Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung - fsg gemeinsam aktiv
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MitarbeiterIn 100 Euro bei 100%iger Zielerreichung und wurde das Ziel nur zu 50% erreicht, erhält<br />
jede/r MitarbeiterIn 50 Euro. Der Rest fließt in den Sozialtopf.<br />
8. Notwendige Anzahl von durchgeführten<br />
Bewertungen<br />
8.1. Kollegialbewertung<br />
Ein/e MitarbeiterIn muss im Rahmen der Kollegialbewertung von mindestens zwei KollegInnen<br />
bewertet worden sein, damit sie/er den dieser Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil<br />
erhält. Das Minimum von zwei Bewertungen ergibt sich aus der Notwendigkeit der<br />
Durchschnittsbildung, um damit Anonymität der Bewertung zu gewährleisten. Erhält die<br />
Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nicht die notwendige Mindestanzahl an Bewertungen, erhält sie/er<br />
den dieser Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil nicht.<br />
8.2. Bottom-Up-Bewertung<br />
Eine Führungskraft muss im Rahmen der Bottom-Up-Bewertung von mindestens zwei<br />
MitarbeiterInnen bewertet worden sein, damit sie den dieser Bewertungsebene vorgesehenen<br />
Prämienanteil erhält. Das Minimum von zwei Bewertungen ergibt sich aus der Notwendigkeit der<br />
Durchschnittsbildung, um damit Anonymität der Bewertung zu gewährleisten. Erhält die<br />
Führungskraft nicht die notwendige Mindestanzahl an Bewertungen, erhält sie den dieser<br />
Bewertungsebene vorgesehenen Prämienanteil nicht.<br />
8.3. Konsequenz bei Nichtdurchführung der Kollegialbewertung und<br />
Bottom-Up-Bewertung<br />
Führt ein/e MitarbeiterIn die Kollegialbewertung und die Bottom-Up-Bewertung nicht durch, dann<br />
wird dieser/m vom Ergebnis ihrer/seiner Top-Down-Bewertung automatisch 5 Punkte abgezogen.<br />
Das WINIK-System registriert hier ausschließlich den Umstand, dass die/der MitarbeiterIn in das<br />
WINIK-System zur Bewertung der beiden Ebenen eingestiegen ist und diese ordnungsgemäß<br />
beendet hat.