17.10.2013 Aufrufe

Das GdG-Baby Paket - fsg gemeinsam aktiv

Das GdG-Baby Paket - fsg gemeinsam aktiv

Das GdG-Baby Paket - fsg gemeinsam aktiv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine genaue Auflistung welche Einkünfte eingerechnet werden müssen, finden sie<br />

auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und<br />

Konsumentenschutz www.bmsg.gv.at (unter „Downloads“ zum Thema<br />

„Kinderbetreuungsgeld“ das Dokument „Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze“<br />

anklicken).<br />

Falls sie keinen Internetzugang haben, können Sie die Liste bei der Hotline des<br />

Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz<br />

anfordern.<br />

Tel: 0800-240 262<br />

Antragsformular für das Kinderbetreuungsgeld<br />

<strong>Das</strong> Formular ist im Internet erhältlich:<br />

Hauptverband der Sozialversicherungsträger www.sozialversicherung.at<br />

(Rubrik „Formulare“)<br />

<strong>Das</strong> Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und<br />

Konsumentenschutz www.bmsg.gv.at (in der Rubrik „Downloads“)<br />

Falls Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie das Formular bei Ihrer<br />

zuständigen Gebietskrankenkasse.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!