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10. Dresdner Baurechtstage

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Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Rechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der<br />

Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten<br />

Rechtsprechung<br />

Klaus Füßer<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Struktur des Vortrages<br />

Einleitende Beispielfälle<br />

Rechtsgrundlagen - Überblick<br />

Rechtsprechung<br />

Aktuelle Entwicklung<br />

Abschließender Ausblick<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de


Einleitende Beispielfälle<br />

Fall 1<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Die Gemeinde A will ein nicht mehr benötigtes Grundstück<br />

veräußern, 100 % Wohnbebauung darauf möglich<br />

Makler führt zunächst Bieterverfahren durch<br />

Wert des Grundstücks 9 Millionen<br />

Angebot des X: 8,5 Millionen<br />

Angebot des Y: 9 Millionen: Auswahl als Verhandlungspartner<br />

Neu festgestellte Altlasten während Verhandlung mit Y<br />

Y handelt Preis auf 8 Millionen<br />

Fragen: 1. Hätte X einbezogen werden müssen, nachdem die<br />

Kontamination bekannt geworden war?<br />

2. Hätte ein erneutes Bieterverfahren durchgeführt werden<br />

müssen?


Einleitende Beispielfälle<br />

Fall 2<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Gemeinde B beabsichtigt in ihrem Gemeindegebiet<br />

Gewerbebetriebe der holzverarbeitenden Industrie anzusiedeln<br />

Ziel: Zentrum der Holzverarbeitung zu etablieren, Arbeitsplätze<br />

zu schaffen und die heimische Holzwirtschaft zu revitalisieren<br />

Grundstücksverkauf an Investor I geplant<br />

Vorhabenbezogener B-Plan und Durchführungsvertrag geplant<br />

Fragen: 1. Kann die Gemeinde das Grundstück an I freihändig<br />

veräußern, oder ist eine europaweite Ausschreibung nach<br />

dem Vergaberecht erforderlich?<br />

2. Kann die Gemeinde als Investitionsanreiz für I einen<br />

deutlich unter dem Wert eines Baugrundstückes liegenden<br />

Preis anbieten?


Einleitende Beispielfälle<br />

Fall 3<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wollte ein<br />

ehemaliges Kasernengelände (24 ha) veräußern und gab dies im<br />

Internet bekannt<br />

Hinweis im Verkaufsexposé: Die zulässigen Nutzungen und<br />

baulichen Voraussetzungen sind mit der Gemeinde C<br />

abzustimmen<br />

Grundstückswert laut Sachverständigengutachten: 2,3 Mio. Euro<br />

Von vier Bietern setzt sich Y mit einem auf fünf bis zehn Jahre<br />

angelegten Entwicklunskonzept und einem Gebot von 2,5 Mio.<br />

Euro durch, nachdem die BImA sein Konzept aus städtebaulicher<br />

Sicht ausgewählt und die Gemeinde C ihr Einvernehmen zum<br />

Verkauf gegeben hatte.<br />

Frage: Ist der Grundstücksverkauf ein dem Vergaberecht unterliegender<br />

Vorgang und wegen Verstoßes gegen eine rechtzeitige<br />

Bieterinformation unwirksam?


Rechtsgrundlagen - Überblick<br />

Zivilrecht<br />

§ 311 b BGB<br />

Beihilferecht<br />

Art. 87 EG<br />

Art. 88 EG<br />

Europäisches<br />

Kommunal-<br />

wirtschaftsrecht<br />

Kartellvergaberecht<br />

Grundsätze des<br />

EG-Vertrages<br />

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§ 72 II SächsGemO<br />

§ 90 SächsGemO<br />

VwV Kommunale<br />

Grundstücksveräußerung<br />

RL 2004/18/EG<br />

(VRL)<br />

§§ 97 ff. GWB<br />

§ 13 VgV<br />

VOB/A<br />

Grundfreiheiten<br />

Gleichheitsgrundsatz<br />

Transparenzgebot


Rechtsprechung Fall 1 (BGH, Urt. v. 22. 2. 2008, - V ZR 56/07 -)<br />

Aussagen des BGH:<br />

Keine SE-Ansprüche aus §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB<br />

