Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung - fsg gemeinsam aktiv
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10. Sozialtopf<br />
Alle Beträge, die nicht zur Ausschüttung gelangen, werden in einen Sozialtopf übergeführt. Die<br />
Verwendung erfolgt in Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat.<br />
11. Regelung, wenn keine <strong>Leistungsbewertung</strong><br />
möglich ist<br />
11.1. Top-Down-Bewertung<br />
11.1.1. Krankheit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin<br />
Ist die Durchführung des MAG mit <strong>Leistungsbewertung</strong> aufgrund von Krankheit der<br />
Mitarbeiterin/des Mitarbeiters nicht möglich, erfolgt die <strong>Leistungsbewertung</strong> durch die<br />
Führungskraft in der letzten Woche des Bewertungszeitraums ohne der Mitarbeiterin/des<br />
Mitarbeiters. Der Leiter der Stabsstelle Personalmanagement und der<br />
Betriebsrat/Personalvertretung sind darüber zu informieren. Sobald die Mitarbeiterin/der<br />
Mitarbeiter wieder in der Dienststelle ist, hat die Führungskraft ein Gespräch mit dieser/m über die<br />
Bewertung zu führen.<br />
11.1.2. Krankheit der Führungskraft<br />
Ist die Durchführung des MAG mit <strong>Leistungsbewertung</strong> aufgrund von Krankheit der Führungskraft<br />
nicht möglich, erfolgt die <strong>Leistungsbewertung</strong> durch die nächst höhere Führungskraft in der<br />
letzten Woche des Bewertungszeitraums. Der Leiter der Stabsstelle Personalmanagement und<br />
der Betriebsrat/Personalvertretung sind darüber zu informieren.<br />
11.2. Bottom-Up-Bewertung und Kollegialbewertung<br />
Ist der/die MitarbeiterIn in dem Bewertungszeitraum krank und kann daher die Bewertung nicht<br />
durchführen, dann wird die durchschnittliche Bewertung der Bottom-Up-Bewertung und/oder<br />
Kollegialbewertung des jeweiligen Organisationsbereichs bzw. des FSW herangezogen.