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Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />

Der Landrat<br />

Fachdienst 66/ Wasserbehörde<br />

<strong>Info</strong>blatt Nr. 02<br />

Stand: 11/2011<br />

Ihre Wasserbehörde informiert!<br />

Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />

Hinweise über Anforderungen an Anpassung bzw. Neubau und Betrieb<br />

von Kleinkläranlagen<br />

Die Beseitigung von häuslichen Abwässern über Kleinkläranlagen bleibt auch in Zukunft eine sinnvolle<br />

Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung.<br />

Beseitigung des häuslichen Abwassers<br />

Grundstückseigentümer<br />

Zuständigkeit<br />

Beseitigung des Fäkalschlamms<br />

<strong>Samtgemeinde</strong><br />

Für die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers hat der Grundstückseigentümer allein zu<br />

sorgen. Die Beseitigung des Fäkalschlamms aus der Kleinkläranlage ist ohne Ausnahme eine<br />

Angelegenheit der <strong>Samtgemeinde</strong>. Das Ausfahren des Schlamms durch den Grundstückseigentümer<br />

selbst oder andere (z. B. bekannte Landwirte) ist nicht zulässig.<br />

Die Einleitung von häuslichem Abwasser in den Untergrund / Graben / Gewässer ist<br />

dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vor dem Einbau mit den entsprechenden<br />

Unterlagen anzuzeigen. Den hierfür notwendigen Antragsvordruck finden Sie als<br />

Anhang zum Herunterladen.<br />

Neues Recht<br />

Die Abwasser-Verordnung der Bundesregierung legt seit August 2002 auch für die Einleitung von<br />

häuslichem Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer maximale Ablaufwerte fest (vergleichbar<br />

mit kommunalen Kläranlagen). Zur Erreichung dieser hohen Anforderungen verlangt der Gesetzgeber:<br />

• Kleinkläranlagen müssen aus einer Vorklärung und einer biologischen Reinigungsstufe<br />

bestehen. Untergrundverrieselungen und Sickerschächte sind als alleinige Nachreinigungsstufe<br />

nicht mehr zulässig.<br />

• Bei Neubauten oder Erneuerungen dürfen nur noch Kleinkläranlagen eingebaut werden, die<br />

eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik<br />

besitzen.<br />

• Pflanzenkläranlagen können bis auf weiteres auch ohne bauaufsichtliche Zulassung errichtet<br />

werden, wenn sie dem ATV Arbeitsblatt DWA - A 262 entsprechen und ordnungsgemäß<br />

betrieben werden. Diese Ausnahme gilt solange, bis Pflanzenkläranlagen mit einer<br />

bauaufsichtlichen Zulassung auf dem Markt erhältlich sind.<br />

Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 1 von 4


• Die vorgeschriebenen Ablaufkonzentrationen gelten bei Kleinkläranlagen mit einer<br />

allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als eingehalten, wenn sie<br />

ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Für den ordnungsgemäßen<br />

Betrieb ist eine fachgerechte Wartung Bestandteil der Zulassung.<br />

Was muss ich tun,<br />

wenn meine Kleinkläranlage nicht mehr den Anforderungen entspricht?<br />

Untergrundverrieselungen oder Filtergräben hinter 3-Kammer-Gruben entsprechen nicht mehr den<br />

heutigen Anforderungen. Sie können aber bis zum Ende ihres Abschreibungszeitraumes von 15 Jahren<br />

weitergenutzt werden. Danach sind auch diese Anlagen nachzurüsten.<br />

Ist der Abschreibungszeitraum bereits erreicht oder überschritten, sind die Anlagen nachzurüsten. Das<br />

gereinigte Abwasser aus nachgerüsteten Kleinkläranlagen kann weiterhin über Sickerrohrstränge, in<br />

einen Graben (Zustimmung des Eigentümers erforderlich) oder in den Regenwasserkanal (Zustimmung<br />

der Gemeinde erforderlich) abgeleitet werden.<br />

Der Landkreis wird die Grundstückseigentümer zur Erneuerung ihrer Kleinkläranlagen auffordern. Es<br />

empfiehlt sich jedoch, selbst die Initiative zu ergreifen, damit das Abwasser auf Dauer problemlos<br />

beseitigt werden kann. Dabei wäre schon allein aus Kostengründen zu überlegen, sich mit Nachbarn zu<br />

einer gemeinschaftlichen Abwasserbeseitigung zusammen zu schließen, so wie es in vielen Orten im<br />

Landkreis bereits mit Erfolg praktiziert wird. Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg kann man sich über<br />

die verschiedenen Möglichkeiten informieren, um die gestellten Anforderung einzuhalten, (Telefon<br />

