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dieses Info-Blatt - Samtgemeinde Gartow

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• Die vorgeschriebenen Ablaufkonzentrationen gelten bei Kleinkläranlagen mit einer<br />

allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als eingehalten, wenn sie<br />

ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Für den ordnungsgemäßen<br />

Betrieb ist eine fachgerechte Wartung Bestandteil der Zulassung.<br />

Was muss ich tun,<br />

wenn meine Kleinkläranlage nicht mehr den Anforderungen entspricht?<br />

Untergrundverrieselungen oder Filtergräben hinter 3-Kammer-Gruben entsprechen nicht mehr den<br />

heutigen Anforderungen. Sie können aber bis zum Ende ihres Abschreibungszeitraumes von 15 Jahren<br />

weitergenutzt werden. Danach sind auch diese Anlagen nachzurüsten.<br />

Ist der Abschreibungszeitraum bereits erreicht oder überschritten, sind die Anlagen nachzurüsten. Das<br />

gereinigte Abwasser aus nachgerüsteten Kleinkläranlagen kann weiterhin über Sickerrohrstränge, in<br />

einen Graben (Zustimmung des Eigentümers erforderlich) oder in den Regenwasserkanal (Zustimmung<br />

der Gemeinde erforderlich) abgeleitet werden.<br />

Der Landkreis wird die Grundstückseigentümer zur Erneuerung ihrer Kleinkläranlagen auffordern. Es<br />

empfiehlt sich jedoch, selbst die Initiative zu ergreifen, damit das Abwasser auf Dauer problemlos<br />

beseitigt werden kann. Dabei wäre schon allein aus Kostengründen zu überlegen, sich mit Nachbarn zu<br />

einer gemeinschaftlichen Abwasserbeseitigung zusammen zu schließen, so wie es in vielen Orten im<br />

Landkreis bereits mit Erfolg praktiziert wird. Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg kann man sich über<br />

die verschiedenen Möglichkeiten informieren, um die gestellten Anforderung einzuhalten, (Telefon<br />

05841/120 580 oder 120 590).<br />

Hinweise zu Bau und Verfahrensauswahl von Kleinkläranlagen<br />

und biologischen Nachbehandlungsanlagen<br />

Vorklärung biologisches Reinigungsverfahren Ableitung<br />

3 – Kammer<br />

Ausfaulgrube<br />

SBR – Anlagen<br />

Belebungsanlagen<br />

Festbettanlagen<br />

Wibelschwebebettanlagen<br />

Tropfkörperanlagen<br />

Pflanzenbeete u.a.<br />

Grundwasser<br />

oder<br />

Oberflächengewässer<br />

Es werden verschiedene Verfahren zur Behandlung von häuslichem Abwasser in Kleinkläranlagen von<br />

zahlreichen Anbietern angeboten. Für die Auswahl eines geeigneten Verfahrens sind neben den Kosten<br />

folgende Kriterien von Bedeutung:<br />

• Die Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für<br />

Bautechnik besitzen; das betrifft auch Nachrüstsätze (Ausnahme z. Zeit : Pflanzenkläranlagen).<br />

• Die Verfahrenstechnik sollte möglichst einfach, betriebssicher und wenig störanfällig sein.<br />

• Bei Ferienhäusern o. ä. sind ein geringerer Abwasseranfall und längere Standzeiten bei der<br />

Wahl des Verfahrens zu berücksichtigen (unterlasttaugliche Anlagen).<br />

Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 2 von 4

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