Fahrtkostenerstattung-Formular - Freiwilliges ökologisches Jahr
Fahrtkostenerstattung-Formular - Freiwilliges ökologisches Jahr
Fahrtkostenerstattung-Formular - Freiwilliges ökologisches Jahr
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Name, Vorname Datum:<br />
________________________________<br />
Straße<br />
________________________________<br />
PLZ, Wohnort<br />
________________________________<br />
LVR-Landesjugendamt – 43.11<br />
FÖJ- Zentralstelle<br />
Frau Gies/ Herr Rosario<br />
50663 Köln<br />
<strong>Fahrtkostenerstattung</strong><br />
hier: <strong>Freiwilliges</strong> Ökologisches <strong>Jahr</strong> NRW im Rheinland 2012/2013<br />
Veranstaltung:<br />
Hinfahrt: von____________________ nach __________________________<br />
Rückfahrt: von ____________________ nach __________________________<br />
Die Belege sind beizufügen! Eine Abrechnung der Fahrtkosten ist ohne Belegnachweis<br />
nicht möglich!<br />
a) Fahrtkosten öffentlicher Nahverkehr, Gesamtbetrag:______________ €<br />
b) Fahrt mit eigenem PKW Kennzeichen:_____________________<br />
Die Erstattung einer km-Pauschale ist nicht möglich. Zur Abrechnung der Fahrtkosten legen Sie bitte<br />
die Fahrpreisbestätigung der DB, des VRR/VRS (Internetausdruck) bei.<br />
Bitte überweisen Sie die entstandenen Fahrtkosten auf das folgende Konto:<br />
____________________________________________________________<br />
Name des Kontoinhabers<br />
____________________________________________________________<br />
Name der Bank<br />
____________________________________________________________<br />
BLZ Kontonummer<br />
Für die Richtigkeit der Angaben:<br />
____________________________________________________________<br />
Datum, Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder Unterschrift des Trägers der<br />
Einsatzstelle<br />
Von der FÖJ-Zentralstelle auszufüllen:<br />
Änderungen: anzuerkennender Betrag:____________ €<br />
sachlich richtig _________________________________<br />
Datum Namenszeichen
- 2 -<br />
Hinweise für die Fahrtkostenabrechnung Stand 03.01.2013<br />
Zur Abrechnung der Fahrtkosten ist der Termin, der auf der Seminareinladung vermerkt ist,<br />
einzuhalten. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung. Das Abrechnungsformular muss<br />
von dir vollständig ausgefüllt werden. Deine Angaben zum Wohnort, Abfahrts- und Zielort müssen<br />
mit Unterschrift auf dem <strong>Formular</strong> bestätigt werden. Wenn die Erstattung an die Einsatzstelle<br />
überwiesen werden soll, weil sie dir das Geld vorgestreckt hat, dann muss an dieser Stelle auch ein<br />
Zuständiger der Einsatzstelle unterschreiben.<br />
Es können nur Fahrten abgerechnet werden, die auch tatsächlich stattgefunden haben.<br />
Hierzu musst du die Belege aufbewahren und uns dann mit dem Formblatt zusenden.<br />
Die Belege (Originale) klebst du bitte auf weißes Papier (DIN A4) auf,<br />
(nicht auftackern!!)<br />
weil sie sonst schnell in unserer Poststelle beim Auspacken verloren gehen können.<br />
Die Belege müssen mit Anreise- und Abreisedatum übereinstimmen und entwertet sein<br />
(z.B. Einzelfahrscheine für Busfahrten, die man entwerten muss).<br />
Abgerechnet werden können nur Kosten für:<br />
• Bahnfahrten 2.Klasse in Regionalzügen;<br />
• Fahrten im Regionalen ÖPNV mit S-Bahn und Bussen.<br />
Grundsätzlich muss für jede Fahrt das kostengünstigste Angebot gewählt werden.<br />
Um das kostengünstigste Ticket rauszusuchen, nutze bitte die Internetseiten<br />
www.vrsinfo.de oder www.vrr.de.<br />
Kosten für Taxifahrten, IC/EC oder ICE können nicht erstattet werden.<br />
Durch den Einsatz von Vergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25 und 50) können die Kosten eines<br />
IC/EC oder ICE unter denen des Regionalzugs liegen (müssen aber nicht).<br />
Wenn du, warum auch immer, ein IC/EC oder ICE Fahrtbeleg hast, kannst du diesen als<br />
Beleg für die Fahrt selber einreichen. Es werden dann aber höchstens die Kosten des<br />
Regionalzuges erstattet. Die Kostenangabe für den Regionalzug muss von dir der<br />
Abrechnung beigefügt werden. Besorge dir bitte den Ausdruck aus dem Internet, am besten<br />
direkt kurz vor oder nach der Fahrt, da die Angaben von der Bahn AG häufig geändert werden.<br />
Ebenso können Gruppentickets und Sondertickets abgerechnet werden, wenn der Originalbeleg<br />
beigefügt wird und die Kosten nicht höher sind wie bei einer regulären Fahrt bzw. dem kostengünstigsten<br />
Angebot.<br />
Solltest du an einem anderen, wie deinem Wohnort oder dem Standort deiner Einsatzstelle,<br />
abfahren bzw. wieder ankommen, kannst du den Beleg zum Nachweis der Fahrt einreichen.<br />
Abrechnen kannst du aber nur die Strecke zwischen tatsächlichen Wohnort/Einsatzstelle<br />
und Seminarort. Falls du eine Unterkunft bei der Einsatzstelle gestellt bekommst bzw. einen Mietzuschuss<br />
erhältst, dann ist der Wohnort der Ort der Einsatzstelle.<br />
Die Kosten für diese Strecke müssen mit einem Beleg nachgewiesen werden. Auch hier gilt, dass<br />
die Ausdrucke aus dem Internet am besten am besten direkt vor oder kurz nach der Fahrt besorgt<br />
werden müssen, da die Angaben von der Bahn AG ständig geändert werden.<br />
Wenn du bei der Anfahrt mit dem Auto auch eine Kostenerstattung beantragst, musst du auf<br />
dem <strong>Formular</strong> das Autokennzeichen angeben, auch wenn zum ersten Seminar deine Eltern<br />
dich bringen. Es wird keine Kilometerpauschale abgerechnet, sondern wir können nur den<br />
Preis der Bahnfahrt erstatten. Als Beleg leg der <strong>Fahrtkostenerstattung</strong> bitte einen Ausdruck aus<br />
dem Internet mit einem Preisnachweis für die Bahnfahrt 2. Klasse bei. Auch hier gilt, dass du das<br />
günstigste Angebot wählen musst.<br />
Kurzgefasst: 1. Belege aufheben und aufkleben<br />
2. <strong>Fahrtkostenerstattung</strong> vollständig ausfüllen (egal, ob Bahn oder Auto)<br />
3. Belege und Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig an uns schicken (Termin in der<br />
Einladung beachten).