05841/120 580 oder 120 590).<br />

Hinweise zu Bau und Verfahrensauswahl von Kleinkläranlagen<br />

und biologischen Nachbehandlungsanlagen<br />

Vorklärung biologisches Reinigungsverfahren Ableitung<br />

3 – Kammer<br />

Ausfaulgrube<br />

SBR – Anlagen<br />

Belebungsanlagen<br />

Festbettanlagen<br />

Wibelschwebebettanlagen<br />

Tropfkörperanlagen<br />

Pflanzenbeete u.a.<br />

Grundwasser<br />

oder<br />

Oberflächengewässer<br />

Es werden verschiedene Verfahren zur Behandlung von häuslichem Abwasser in Kleinkläranlagen von<br />

zahlreichen Anbietern angeboten. Für die Auswahl eines geeigneten Verfahrens sind neben den Kosten<br />

folgende Kriterien von Bedeutung:<br />

• Die Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für<br />

Bautechnik besitzen; das betrifft auch Nachrüstsätze (Ausnahme z. Zeit : Pflanzenkläranlagen).<br />

• Die Verfahrenstechnik sollte möglichst einfach, betriebssicher und wenig störanfällig sein.<br />

• Bei Ferienhäusern o. ä. sind ein geringerer Abwasseranfall und längere Standzeiten bei der<br />

Wahl des Verfahrens zu berücksichtigen (unterlasttaugliche Anlagen).<br />

Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 2 von 4


• Ist eine baulich geeignete, ausreichend große Mehrkammergrube vorhanden, so ist eine<br />

Erweiterung mit Nachrüstsätzen möglich.<br />

• Technische Anlagen können im Vergleich zu Pflanzenkläranlagen durch den Strom- verbrauch<br />

für die künstliche Belüftung oder den Betrieb der Pumpen, sowie den häufigeren Wartungen<br />

höhere Betriebskosten aufweisen.<br />

• Der Schlammanfall ist bei technischen Kleinkläranlagen oft höher als bei naturnahen. Da sie in<br />

der Regel ein kleineres Vorklärvolumen haben, kann eine häufigere Schlammabfuhr durch die<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> notwendig sein.<br />

• Der Flächen- und Volumenbedarf der Kleinkläranlagenverfahren unterscheidet sich. Naturnahe<br />

Verfahren haben einen größeren Flächenbedarf als technische Verfahren. Die auf dem<br />

Grundstück verfügbare Fläche ist zu berücksichtigen.<br />

• Die Einbautiefen der Anlagen unterscheiden sich und beeinflussen die Kosten für die<br />

Erdarbeiten. Die Bodenbeschaffenheit und die Tiefe des Grundwasserspiegels sind ebenfalls zu<br />

beachten.<br />

• Bei der Standortwahl ist u. a. zu berücksichtigen, dass die Kleinkläranlage im Zuge der<br />

Fäkalschlammabfuhr von einem Saugfahrzeug angefahren werden muss (befestigte Zufahrt).<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen hierzu<br />

finden Sie im Internet auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser und Abfall e.V. www.dwa-nord.de und<br />

der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N unter www.uan.de (Stichwort: Literaturbörse<br />

Dezentrale Abwasserbeseitigung)<br />

Fachberatung ist bei Auswahl und Planung von Kleinkläranlagen unbedingt notwendig. Das ist u. a.<br />

möglich durch die verschiedenen Firmen und durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg (Fachdienst<br />

66, Telefon 05841/120 580 oder 120 590). Welche Firmen dafür und für die Ausführung in Frage<br />

kommen, erfahren Sie aus den „Gelben Seiten“ im Telefonbuch, durch Nachfrage bei den<br />

Baustoffhändlern oder im Internet.<br />

Auf der folgenden Prinzipskizze ist dargestellt, wie bei dem Anzeigeverfahren mögliche<br />

Kleinkläranlagen auf einem Lageplan einzuzeichnen und welche Maße dabei zu beachten sind:<br />

Quellenangaben / Literatur:<br />

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 , Niedersächsisches Wasserrecht vom 19.02.2010, in den<br />

zur Zeit geltenden Fassungen.<br />

• Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Abwasserverordnung -<br />

AbwV) vom 15.10.2002<br />

• DIN 4261 Teil 1 -“Kleinkläranlagen - Anlagen zur Abwasservorbehandlung“ vom Oktober 2010 und DIN 4261<br />

Teil 2 „Kleinkläranlagen - Anlagen mit Abwasserbelüftung“ (Beuth Verlag GmbH, Berlin)<br />

• Abwassertechnische Vereinigung ATV (03.2006): Arbeitsblatt DWA-A 262 +Grundsätze für Bemessung, Bau<br />

und Betrieb von Pflanzenbeeten* . Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. (GFA), Postfach 1165,<br />

53758 Hennef<br />

Ihre Wasserbehörde informiert! Kleinkläranlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Seite 3 von 4


Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? So erreichen Sie uns:<br />

◘ Telefonisch: 05841/ 120-580 oder -582<br />

◘ Per Fax: 05841/ 120-543<br />

◘ Auf dem Postweg: Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />

Der Landrat<br />

Fachdienst 66<br />

Königsberger Straße 10<br />

29439 Lüchow (Wendland)<br />

◘ Per E-Mail: wasserbehoerde@luechow-dannenberg.de<br />

Wir sind selbstverständlich auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie am Besten im Vorwege<br />

einen Termin, damit Sie mögliche Wartezeiten vermeiden!<br />

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