Einladung zum Seminar „Nationalpark Eifel – Wildnis wagen“ in ...
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H<strong>in</strong>weise für die Fahrtkostenabrechnung Stand 20.1.2009<br />
Zur Abrechnung der Fahrtkosten ist der Term<strong>in</strong>, der auf der <strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong>e<strong>in</strong>ladung vermerkt ist,<br />
e<strong>in</strong>zuhalten. Danach besteht ke<strong>in</strong> Anspruch mehr auf Erstattung.<br />
Das Abrechnungsformular muss vollständig ausgefüllt werden.<br />
De<strong>in</strong>e Angaben <strong>zum</strong> Wohnort, Abfahrts- und Zielort müssen mit Unterschrift auf dem Formular<br />
bestätigt werden. Wenn die Erstattung an die E<strong>in</strong>satzstelle überwiesen werden soll, weil<br />
sie dir das Geld vorgestreckt hat, dann muss an dieser Stelle auch e<strong>in</strong> Zuständiger der<br />
E<strong>in</strong>satzstelle (Träger der E<strong>in</strong>satzstelle) unterschreiben.<br />
Es können nur Fahrten abgerechnet werden, die auch tatsächlich stattgefunden haben.<br />
Hierzu musst du die Belege aufbewahren und uns dann mit dem Formblatt zusenden.<br />
Die Belege (Orig<strong>in</strong>ale) klebst du bitte auf weißes Papier (DIN A4) auf, weil sie sonst schnell<br />
<strong>in</strong> unserer Poststelle beim Auspacken verloren gehen.<br />
Die Belege müssen mit Anreise- und Abreisedatum übere<strong>in</strong>stimmen.<br />
Die Belege müssen entwertet se<strong>in</strong> (z.B. E<strong>in</strong>zelfahrsche<strong>in</strong>e für Busfahrten, die man entwerten<br />
muss).<br />
Abgerechnet werden können nur Kosten bis zur Höhe von max. 51 Euro:<br />
• Bahnfahrt 2.Klasse <strong>in</strong> Regionalzügen;<br />
• regionale ÖPNV mit S-Bahn und Bussen.<br />
Grundsätzlich muss für jede Fahrt das kostengünstigste Angebot gewählt werden.<br />
Kosten für Taxifahrten, IC/EC oder ICE können nicht erstattet werden.<br />
Durch den E<strong>in</strong>satz von Vergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25 und 50) können die Kosten<br />
e<strong>in</strong>es IC/EC oder ICE unter denen des Regionalzugs liegen (müssen aber nicht).<br />
Wenn du, warum auch immer, e<strong>in</strong> IC/EC oder ICE Fahrtbeleg hast, kannst du diesen als<br />
Beleg für die Fahrt selber e<strong>in</strong>reichen. Es werden dann aber nur die Kosten des Regionalzuges<br />
erstattet. Die Kostenangabe für den Regionalzug muss von dir der Abrechnung beigefügt<br />
werden (Ausdruck aus dem Internet <strong>–</strong> am besten direkt nach der Fahrt besorgen, da die<br />
Angaben von der Bahn AG ständig geändert werden)<br />
Ebenso können Gruppentickets und Sondertickets abgerechnet werden, wenn der Orig<strong>in</strong>albeleg<br />
beigefügt wird und die Kosten nicht höher s<strong>in</strong>d wie bei e<strong>in</strong>er regulären Fahrt (kostengünstigstes<br />
Angebot).<br />
Solltest du an e<strong>in</strong>em anderen, wie de<strong>in</strong>em Wohnort oder dem Standort de<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>satzstelle,<br />
abfahren bzw. wieder ankommen, kannst du den Beleg <strong>zum</strong> Nachweis der Fahrt e<strong>in</strong>reichen.<br />
Abrechnen kannst du aber nur die Strecke zwischen tatsächlichen Wohnort/E<strong>in</strong>satzstelle und<br />
<strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong>ort. Falls du e<strong>in</strong>e Unterkunft bei der E<strong>in</strong>satzstelle gestellt bekommst bzw. e<strong>in</strong>en Mietzuschuss<br />
für eigene vier Wände, dann ist der Wohnort der Ort der E<strong>in</strong>satzstelle.<br />
Die Kosten für diese Strecke müssen nachgewiesen werden (Ausdruck aus dem Internet<br />
am besten direkt nach der Fahrt besorgen, da die Angaben von der Bahn AG ständig geändert<br />
werden).<br />
Wenn du bei der Anfahrt mit dem Auto auch e<strong>in</strong>e Kostenerstattung beantragst, musst du auf<br />
dem Formular das Autokennzeichen angeben, auch wenn <strong>zum</strong> ersten <strong>Sem<strong>in</strong>ar</strong> de<strong>in</strong>e Eltern<br />
dich br<strong>in</strong>gen. Es wird ke<strong>in</strong>e Kilometerpauschale abgerechnet, sondern wir können nur den<br />
Preis der Bahnfahrt erstatten. Als Beleg leg der Fahrtkostenerstattung bitte e<strong>in</strong>en Ausdruck<br />
aus dem Internet mit e<strong>in</strong>em Preisnachweis für die Bahnfahrt 2. Klasse bei. Auch hier gilt,<br />
dass du günstigste Angebot wählen musst.<br />
Kurzgefasst: 1. Belege aufheben und aufkleben<br />
2. Fahrtkostenerstattung vollständig ausfüllen<br />
3. Belege und Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig an uns schicken (Term<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />
der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> beachten