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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Fischerhude-Ortskern“

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Planunterlage<br />

Kartengrundlage ALKIS<br />

Maßstab: 1:500<br />

<strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>88</strong> <strong>„Fischerhude</strong>-<strong>Ortskern“</strong><br />

Die Vervielfältigung ist nur für eigene, nichtgewerbliche Zwecke gestattet (§ 5 Abs. 3<br />

<strong>des</strong> Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom<br />

12.02.2002, Nds. GVBl. 2003, S. 5)<br />

Die Planunterlage entspricht dem Inhalt <strong>des</strong> Liegenschaftskatasters und weist die<br />

städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze<br />

vollständig nach (Stand vom Februar 2012). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der<br />

Grenzen der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der<br />

neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.<br />

Sekundärnachweis aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem<br />

(ALKIS)<br />

Flecken Ottersberg, Gemarkung Fischerhude, Flur 11<br />

Planverfasser<br />

Der Entwurf der <strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>88</strong> <strong>„Fischerhude</strong>-<strong>Ortskern“</strong><br />

wurde ausgearbeitet vom Flecken Ottersberg, Grüne Straße 24, 2<strong>88</strong>70 Ottersberg.<br />

Ottersberg, den xx.xx.xxxx<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Planverfasser<br />

Der Verwaltungsausschuss <strong>des</strong> Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am<br />

08.11.2012 dem Entwurf der <strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>88</strong><br />

<strong>„Fischerhude</strong>-<strong>Ortskern“</strong> und der Begründung zugestimmt und die öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 07.12.2012 ortsüblich bekannt<br />

gemacht.<br />

Der Entwurf der <strong>4.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>88</strong> <strong>„Fischerhude</strong>-<strong>Ortskern“</strong><br />

und die Begründung dazu haben von xxxxxx, den xx.xx.xxxx bis einschließlich<br />

xxxxxx, den xx.xx.xxxxx gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.<br />

Ottersberg, den xx.xx.xxxx<br />

Der Bürgermeister<br />

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