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Einladung zum Seminar „Nationalpark Eifel – Wildnis wagen“ in ...

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H<strong>in</strong>weise für die Fahrtkostenabrechnung Stand 20.1.2009<br />

Zur Abrechnung der Fahrtkosten ist der Term<strong>in</strong>, der auf der <strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong>e<strong>in</strong>ladung vermerkt ist,<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Danach besteht ke<strong>in</strong> Anspruch mehr auf Erstattung.<br />

Das Abrechnungsformular muss vollständig ausgefüllt werden.<br />

De<strong>in</strong>e Angaben <strong>zum</strong> Wohnort, Abfahrts- und Zielort müssen mit Unterschrift auf dem Formular<br />

bestätigt werden. Wenn die Erstattung an die E<strong>in</strong>satzstelle überwiesen werden soll, weil<br />

sie dir das Geld vorgestreckt hat, dann muss an dieser Stelle auch e<strong>in</strong> Zuständiger der<br />

E<strong>in</strong>satzstelle (Träger der E<strong>in</strong>satzstelle) unterschreiben.<br />

Es können nur Fahrten abgerechnet werden, die auch tatsächlich stattgefunden haben.<br />

Hierzu musst du die Belege aufbewahren und uns dann mit dem Formblatt zusenden.<br />

Die Belege (Orig<strong>in</strong>ale) klebst du bitte auf weißes Papier (DIN A4) auf, weil sie sonst schnell<br />

<strong>in</strong> unserer Poststelle beim Auspacken verloren gehen.<br />

Die Belege müssen mit Anreise- und Abreisedatum übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

Die Belege müssen entwertet se<strong>in</strong> (z.B. E<strong>in</strong>zelfahrsche<strong>in</strong>e für Busfahrten, die man entwerten<br />

muss).<br />

Abgerechnet werden können nur Kosten bis zur Höhe von max. 51 Euro:<br />

• Bahnfahrt 2.Klasse <strong>in</strong> Regionalzügen;<br />

• regionale ÖPNV mit S-Bahn und Bussen.<br />

Grundsätzlich muss für jede Fahrt das kostengünstigste Angebot gewählt werden.<br />

Kosten für Taxifahrten, IC/EC oder ICE können nicht erstattet werden.<br />

Durch den E<strong>in</strong>satz von Vergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25 und 50) können die Kosten<br />

e<strong>in</strong>es IC/EC oder ICE unter denen des Regionalzugs liegen (müssen aber nicht).<br />

Wenn du, warum auch immer, e<strong>in</strong> IC/EC oder ICE Fahrtbeleg hast, kannst du diesen als<br />

Beleg für die Fahrt selber e<strong>in</strong>reichen. Es werden dann aber nur die Kosten des Regionalzuges<br />

erstattet. Die Kostenangabe für den Regionalzug muss von dir der Abrechnung beigefügt<br />

werden (Ausdruck aus dem Internet <strong>–</strong> am besten direkt nach der Fahrt besorgen, da die<br />

Angaben von der Bahn AG ständig geändert werden)<br />

Ebenso können Gruppentickets und Sondertickets abgerechnet werden, wenn der Orig<strong>in</strong>albeleg<br />

beigefügt wird und die Kosten nicht höher s<strong>in</strong>d wie bei e<strong>in</strong>er regulären Fahrt (kostengünstigstes<br />

Angebot).<br />

Solltest du an e<strong>in</strong>em anderen, wie de<strong>in</strong>em Wohnort oder dem Standort de<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>satzstelle,<br />

abfahren bzw. wieder ankommen, kannst du den Beleg <strong>zum</strong> Nachweis der Fahrt e<strong>in</strong>reichen.<br />

Abrechnen kannst du aber nur die Strecke zwischen tatsächlichen Wohnort/E<strong>in</strong>satzstelle und<br />

<strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong>ort. Falls du e<strong>in</strong>e Unterkunft bei der E<strong>in</strong>satzstelle gestellt bekommst bzw. e<strong>in</strong>en Mietzuschuss<br />

für eigene vier Wände, dann ist der Wohnort der Ort der E<strong>in</strong>satzstelle.<br />

Die Kosten für diese Strecke müssen nachgewiesen werden (Ausdruck aus dem Internet<br />

am besten direkt nach der Fahrt besorgen, da die Angaben von der Bahn AG ständig geändert<br />

werden).<br />

Wenn du bei der Anfahrt mit dem Auto auch e<strong>in</strong>e Kostenerstattung beantragst, musst du auf<br />

dem Formular das Autokennzeichen angeben, auch wenn <strong>zum</strong> ersten <strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong> de<strong>in</strong>e Eltern<br />

dich br<strong>in</strong>gen. Es wird ke<strong>in</strong>e Kilometerpauschale abgerechnet, sondern wir können nur den<br />

Preis der Bahnfahrt erstatten. Als Beleg leg der Fahrtkostenerstattung bitte e<strong>in</strong>en Ausdruck<br />

aus dem Internet mit e<strong>in</strong>em Preisnachweis für die Bahnfahrt 2. Klasse bei. Auch hier gilt,<br />

dass du günstigste Angebot wählen musst.<br />

Kurzgefasst: 1. Belege aufheben und aufkleben<br />

2. Fahrtkostenerstattung vollständig ausfüllen<br />

3. Belege und Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig an uns schicken (Term<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> beachten

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