Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung - fsg gemeinsam aktiv
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<strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />
<strong>Leistungsbewertung</strong><br />
Für die ArbeitnehmerInnen des „Fonds Soziales Wien“<br />
abgeschlossen zwischen dem<br />
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7-9, 1030 Wien<br />
und dem<br />
Betriebsrat des Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7-9, 1030 Wien<br />
Status<br />
Wien, 10.08.2007
1. Allgemeines<br />
1.1. Geltungsbereich<br />
1.1.1. Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gilt für alle ArbeitnehmerInnen des Fonds Soziales Wien auch<br />
wenn sie in folgenden Gesellschaften eingesetzt sind: >> Tageszentren für Senioren<br />
gemeinnützige GmbH“wieder wohnen“ – Betreute Unterkünfte für wohnungslose<br />
Menschen gemeinnützige GmbH>Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige<br />
GmbH
geführt. Für den Ausspruch und die Entgegennahme der Kündigung ist einerseits die<br />
Geschäftsführung des FSW und andererseits der Betriebsrat des FSW zuständig.<br />
1.2.3. Einvernehmlichkeit besteht darüber, dass vor Anrufung der staatlichen Gerichte oder<br />
Behörden eine von beiden Vertragsparteien paritätisch zu besetzende Kommission<br />
bestehend aus je 3 Personen sowohl mit den Verhandlungen über die Neuerung oder<br />
Abänderung der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> infolge einer Kündigung desselben, als auch mit der<br />
Beilegung von Streitigkeiten über generelle Rechtsfragen, die sich aus der Auslegung und<br />
Anwendung der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> ergeben, zu befassen ist.<br />
1.2.4. Die Kommission setzt sich aus jeweils drei VertreterInnen nominiert von der<br />
Geschäftsführung und dem Betriebsrat zusammen und muss innerhalb von 14 Tagen ab<br />
Kenntnis der Anrufung tagen.<br />
1.2.5. Die Kommission kann von beiden Parteien angerufen werden.<br />
1.2.6. Der Vorsitzende wird je Sitzung abwechselnd aus dem Personenkreis der VertreterInnen<br />
des Arbeitgebers und der VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen gewählt und hat nur eine<br />
Stimme.<br />
1.2.7. Entscheidungen können mit einfacher Mehrheit getroffen werden.<br />
1.2.8. Die Kommission hat innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab ihrer Befassung zu<br />
entscheiden.<br />
1.2.9. Zu Sitzungen der Kommission können auch ExpertInnen beigezogen werden. Diese haben<br />
kein Stimmrecht.<br />
1.3. Leistungsanteil<br />
1.3.1. Zur Abgeltung des individuellen Leistungsanteils wird vom Arbeitgeber ein Leistungstopf<br />
dotiert.
1.3.2. Die Höhe des Leistungstopfes wird entsprechend der Zuordnung der ArbeitnehmerInnen<br />
im Gehaltsschema und den in den Gehaltsbändern definierten Leistungsanteilen<br />
festgelegt.<br />
1.3.3. Für die Berechnung des Leistungstopfes wird der Leistungsanteil mit 14 multipliziert.<br />
1.3.4. Der Leistungsanteil ist als jährliche Einmalzahlung bis zum 15. Jänner des Folgejahres<br />
auszubezahlen<br />
1.3.5. Das Kalenderjahr ist das <strong>Leistungsbewertung</strong>sjahr.<br />
2. Beschreibung der Methode zur<br />
<strong>Leistungsbewertung</strong><br />
2.1. Allgemeines<br />
Als Methode für die <strong>Leistungsbewertung</strong> wird die 360-Grad-Bewertung durchgeführt. In dieser<br />
Methode wird der Mensch im Arbeitsprozess, mit seinen Handlungen, seinem Verhalten und<br />
seiner Wirkung auf andere hinterfragt und aus unterschiedlichen Ebenen betrachtet und bewertet.<br />
Eine auf mehreren Ebenen durchgeführte Bewertung ermöglicht eine größere Objektivität beim<br />
Gesamtbewertungsergebnis.<br />
2.2. <strong>Leistungsbewertung</strong>sebenen<br />
Die 360-Grad-Bewertung inkludiert folgende Bewertungsebenen:<br />
A) Top-Down-Bewertung<br />
Führungskraft bewertet ihre direkt zugeordneten MitarbeiterInnen<br />
B) Bottom-Up-Bewertung<br />
MitarbeiterInnen bewerten ihre Führungskraft<br />
C) Kollegialbewertung<br />
