Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung - fsg gemeinsam aktiv
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1.3.2. Die Höhe des Leistungstopfes wird entsprechend der Zuordnung der ArbeitnehmerInnen<br />
im Gehaltsschema und den in den Gehaltsbändern definierten Leistungsanteilen<br />
festgelegt.<br />
1.3.3. Für die Berechnung des Leistungstopfes wird der Leistungsanteil mit 14 multipliziert.<br />
1.3.4. Der Leistungsanteil ist als jährliche Einmalzahlung bis zum 15. Jänner des Folgejahres<br />
auszubezahlen<br />
1.3.5. Das Kalenderjahr ist das <strong>Leistungsbewertung</strong>sjahr.<br />
2. Beschreibung der Methode zur<br />
<strong>Leistungsbewertung</strong><br />
2.1. Allgemeines<br />
Als Methode für die <strong>Leistungsbewertung</strong> wird die 360-Grad-Bewertung durchgeführt. In dieser<br />
Methode wird der Mensch im Arbeitsprozess, mit seinen Handlungen, seinem Verhalten und<br />
seiner Wirkung auf andere hinterfragt und aus unterschiedlichen Ebenen betrachtet und bewertet.<br />
Eine auf mehreren Ebenen durchgeführte Bewertung ermöglicht eine größere Objektivität beim<br />
Gesamtbewertungsergebnis.<br />
2.2. <strong>Leistungsbewertung</strong>sebenen<br />
Die 360-Grad-Bewertung inkludiert folgende Bewertungsebenen:<br />
A) Top-Down-Bewertung<br />
Führungskraft bewertet ihre direkt zugeordneten MitarbeiterInnen<br />
B) Bottom-Up-Bewertung<br />
MitarbeiterInnen bewerten ihre Führungskraft<br />
C) Kollegialbewertung<br />
MitarbeiterIn bewertet ihre ArbeitskollegInnen