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Landratsamt Neumarkt - Gemeinde Sengenthal

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Hinweis der Redaktion<br />

Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mitteilungsblatt<br />

ist der 15. des Vormonates. Wenn möglich, Beiträge per E-Mail<br />

oder Diskette an Verwaltungsgemeinschaft <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

senden. E-Mail Adresse: dorr@vg-neumarkt.de<br />

Kosten für den Räum- und Streudienst. Der 1.Bürgermeister gab<br />

hierzu bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong> für das Winterhalbjahr<br />

2005/2006 rd. 250 t Streusalz bezog.<br />

- Zur Gewässerunterhaltung wurde festgestellt, dass im Jahr 2006<br />

verschiedene Bachräumungen durchgeführt werden sollten.<br />

- Im Bereich Abfallbeseitigung werden sich künftig für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

zusätzliche Belastungen durch die Einrichtung eines gesetzlichen<br />

Unterstützungsfonds für Deponiesanierungen ergeben.<br />

Danach haben die <strong>Gemeinde</strong>n hierzu einen jährlichen Beitrag in<br />

Höhe von 1 v.T. ihrer Umlagekraft zu leisten.<br />

- In Grundzügen wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das neue Tarifrecht für<br />

den öffentlichen Dienst erläutert, dass seit 01.10.2005 in Kraft ist<br />

und durch das die Unterscheidung zwischen Angestellten und<br />

Arbeitern aufgehoben wird sowie die Entlohnung auf feste Entgeltgruppen<br />

bei gleichzeitigen Abbau des bisherigen Zulagensystems<br />

umgestellt wird. Hieraus ergeben sich auch entsprechende<br />

Umgruppierungen im Haushalt.<br />

- Beim Einzelplan 9 (Finanzwirtschaft) wurden die Veränderungen im<br />

Realsteueraufkommen und die Einkommenssteuerbeteiligung angesprochen,<br />

die nach den Rückgängen in den Vorjahren 2006 erstmals<br />

wieder ansteigt. Zur Kreisumlage, die trotz der Senkung des<br />

Umlagensatzes auf 41,5% durch die höhere Umlagekraft der <strong>Gemeinde</strong><br />

um E 200.085,– höher ist als 2005, verwies der 1.Bürgermeister<br />

darauf, dass der Landkreis <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. einen der niedrigsten<br />

Umlagesätze in Bayern hat und damit in besonderer Weise<br />

Rücksicht auf die fi nanziellen Belange der <strong>Gemeinde</strong>n nimmt.<br />

- Hingewiesen wurde auf die geringe Zinsbelastung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sengenthal</strong>, die zudem in erheblichen Umfang durch Zinseinnahmen<br />

und durch die Verzinsung des Anlagekapitals der kostendeckenden<br />

Einrichtungen fi nanziert wird.<br />

Änderungswünsche zum Verwaltungshaushalt wurden aus den<br />

Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rates nicht vorgetragen.<br />

Vermögenshaushalt<br />

Zum Vermögenshaushalt wurden die einzelnen Maßnahmen und<br />

Investitionsansätze ohne größere Aussprache erläutert, nachdem<br />

der Vermögenshaushalt bis auf einige kleinere Ansätze nahezu ausschließlich<br />

Haushaltsansätze für Maßnahmen beinhaltet, die bereits<br />

in Ausführung sind bzw. deren Umsetzung vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />

in früheren Sitzungen eingehend erörtert und beschlossen<br />

wurde. Hingewiesen wurde lediglich beim Straßenbauansatz, dass<br />

im Zuge des Wirtschaftswegebaus in Winnberg auch ein kleineres<br />

Teilstück im Ortsbereich von Winnberg eine neue Asphaltdecke benötigt.<br />

Außerdem wurde auf den Baulandverkauf eingegangen,<br />

der zu einer deutlichen Reduzierung der Grunderwerbsfi nanzierungsdarlehen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> führt und je nach weiterer<br />

Entwicklung im Jahr 2006 evtl. ein Grunderwerbsfi nanzierungsdarlehen<br />

vorzeitig abgelöst werden kann.<br />

Änderungen bei den Investitionsansätzen bzw. die Aufnahme weiterer<br />

Maßnahmen in den Vermögenshaushalt wurden von den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern<br />

nicht beantragt.<br />

Finanzplanung<br />

Abschließend wurde noch auf den Finanzplan für den Finanzplanungszeitraum<br />

bis 2009 eingegangen, der nach Abschluss der<br />

Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung für die Folgejahre eine<br />

deutliche Reduzierung des jährlichen Investitionsvolumens und eine<br />

Konzentration der Investitionsmittel auf den Ausbau und die Erneuerung<br />

der bestehenden <strong>Gemeinde</strong>straßen vorsieht. Je nach Finanzlage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> dürfte es jedoch möglich sein, diese Maßnahmen<br />

auch in einem etwas längeren Zeitraum umzusetzen.<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Verwiesen wurde jedoch darauf, dass ungeachtet der im Vergleich<br />

zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n zufriedenstellenden Haushalts- und Finanzlage,<br />

die weitere Entwicklung des Verwaltungshaushalts stets einer<br />

besonderen Beachtung bedarf, nachdem die Ausgaben des Verwaltungshaushalts<br />

weitgehendst durch gemeindliche Pfl ichtaufgaben<br />

und früher getroffene Festlegungen festgeschrieben sind und das<br />

Einsparungspotential bei einer evtl. ungünstigen Entwicklung der<br />

Einnahmesituation sehr gering ist. Die Übernahme neuer Aufgaben<br />

wie auch die Ausweitung bestehender Verpfl ichtungen bedarf daher<br />

im besonderen Maße einer genauen Prüfung, ob deren Finanzierung<br />

dauerhaft gesichert werden kann.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 13 gegen 0 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> erlässt die Haushaltssatzung und den<br />

Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2006 nach Maßgabe des<br />

vorgelegten Entwurfs und der diesem Beschluss als Anlage beigefügten<br />

Haushaltssatzung.“<br />

Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2006<br />

A. Haushaltssatzung<br />

Aufgrund der Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sengenthal</strong> für das Haushaltsjahr 2006 folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

E 2.725.374,–<br />

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

E 2.513.680,– ab.<br />

§ 2<br />

Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

Werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpfl ichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land-u.forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 290 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 290 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer 310 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf E 600.000,–<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.<br />

B. Vorbericht<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Das Volumen des Verwaltungshaushalts mindert sich gegenüber<br />

dem Vorjahr um E 872.437,- (= -24,25%), nach dem außergewöhnlicher<br />

Anstieg im Jahr 2005 um E 1.094.558,–. Der Verwaltungshaushalt<br />

2006 liegt damit immer noch etwas über dem Rechnungsergebnisses<br />

des Jahres 2004.<br />

Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt, die aufgrund der besonderen<br />

Einnahmesituation im Jahr 2005 mit E 1.365.000,– veran-

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