MitarbeiterIn bewertet ihre ArbeitskollegInnen
D) Bewertung des Organisations-/Teamerfolges<br />
Feststellung über den Zielerreichungsgrad (MbO)<br />
2.3. Leistungsverfahren<br />
2.3.1. Allgemeines<br />
Für die <strong>Leistungsbewertung</strong> (Punkt 3.2. A bis C) wird ein strukturiertes, merkmalorientiertes<br />
Bewertungsverfahren angewendet, welches eine periodische Bewertung der erbrachten Leistung<br />
anhand von Merkmalen (vordefinierte Leistungskriterien) festlegt. Die Regelung der Absenzen<br />
wird anhand einer deffinierten Matrix (Pkt.11 ) bewertet.<br />
Für die Bewertung des Organisations-/ Teamerfolges (Punkt 3.2. D) wird ein periodisch und<br />
<strong>gemeinsam</strong> festgelegtes Zielvereinbarungssystem installiert.<br />
Die Anonymität wird in den Bereichen B und C vom technischen System gewährleistet.<br />
Alle definierten <strong>Leistungsbewertung</strong>sergebnisse werden im EDV-System – WINIK elektronisch<br />
verwaltet.<br />
2.3.2. Merkmalsorientiertes Bewertungsverfahren<br />
Die Leistungsmessung erfolgt durch eine Bewertung von Merkmalen, die in Merkmalportfolios<br />
zusammengefasst sind. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 40 bis 120. Merkmalportfolios<br />
sind Modellstellengruppen zugeordnet, wobei diese Zuordnung aufgrund der funktionalen<br />
Anforderung des Arbeitsplatzes dieser Modellstellengruppen erfolgt.<br />
2.3.3. Kommunikation der Bewertungsergebnisse<br />
Die Kommunikation der Bewertungsergebnisse der 4 Bewertungsebenen erfolgt folgendermaßen:<br />
Top-Down-Bewertung – direkte Führungskraft im MitarbeiterInnengespräch<br />
Bottom-Up-Bewertung – direkte Führungskraft im MitarbeiterInnengespräch<br />
Kollegialbewertung – direkte Führungskraft im MitarbeiterInnengespräch<br />
Bewertung des Organisations-/Teamerfolg – Führungskraft 1. Führungsebene kommuniziert<br />
das Ergebnis an alle MitarbeiterInnen ihres Bereichs<br />
2.3.4. Gültigkeit der Portfolios und Merkmale<br />
Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gültigen Merkmalportfolios und<br />
Merkmale finden sich im Anhang, vereinbart zwischen den Vertragsparteien. Bei Neuschaffung
von Merkmalportfolios und Merkmalen ist zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat<br />
Einvernehmen anzustreben.<br />
3. Regelung für Lehrlinge<br />
3.1.1. Leistungstopf für Auszubildende (Lehrlinge)<br />
Der Leistungsanteil für Lehrlinge beträgt 6% und wird halbjährlich ausbezahlt. Topf der Lehrlinge<br />
ergibt sich aus:<br />
Lehrlingsentschädigung je Lehrling je Gehaltsstufe x 6 % x 7 = Topfbefüllung<br />
Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist im Kollektivvertrag unter Punkt 54.3 geregelt. Die<br />
Befüllung findet 2 x im Jahr statt.<br />
3.1.2. Bewertung der Lehrlinge<br />
Lehrlinge sind von der Regelung zur Durchführung der 360-Grad-Bewertung ausgenommen. Das<br />
bedeutet, dass die Ebene „LehrlingsausbildnerIn bewertet Lehrling“ einen Gesamtprämienanteil<br />
von 100 % hat. Zur Bewertung für Lehrlinge gelten eigene festgelegte Merkmale (lt. Anhang).<br />
4. Durchführung der Bewertung<br />
4.1. Top-Down-Bewertung<br />
4.1.1. Beschreibung der Durchführung<br />
Die Führungskraft bewertet die MitarbeiterIn im Rahmen des MitarbeiterInnengesprächs (MAG)<br />
anhand des jeweils für die MitarbeiterIn zutreffenden Merkmalportfolios. Dieser<br />
Bewertungsvorgang erfolgt im Sinne des MitarbeiterInnengesprächs in einem Dialog. Im MAG<br />
werden die Bewertungen der einzelnen Merkmale des Merkmalportfolios besprochen und die<br />
Bewertungen in das WINIK-System eingetragen. Es wird eine Einigung zwischen Führungskraft<br />
und MitarbeiterIn betreffend der Bewertung der einzelnen Merkmale angestrebt. Wird dies nicht<br />
erreicht, trägt die Führungskraft die Bewertung in das WINIK-System ein und der/die MitarbeiterIn<br />
hat die Möglichkeit das Schlichtungsverfahren einzuleiten (siehe Punkt 12).<br />
Die Merkmalportfolios und die diesen zugeordneten Modellstellen sind im Anhang ersichtlich.
