Landratsamt Neumarkt - Gemeinde Sengenthal
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Hinweis der Redaktion<br />
Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mitteilungsblatt<br />
ist der 15. des Vormonates. Wenn möglich, Beiträge per E-Mail<br />
oder Diskette an Verwaltungsgemeinschaft <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
senden. E-Mail Adresse: dorr@vg-neumarkt.de<br />
Kosten für den Räum- und Streudienst. Der 1.Bürgermeister gab<br />
hierzu bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong> für das Winterhalbjahr<br />
2005/2006 rd. 250 t Streusalz bezog.<br />
- Zur Gewässerunterhaltung wurde festgestellt, dass im Jahr 2006<br />
verschiedene Bachräumungen durchgeführt werden sollten.<br />
- Im Bereich Abfallbeseitigung werden sich künftig für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
zusätzliche Belastungen durch die Einrichtung eines gesetzlichen<br />
Unterstützungsfonds für Deponiesanierungen ergeben.<br />
Danach haben die <strong>Gemeinde</strong>n hierzu einen jährlichen Beitrag in<br />
Höhe von 1 v.T. ihrer Umlagekraft zu leisten.<br />
- In Grundzügen wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das neue Tarifrecht für<br />
den öffentlichen Dienst erläutert, dass seit 01.10.2005 in Kraft ist<br />
und durch das die Unterscheidung zwischen Angestellten und<br />
Arbeitern aufgehoben wird sowie die Entlohnung auf feste Entgeltgruppen<br />
bei gleichzeitigen Abbau des bisherigen Zulagensystems<br />
umgestellt wird. Hieraus ergeben sich auch entsprechende<br />
Umgruppierungen im Haushalt.<br />
- Beim Einzelplan 9 (Finanzwirtschaft) wurden die Veränderungen im<br />
Realsteueraufkommen und die Einkommenssteuerbeteiligung angesprochen,<br />
die nach den Rückgängen in den Vorjahren 2006 erstmals<br />
wieder ansteigt. Zur Kreisumlage, die trotz der Senkung des<br />
Umlagensatzes auf 41,5% durch die höhere Umlagekraft der <strong>Gemeinde</strong><br />
um E 200.085,– höher ist als 2005, verwies der 1.Bürgermeister<br />
darauf, dass der Landkreis <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. einen der niedrigsten<br />
Umlagesätze in Bayern hat und damit in besonderer Weise<br />
Rücksicht auf die fi nanziellen Belange der <strong>Gemeinde</strong>n nimmt.<br />
- Hingewiesen wurde auf die geringe Zinsbelastung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sengenthal</strong>, die zudem in erheblichen Umfang durch Zinseinnahmen<br />
und durch die Verzinsung des Anlagekapitals der kostendeckenden<br />
Einrichtungen fi nanziert wird.<br />
Änderungswünsche zum Verwaltungshaushalt wurden aus den<br />
Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rates nicht vorgetragen.<br />
Vermögenshaushalt<br />
Zum Vermögenshaushalt wurden die einzelnen Maßnahmen und<br />
Investitionsansätze ohne größere Aussprache erläutert, nachdem<br />
der Vermögenshaushalt bis auf einige kleinere Ansätze nahezu ausschließlich<br />
Haushaltsansätze für Maßnahmen beinhaltet, die bereits<br />
in Ausführung sind bzw. deren Umsetzung vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />
in früheren Sitzungen eingehend erörtert und beschlossen<br />
wurde. Hingewiesen wurde lediglich beim Straßenbauansatz, dass<br />
im Zuge des Wirtschaftswegebaus in Winnberg auch ein kleineres<br />
Teilstück im Ortsbereich von Winnberg eine neue Asphaltdecke benötigt.<br />
Außerdem wurde auf den Baulandverkauf eingegangen,<br />
der zu einer deutlichen Reduzierung der Grunderwerbsfi nanzierungsdarlehen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> führt und je nach weiterer<br />
Entwicklung im Jahr 2006 evtl. ein Grunderwerbsfi nanzierungsdarlehen<br />
vorzeitig abgelöst werden kann.<br />
Änderungen bei den Investitionsansätzen bzw. die Aufnahme weiterer<br />
Maßnahmen in den Vermögenshaushalt wurden von den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern<br />
nicht beantragt.<br />
Finanzplanung<br />
Abschließend wurde noch auf den Finanzplan für den Finanzplanungszeitraum<br />
bis 2009 eingegangen, der nach Abschluss der<br />
Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung für die Folgejahre eine<br />
deutliche Reduzierung des jährlichen Investitionsvolumens und eine<br />
Konzentration der Investitionsmittel auf den Ausbau und die Erneuerung<br />
der bestehenden <strong>Gemeinde</strong>straßen vorsieht. Je nach Finanzlage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> dürfte es jedoch möglich sein, diese Maßnahmen<br />
auch in einem etwas längeren Zeitraum umzusetzen.<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Verwiesen wurde jedoch darauf, dass ungeachtet der im Vergleich<br />
zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n zufriedenstellenden Haushalts- und Finanzlage,<br />
die weitere Entwicklung des Verwaltungshaushalts stets einer<br />
besonderen Beachtung bedarf, nachdem die Ausgaben des Verwaltungshaushalts<br />
weitgehendst durch gemeindliche Pfl ichtaufgaben<br />
und früher getroffene Festlegungen festgeschrieben sind und das<br />
Einsparungspotential bei einer evtl. ungünstigen Entwicklung der<br />
Einnahmesituation sehr gering ist. Die Übernahme neuer Aufgaben<br />
wie auch die Ausweitung bestehender Verpfl ichtungen bedarf daher<br />
im besonderen Maße einer genauen Prüfung, ob deren Finanzierung<br />
dauerhaft gesichert werden kann.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 13 gegen 0 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> erlässt die Haushaltssatzung und den<br />
Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2006 nach Maßgabe des<br />
vorgelegten Entwurfs und der diesem Beschluss als Anlage beigefügten<br />
Haushaltssatzung.“<br />
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2006<br />
A. Haushaltssatzung<br />
Aufgrund der Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sengenthal</strong> für das Haushaltsjahr 2006 folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
E 2.725.374,–<br />
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
E 2.513.680,– ab.<br />
§ 2<br />
Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
Werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpfl ichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1.Grundsteuer<br />
a) für die land-u.forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 290 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 290 v.H.<br />
2.Gewerbesteuer 310 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf E 600.000,–<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.<br />
B. Vorbericht<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Das Volumen des Verwaltungshaushalts mindert sich gegenüber<br />
dem Vorjahr um E 872.437,- (= -24,25%), nach dem außergewöhnlicher<br />
Anstieg im Jahr 2005 um E 1.094.558,–. Der Verwaltungshaushalt<br />
2006 liegt damit immer noch etwas über dem Rechnungsergebnisses<br />
des Jahres 2004.<br />
Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt, die aufgrund der besonderen<br />
Einnahmesituation im Jahr 2005 mit E 1.365.000,– veran-