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Baureglement [PDF, 279 KB] - Galgenen

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Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />

Kürzi<br />

Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />

Fischerhöflirain<br />

Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />

Hangetli<br />

Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />

\\RKPF-SME-7\daten\RP\365 <strong>Galgenen</strong>\12 Ortsplanung\Bauregelment\<strong>Baureglement</strong>.doc<br />

• Die verkehrstechnische Erschliessung hat ab der Allmeindstrasse und<br />

der neuen Groberschliessungsstrasse zu erfolgen.<br />

• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />

architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />

und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />

Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />

Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />

• Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Planungswerte der ES II gemäss<br />

der eidgenössischen Lärmschutzverordnung eingehalten werden<br />

können.<br />

Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />

• Die verkehrstechnische Erschliessung hat grundsätzlich über die Grundstücke<br />

KTN 287 und KTN 592 von Osten her zu erfolgen.<br />

• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />

architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />

und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />

Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />

Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />

• Im Rahmen des Gestaltungsplans ist aufzuzeigen, wie die Hochbauten<br />

vor Gefahren (blaue Gefahrenzone) geschützt werden können.<br />

• Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Planungswerte der ES II gemäss<br />

der eidgenössischen Lärmschutzverordnung eingehalten werden<br />

können.<br />

Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />

• Die verkehrstechnische Erschliessung hat grundsätzlich über die Quellen-<br />

und Vorderbergstrasse zu erfolgen.<br />

• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />

architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />

und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />

Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />

Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />

• Im Rahmen des Gestaltungsplans ist aufzuzeigen, wie die Hochbauten<br />

vor Gefahren (blaue Gefahrenzone) geschützt werden können.<br />

• Die Verlegung der bestehenden Schmutzwasserkanalisation erfolgt zu<br />

Lasten der Grundeigentümer.<br />

• Nachweis der Planungswerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung.

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