4.1.2. Ergebnis:<br />
Das Ergebnis über die Bewertung aller Merkmale wird in einem Durchschnittspunktewert<br />
dargestellt. In weiterer Folge wird dieser Punktewert als Gesamtpunktewert der Ebene A<br />
bezeichnet.<br />
4.1.3. Schriftliche Unterlagen:<br />
Der/Die MitarbeiterIn erhält nach dem Gespräch die Dokumentation des Bewertungsergebnisses,<br />
das von MitarbeiterIn und Führungskraft unterzeichnete Leistungsprofil.<br />
4.2. Bottom-Up-Bewertung<br />
4.2.1. Beschreibung der Durchführung:<br />
Der/die MitarbeiterIn bewertet anhand von Merkmalen die ihr/ihm direkt zugeordnete<br />
Führungskraft anhand eines Merkmalportfolios (siehe Anhang) im WINIK-System. Diese<br />
Bewertung erfolgt anonym.<br />
4.2.2. Ergebnis:<br />
Über die Bewertungsergebnisse, die durch alle die der jeweiligen Führungskraft zugeordnete<br />
MitarbeiterInnen erfolgt ist, wird ein Durchschnittspunktewert ermittelt. In weiterer Folge wird<br />
dieser Punktewert als Gesamtpunktewert der Ebene B bezeichnet.<br />
4.3. Kollegialbewertung<br />
4.3.1. Beschreibung der Durchführung:<br />
Der/die MitarbeiterIn bewertet anhand von Merkmalen die in ihrer/seiner Organisationseinheit<br />
befindlichen KollegInnen anhand eines Merkmalportfolios (siehe Anhang) im WINIK-System.<br />
Diese Bewertung erfolgt anonym.<br />
4.3.2. Ergebnis:<br />
Über die Bewertungsergebnisse der jeweiligen Mitarbeiterin/ des jeweiligen Mitarbeiters durch die<br />
alle in der Organisationseinheit befindlichen MitarbeiterInnen wird ein Durchschnittspunktewert
ermittelt. In weiterer Folge wird dieser Punktewert als Gesamtpunktewert der Ebene C<br />
bezeichnet.<br />
4.4. Organisations-/Teamerfolg<br />
Die Geschäftsführung vereinbart jeweils ein Ziel mit den ihr direkt zugeordneten Führungskräften<br />
der 1. Ebene (= Ziel des Organisationsbereichs). Von der Erreichung des vereinbarten Ziels ist<br />
die Auszahlung des Teambonus für den gesamten organisatorischen Bereich, der der<br />
Führungskraft der 1. Ebene zugeordnet ist, abhängig.<br />
Die Erreichung bzw. das Ausmaß der Erreichung des Ziels des Organisationsbereichs wird im<br />
MAG+LB im darauffolgenden Jahr zwischen Geschäftsführung und der Führungskraft 1. Ebene<br />
aufgrund der vereinbarten Kriterien der Zielfeststellung eruiert.<br />
5. Bewertungszeiträume<br />
5.1. Kollegialbewertung und Bottom-Up-Bewertung:<br />
Der Zeitraum, in dem diese Bewertung durchgeführt werden muss, ist von 15. Juli bis 31. August<br />
festgelegt. Das Ergebnis dieser Bewertung muss der direkten Führungskraft mit 1. September<br />
bekanntgegeben werden, damit diese das Ergebnis im MAG der/dem MitarbeiterIn<br />
kommunizieren kann.<br />
5.2. Top-Down-Bewertung:<br />
Der Zeitraum, in dem diese Bewertung durchgeführt werden muss, ist von 1. September bis 15.<br />
November festgelegt.
