Das GdG-Baby Paket - fsg gemeinsam aktiv
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Eine genaue Auflistung welche Einkünfte eingerechnet werden müssen, finden sie<br />
auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und<br />
Konsumentenschutz www.bmsg.gv.at (unter „Downloads“ zum Thema<br />
„Kinderbetreuungsgeld“ das Dokument „Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze“<br />
anklicken).<br />
Falls sie keinen Internetzugang haben, können Sie die Liste bei der Hotline des<br />
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz<br />
anfordern.<br />
Tel: 0800-240 262<br />
Antragsformular für das Kinderbetreuungsgeld<br />
<strong>Das</strong> Formular ist im Internet erhältlich:<br />
Hauptverband der Sozialversicherungsträger www.sozialversicherung.at<br />
(Rubrik „Formulare“)<br />
<strong>Das</strong> Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und<br />
Konsumentenschutz www.bmsg.gv.at (in der Rubrik „Downloads“)<br />
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie das Formular bei Ihrer<br />
zuständigen Gebietskrankenkasse.