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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Fischerhude-Ortskern“

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<strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>88</strong> <strong>„Fischerhude</strong>-<strong>Ortskern“</strong><br />

1. LAGE UND NUTZUNG DES GELTUNGSBEREICHES<br />

1.1 Allgemeine Lage und Grenzen <strong>des</strong> Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage in der Ortschaft Flecken Fischerhude.<br />

Es umfasst das Flurstück 82/5 der Flur 11 in der Gemarkung Fischerhude.<br />

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1.000 m².<br />

Abb. 1: Lage und räumlicher Geltungsbereich unmaßstäblich<br />

1.2 Nutzung <strong>des</strong> Plangebietes, umliegende Nutzung<br />

Das Grundstück der <strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> liegt in der Ortslage Fischerhu<strong>des</strong> und ist mit einem<br />

Stallgebäude bebaut. Dieses schließt unmittelbar an eine denkmalgeschützte<br />

Scheune auf dem nördlichen Nachbargrundstück an. Die große Freifläche wird derzeit<br />

als Pferdeweide genutzt. Entlang der westlichen Grenze verläuft die Gemein<strong>des</strong>traße<br />

„Zum Dieker Ort“, von der aus die Erschließung erfolgt. Die Nutzung der östlich und<br />

südlich angrenzenden Grundstücke wird durch eine Wohn- und Gartennutzung<br />

bestimmt.<br />

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