6. Prämienberechnung<br />
6.1. Allgemeines:<br />
Der Wert eines Punktes je Topf je Ausschüttungsrunde wird zum Jahresende berechnet und<br />
veröffentlicht.<br />
Der Gesamtpunktwert für die Berechnung der Prämie ergibt sich aus dem Durchschnitt der<br />
jeweiligen Ergebnisse der Bewertungsebenen (A Top-Down-Bewertung, B Bottom-Up-Bewertung<br />
und C Kollegialbewertung). Um eine Prämie zu erhalten muss der Gesamtdurschnittpunktewert<br />
über 80 liegen (Abbildung 2).<br />
Die Prämienberechnung erfolgt in zwei Runden (erste Runde aus Leistungstopf 1 und zweite<br />
Runde aus Leistungstopf 2). In der ersten Runde wird ab dem Gesamtdurschnittpunktewert von<br />
80,01 mit dem Wert eines Punktes multipliziert. Der Restbetrag dieser Runde geht und in den<br />
Leistungstopf 2. In der zweiten Runde wird der Gesamtdurchschnittpunktewert, soferne dieser<br />
über 100,01 liegt, mit einem neu errechneten Punktewert (lt. 8.3.3.) multipliziert.<br />
Dies bedeutet, dass MitarbeiterInnen, deren Gesamtdurchschnittpunktewert aufgrund der<br />
<strong>Leistungsbewertung</strong> zwischen 80,01 und 100 liegen nur in der ersten Runde bedient werden.<br />
Jene MitarbeiterInnen, deren Gesamtdurchschnittpunktewert über 100 liegt, werden in beiden<br />
Runden bedient.<br />
Abbildung 2: Runden der Prämienberechnung<br />
keine Prämie Prämie<br />
x x<br />
40 80 100 110 120<br />
X 1. Ausschüttung für alle LB-Ergebnisse ab 80,01 Punkte<br />
X zusätzliche 2. Ausschüttung ausschließlich für<br />
LB-Ergebnisse ab 100,01 Punkte
6.2. Prämienzusammensetzung:<br />
Die Prämie setzt sich aus den vier Bewertungsebenen zusammen, die wie folgt gewichtet sind:<br />
A) Top-Down-Bewertung<br />
Gesamtprämienanteil: 70 % bei Führungskräften, 90 % bei MA<br />
B) Bottom-Up-Bewertung (nur für MitarbeiterInnen mit Führungsverantwortung<br />
prämienrelevat):<br />
Gesamtprämienanteil: 20 %<br />
C) Kollegialbewertung: (für alle MitarbeiterInnen)<br />
Gesamtprämienanteil: 5 %<br />
D) Organisationserfolg/Teamerfolg: (für alle MitarbeiterInnen)<br />
Gesamtprämienanteil: 5 %<br />
Abbildung 2: Prämienzusammensetzung<br />
MA mit<br />
MA ohne<br />
Führungsv erantwortung Führungsv erantwortung<br />
70%<br />
20%<br />
90%<br />
5%<br />
5%<br />
5% 5%<br />
A) FK bewertet MA<br />
B) MA bewerten FK (entsprechend MAG-Struktur)<br />
C) MA bewerten MA bzw.<br />
KollegInnen bewerten KollegInnen<br />
D) Organis ations-/Teamerf olg<br />
A) FK MA B) MA FK C) MA MA D) Organisations-/Teamerfolg
6.3. Prämienberechnung für Privatangestellte<br />
6.3.1. Allgemeines:<br />
Die hier dargestellte Art der Prämienberechnung gilt für die Bewertungsebenen A bis C. Die<br />
berechnete Prämie pro Bewertungsebene wird unter 6.2 dargestellten Prämienzusammensetzung<br />
gewichtet.<br />
6.3.2. Prämienberechnung für die erste Runde (aus Leistungstopf 1):<br />
Berechnung des Wert eines Punktes: (die in weiterer Folge dargestellten Berechnungen erfolgen<br />
ohne Berücksichting des Organisations- / Teamerfolges)<br />
Wert eines Punktes der jeweiligen Gehaltsbandgruppe ergibt sich folgendermaßen (ohne<br />
Aliquotierung von Unterjährigkeit und Teilzeit):<br />
Topf der jeweiligen Gehaltsbandgruppe / Anzahl der MitarbeiterInnen / 120 Punkte<br />
Berechnung der Prämie<br />
MitarbeiterInnen mit Führungsverantwortung:<br />
Gesamtpunktewert der Ebene A<br />
Gesamtpunktewert der Ebene B<br />
Gesamtpunktewert der Ebene C<br />
_____________________________<br />
Summe der Gesamtpunktewert / 3 ergibt den Gesamtdurchschnittwert<br />
