Ratschlag Sprachförderung für Dreijährige - Grosser Rat - Basel-Stadt
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Regierungsrat des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> Seite 27<br />
Weitere rechtliche Anpassungen:<br />
Zeitpunkt der Kindergartenanmeldung<br />
Sollte der Grosse <strong>Rat</strong> der Änderung des Schulgesetzes zustimmen, soll die Schulordnung<br />
angepasst werden. Der Zeitpunkt <strong>für</strong> die Anmeldung <strong>für</strong> den Kindergarten soll um ein Jahr<br />
vorverlegt werden, damit die Anmeldung <strong>für</strong> den Kindergarten auch <strong>für</strong> das<br />
Selektionsverfahren zum Besuch einer Einrichtung mit integrierter <strong>Sprachförderung</strong> benutzt<br />
werden kann.<br />
Verordnung zur frühen sprachlichen Förderung<br />
Das Selektionsverfahren soll mit weiteren Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung<br />
des Regierungsrats festgelegt werden.<br />
5.2 Änderung des Tagesbetreuungsgesetzes: Aufnahme der<br />
Spielgruppen als Tagesbetreuungsangebote<br />
Im Tagesbetreuungsgesetz vom 17. September 2003 (SG 815.100) werden als<br />
Tagesbetreuungsangebote die Tages- und Halbtagesheime, die Tagesfamilien, die<br />
Tagesschulen, die Mittagstische und Nachmittagshorte aufgeführt (vgl. § 4 Abs. 3<br />
Tagesbetreuungsgesetz). Neu sollen auch die Spielgruppen als Tagesbetreuungsangebot<br />
genannt werden. § 4 Abs. 3 des Tagesbetreuungsgesetzes soll deshalb entsprechend<br />
ergänzt werden.<br />
Sollte der Grosse <strong>Rat</strong> dem zustimmen, soll die Tagesbetreuungsverordnung (SG 815.110)<br />
vom 23. Januar 2007 so angepasst werden, dass sich neu der Kanton auch bei den<br />
Spielgruppen an den Elternbeiträgen beteiligt. Basierend auf der Verordnungsänderung<br />
sollen wie bei den Tagesferien konkretisierende Richtlinien erlassen werden.