Gewerbliche Betätigung am Flughafen Frankfurt - Frankfurt Airport
Gewerbliche Betätigung am Flughafen Frankfurt - Frankfurt Airport
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<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Betätigung</strong><br />
Sie möchten eine gewerbliche Tätigkeit <strong>am</strong> <strong>Flughafen</strong><br />
<strong>Frankfurt</strong> ausüben? Dann beachten Sie bitte die folgenden<br />
Informationen:<br />
Vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit <strong>am</strong> <strong>Flughafen</strong><br />
<strong>Frankfurt</strong> ist ein Gestattungsvertrag mit der Fraport AG abzuschließen.<br />
Sind Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig,<br />
so wird ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste<br />
(BADV), für jede andere Tätigkeit ein Vertrag<br />
auf der Grundlage der <strong>Flughafen</strong>-Benutzungsordnung (FBO)<br />
geschlossen.<br />
BADV-Gestattungen<br />
Mit Abschluss des Vertrags sind Sie zur Nutzung der allgemeinen<br />
Infrastruktureinrichtungen des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong>,<br />
wofür ein sog. Kostenbezogenes Nutzungsentgelt (KNE) erhoben<br />
wird, berechtigt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 9 Abs. 1<br />
und Abs. 3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste<br />
(BADV).<br />
FBO-Gestattungen<br />
Der FBO-Gestattungsvertrag wird für jede andere gewerbliche<br />
Tätigkeit außerhalb der Bodenabfertigung erteilt und<br />
sieht eine Umsatzabgabe für die Nutzung des <strong>Flughafen</strong>s<br />
<strong>Frankfurt</strong> vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Teil 2, Abschnitt 4.1<br />
der <strong>Flughafen</strong>-Benutzungsordnung (FBO).<br />
Fraport-Ausweise und -Fahrgenehmigungen<br />
Das Kontingent an zur Ausübung Ihrer Tätigkeiten benötigten<br />
Fraport-Personenausweisen bzw. -Fahrgenehmigungen<br />
wird in dem BADV- bzw. FBO-Vertrag festgelegt. Nach Vertragsschluss<br />
erteilt Ihnen unsere Ausweisstelle auf Antrag die<br />
erforderlichen Personenausweise und Fahrgenehmigungen.<br />
Sie finden die Ausweisstelle im Gebäude 161.<br />
Entgelte für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten<br />
Kostenbezogenes Nutzungsentgelt (KNE)<br />
gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BADV)<br />
Für die Nutzung der allgemeinen Infrastruktureinrichtungen<br />
<strong>am</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>, wozu öffentliche und Betriebsstraßen,<br />
Vorfeldstraßen, Einrichtungen zur Personen- und<br />
Warenkontrolle (sog. critical parts), Toranlagen der Sicherheitsbetriebsbereiche<br />
sowie Pendelbusse zählen, erhebt die<br />
Fraport AG ein KNE.<br />
Das KNE ist für die nachstehenden BADV-Dienstleistungen<br />
wie folgt festgelegt:<br />
3,0 % des Nettoumsatzes für Fluggastabfertigung<br />
(BADV-Branche 2)<br />
4,8 % des Nettoumsatzes für Vorfelddienste<br />
(BADV-Branche 5.1 – 5.6)<br />
3,1 % des Nettoumsatzes für Flugzeugservice<br />
(BADV-Branche 6)<br />
3,5 % des Nettoumsatzes für Flugzeugwartung<br />
(BADV-Branche 8)<br />
4,1 % des Nettoumsatzes für landseitige und spezielle<br />
Beförderungsdienste (BADV-Branche 10)<br />
1,8 % des Nettoumsatzes für Flugzeug-Catering<br />
(BADV-Branche 5.7 und 11)<br />
Umsatzabgabe<br />
nach der <strong>Flughafen</strong>-Benutzungsordnung (FBO)<br />
Aus Wettbewerbsgründen ist die Umsatzabgabe innerhalb<br />
einer Branche gleich hoch, variiert jedoch von Branche zu<br />
Branche. Die Abgabesätze der <strong>am</strong> häufigsten ausgeübten<br />
Tätigkeiten betragen:<br />
2,5 % des Nettoumsatzes für Transportdienstleistungen<br />
2,5 % des Nettoumsatzes für Gebäude- und Flächenreinigung<br />
2,5 % des Nettoumsatzes für Lagertätigkeiten<br />
5,0 % des Nettoumsatzes für Installations- und Wartungstätigkeiten<br />
5,0 % des Nettoumsatzes für Arbeitnehmerüberlassung<br />
5,5 % des Nettoumsatzes für Sicherheitsdienstleistungen<br />
Ihr Ansprechpartner für die Erteilung von Gestattungen und<br />
aller d<strong>am</strong>it verbundenen Fragen ist die Abteilung Flug- und<br />
Terminalbetrieb, Ausbau/Gestattungen.<br />
Fraport AG<br />
Abteilung Gestattungen<br />
Telefon: 069 690-70777<br />
Telefax: 069 690-59106<br />
E-Mail: gestattungen@fraport.de