MitarbeiterInnen ohne Führungsverantwortung:<br />
Gesamtpunktewert der Ebene A<br />
Gesamtpunktewert der Ebene C<br />
_______________________________<br />
Summe der Gesamtpunktewert / 2 ergibt den Gesamtdurchschnittwert
6.3.3. Prämienberechung für die zweite Runde (aus Leistungstopf 2):<br />
Der Rest der ersten Runde kommt in den jeweiligen Topf für die zweite Runde (Leistungstopf 2).<br />
In der zweiten Runde wird nur der Gesamtdurchschnittpunktewert ab 100,01 Punkte<br />
berücksichtigt.<br />
Berechnung des Wertes eines Punktes:<br />
Wert eines Punktes in dem jeweiligen Leistungstopf 2 pro Gehaltsbandgruppe ergibt sich durch<br />
(ohne Aliquotierung von Unterjährigkeit und Teilzeit):<br />
Berechnung der Prämie<br />
6.3.4. Deckelung<br />
Restbetrag im Leistungstopf 2 / Anzahl MitarbeiterInnen / 120 Punkte<br />
Gesamtdurchschnittpunktewert x Wert eines Punktes = Prämie<br />
In der zweiten Runde erfolgt eine Deckelung der Prämie, die dem Doppelten des Punktewertes<br />
aus der ersten Runde entspricht.<br />
Beispiel: Beträgt der Wert eines Punktes in der ersten Runde € 10 und das Bewertungsergebnis<br />
110 Punkte, dann beträgt der Deckelungsbetrag € 2.200 (€ 10 x 110 x 2).<br />
Der Organisations-/Teamerfolg wird nicht in den Deckelungsbetrag einbezogen.<br />
Bei über Schema bezahlten MitarbeiterInnen wird die Abschlagsmatrix berücksichtigt (siehe Punkt<br />
4.3.2 und 8.4).
6.4. Prämienberechnung für über Schema bezahlte MitarbeiterInnen:<br />
Für MitarbeiterInnen welche über dem Gehaltsschema bezahlt werden, wird die Prämie durch<br />
eine Abschlagsmatrix reduziert.<br />
Abschlagsmatrix für über Schema bezahlte MitarbeiterInnen:<br />
Ausmaß der<br />
„Über-Schema<br />
Bezahlung“ 1<br />
Prämien-Anteil<br />
> 0 – 5,00 % 80 %<br />
5,01 – 10,00 % 60 %<br />
10,01 – 15 % 40 %<br />
15,01 – 20,00 % 20 %<br />
> 20,00 % 0 %<br />
6.5. Prämienberechnung für Magistratsbedienstete<br />
6.5.1. Allgemeines:<br />
Die hier dargestellte Art der Prämienberechnung gilt für die Bewertungsebenen A bis C. Die<br />
berechnete Prämie pro Bewertungsebene wird unter 8.2 dargestellten Prämienzusammensetzung<br />
gewichtet.<br />
6.5.2. Prämienberechnung für die erste Runde (aus Leistungstopf 1):<br />
Berechnung des Wert eines Punktes: (die in weiterer Folge dargestellten Berechnungen erfolgen<br />
ohne Berücksichting des Organisations- / Teamerfolges)<br />
Wert eines Punktes ergibt sich folgendermaßen (ohne Aliquotierung von Unterjährigkeit und<br />
Teilzeit):<br />
Topf der Magistratsbediensteten / Anzahl der MitarbeiterInnen / 120 Punkte<br />
1 Prozentuelle Differenz zwischen tatsächlichem Bruttogehalt und Bruttogehalt entsprechend Gehaltsbandgruppe und<br />
Einstufung lt. Gehaltsschema des Kollektivvertrages
Berechnung der Prämie<br />
MitarbeiterInnen mit Führungsverantwortung:<br />
Gesamtpunktewert der Ebene A<br />
Gesamtpunktewert der Ebene B<br />
Gesamtpunktewert der Ebene C<br />
________________________________<br />
Summe der Gesamtpunktewert / 3 ergibt den Gesamtdurchschnittwert<br />
MitarbeiterInnen ohne Führungsverantwortung:<br />
Gesamtpunktewert der Ebene A<br />
Gesamtpunktewert der Ebene C<br />
_______________________________<br />
Summe der Gesamtpunktewert / 2 ergibt den Gesamtdurchschnittwert<br />
6.5.3. Prämienberechung für die zweite Runde (aus Leistungstopf 2):<br />
Der Rest der ersten Runde kommt in den jeweiligen Topf für die zweite Runde (Leistungstopf 2).<br />
In der zweiten Runde wird nur der Gesamtdurchschnittpunktewerte ab 100,01 Punkte<br />
