dieses Info-Blatt - Samtgemeinde Gartow
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Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />
Der Landrat<br />
Fachdienst 66/ Wasserbehörde<br />
<strong>Info</strong>blatt Nr. 02<br />
Stand: 11/2011<br />
Ihre Wasserbehörde informiert!<br />
Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />
Hinweise über Anforderungen an Anpassung bzw. Neubau und Betrieb<br />
von Kleinkläranlagen<br />
Die Beseitigung von häuslichen Abwässern über Kleinkläranlagen bleibt auch in Zukunft eine sinnvolle<br />
Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung.<br />
Beseitigung des häuslichen Abwassers<br />
Grundstückseigentümer<br />
Zuständigkeit<br />
Beseitigung des Fäkalschlamms<br />
<strong>Samtgemeinde</strong><br />
Für die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers hat der Grundstückseigentümer allein zu<br />
sorgen. Die Beseitigung des Fäkalschlamms aus der Kleinkläranlage ist ohne Ausnahme eine<br />
Angelegenheit der <strong>Samtgemeinde</strong>. Das Ausfahren des Schlamms durch den Grundstückseigentümer<br />
selbst oder andere (z. B. bekannte Landwirte) ist nicht zulässig.<br />
Die Einleitung von häuslichem Abwasser in den Untergrund / Graben / Gewässer ist<br />
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vor dem Einbau mit den entsprechenden<br />
Unterlagen anzuzeigen. Den hierfür notwendigen Antragsvordruck finden Sie als<br />
Anhang zum Herunterladen.<br />
Neues Recht<br />
Die Abwasser-Verordnung der Bundesregierung legt seit August 2002 auch für die Einleitung von<br />
häuslichem Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer maximale Ablaufwerte fest (vergleichbar<br />
mit kommunalen Kläranlagen). Zur Erreichung dieser hohen Anforderungen verlangt der Gesetzgeber:<br />
• Kleinkläranlagen müssen aus einer Vorklärung und einer biologischen Reinigungsstufe<br />
bestehen. Untergrundverrieselungen und Sickerschächte sind als alleinige Nachreinigungsstufe<br />
nicht mehr zulässig.<br />
• Bei Neubauten oder Erneuerungen dürfen nur noch Kleinkläranlagen eingebaut werden, die<br />
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik<br />
besitzen.<br />
• Pflanzenkläranlagen können bis auf weiteres auch ohne bauaufsichtliche Zulassung errichtet<br />
werden, wenn sie dem ATV Arbeitsblatt DWA - A 262 entsprechen und ordnungsgemäß<br />
betrieben werden. Diese Ausnahme gilt solange, bis Pflanzenkläranlagen mit einer<br />
bauaufsichtlichen Zulassung auf dem Markt erhältlich sind.<br />
Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 1 von 4
• Die vorgeschriebenen Ablaufkonzentrationen gelten bei Kleinkläranlagen mit einer<br />
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als eingehalten, wenn sie<br />
ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Für den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb ist eine fachgerechte Wartung Bestandteil der Zulassung.<br />
Was muss ich tun,<br />
wenn meine Kleinkläranlage nicht mehr den Anforderungen entspricht?<br />
Untergrundverrieselungen oder Filtergräben hinter 3-Kammer-Gruben entsprechen nicht mehr den<br />
heutigen Anforderungen. Sie können aber bis zum Ende ihres Abschreibungszeitraumes von 15 Jahren<br />
weitergenutzt werden. Danach sind auch diese Anlagen nachzurüsten.<br />
Ist der Abschreibungszeitraum bereits erreicht oder überschritten, sind die Anlagen nachzurüsten. Das<br />
gereinigte Abwasser aus nachgerüsteten Kleinkläranlagen kann weiterhin über Sickerrohrstränge, in<br />
einen Graben (Zustimmung des Eigentümers erforderlich) oder in den Regenwasserkanal (Zustimmung<br />
der Gemeinde erforderlich) abgeleitet werden.<br />
Der Landkreis wird die Grundstückseigentümer zur Erneuerung ihrer Kleinkläranlagen auffordern. Es<br />
empfiehlt sich jedoch, selbst die Initiative zu ergreifen, damit das Abwasser auf Dauer problemlos<br />
beseitigt werden kann. Dabei wäre schon allein aus Kostengründen zu überlegen, sich mit Nachbarn zu<br />
einer gemeinschaftlichen Abwasserbeseitigung zusammen zu schließen, so wie es in vielen Orten im<br />
Landkreis bereits mit Erfolg praktiziert wird. Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg kann man sich über<br />
die verschiedenen Möglichkeiten informieren, um die gestellten Anforderung einzuhalten, (Telefon<br />
05841/120 580 oder 120 590).<br />
Hinweise zu Bau und Verfahrensauswahl von Kleinkläranlagen<br />
und biologischen Nachbehandlungsanlagen<br />
Vorklärung biologisches Reinigungsverfahren Ableitung<br />
3 – Kammer<br />
Ausfaulgrube<br />
SBR – Anlagen<br />
