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Fahrtkostenerstattung-Formular - Freiwilliges ökologisches Jahr

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Name, Vorname Datum:<br />

________________________________<br />

Straße<br />

________________________________<br />

PLZ, Wohnort<br />

________________________________<br />

LVR-Landesjugendamt – 43.11<br />

FÖJ- Zentralstelle<br />

Frau Gies/ Herr Rosario<br />

50663 Köln<br />

<strong>Fahrtkostenerstattung</strong><br />

hier: <strong>Freiwilliges</strong> Ökologisches <strong>Jahr</strong> NRW im Rheinland 2012/2013<br />

Veranstaltung:<br />

Hinfahrt: von____________________ nach __________________________<br />

Rückfahrt: von ____________________ nach __________________________<br />

Die Belege sind beizufügen! Eine Abrechnung der Fahrtkosten ist ohne Belegnachweis<br />

nicht möglich!<br />

a) Fahrtkosten öffentlicher Nahverkehr, Gesamtbetrag:______________ €<br />

b) Fahrt mit eigenem PKW Kennzeichen:_____________________<br />

Die Erstattung einer km-Pauschale ist nicht möglich. Zur Abrechnung der Fahrtkosten legen Sie bitte<br />

die Fahrpreisbestätigung der DB, des VRR/VRS (Internetausdruck) bei.<br />

Bitte überweisen Sie die entstandenen Fahrtkosten auf das folgende Konto:<br />

____________________________________________________________<br />

Name des Kontoinhabers<br />

____________________________________________________________<br />

Name der Bank<br />

____________________________________________________________<br />

BLZ Kontonummer<br />

Für die Richtigkeit der Angaben:<br />

____________________________________________________________<br />

Datum, Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder Unterschrift des Trägers der<br />

Einsatzstelle<br />

Von der FÖJ-Zentralstelle auszufüllen:<br />

Änderungen: anzuerkennender Betrag:____________ €<br />

sachlich richtig _________________________________<br />

Datum Namenszeichen


- 2 -<br />

Hinweise für die Fahrtkostenabrechnung Stand 03.01.2013<br />

Zur Abrechnung der Fahrtkosten ist der Termin, der auf der Seminareinladung vermerkt ist,<br />

einzuhalten. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung. Das Abrechnungsformular muss<br />

von dir vollständig ausgefüllt werden. Deine Angaben zum Wohnort, Abfahrts- und Zielort müssen<br />

mit Unterschrift auf dem <strong>Formular</strong> bestätigt werden. Wenn die Erstattung an die Einsatzstelle<br />

überwiesen werden soll, weil sie dir das Geld vorgestreckt hat, dann muss an dieser Stelle auch ein<br />

Zuständiger der Einsatzstelle unterschreiben.<br />

Es können nur Fahrten abgerechnet werden, die auch tatsächlich stattgefunden haben.<br />

Hierzu musst du die Belege aufbewahren und uns dann mit dem Formblatt zusenden.<br />

Die Belege (Originale) klebst du bitte auf weißes Papier (DIN A4) auf,<br />

(nicht auftackern!!)<br />

weil sie sonst schnell in unserer Poststelle beim Auspacken verloren gehen können.<br />

Die Belege müssen mit Anreise- und Abreisedatum übereinstimmen und entwertet sein<br />

(z.B. Einzelfahrscheine für Busfahrten, die man entwerten muss).<br />

Abgerechnet werden können nur Kosten für:<br />

• Bahnfahrten 2.Klasse in Regionalzügen;<br />

• Fahrten im Regionalen ÖPNV mit S-Bahn und Bussen.<br />

Grundsätzlich muss für jede Fahrt das kostengünstigste Angebot gewählt werden.<br />

Um das kostengünstigste Ticket rauszusuchen, nutze bitte die Internetseiten<br />

www.vrsinfo.de oder www.vrr.de.<br />

Kosten für Taxifahrten, IC/EC oder ICE können nicht erstattet werden.<br />

Durch den Einsatz von Vergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25 und 50) können die Kosten eines<br />

IC/EC oder ICE unter denen des Regionalzugs liegen (müssen aber nicht).<br />

Wenn du, warum auch immer, ein IC/EC oder ICE Fahrtbeleg hast, kannst du diesen als<br />

Beleg für die Fahrt selber einreichen. Es werden dann aber höchstens die Kosten des<br />

Regionalzuges erstattet. Die Kostenangabe für den Regionalzug muss von dir der<br />

Abrechnung beigefügt werden. Besorge dir bitte den Ausdruck aus dem Internet, am besten<br />

direkt kurz vor oder nach der Fahrt, da die Angaben von der Bahn AG häufig geändert werden.<br />

Ebenso können Gruppentickets und Sondertickets abgerechnet werden, wenn der Originalbeleg<br />

beigefügt wird und die Kosten nicht höher sind wie bei einer regulären Fahrt bzw. dem kostengünstigsten<br />

Angebot.<br />

Solltest du an einem anderen, wie deinem Wohnort oder dem Standort deiner Einsatzstelle,<br />

abfahren bzw. wieder ankommen, kannst du den Beleg zum Nachweis der Fahrt einreichen.<br />

Abrechnen kannst du aber nur die Strecke zwischen tatsächlichen Wohnort/Einsatzstelle<br />

und Seminarort. Falls du eine Unterkunft bei der Einsatzstelle gestellt bekommst bzw. einen Mietzuschuss<br />

erhältst, dann ist der Wohnort der Ort der Einsatzstelle.<br />

Die Kosten für diese Strecke müssen mit einem Beleg nachgewiesen werden. Auch hier gilt, dass<br />

die Ausdrucke aus dem Internet am besten am besten direkt vor oder kurz nach der Fahrt besorgt<br />

werden müssen, da die Angaben von der Bahn AG ständig geändert werden.<br />

Wenn du bei der Anfahrt mit dem Auto auch eine Kostenerstattung beantragst, musst du auf<br />

dem <strong>Formular</strong> das Autokennzeichen angeben, auch wenn zum ersten Seminar deine Eltern<br />

dich bringen. Es wird keine Kilometerpauschale abgerechnet, sondern wir können nur den<br />

Preis der Bahnfahrt erstatten. Als Beleg leg der <strong>Fahrtkostenerstattung</strong> bitte einen Ausdruck aus<br />

dem Internet mit einem Preisnachweis für die Bahnfahrt 2. Klasse bei. Auch hier gilt, dass du das<br />

günstigste Angebot wählen musst.<br />

Kurzgefasst: 1. Belege aufheben und aufkleben<br />

2. <strong>Fahrtkostenerstattung</strong> vollständig ausfüllen (egal, ob Bahn oder Auto)<br />

3. Belege und Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig an uns schicken (Termin in der<br />

Einladung beachten).

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