berücksichtigt.<br />
Berechnung des Wert eines Punktes:<br />
Wert eines Punktes in dem Leistungstopf 2 ergibt sich durch (ohne Aliquotierung von<br />
Unterjährigkeit und Teilzeit):<br />
Restbetrag im Leistungstopf 2 / Anzahl MitarbeiterInnen / 120 Punkte
Berechnung der Prämie<br />
6.5.4. Deckelung<br />
Gesamtdurchschnittpunktewert x Wert eines Punktes = Prämie<br />
In der zweiten Runde erfolgt eine Deckelung der Prämie, die dem Doppelten des Punktewertes<br />
aus der ersten Runde entspricht.<br />
Beispiel: Beträgt der Wert eines Punktes in der ersten Runde € 10 und das Bewertungsergebnis<br />
110 Punkte, dann beträgt der Deckelungsbetrag € 2.200 (€ 10 x 110 x 2).<br />
Der Organisations-/Teamerfolg wird nicht in den Deckelungsbetrag einbezogen.<br />
6.6. Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung, unterjährigen Eintritt und<br />
entgeltfreie Zeiten auf die Prämie<br />
6.6.1. Teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen<br />
Für teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen wird bei der Berechnung der Prämie das<br />
Beschäftigungsausmaß berücksichtigt.<br />
6.6.2. Unterjähriger Eintritt und entgeltfreie Zeiten<br />
Für MitarbeiterInnen, welche innerhalb des Bewertungszeitraumes eintreten bzw. entgeltfreie<br />
Zeiten aufweisen, wird die Prämie entsprechend der (entgeltlichen) Anwesenheitszeit aliquotiert.<br />
6.7. Prämienauszahlungsgrenze<br />
Die Mindestprämie, die zur Auszahlung gelangt, ist mit Euro 30,-- festgesetzt. Ein Prämienwert<br />
von bis zu Euro 29,99 kommt in den Sozialtopf (Pkt. 10) Der Auszahlungsbetrag wird auf ganze<br />
Eurobeträge aufgerundet.
7. Organisations-/Teamerfolg<br />
7.1. Allgemeines:<br />
Die Bewertungsebene des Organisations-/Teamerfolgs folgt der Logik des MbO<br />
(Zielvereinbarung). Daher ist das Procedere der Messung dieser Bewertungsebene und der<br />
Ausschüttung dieser Ebene entsprechenden Prämienanteils gesondert dargestellt.<br />
7.2. Procedere:<br />
Die Geschäftsführung vereinbart jeweils ein Ziel mit den ihr direkt zugeordneten Führungskräften<br />
der 1. Ebene (= Ziel des Organisationsbereichs). Von der Erreichung des vereinbarten Ziels ist<br />
die Auszahlung des Teambonus für den gesamten organisatorischen Bereich, der der<br />
Führungskraft der 1. Ebene zugeordnet ist, abhängig.<br />
Die Erreichung bzw. das Ausmaß der Erreichung des Ziels des Organisationsbereichs wird im<br />
MAG+LB im darauffolgenden Jahr zwischen Geschäftsführung und der Führungskraft 1. Ebene<br />
aufgrund der vereinbarten Kriterien der Zielfeststellung festgestellt.<br />
Der Organisationserfolg/Teamerfolg hat einen 5%igen Anteil an der Gesamtprämie. Die<br />
Berechnung dieses Prämienanteils erfolgt folgendermaßen:<br />
Jeweils 5 % der Topfbefüllung jedes Mitarbeiters/jeder Mitarbeiterin (siehe Punkt 2) des jeweiligen<br />
Organisationsbereichs werden zusammengefasst und die Summe wird durch die Anzahl der<br />
MitarbeiterInnen des Organisationsbereichs dividiert. Der sich daraus ergebende Betrag ist der<br />
Betrag, der jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin, unabhängig von der Einreihung ins<br />
Entgeltschema, bei 100 %iger Zielerreichung zusteht. Prämienberechtigt sind nur jene<br />
MitarbeiterInnen, die im Gehaltschema sind, sowie MitarbeiterInnen, bei denen eine Überzahlung<br />
vorliegt (jedoch nur im Ausmaß der Abschlagsmatrix für über dem Schema bezahlte<br />
MitarbeiterInnen).<br />
Eine unter 100% liegende Erreichung des Ziel des Organisationsbereichs führt zu einer<br />
dementsprechenden Verringerung des Prämienbetrages (dh. z.B. beträgt der Betrag pro
MitarbeiterIn 100 Euro bei 100%iger Zielerreichung und wurde das Ziel nur zu 50% erreicht, erhält<br />
jede/r MitarbeiterIn 50 Euro. Der Rest fließt in den Sozialtopf.<br />
8. Notwendige Anzahl von durchgeführten<br />
Bewertungen<br />
8.1. Kollegialbewertung<br />
Ein/e MitarbeiterIn muss im Rahmen der Kollegialbewertung von mindestens zwei KollegInnen<br />
bewertet worden sein, damit sie/er den dieser Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil<br />
erhält. Das Minimum von zwei Bewertungen ergibt sich aus der Notwendigkeit der<br />
Durchschnittsbildung, um damit Anonymität der Bewertung zu gewährleisten. Erhält die<br />
Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nicht die notwendige Mindestanzahl an Bewertungen, erhält sie/er<br />
den dieser Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil nicht.<br />
8.2. Bottom-Up-Bewertung<br />
Eine Führungskraft muss im Rahmen der Bottom-Up-Bewertung von mindestens zwei<br />
MitarbeiterInnen bewertet worden sein, damit sie den dieser Bewertungsebene vorgesehenen<br />
Prämienanteil erhält. Das Minimum von zwei Bewertungen ergibt sich aus der Notwendigkeit der<br />
Durchschnittsbildung, um damit Anonymität der Bewertung zu gewährleisten. Erhält die<br />
Führungskraft nicht die notwendige Mindestanzahl an Bewertungen, erhält sie den dieser<br />
Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil nicht.<br />
8.3. Konsequenz bei Nichtdurchführung der Kollegialbewertung und<br />
Bottom-Up-Bewertung<br />
Führt ein/e MitarbeiterIn die Kollegialbewertung und die Bottom-Up-Bewertung nicht durch, dann<br />
wird dieser/m vom Ergebnis ihrer/seiner Top-Down-Bewertung automatisch 5 Punkte abgezogen.<br />
Das WINIK-System registriert hier ausschließlich den Umstand, dass die/der MitarbeiterIn in das<br />
WINIK-System zur Bewertung der beiden Ebenen eingestiegen ist und diese ordnungsgemäß<br />
beendet hat.
9. Absenzen<br />
Absenzen stellen die Anzahl der Kalendertage dar, die aufgrund von Krankheit und Kuraufenthalt<br />
zustande kommen. Es werden keine Dienstunfälle und Sonderurlaube aus privaten Gründen bei<br />
der Berechnung der Absenzen berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Ebene „Top-Down“ ergibt einen Punktewert. Von diesem Punktewert werden<br />
die Absenzen entsprechend der Abschlagstabelle automatisch abgezogen. Herangezogen<br />
werden die Absenzen im Bewertungszeitraums 1.7.-30.6.<br />
Liegt eine außergewöhnlichen Leistung der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters aus Sicht der<br />
Führungskraft vor, kann von dieser im Einzelfall ein Punktezuschlag bis zum Ausmaß von<br />
höchstens 50 % des automatischen Punkteabzugs manuell gewährt werden.<br />
Im WINIK-Programm erfolgt dies anhand eines Auswahlfeldes „Punktezuschlag gewähren:<br />
ja/nein“, weiters wird die Höhe des gewährten Zuschlags durch die Führungskraft <strong>gemeinsam</strong> mit<br />
einer Begründung für diese Gewährung in einem Textfeld eingetragen. Der in der Tabelle<br />
ersichtliche Punktezuschlag pro Zeile versteht sich als maximal zu vergebender Punktezuschlag<br />
(d.h. bei einem Krankenstandsausmaß von 17-27 Kalendertagen kann ein Punktezuschlag bis zu<br />
2,5 Punkten gewährt werden).<br />
Absenzenmatrix:<br />
M<br />
atr<br />
ix<br />
Absenzen<br />
Punkteabzug Punktezuschlag<br />
Automatisch per 30.6. Indiv.d.d.FK möglich<br />
