Baureglement [PDF, 279 KB] - Galgenen
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Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />
Kürzi<br />
Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />
Fischerhöflirain<br />
Gestaltungsplanpflichtgebiet<br />
Hangetli<br />
Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />
\\RKPF-SME-7\daten\RP\365 <strong>Galgenen</strong>\12 Ortsplanung\Bauregelment\<strong>Baureglement</strong>.doc<br />
• Die verkehrstechnische Erschliessung hat ab der Allmeindstrasse und<br />
der neuen Groberschliessungsstrasse zu erfolgen.<br />
• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />
architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />
und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />
Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />
Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />
• Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Planungswerte der ES II gemäss<br />
der eidgenössischen Lärmschutzverordnung eingehalten werden<br />
können.<br />
Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />
• Die verkehrstechnische Erschliessung hat grundsätzlich über die Grundstücke<br />
KTN 287 und KTN 592 von Osten her zu erfolgen.<br />
• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />
architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />
und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />
Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />
Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />
• Im Rahmen des Gestaltungsplans ist aufzuzeigen, wie die Hochbauten<br />
vor Gefahren (blaue Gefahrenzone) geschützt werden können.<br />
• Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Planungswerte der ES II gemäss<br />
der eidgenössischen Lärmschutzverordnung eingehalten werden<br />
können.<br />
Mindestinhalte des Gestaltungsplanes<br />
• Die verkehrstechnische Erschliessung hat grundsätzlich über die Quellen-<br />
und Vorderbergstrasse zu erfolgen.<br />
• Die Bebauung ist mit Baufeldern aufzuzeigen. Es ist eine überzeugende<br />
architektonische Gestaltung der Bauten aufzuzeigen. Die Terrainlinien<br />
und die Terrainhöhen sind auf die Nachbargrundstücke anzupassen.<br />
Terrainveränderungen sind innerhalb des Gestaltungsplangebietes als<br />
Gesamtkonzept aufzuzeigen.<br />
• Im Rahmen des Gestaltungsplans ist aufzuzeigen, wie die Hochbauten<br />
vor Gefahren (blaue Gefahrenzone) geschützt werden können.<br />
• Die Verlegung der bestehenden Schmutzwasserkanalisation erfolgt zu<br />
Lasten der Grundeigentümer.<br />
• Nachweis der Planungswerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung.