Gemeindeversammlung - Gemeinde Freienstein-Teufen
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Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Freienstein</strong>-<strong>Teufen</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong><br />
4. Erneuerungswahl des Wahlbüros<br />
Amtsdauer 2010 - 2014<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Erneuerungswahl der 12 Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer<br />
2010 – 2014 auf Donnerstag, 24. Juni 2010, angeordnet.<br />
Für die 12 Mitglieder kandidieren die nachstehenden 11 stimmberechtigten Einwohnerinnen<br />
und Einwohner von <strong>Freienstein</strong>-<strong>Teufen</strong> wieder bzw. neu in das Wahlbüro:<br />
Bürgi Andrea, Oberteufenerstrasse 58, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Lienhard Beatrice, Irchelstrasse 40, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Lienhard Christine, Alte Landstrasse 13, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Lienhard Doris, Irchelstrasse 50, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Lienhard Nicole, Hagackerstrasse 23, <strong>Freienstein</strong> (bisher)<br />
Lüscher Pia, Obstgartenweg 4, <strong>Freienstein</strong> (bisher)<br />
Mall Erika, Oberteufenerstrasse 71, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Rinderknecht Andreas, Summerhaldestrasse 3, <strong>Freienstein</strong> (bisher)<br />
Uysal Doris, Im Bungert 21, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Walder Staub Pia, Oberteufenerstrasse 50, <strong>Teufen</strong> (bisher)<br />
Jöhl Werner, Dorfstrasse 15, <strong>Freienstein</strong> (neu)<br />
Die Anordnung der Erneuerungswahl des Wahlbüros für die Amtsdauer 2010 – 2014<br />
wird auf die Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte gestützt.<br />
Die Wahl an der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> findet im offenen Verfahren statt.<br />
An der Versammlung können Stimmberechtigte mit Wohnsitz in <strong>Freienstein</strong> oder<br />
<strong>Teufen</strong> vorgeschlagen werden.<br />
Die Publikation der Wahlanordnung wurde fristgerecht im Mitteilungsblatt vom 21.<br />
Mai 2010 veröffentlicht.<br />
Gegen die Wahl vom Wahlbüro von <strong>Freienstein</strong>-<strong>Teufen</strong> für die Amtsdauer 2010 –<br />
2014 kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre<br />
Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs<br />
beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen<br />
Antrag und dessen Begründung enthalten.<br />
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