ab 88 Kalendertage 40 Punkte Bis 20 Punkte<br />
78 - 87 Kalendertage 35 Punkte Bis 17,5 Punkte<br />
68 - 77 Kalendertage 30 Punkte Bis 15 Punkte<br />
58 - 67 Kalendertage 25 Punkte Bis 12,5 Punkte<br />
48 - 57 Kalendertage 20 Punkte bis10 Punkte<br />
38 - 47 Kalendertage 15 Punkte Bis 7,5 Punkte<br />
28 - 37 Kalendertage 10 Punkte Bis 5 Punkte<br />
17 - 27 Kalendertage 5 Punkte Bis 2,5 Punkte<br />
bis 16 Kalendertage 0 Punkte Bis 0 Punkte
10. Sozialtopf<br />
Alle Beträge, die nicht zur Ausschüttung gelangen, werden in einen Sozialtopf übergeführt. Die<br />
Verwendung erfolgt in Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat.<br />
11. Regelung, wenn keine <strong>Leistungsbewertung</strong><br />
möglich ist<br />
11.1. Top-Down-Bewertung<br />
11.1.1. Krankheit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin<br />
Ist die Durchführung des MAG mit <strong>Leistungsbewertung</strong> aufgrund von Krankheit der<br />
Mitarbeiterin/des Mitarbeiters nicht möglich, erfolgt die <strong>Leistungsbewertung</strong> durch die<br />
Führungskraft in der letzten Woche des Bewertungszeitraums ohne der Mitarbeiterin/des<br />
Mitarbeiters. Der Leiter der Stabsstelle Personalmanagement und der<br />
Betriebsrat/Personalvertretung sind darüber zu informieren. Sobald die Mitarbeiterin/der<br />
Mitarbeiter wieder in der Dienststelle ist, hat die Führungskraft ein Gespräch mit dieser/m über die<br />
Bewertung zu führen.<br />
11.1.2. Krankheit der Führungskraft<br />
Ist die Durchführung des MAG mit <strong>Leistungsbewertung</strong> aufgrund von Krankheit der Führungskraft<br />
nicht möglich, erfolgt die <strong>Leistungsbewertung</strong> durch die nächst höhere Führungskraft in der<br />
letzten Woche des Bewertungszeitraums. Der Leiter der Stabsstelle Personalmanagement und<br />
der Betriebsrat/Personalvertretung sind darüber zu informieren.<br />
11.2. Bottom-Up-Bewertung und Kollegialbewertung<br />
Ist der/die MitarbeiterIn in dem Bewertungszeitraum krank und kann daher die Bewertung nicht<br />
durchführen, dann wird die durchschnittliche Bewertung der Bottom-Up-Bewertung und/oder<br />
Kollegialbewertung des jeweiligen Organisationsbereichs bzw. des FSW herangezogen.
12. Schlichtungsverfahren<br />
Kommt es im Rahmen des MitarbeiterInnengespräches mit <strong>Leistungsbewertung</strong> bei der<br />
<strong>Leistungsbewertung</strong> zu keiner Einigung zwischen Führungskraft und MitarbeiterIn zu der<br />
Ausprägung von einem oder mehreren Merkmalen, wird die <strong>Leistungsbewertung</strong> mit der<br />
Bewertung durch die Führungskraft abgeschlossen.<br />
Innerhalb von zwei Wochen (ausgehend vom ersten Gesprächstermin, jedoch vor dem Abschluss<br />
des Bewertungszeitraumes) wird ein neuerliches Gespräch zur <strong>Leistungsbewertung</strong> mit der<br />
Führungskraft, der/dem MitarbeiterIn und einem Mitglied des Betriebsrates/Personalvertretung<br />
und im Bedarf mit der nächst höheren Führungskraft einberufen. Sollte auch dabei kein<br />
<strong>gemeinsam</strong>es Ergebnis erzielt werden, wird die Entscheidung der Führungskraft in Abstimmung<br />
mit dem Betriebsrat getroffen.<br />
13. Funktionsbeschreibung des Systems<br />
13.1. Funktionsbeschreibung des Systems<br />
Wien, am<br />
Lt. Anhang<br />
Für die Geschäftsführung Für den Betriebsrat<br />
Für die Hauptgruppe 1
14. Anhang<br />
Merkmalportfolios für Privat- und Magistratsbedienstete<br />
Merkmalportfolio für Lehrlinge<br />
Merkmalportfolio für MD-Past MitarbeiterInnen<br />
Merkmale