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Kundenanschreiben - Fidelity

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des verschmelzenden Fonds in die Anteilsklasse A-ACC-Euro des aufnehmenden Fonds wechseln, werden überdies<br />

darauf hingewiesen, dass der Nettoinventarwert ihrer neuen Anteile nur dann in Euro berechnet wird, wenn sie nicht<br />

als Berichtswährung das britische Pfund (GBP) gewählt haben. Außerdem ist zu beachten, dass es sich bei der<br />

Anteilsklasse A-ACC-Euro des aufnehmenden Fonds um thesaurierende Anteile handelt, bei denen keine jährlichen<br />

Ausschüttungen erfolgen.<br />

Der Verwaltungsrat von <strong>Fidelity</strong> Fonds geht davon aus, dass die vorgeschlagene Verschmelzung nicht zu einer<br />

Verwässerung der Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds führen wird.<br />

Kosten der Änderungen<br />

Die durch die Verschmelzung verursachten Kosten einschließlich Rechts-, Rechnungsprüfungs- und<br />

aufsichtsbehördliche Kosten werden von FIL Fund Management Limited getragen. Marktbedingte Transaktionskosten<br />

in Verbindung mit dem Verkauf von Anlagen, die nicht zum Portfolio des aufnehmenden Fonds passen, gehen zu<br />

Lasten des verschmelzenden Fonds. Beim verschmelzenden Fonds bestehen keine nicht amortisierten vorläufigen<br />

Aufwendungen.<br />

Die Verschmelzung wird gemäß der Satzung und des Verkaufsprospekts von <strong>Fidelity</strong> Funds durchgeführt. Der<br />

Handel mit, sowie die Übertragung von Aktien im verschmelzenden Fonds werden am 7. Juni 2013 um 18.00 Uhr<br />

MEZ eingestellt. Bitte beachten Sie als Anteilsinhaber, dass das Portfolio des verschmelzenden Fonds in<br />

der Woche vor Inkrafttreten der Verschmelzung an das Portfolio des aufnehmenden Fonds angepasst<br />

werden soll. Von diesem Zeitpunkt an wird der verschmelzende Fonds dasselbe Anlageziel wie der<br />

aufnehmende Fonds verfolgen. Etwaige zum Stichtag der Verschmelzung aufgelaufene Erträge fließen in den<br />

abschließenden Nettoinventarwert pro Anteil ein und werden nach der Verschmelzung fortlaufend im<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilsklassen im aufnehmenden Fonds verbucht. Wenn Sie Ihre Anteile nicht bis<br />

zum 7. Juni 2013 zurückgegeben oder umgetauscht haben, werden die Anteile, die Sie in der betreffenden<br />

Anteilsklasse des verschmelzenden Fonds halten, automatisch in Anteile derselben Anteilsklasse im<br />

aufnehmenden Fonds umgewandelt. Hierbei wird der am 14. Juni 2013 gültige Kurs der Fonds zugrunde gelegt.<br />

Das Tauschverhältnis wird dabei anhand des Nettoinventarwerts der betroffenen Anteilsklassen am Tag der<br />

Verschmelzung, d. h. dem 14. Juni 2013 festgelegt. Ab Geschäftsbeginn am 18. Juni 2013 können Sie mit Ihren<br />

neu ausgegebenen Anteilen handeln.<br />

Der nächste Schritt<br />

Wenn Sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen.<br />

Sollten Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, bieten wir Ihnen eine kostenlose Umschichtung in<br />

jeden anderen für Sie verfügbaren Fonds von <strong>Fidelity</strong> Funds an. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre<br />

Anteile am verschmelzenden oder aufnehmenden Fonds kostenlos zurückzugeben. Wenn Sie sich dafür<br />

entscheiden, Ihre Anteile umzutauschen bzw. an uns zurückzugeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater<br />

oder an das Service Center von <strong>Fidelity</strong> unter der Angabe der Referenz ESSA0613. <strong>Fidelity</strong> erhebt für die<br />

Rückgabe bzw. den Umtausch von Anteilen keine Gebühren, sofern Sie uns schriftlich unter Angabe der oben<br />

genannten Referenz wie hier beschrieben dazu beauftragen. Rücknahmen oder Umschichtungen von Anteilen<br />

können an jedem Bewertungstag bis 7. Juni 2013, 18.00 Uhr MEZ angewiesen werden. Abgerechnet wird auf der<br />

Grundlage des nächsten ermittelten Nettoinventarwerts.<br />

Der vom Abschlussprüfer von <strong>Fidelity</strong> Funds bezüglich der Verschmelzung erstellte Bericht kann kostenlos beim<br />

eingetragenen Sitz von <strong>Fidelity</strong> Funds angefordert werden.<br />

Die vorgeschlagene Verschmelzung hat für den verschmelzenden und den aufnehmenden Fonds keinerlei<br />

steuerliche Auswirkungen. Anteilsinhaber am verschmelzenden Fonds bitten wir zu beachten, dass die<br />

Verschmelzung je nach persönlichen Umständen und Wohnsitz des Anteilsinhabers und des somit jeweils gültigen<br />

Steuerrechts im steuerlichen Sinne als Anteilsveräußerung gelten kann. Bitte beachten Sie auch, dass die<br />

Rücknahme oder der Umtausch Ihrer Anteile u.U. als Veräußerung im steuerlichen Sinne gilt. Bei steuerlichen<br />

Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

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