Antworten Fall 1:<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Verkauf kommunaler Grundstücke muss nicht nach<br />

vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben werden<br />

Freiwilliges Bieterverfahren begründet ein vorvertragliches<br />

Vertrauensverhältnis, das den Träger der öffentlichen<br />

Verwaltung zu Gleichbehandlung, Transparenz und<br />

Rücksichtnahme verpflichtet<br />

Hierbei aber geringere Maßstäbe als im EG-Vergaberecht<br />

Unrichtige Information verletzt nicht den<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn alle Teilnehmer gleich<br />

informiert wurden<br />

1. X musste nach Auswahl des Y als<br />

Verhandlungspartner nicht mehr berücksichtigt werden<br />

2. Keine Pflicht der Gemeinde zur Wiederholung eines<br />

freiwilligen Bieterverfahrens, wenn neue Tatsachen<br />

bekannt werden


Rechtsprechung Fall 2 (Ahlhorn -Rechtsprechung OLG Düsseldorf 1 )<br />

Aussagen des OLG-Düsseldorf:<br />

Antworten Fall 2:<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

auf einen Grundstückskaufvertrag, der mit einem städtebaulichen<br />

Vertrag nach § 11, 12 oder 124 BauGB verbunden ist,<br />

Vergaberecht Anwendung, soweit der Maßgebliche Schwellenwert<br />

überschritten ist<br />

Für das Vorliegen eines Bauauftrages oder einer Baukonzession<br />

genügt ein mittelbares Eigeninteresse an der Errichtung der<br />

Gebäude, etwa an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

Bauaufträge in Verbindung mit Grundstücksveräußerungen werden<br />

als Baukonzessionen angesehen, da der Auftragnehmer das Recht<br />

zur Verwertung der Bauwerke erhält<br />

1. Nach bisheriger Rspr. des OLG Düsseldorf ist EG-Vergaberecht<br />

bei Überschreiten der Schwellenwerte vorliegend anwendbar<br />

und eine europaweite Ausschreibung ist erforderlich.<br />

2. Ein Unterwertverkauf wäre im Übrigen bereits aus<br />

kommunalrechtlichen Gründen und wegen dem Verbot<br />

unzulässiger Beihilfen unzulässig.<br />

1 OLG Düss Beschl. v. 13.6.2007 VII-Verg 2/07 (Ahlhorn); Beschl. v. 12.12.2007 VII-Verg<br />

30/07 -, (Wuppertal); Beschl. v. 30.1.2008 Verg 37/07 (Stadt Oer-Erkenschwick).


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Rechtsprechung Fall 3 (Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf v. 2. <strong>10.</strong> 2008 - VII-Verg 25/08 - )<br />

Aussagen des OLG-Düsseldorf:<br />

Antwort Fall 3:<br />

Ein körperlich greifbarer Beschaffungsbedarf des öffentlichen<br />

Auftraggebers sei für die Anwendung des Vergaberechts nicht<br />

erforderlich<br />

Eine Realisierungsverpflichtung bedeute nicht, dass es sich um eine<br />

einklagbare Verpflichtung handeln müsse<br />

Es genüge, wenn am Ende des Vergabeverfahrens der Abschluss<br />

einer Vereinbarung mit einer hinreichenden Bauverpflichtung stehen<br />

solle<br />

Wird das Grundstück von einem Dritten erworben und ein Bauauftrag<br />

mit der Gemeinde geschlossen, habe bei funktionaler Betrachtung<br />

eine Zusammenschau der Gesamtheit der Verträge stattzufinden<br />

Es gäbe keine Prämisse, wonach eine Baukonzession in jedem<br />

Falle befristet zu sein hätte<br />

Das OLG Düsseldorf hält den vorliegenden Kaufvertrag<br />

wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht für unwirksam.<br />

Eine Entscheidung hängt jedoch von der Reaktion des EuGH<br />

ab


Aktuelle Entwicklung<br />

Gesetzesnovelle GWB<br />

In Zukunft keine Ausschreibungspflicht und<br />

Vergabeverfahren mehr bei kommunalen<br />

Grundstücksverkäufen mit Bauverpflichtung<br />

des Erwerbers!<br />

Beschaffungszweck ausdrücklich in § 99 III<br />

GWB betont<br />

Grundstücksveräußerung ist keine<br />

Baukonzession, da diese nach § 99 VI<br />

GWB zeitlich befristetes Nutzungsrecht<br />

enthalten muss<br />

Haltung der Eur opäischen Kommission<br />

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Keine Anwendung des Vergaberechtes, wenn mit einem<br />

Grundstücksvertrag keine verbindliche Bauverpflichtung<br />

verbunden wird<br />

Eine durchsetzbare Bauverpflichtung liegt auch dann nicht vor,<br />

wenn die Gemeinde sich ein Rückkaufsrecht vorbehält für den<br />

Fall, dass der Käufer nicht baut, da eine Bebauung auf diesem<br />

Weg nicht durchgesetzt werden kann


Abschließender Ausblick<br />

In Zukunft wird aufgrund der Neufassung des GWB die<br />

Ahlhorn- Ära beendet sein<br />

Der EuGH wird mit Beantwortung der vorgelegten<br />

Fragen auch die Europarechtskonformität der GWB-<br />

Novelle bestätigen<br />

Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand in<br />

Verbindung mit Bauverpflichtungen werden<br />

zukünftig nicht mehr dem Vergaberecht<br />

unterfallen<br />

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Vielen Dank für Ihre<br />

Aufmerksamkei t<br />

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