Verbindungsmittel.<br />
Selbstretten durch Abseilen kann die<br />
letzte Rettungsmöglichkeit sein.<br />
Aber es ist gefährlich!<br />
Deshalb: Gründlich und sicher üben!<br />
Bei Übungen mit <strong>Feuerwehr</strong>leine und<br />
Rollgliss:<br />
Sicherungsleine mit festem Haltepunkt<br />
anlegen,<br />
Gewöhnungsübungen aus geringer<br />
Höhe (Geschoßhöhe),<br />
maximale Übungshöhe 8 m.<br />
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