Belebungsanlagen<br />
Festbettanlagen<br />
Wibelschwebebettanlagen<br />
Tropfkörperanlagen<br />
Pflanzenbeete u.a.<br />
Grundwasser<br />
oder<br />
Oberflächengewässer<br />
Es werden verschiedene Verfahren zur Behandlung von häuslichem Abwasser in Kleinkläranlagen von<br />
zahlreichen Anbietern angeboten. Für die Auswahl eines geeigneten Verfahrens sind neben den Kosten<br />
folgende Kriterien von Bedeutung:<br />
• Die Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für<br />
Bautechnik besitzen; das betrifft auch Nachrüstsätze (Ausnahme z. Zeit : Pflanzenkläranlagen).<br />
• Die Verfahrenstechnik sollte möglichst einfach, betriebssicher und wenig störanfällig sein.<br />
• Bei Ferienhäusern o. ä. sind ein geringerer Abwasseranfall und längere Standzeiten bei der<br />
Wahl des Verfahrens zu berücksichtigen (unterlasttaugliche Anlagen).<br />
Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 2 von 4
• Ist eine baulich geeignete, ausreichend große Mehrkammergrube vorhanden, so ist eine<br />
Erweiterung mit Nachrüstsätzen möglich.<br />
• Technische Anlagen können im Vergleich zu Pflanzenkläranlagen durch den Strom- verbrauch<br />
für die künstliche Belüftung oder den Betrieb der Pumpen, sowie den häufigeren Wartungen<br />
höhere Betriebskosten aufweisen.<br />
• Der Schlammanfall ist bei technischen Kleinkläranlagen oft höher als bei naturnahen. Da sie in<br />
der Regel ein kleineres Vorklärvolumen haben, kann eine häufigere Schlammabfuhr durch die<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> notwendig sein.<br />
• Der Flächen- und Volumenbedarf der Kleinkläranlagenverfahren unterscheidet sich. Naturnahe<br />
Verfahren haben einen größeren Flächenbedarf als technische Verfahren. Die auf dem<br />
Grundstück verfügbare Fläche ist zu berücksichtigen.<br />
• Die Einbautiefen der Anlagen unterscheiden sich und beeinflussen die Kosten für die<br />
Erdarbeiten. Die Bodenbeschaffenheit und die Tiefe des Grundwasserspiegels sind ebenfalls zu<br />
beachten.<br />
• Bei der Standortwahl ist u. a. zu berücksichtigen, dass die Kleinkläranlage im Zuge der<br />
Fäkalschlammabfuhr von einem Saugfahrzeug angefahren werden muss (befestigte Zufahrt).<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen hierzu<br />
finden Sie im Internet auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />
Abwasser und Abfall e.V. www.dwa-nord.de und<br />
der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N unter www.uan.de (Stichwort: Literaturbörse<br />
Dezentrale Abwasserbeseitigung)<br />
Fachberatung ist bei Auswahl und Planung von Kleinkläranlagen unbedingt notwendig. Das ist u. a.<br />
möglich durch die verschiedenen Firmen und durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg (Fachdienst<br />
66, Telefon 05841/120 580 oder 120 590). Welche Firmen dafür und für die Ausführung in Frage<br />
kommen, erfahren Sie aus den „Gelben Seiten“ im Telefonbuch, durch Nachfrage bei den<br />
Baustoffhändlern oder im Internet.<br />
Auf der folgenden Prinzipskizze ist dargestellt, wie bei dem Anzeigeverfahren mögliche<br />
Kleinkläranlagen auf einem Lageplan einzuzeichnen und welche Maße dabei zu beachten sind:<br />
Quellenangaben / Literatur:<br />
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 , Niedersächsisches Wasserrecht vom 19.02.2010, in den<br />
zur Zeit geltenden Fassungen.<br />
• Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Abwasserverordnung -<br />
AbwV) vom 15.10.2002<br />
• DIN 4261 Teil 1 -“Kleinkläranlagen - Anlagen zur Abwasservorbehandlung“ vom Oktober 2010 und DIN 4261<br />
Teil 2 „Kleinkläranlagen - Anlagen mit Abwasserbelüftung“ (Beuth Verlag GmbH, Berlin)<br />
• Abwassertechnische Vereinigung ATV (03.2006): Arbeitsblatt DWA-A 262 +Grundsätze für Bemessung, Bau<br />
und Betrieb von Pflanzenbeeten* . Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. (GFA), Postfach 1165,<br />
53758 Hennef<br />
Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 3 von 4
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? So erreichen Sie uns:<br />
◘ Telefonisch: 05841/ 120-580 oder -582<br />
◘ Per Fax: 05841/ 120-543<br />
◘ Auf dem Postweg: Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />
Der Landrat<br />
Fachdienst 66<br />
Königsberger Straße 10<br />
29439 Lüchow (Wendland)<br />
◘ Per E-Mail: wasserbehoerde@luechow-dannenberg.de<br />
Wir sind selbstverständlich auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie am Besten im Vorwege<br />
einen Termin, damit Sie mögliche Wartezeiten vermeiden!<br />
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