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Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung - fsg gemeinsam aktiv

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1.3.2. Die Höhe des Leistungstopfes wird entsprechend der Zuordnung der ArbeitnehmerInnen<br />

im Gehaltsschema und den in den Gehaltsbändern definierten Leistungsanteilen<br />

festgelegt.<br />

1.3.3. Für die Berechnung des Leistungstopfes wird der Leistungsanteil mit 14 multipliziert.<br />

1.3.4. Der Leistungsanteil ist als jährliche Einmalzahlung bis zum 15. Jänner des Folgejahres<br />

auszubezahlen<br />

1.3.5. Das Kalenderjahr ist das <strong>Leistungsbewertung</strong>sjahr.<br />

2. Beschreibung der Methode zur<br />

<strong>Leistungsbewertung</strong><br />

2.1. Allgemeines<br />

Als Methode für die <strong>Leistungsbewertung</strong> wird die 360-Grad-Bewertung durchgeführt. In dieser<br />

Methode wird der Mensch im Arbeitsprozess, mit seinen Handlungen, seinem Verhalten und<br />

seiner Wirkung auf andere hinterfragt und aus unterschiedlichen Ebenen betrachtet und bewertet.<br />

Eine auf mehreren Ebenen durchgeführte Bewertung ermöglicht eine größere Objektivität beim<br />

Gesamtbewertungsergebnis.<br />

2.2. <strong>Leistungsbewertung</strong>sebenen<br />

Die 360-Grad-Bewertung inkludiert folgende Bewertungsebenen:<br />

A) Top-Down-Bewertung<br />

Führungskraft bewertet ihre direkt zugeordneten MitarbeiterInnen<br />

B) Bottom-Up-Bewertung<br />

MitarbeiterInnen bewerten ihre Führungskraft<br />

C) Kollegialbewertung<br />

MitarbeiterIn bewertet ihre ArbeitskollegInnen

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